Investitionen in Erneuerbare Energien versprechen sichere Traumrenditen für Anleger und einen wertvollen Beitrag für den Klimaschutz. Das jedenfalls versprechen manche Finanzvermittler und bieten Beteiligungen an Wasserkraft-, Wind-, Solar- und Biogasanlagen unter anderem in Form von Genussrechten, Anleihen, Kommanditbeteiligungen oder Genossenschaftsanteilen an. Die Verbraucherzentrale NRW hat nun einige Finanzvermittler abgemahnt, die irreführend mit staatlich garantierten Renditen geworben hatten.
Risiko eines Totalverlustes ernst nehmen
Laut Verbraucherzentrale NRW verschleiern einige unseriöse Finanzvermittler nicht nur das mögliche Risiko eines Totalverlustes einer Investition in Erneuerbare Energien, sondern werben sogar damit, dass die Rendite gesetzlich oder gar staatlich garantiert sei. Das ist jedoch nur die halbe Wahrheit, so die Verbraucherzentrale. Tatsächlich erhält beispielsweise der Betreiber eines Solarparks nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bis zu 20 Jahre lang eine feste Einspeisevergütung für den in das Stromnetz eingespeisten Ökostrom. Doch diese Vergütung erhalten nur diejenigen Anlagen, die auch Strom tatsächlich produzieren und ins Netz einspeisen. Scheitert das Projekt aus irgendwelchen Gründen schon während der Planungs- oder Bauphase, gibt es natürlich keine Einspeisevergütung und auch keine Rendite für den Anleger. Bezieht sich die Geldanlage nur auf ein bestimmtes Projekt und scheitert dieses, so können Anleger ihr gesamtes investiertes Kapital verlieren.
Einspeisevergütung ist keine Renditegarantie
Zudem bestehen zahlreiche weitere Risiken wie etwa Schäden an der Anlage, die zu Ertragseinbußen im Betrieb führen, oder Fehler in der Ertragsprognose durch zu großzügig angesetzte Sonneneinstrahlung oder Windstärken. Auch in all diesen Fällen wird zwar eine Einspeisevergütung an den Anlagenbetreiber gezahlt. Nach Abzug aller Kosten wie etwa für Versicherungen, Wartung und Geschäftsführung fällt die Ausschüttung aber wesentlich geringer aus als angekündigt. Eine sichere Einspeisevergütung bedeutet also keineswegs eine sichere Rendite für Anleger. Aus diesen Gründen hat die Verbraucherzentrale NRW bereits einige Finanzvermittler abgemahnt, die irreführend mit staatlich garantierten Renditen geworben hatten. Vermutlich, so die Verbraucherzentrale, wird die EEG-Vergütung wesentlich häufiger im persönlichen Gespräch als Verkaufsargument missbraucht. Dies sei jedoch kaum beweisbar.