Letzte Aktualisierung: 29.06.2011

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Steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen nachbessern

Im Vorfeld der öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden begrüßen Verbände die geplanten steuerlichen Anreize zur Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen, weisen jedoch auch auf Nachbesserungen hin.

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Steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen nachbessern (Foto: Thorben Wengert - pixelio)

Im Vorfeld der öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses zu dem Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden begrüßen Verbände die geplanten steuerlichen Anreize zur Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen, weisen jedoch auch auf Nachbesserungen hin.

Allein schon unter dem Aspekt der Gleichbehandlung und damit Maßnahmen nicht nach hinten verschoben werden, sollten in die steuerliche Förderung bereits solche Baumaßnahmen einbezogen werden, die mit Inkrafttreten des Gesetzespakets begonnen wurden und nach dem 31.12.2011 zum Abschluss kommen, so der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB).

BFW und HDB regen zudem an, die notwendigen Einsparniveaus vom Effizenzhaus-85-Standard auf den Effizienz-Haus-100-Standard zu senken. Dies entspräche dem Neubaustandard der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV2009) und sei mit seinem hohen Niveau völlig ausreichend. BFW und HDB weisen außerdem darauf hin, dass Abriss und Neubau in Einzelfällen die ökonomisch und qualitativ bessere Alternative zur energetischen Sanierung darstellen kann und deshalb gleichberechtigt steuerlich abschreibar sein sollte.

Darüber hinaus mahnen die Verbände an, Gewerbeimmobilien in die steuerliche Förderung einzubeziehen. In diesem Sektor liege ein großes Sanierungspotenzial. Allein die Sektoren Büro- und Einzelhandelsimmobilien machten zusammen über 500 Millionen qm Bestandsfläche aus, in der der Sanierungsbedarf noch relativ hoch sei. Zudem stünden Eigentümer von Gewerbeimmobilien aufgrund rechtlicher Besonderheiten bislang vor einem besonderen Investitionsrisiko bei der energetischen Sanierung. So könnten beispielsweise Investitionskosten nicht auf die Mieter umgelegt werden, wie dies anteilig im Wohnbereich der Fall sei. Eine verbesserte steuerliche Abschreibung wie im Wohngebäudebereich könnte hier wichtige Investitionsanreize setzen.

Der Verband Wohneigentum e.V. und der Bundesverband Deutsche Siedler und Eigenheimer e.V. begrüßen den Ansatz, nicht mehr nur Vermieter, sondern endlich auch die selbstnutzenden Wohneigentümer durch steuerliche Förderung ihrer Investitionen in die energetische Sanierung ihrer Eigenheime zu erleichtern. "Wir erwarten eine klare, nachvollziehbare Umsetzung der Abschreibungsmöglichkeiten", betonte Hans Rauch, Präsident des Verbands Wohneigentum e.V. Die geplante zehnjährige Abschreibung als Sonderausgaben bei Selbstnutzern bzw. Werbungskosten bei Vermietern müsse erstens wirklich spürbar sein und zweitens auch für den Fall von Vermietung einer ehemals selbstgenutzten Wohnung sowie umgekehrt bei Selbstnutzung einer ehemals vermieteten Wohnung weiterlaufen.

Außerdem müssten die Festlegung eines bestimmten Effizienzzieles der jeweiligen Haussanierung und der geforderte Nachweis durch einen Sachverständigen handhabbar sein. "Fehler in der Beratung zu Beginn der Maßnahme oder Baupfusch dürfen nicht zu Lasten des Eigenheimers gehen", forderte Heinrich Rösl, Präsident des Bundesverbands Deutscher Siedler und Eigenheimer e.V.

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