Ein Kernelement der Energiewende ist der Ausbau der erneuerbaren Energien. Bis 2020 soll der Anteil der Stromerzeugung aus Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch auf 35% steigen. Diese Ausbauziele erhöhen den Nutzungsdruck auf die verfügbaren Flächen deutlich. Um Konflikte mit anderen Raumnutzungen zu vermeiden, ist es erforderlich, die regionalen Flächenpotenziale für die Nutzung erneuerbarer Energien zu kennen. In einem Forschungsprojekt des BBSR werden daher die in Deutschland verfügbaren raumverträglich nutzbaren Flächenpotenziale für den Einsatz erneuerbarer Energien ermittelt. Erste Ergebnisse dieses Projekts liegen nun vor.
Um eine nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten, ist es notwendig, ausreichend Flächen für die Produktion erneuerbarer Energien zur Verfügung zu stellen. Im Hinblick auf die Vermeidung von Konflikten mit anderen Raumnutzungen ist deshalb die Standortwahl besonders wichtig. Um das spezifische regionale Potenzial für erneuerbare Energien zu erfassen und den Ausbau raumverträglich zu steuern, vergleicht das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in dem aktuellen Forschungsvorhaben "Räumlich differenzierte Flächenpotenziale für erneuerbare Energien in Deutschland" unter anderem die Ausbauziele erneuerbarer Energien mit der räumlichen Tragfähigkeit.
Die Nutzung erneuerbarer Energien ist abhängig von den vorhandenen naturräumlichen Gegebenheiten. Deshalb gibt es auch große regionale Unterschiede. Der Ausbau der Windenergienutzung ist vor allem im norddeutschen Raum weit fortgeschritten. Das ausgeprägte Nord-Süd-Gefälle der installierten Leistung spiegelt allerdings nicht nur die günstigeren Windverhältnisse im Norden wider, sondern auch die bislang weitgehend fehlende politische und öffentliche Akzeptanz in den süddeutschen Bundesländern.
Die mangelnde Akzeptanz kommt auch im Umfang der Standortvorsorge durch die Raumordnungsplanung zum Tragen: Die Regionalplanung in den süddeutschen Planungsregionen hat in den vergangenen Jahren deutlich weniger Eignungs- oder Vorranggebiete für die Windenergienutzung bereitgestellt. Hier zeichnet sich allerdings ein deutlicher Meinungsumschwung ab. Außerdem werden durch den technischen Fortschritt zunehmend leistungsfähigere Anlagen gebaut, die auch bislang unerschlossene Standorte mit niedrigerer Windhöffigkeit, also der durchschnittlichen Windgeschwindigkeit eines Standortes, für die Windenergienutzung wirtschaftlich interessant werden lassen.
Der überwiegende Teil der Wasserkraftleistung ist topographisch bedingt entlang der Flüsse Isar, Inn, Main, Donau, Rhein und Mosel installiert. Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biomasse (insbes. Biogasanlagen) gibt es vor allem im ländlichen Raum, besonders in Regionen mit Intensivtierhaltung und großflächigem Anbau nachwachsender Rohstoffe. Die Anlagen sind im Durchschnitt ähnlich wie die landwirtschaftlichen Betriebe in den nord- und ostdeutschen Bundesländern größer als in den süd- und westdeutschen Ländern. Charakteristisch für die Photovoltaiknutzung ist ihre disperse Verbreitung, wenngleich hier die süddeutschen Länder aufgrund der natürlich höheren Sonnenstrahlung in der installierten Leistung vorne liegen.
Der verstärkte Ausbau erneuerbarer Energien ist allerdings nicht vollkommen konfliktfrei. Die niedrige Energiedichte der erneuerbaren Energien erfordert viele Kleinkraftwerke. Entsprechend geht der Umbau des Energiesystems mit einer starken Dezentralisierung einher und führt zu einem erheblichen Flächenbedarf. Neben der direkten Flächenversiegelung sind mit der Nutzung erneuerbarer Energien je nach Sparte vielfältige andere Raumwirkungen verbunden: Auswirkungen auf Flora und Fauna, Beeinträchtigung des Landschaftsbildes, Zerschneidungswirkung, Lärmemissionen etc.
Bezogen auf die Nutzung von Photovoltaikanlagen ist hinsichtlich der Raumwirksamkeit grundsätzlich zwischen Dach- und Freiflächenanlagen zu unterscheiden. Erfolgt eine Installation auf Dächern oder Fassaden, ist kein direkter Flächenverbrauch damit verbunden. Im Falle der Windenergie ist die tatsächlich versiegelte Fläche gering. Zwar müssen große Abstände z.B. zu Siedlungen und Naturschutzflächen eingehalten werden, innerhalb dieser Abstandsflächen sind jedoch bestimmte Nutzungen wie Land- und Forstwirtschaft möglich.
Seit Beginn der 1990er Jahre erlebt die Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland einen enormen Boom. Das 1991 in Kraft getretene Stromeinspeisegesetz sowie sein Nachfolger, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus dem Jahr 2000, waren entscheidend für die erfolgreiche Markteinführung der erneuerbaren Energien. Im Zeitraum 1990 bis 2010 versechsfachte sich die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, so dass diese 2010 bereits einen Anteil von 16,8% am Bruttostromverbrauch erreichte.