Letzte Aktualisierung: 20.09.2010

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Tiefengeothermie wird diskriminiert - Populismus der rheinlandpfälzischen Landesregierung

Neue Hürden für Geothermie: Im September 2010 hat das Land Rheinland-Pfalz im Bundesrat einen Antrag eingebracht, Geothermiebohrungen ab 1.000 m Teufe einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen und die Vorhaben damit planfeststellungsbedürftig zu machen. Der Bundesverband Geothermie spricht sich gegen diese Verfahrenserschwernisse aus, da es bereits geltendes Recht sei, dass Tiefenbohrungen zur Gewinnung von Erdwärme ab 1.000 m Teufe in ausgewiesenen Naturschutz- und Vogelschutzgebieten sowie in Fauna-Flora-Habitat-Gebieten der UVP-Pflicht unterliegen. Tiefenbohrungen nach Erdöl und Erdgas sind nicht UVP-pflichtig, sondern erst deren Gewinnung, wenn das Fördervolumen einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.

Tiefengeothermie wird diskriminiert - Populismus der rheinlandpfälzischen Landesregierung (Foto: chrom - pixelio)

Tiefengeothermie wird diskriminiert - Populismus der rheinlandpfälzischen Landesregierung (Foto: chrom - pixelio)

Das Land Rheinland-Pfalz hat im Bundesrat einen Antrag eingebracht, Geothermiebohrungen ab 1.000 m Teufe einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen und die Vorhaben damit planfeststellungsbedürftig zu machen. Der GtV – Bundesverband Geothermie spricht sich gegen diese Verfahrenserschwernisse aus. Rechtsanwalt Hartmut Gaßner, Präsident des Bundesverbands Geothermie hierzu: "Die Benachteiligung der Geothermie soll ausgeweitet werden, denn Tiefenbohrungen zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas sind nicht betroffen."

Es ist bereits geltendes Recht, dass Tiefenbohrungen zur Gewinnung von Erdwärme ab 1.000 m Teufe in ausgewiesenen Naturschutz- und Vogelschutzgebieten sowie in Fauna-Flora-Habitat-Gebieten der UVP-Pflicht unterliegen (§ 1 Nr. 8 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben). Tiefenbohrungen betreffend Erdöl und Erdgas sind nicht UVP-pflichtig, sondern erst deren Gewinnung, wenn das Fördervolumen einen bestimmten Schwellenwert überschreitet (§ 1 Nr. 2 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben).

Jetzt will das Land Rheinland-Pfalz über den Bundesrat jegliche Tiefenbohrung für Geothermievorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterwerfen und zwar unabhängig von der Lage des Bohrplatzes in einem geschützten Naturraum. Zur Begründung führt das Land Rheinland-Pfalz aus, bei Frac-Arbeiten sowie bei Stimulationen aber auch im laufenden Gewinnungsbetrieb von Geothermiebohrungen sind seismische Ereignisse bis hin zu Erdbeben, die leichte Schäden an der Erdoberfläche auslösen können, zu erwarten (BR-Drs. 478/10).

"Seismizität und Umweltverträglichkeit – so Hartmut Gaßner – sind völlig verschiedene Fragenkreise"

In Pressemitteilungen hat das Land Rheinland-Pfalz erklärt, mit dem Vorstoß die Beteiligung der Bürger ausweiten zu wollen, die in Planfeststellungsverfahren vorgesehen ist. Das bestehende Bergrecht lässt eine Bürgerbeteiligung allerdings bereits zu, wenn das Landesbergamt diese für erforderlich erachtet (§ 48 Abs. 2 Satz 2 BBergG).

"Es ist völlig überzogen, Geothermie-Tiefbohrungen planfeststellungsbedürftig zu machen und sie damit dem Verfahrensregime für umweltbedeutsame Großverfahren zu unterwerfen." Der GtV – BV Präsident Hartmut Gaßner weiter: "Auf dem Podium wird das hohe Lied der Bürgerbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung gesungen, auf Arbeitsebene werden sich die Geothermievorhaben unentrinnbar im Verfahrensdickicht verfangen."

Der Wahlkampf in Rheinland-Pfalz darf nicht dazu führen, der Geothermie in diesem Land und im gesamten Bundesgebiet Schaden zuzufügen. Der Bundesverband Geothermie wird sich intensiv dafür einsetzen, dass der Antrag von Rheinland-Pfalz im Bundesrat am 24.09.2010 keine Mehrheit findet.

Quelle: GtV – Bundesverband Geothermie

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