Letzte Aktualisierung: 16.09.2011

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TÜV NORD erhält DAkkS-Akkreditierung für Windgutachten

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TÜV NORD erhält DAkkS-Akkreditierung für Windgutachten (Foto: Karl-Heinz Laube - pixelio)

Der TÜV NORD hat nun die DAkkS-Akkreditierung für Windgutachten erhalten. Mit der Anerkennung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) bilden die Gutachten von TÜV NORD eine wichtige Basis zur Finanzierung neuer Windparkprojekte.

Die Leistung einzelner Windenergieanlagen oder Windparks hängt stark von den Bedingungen des jeweiligen Standorts ab. Wichtige Faktoren sind beispielsweise, ob das Gelände bergig ist oder an der Küste liegt, welche Windstärken auftreten, wie groß die Anlagen sind und ob sie sich gegenseitig durch Turbulenzen beeinflussen. Die Gutachten ermitteln nun das Windpotenzial an einem Windenergieanlagen-Standort, bestimmen den Energieertrag einzelner Anlagen oder ganzer Windparks und erstellen den nach dem EEG geforderten 60%-Referenzertrag-Nachweis. Dieser Nachweis belegt den voraussichtlichen Ertrag eines Windparks in Bezug auf einen festgelegten Referenzertrag, denn laut EEG besteht erst ab 60% dieses Wertes ein Vergütungsanspruch für den produzierten Strom.

Deutsche und auch immer mehr internationale Banken fordern bei der Prüfung einer Kreditvergabe die Begutachtung der Wirtschaftlichkeit des Windkraftprojekts durch eine akkreditierte Stelle. Auch die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) setzt ein akkreditiertes Gutachten voraus. Gutachten nach der DAkkS schaffen Vergleichbarkeit von Projekten, indem sich die Gutachten an den aktuellen technischen Richtlinien orientieren und die Bewertung nach dem Qualitätsmanagementsystem DIN EN ICO/IEC 17025:2005 vorgenommen wird.

Die DAkkS ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland. Sie handelt nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) im öffentlichen Interesse als alleiniger Dienstleister für Akkreditierung in Deutschland. Die DAkkS arbeitet nicht gewinnorientiert. Gesellschafter der GmbH sind die Bundesrepublik Deutschland, die Bundesländer und die durch den Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) vertretene Wirtschaft.

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