Bereits zu Anfang 2012 treten einige Änderungen für Energieverbraucher in Kraft. Diese betreffen zum Beispiel den Wechsel des Strom- und Gasanbieters, die Kennzeichnung von Elektrogeräten im Haushalt oder die Förderung von neuen Photovoltaik-Anlagen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und die Verbraucherzentrale Berlin erklären, welche Veränderungen im nächsten Jahr besonders wichtig werden.
Wer im nächsten Jahr eine Photovoltaik-Anlage installieren möchte, muss ab 1. Januar für Photovoltaik-Anlagen mit einer Spitzenleistung von bis zu 30 Kilowatt mit einer geringeren Einspeisevergütung rechnen. Die dann in Kraft tretende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sieht unter anderem vor, dass eine Kilowattstunde Solarstrom dann mit 24,43 Cent statt 28,74 Cent wie noch im Jahr 2011 vergütet wird.
Außerdem werde mit der EEG-Novelle auch die optionale Marktprämie eingeführt. Das heißt, dass der Betreiber einer Photovoltaik-Anlage mit der Marktprämie einen Anreiz erhält, seinen Strom möglichst dann einzuspeisen, wenn dieser auch gebraucht wird. So soll die Differenz zwischen der EEG-Vergütung und einem durchschnittlich zu erwartenden Markterlös ausgeglichen werden.
Schon ab dem 20. Dezember diesen Jahres wurde das EU-Energieeffizienzlabel für alle einbezogenen Gerätegruppen verpflichtend. Bereits seit mehreren Jahren müssen Hersteller einige Gruppen von Elektrogeräten mit einem Energieeffizienzlabel kennzeichnen, das über den genauen Strom- und Wasserverbrauch informiert. Diese Kennzeichnung hat die Europäische Union nun reformiert und die Kategorie A +++ als effizienteste Klasse hinzugefügt. Diese wird allerdings nur bei Wasch- und Spülmaschinen sowie Kühl- und Gefrierschränken wirksam. Künftig müssen nun aber auch Fernseher mit dem Energieeffizienzlabel versehen werden. Hier reicht die Kategorisierung jedoch vorerst nur bis zur Klasse A.
Ende Oktober hat die Bundesnetzagentur auch neue Regeln für den Wechsel des Strom- und Gasanbieters festgelegt. Danach können Energieverbraucher ab dem 1. April 2012 einen Anbieterwechsel zu jedem beliebigen Zeitpunkt durchführen. Zudem gilt laut Energiewirtschaftsgesetz, dass der Wechsel innerhalb von maximal drei Wochen nachdem der neue Anbieter seinen Kunden beim Netzanbieter angemeldet hat vollständig durchgeführt sein muss.
Ebenfalls im Energiewirtschaftsgesetz geregelt sind die neuen Informationspflichten der Anbieter gegenüber ihren Kunden. Ab Anfang Februar muss jede Rechnung Angaben zu Kündigungsterminen und -fristen, eine Einordnung des individuellen Verbrauchs sowie einen Hinweis auf die "Schlichtungsstelle Energie" enthalten. Dort können Verbraucher ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in Anspruch nehmen, wenn eine Beschwerde beim Versorger keine Einigung erbracht hat.
Ab 2012 gilt nun auch ein "Marktverbot für Stromfresser", das Folge der Bestimmungen der Ökodesign-Richtlinie ist. Die Richtlinie regelt, wie viel Strom Geräte maximal verbrauchen dürfen. Weniger sparsame Geräte werden dadurch allmählich vom Markt ausgeschlossen. So müssen etwa Kühlschränke, die ab Mitte 2012 in den Handel gelangen, mindestens 20 Prozent weniger Energie verbrauchen als Geräte der Klasse A. Diese Modelle verschwinden dann vom Markt, und zur schlechtesten Effizienzklasse wird die Kategorie A+.
Anfang September 2012 heißt es auch Abschied nehmen von der 40-Watt-Glühbirne. Ab dem 1.9.2012 darf diese dann nicht mehr produziert werden. Vorhandene Bestände dürfen aber noch verkauft werden. Dies ist ebenfalls eine Folge der durch die EU-Kommission im Dezember 2008 bekanntgegebenen Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG, die ein stufenweises Herstellungs- und Vertriebsverbot von Lampen mit geringer Energieeffizienz umsetzen soll.