Sehr viele deutsche Haushalte nutzen Erdgas zum Kochen und Heizen. Je nachdem, in welcher Region der Gaskunde wohnt, wird ihm eine von zwei Arten Gas geliefert: L-Gas oder H-Gas. L-Gas kommt dabei überwiegend aus Norddeutschland und den Niederlanden, H-Gas aus Russland und Skandinavien. Da jedoch die Förderung vor allem aus den niederländischen Quellen zurückgeht, wird durch die Gasumstellung (sogenannte Marktraumumstellung) sichergestellt, dass auch die derzeitigen L-Gas-Gebiete künftig sicher versorgt werden können. In einigen Jahren wird also in Deutschland nur noch H-Gas ausgeliefert werden, von welchem es weltweit noch die meisten Vorkommen gibt.
Was kostet die Umrüstung der Heizung auf H-Gas?
Die Umstellung von L- auf H-Gas an sich ist für den Heizungsbesitzer kostenfrei. Austauschteile wie Düsen oder Ähnliches muss der Kunde nicht bezahlen. Auch nach der Umstellung sind keine höheren Kosten zu erwarten, da H-Gas mit einem Methangehalt von 95,5 Volumenprozent einen höheren Brennwert als L-Gas besitzt (nur 79,8 Volumenprozent). H-Gas ist zwar teurer, aufgrund des höheren Brennwerts benötigt man aber insgesamt weniger Gas.
Die Kosten für die Marktraum-Umstellung werden mit einer eigenen Umlage, der Marktraum-Umstellungsumlage, auf alle Kunden umverteilt. Diese Umlage wurde schon 2015 eingeführt und ist seit 2017 bundesweit einheitlich. 2017 betrug sie 0,1339 €/kWh/h/d. Mehr Informationen zum Gaspreis und dessen zukünftige Entwicklung finden sie unter www.strom-magazin.de/erdgaspreise/.
Wann bekommt man einen Zuschuss von 100 Euro?
Teilweise lassen sich sehr alte Gasheizungen jedoch nicht auf H-Gasbetrieb umrüsten. In dem Fall kann ein Zuschuss von 100 Euro pro Gerät beantragt werden. Dieser Kostenerstattungsanspruch von 100 Euro für ein Neugerät wird in §19a Abs. 3 EnWG geregelt:
"(3) Installiert der Eigentümer einer Kundenanlage oder eines Verbrauchsgeräts mit ordnungsgemäßem Verwendungsnachweis auf Grund des Umstellungsprozesses nach Absatz 1 ein Neugerät, welches im Rahmen der Umstellung nicht mehr angepasst werden muss, so hat der Eigentümer gegenüber dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Kundenanlage oder das Verbrauchsgerät angeschlossen ist, einen Kostenerstattungsanspruch. Dieser Erstattungsanspruch entsteht nur dann, wenn die Installation nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung gemäß Absatz 1 Satz 5 und vor der Anpassung des Verbrauchsgeräts auf die neue Gasqualität im jeweiligen Netzgebiet erfolgt. Der Erstattungsanspruch beträgt 100 Euro für jedes Neugerät."
Bedingungen für den Kostenerstattungsanspruch sind jedoch, dass die Installation des Neugeräts nach der Veröffentlichung des technischen Umstellungstermins durch den Netzbetreiber und vor der Anpassung des Verbrauchsgeräts auf die neue Gasqualität im jeweiligen Netzgebiet erfolgt. Außerdem muss der Eigentümer gegenüber dem Netzbetreiber die ordnungsgemäße Verwendung des Altgeräts und die Anschaffung des Neugeräts nachweisen.
Um den Zuschuss von 100 Euro zu beantragen, müssen Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Doch wie findet man eigentlich den zuständigen Netzbetreiber? Ganz einfach: Auf Ihrer Gasrechnung findet man eine 13-stellige Codenummer. Diese kann man unter https://codevergabe.dvgw-sc.de/MarketParticipants als Suchbegriff eingeben.
Ein Zuschuss in dieser Höhe wird zur Finanzierung der neuen Gasheizung natürlich nicht ausreichen. Daher kann für Heizungen bestimmter Altersklassen eine weitere Erstattung beim Netzbetreiber beantragt werden. Man sollte jedoch bedenken, dass sich das Erneuern der Heizung auch durch eine bessere Energieeffizienz früher oder später rechnen wird.