Letzte Aktualisierung: 07.09.2011

Anzeige

PV-Anlage: Bis zu 37% sparen!

Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!
Jetzt Preise vergleichen!

Unternehmererklärung bei EnEV-Sanierung fordern

Unternehmererklaerung bei EnEV-Sanierung fordern_Foto_Sven Brentrup_aboutpixel_ap4ad7283528645

Unternehmererklärung bei EnEV-Sanierung fordern (Foto: Sven Brentrup - aboutpixel)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein komplexes Regelwerk und für Laien nur schwer zu durchschauen. Deshalb hat die Bundesregierung die so genannte Unternehmererklärung eingeführt, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Damit verpflichtet sie alle Baufirmen und Handwerksbetriebe, die mit energetischen Sanierungsmaßnahmen betraut sind, dem Bauherrn gegenüber schriftlich zu bestätigen, dass die durchgeführten Arbeiten den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entsprechen.

Hausbesitzer sollten auf diese Bescheinigung drängen, vor allem, wenn sie Heizkessel und Warmwassersysteme einbauen oder austauschen lassen, Fassaden, Dach oder Geschossdecken dämmen, Fenster tauschen oder Klimaanlagen installieren lassen. Theoretisch mag es ausreichend sein, wenn ein Fensterbauer auf seiner Rechnung die genauen U-Werte der neuen Fenster ausweist. Andererseits muss der Bauherr diese dann selbst prüfen und den Nachweis führen, dass die Fenster der EnEV entsprechen. Das ist aber nach Ansicht des Verband Privater Bauherren (VPB) für Laien kaum zu leisten und birgt die Gefahr, dass letzten Endes doch etwas nicht EnEV-konform ist. Der VPB rät deshalb: Hausbesitzer sollten auf dem einfachen Satz unter der Rechnung bestehen: "Die ausgeführten Arbeiten entsprechen der Energieeinsparverordnung."

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist eine wichtige Grundlage und Richtlinie für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Momentan gilt die EnEV 2009, jedoch wird diese bereits im kommenden Jahr durch die EnEV 2012 ersetzt. Die Energieeinsparverordnung schreibt verbindliche Grenzwerte und Berechnungsvorschriften für den Energieverbrauch von Gebäuden vor. Die Energieeinsparverordnung basiert dabei auf einem ganzheitlichen Ansatz, indem sowohl die energetische Qualität der Gebäudehülle als auch die Effizienz und die Art der Anlagentechnik mit in die Bewertung der Immobilie einbezogen werden. So entstehen Gestaltungsspielräume für Bauherren und Hausbesitzer.

Sie haben eine Frage zu diesem Artikel? Wir sollten auch Ihre News bei uns veröffentlichen? Schreiben Sie uns unkompliziert eine Email an unsere Redaktion unter info[at]energie-experten.org

Sie wollen keine News von uns verpassen?

Abonnieren Sie unseren wöchentlichen Energie-Experten-Newsletter!

Dämmung

5 kostenlose Angebote für Ihre individuelle Wärmedämmung anfordern!

Kostenlose Angebote anfordern:

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Heizung planen

    Mit unserem Heizungsplaner ermitteln Sie einfach online ein Heizungskonzept, das Ihre Heizwärmeanforderungen am Besten erfüllt. Dabei richtet sich die…

    Heizung planen
  • Solarrechner

    Mit unserem Online-Solarrechner können Sie sofort prüfen, ob sich Ihr Dach für eine Photovoltaik-Anlage technisch eignet und finanziell lohnt. Mit nur wenigen…

    Solarrechner
  • Dämmung berechnen

    Mit unserer Online-App "Dämmkostenrechner" ermitteln Sie in wenigen Schritten einfach & unkompliziert, welche Dämmung in welcher Dicke wie viel kostet, was sie…

    Dämmung berechnen

Ihre Suchanfrage wird bearbeitet