Letzte Aktualisierung: 09.01.2012

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Verbraucherzentrale bietet kostenloses Energieberatungsangebot für Hilfeempfänger

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Verbraucherzentrale bietet kostenloses Energieberatungsangebot für Hilfeempfänger (Foto: energie-experten.org)

Allein in den letzten zehn Jahren haben sich die Energiekosten verdoppelt. Empfänger von Transferleistungen trifft dies besonders hart, da sie ihre Stromrechnung vom Regelsatz bezahlen müssen und oft die Möglichkeiten für größere Energiesparinvestitionen fehlen. Doch schon durch die Umsetzung kleinerer Maßnahmen in der Wohnung kann den steigenden Energiekosten wirksam begegnet werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentralen bietet daher eine gute Möglichkeit, sich in einem persönlichen Gespräch in den Räumen der Energieberatungsstelle über Energieeinsparpotenziale informieren zu lassen. Für Hilfeempfänger ist diese Energieberatung unter Vorlage des entsprechenden Berechtigungsnachweises sogar kostenlos.

Bereits kleine Investitionen können die Energiekosten spürbar senken und sich so schon mittelfristig rentieren. Dies gilt für die konsequente Nutzung von Energiesparlampen ebenso wie für den Einsatz abschaltbarer Steckdosenleisten, um die Stand-by-Verbräuche von Geräten wie Fernseher oder Musikanlage zu senken. Auch beim Wasserverbrauch bieten sich Sparmöglichkeiten, ohne Komfortverzicht üben zu müssen. In Küche und Bad kann der Einbau von Sparduschköpfen oder sogenannten "Perlatoren", welche Luft in den Wasserstrahl mischen, den Verbrauch senken. Allerdings gibt es auch Anwendungen, auf die weitgehend verzichtet werden sollte, wenn man den Stromverbrauch in Grenzen halten will. Ein Beispiel sind elektrische Wäschetrockner, deren regelmäßiger Gebrauch sich auf dem Konto schnell negativ bemerkbar macht.

Die Energieberater der Verbraucherzentrale beraten in einem persönlichen Gespräch, wo sich die Stromfresser im Haushalt verbergen, welche Maßnahmen in den eigenen vier Wänden umsetzbar sind und wie viel Geld sich so tatsächlich pro Jahr einsparen lässt. Auch bei der Suche nach einem günstigen Stromanbieter helfen die Energieexperten. Hilfeempfänger können das Energieberatungsangebot der Verbraucherzentrale kostenlos nutzen. Bei Vorlage des entsprechenden Berechtigungsnachweises entfällt der sonst übliche Eigenanteil von 5 Euro. So sind nicht nur Empfänger von Arbeitslosengeld II, sondern auch Bezieher von Grundsicherung im Alter, Wohngeld, BAföG und anderer Sozialleistungen von der Beratungsgebühr befreit. Sollte sich das Problem im Beratungsgespräch nicht lösen lassen, besteht auch die Möglichkeit, dass die Energieberater kostenlos ins Haus kommen

» hier finden Sie eine Energieberatungsstelle der Verbraucherzentrale

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