Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Vattenfall wegen fehlender Preisangabe bei Fernwärme abgemahnt. Will ein Verbraucher sich auf der Internetseite von Vattenfall vor dem Abschluss eines Fernwärmevertrages über die Konditionen der Dienstleistung informieren, so findet er weder eine Preisliste noch sonstige Preisregelungen noch die Versorgungsbedingungen. Erst wenn der Interessent einen Versorgungsantrag stellt, erhält er ein Angebot und erfährt die Bedingungen.
Die Verbraucherzentrale sieht in dieser Praxis einen Verstoß gegen die Fernwärmeverordnung, die Preisangabenverordnung und das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb. Mit der Abmahnung vom 3. Juni 2011 wird Vattenfall aufgefordert, "es ab sofort zu unterlassen, Verträge mit Verbrauchern über die Lieferung von Fernwärme zu bewerben oder anzubieten, ohne zuvor, spätestens aber zeitgleich, die allgemeinen Versorgungsbedingungen einschließlich der dazugehörigen Preisregelungen und Preislisten in geeigneter Weise öffentlich bekanntzugeben".
Vattenfall hat bis zum 17. Juni 2011 Gelegenheit, die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben. Für den Fall der Verweigerung hat die Verbraucherzentrale die Erhebung der Verbandsklage angekündigt. "Wer im Verdacht steht, die Gewinne aus dem Fernwärmegeschäft gegenüber der Stadt zu verschleiern, sollte zumindest gegenüber den Kunden für Preistransparenz sorgen", sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg e.V.