Letzte Aktualisierung: 21.06.2011

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Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert TelDaFax-Kunden

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Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert TelDaFax-Kunden (Foto: energie-experten.org)

Vor wenigen Tagen hat der Energieversorger TelDaFax Insolvenz angemeldet. Seither stehen die Telefone bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nicht mehr still. Verunsicherte TelDaFax-Kunden wollen wissen, wie sie sich verhalten sollen.

Kein Kunde muss fürchten, im Dunkeln zu sitzen oder kein Gas mehr geliefert zu bekommen, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sollte TelDaFax nach dem Insolvenzantrag keine Energie mehr liefern oder der örtliche Netzbetreiber der finanziell angeschlagenen Firma die Netznutzung gekündigt haben, ist der örtliche Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Versorgung zu übernehmen. In dieser Situation, können die Betroffenen kündigen. Sie haben dann drei Monate Zeit, sich einen neuen Lieferanten zu suchen. "Genau davon ist nach neusten Angaben von TelDaFax auszugehen. Mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters hat die Versorgung durch TelDaFax voraussichtlich diese Tage ihr Ende", so Fabian Fehrenbach Fachberater für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Der regionale Grundversorger springt dann nahtlos ein.

Werden die Kunden in der örtlichen Grundversorgung beliefert, gibt es in jedem Fall günstigere Alternativen. Sie können in einen günstigeren Tarif des örtlichen Versorgers oder zu einem preiswerteren Anbieter wechseln. Auf Vorkasse-Tarife sollte man dabei verzichten. TelDaFax-Kunden mit einem Vorkasse-Tarif haben der Firma sprichwörtlich einen kostenlosen Kredit gegeben. Das bereits bezahlte Geld zurückzuholen, wird schwierig. Möglicherweise müssen die Kunden ihre Ansprüche nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter anmelden. Ob die Ansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens dann erfüllt werden, ist fraglich. TelDaFax–Kunden müssen nur die tatsächlich verbrauchten Strommengen bezahlen. Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt, kann man bei der Bank der Abbuchung widersprechen und gezahltes Geld zurückbuchen lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

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