Wer bei Neubau oder Sanierungen die Normen der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht einhält, dem droht ein Bußgeld. Im schlimmsten Fall, so warnt der Verband Privater Bauherren (VPB), kann ein Bußgeld in Höhe bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Laut VPB drohen Bußgelder bei vielerlei Kleinigkeiten, beispielsweise, wenn die Inspektionsintervalle für Gebäudeklimaanlagen nicht eingehalten oder ein Heizkessel ohne CE-Prüfzeichen installiert wurde. Auch wer als Vermieter versäumt, seinem potenziellen Mieter auf Wunsch den Energieausweis vorzulegen, der muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.
Damit die Vorgaben der EnEV auch umgesetzt werden, beschränkt sich der Staat nicht nur auf Bußgeldandrohungen, sondern er lässt die Umsetzung der EnEV auch prüfen. Zuständig dafür sind die je nach Landesrecht unterschiedlichen Baubehörden. Und die halten sich immer an die Bauherren. Diese sind nämlich letzten Endes verantwortlich für die Umsetzung aller Vorgaben.
Zwar müssen auch die beauftragten Planer und Handwerksfirmen ordentliche Arbeit leisten, aber die Bauherren müssen die Leistungen der Fachleute prüfen. Weil sie das als Laien meist gar nicht beurteilen können, müssen sie sich von den Firmen sogenannte Unternehmerbescheinigungen geben lassen. Diese Papiere bestätigen, dass der Bau beziehungsweise Umbau den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Wer allerdings vorsätzlich und wissentlich KfW-Mittel beantragt, obwohl er weiß, dass sein Haus oder die geplante Modernisierungsmaßnahme garnicht förderfähig ist, muss laut VPB mit einer Anklage wegen Betrugs oder versuchten Betruges rechnen. Bekommt der Bauherr die Mittel bewilligt und verbaut sie auch, dann liegt ein so genannter vollendeter Betrug vor.
In der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) hat der Gesetzgeber zahlreiche Details vorgeschrieben, die beim Neubau oder der Altbausanierung beachtet werden müssen. Das reicht von der Konstruktion und Bauweise von Fassaden und Dach über die Auswahl der Heiztechnik bis hin zur Inspektion und Wartung der Anlagen oder dem Aushang eines Energieausweises.
Quelle: Verband Privater Bauherren (VPB) e.V.