Letzte Aktualisierung: 16.08.2012

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Volksbegehren "Neue Energie für Berlin" meistert erste Hürde

Volksbegehren Neue Energie fuer Berlin meistert erste Huerde_Foto_Berliner Energietisch

Volksbegehren "Neue Energie für Berlin" meistert erste Hürde (Foto: Berliner Energietisch)

Der Berliner Senat erklärte in seiner Stellungnahme zum Volksbegehren des Berliner Energietisches "Neue Energie für Berlin" den eingereichten Gesetzentwurf für uneingeschränkt zulässig. Dementsprechend freut sich der Sprecher des Berliner Energietisches Stefan Taschner: "Dies zeigt, dass der Energietisch fachlich gut aufgestellt ist und eine sachlich solide Arbeit leistet. Obwohl unser Gesetzentwurf lang und komplex ist, gab es nichts zu monieren." Demgegenüber empfiehlt der Senat die inhaltliche Ablehnung des Gesetzentwurfes durch das Berliner Abgeordnetenhaus.

Ziel des Berliner Volksbegehrens ist es, per Gesetz dafür zu sorgen, dass das Land Berlin zwei neue Eigenbetriebe gründet. Eine "Netzgesellschaft" soll laut Gesetzentwurf das Energieversorgungsnetz in der Stadt betreiben, "Stadtwerke" sollen als Stromproduzent und Stromhändler tätig werden. Die Initiatoren dieses Gesetzentwurfes, der Berliner Energietisch, sehen in diesen Maßnahmen eine Vielzahl an Vorteilen für eine nachhaltige und bezahlbare Energieversorgung der Berliner Bürger.

Der Berliner Senat sieht das Energie-Volksbegehren jedoch kritisch und empfiehlt die Ablehnung durch das Abgeordnetenhaus. Als Begründung heißt es, der Gesetzentwurf des Berliner Energietisches entspräche nicht den Interessen des Landes Berlin. In seiner Stellungnahme verweist der Senat darauf, dass dem Gesetzentwurf insbesondere in der Netzpolitik durchaus inhaltliche Vorstellungen zugrunde liegen, die zum Teil auch den Zielsetzungen der Energie- und Klimaschutzpolitik des Landes Berlin entsprechen. Im Ergebnis ist das Gesetz nach Senatsauffassung aber nicht geeignet, einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen dieser Ziele zu leisten.

Zudem führe der Gesetzentwurf laut Berliner Senat zu wesentlichen Haushaltsrisiken, insbesondere weil den vorgesehenen "Stadtwerken" Vorgaben für ihre Tarifpolitik gemacht werden sollen, was auch aus Gründen des Wettbewerbsrechts problematisch wäre. Die umweltpolitischen Ziele des Volksbegehrens in Bezug auf das Stromnetz lassen sich auch im laufenden Konzessionierungsverfahren berücksichtigen. Darüber hinaus wäre die Einführung eines Sozialtarifs nach Auffassung des Senats nicht stimmig mit dem Konzept von auf Regelsätzen basierenden Sozialleistungen, in denen die Kosten für Energie anteilig enthalten sind.

Diesen Einwänden muss sich nun das Berliner Abgeordnetenhaus widmen. Sollte das Anliegen des Berliner Energietisches nicht vom Abgeordnetenhaus übernommen werden, folge Anfang nächsten Jahres das eigentliche Volksbegehren. Dann werde die Initiative mit mindestens 173.000 gültigen Unterschriften rechnen können. Zum Volksentscheid könnte es dann zusammen mit der Bundestagswahl im September 2013 kommen.

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