Letzte Aktualisierung: 08.12.2011

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Wärmepumpen: Jahresarbeitszahl und Leistungszahl werden Förderkriterien

Wärmepumpen: Jahresarbeitszahl und Leistungszahl werden Förderkriterien - hier: Luft/Wasser-Wärmepumpe mit EHPA-Gütesiegel von Weishaupt (Foto: energie-experten.org)

Wärmepumpen: Jahresarbeitszahl und Leistungszahl werden Förderkriterien - hier: Luft/Wasser-Wärmepumpe mit EHPA-Gütesiegel von Weishaupt (Foto: energie-experten.org)

Wie der Informationsdienst des BAFA in seiner Dezember-Ausgabe mitteilt, wird ab 2012 die BAFA-Förderung für Wärmepumpen noch stärker an der Effizienz der Wärmepumpe ausgerichtet werden. Bei der Prüfung der Förderfähigkeit einer Wärmepumpe wird zukünftig die vom Hersteller unter bestimmten Ausgangsbedingungen gemessene Leistungszahl (COP) zusätzlich zur Jahresarbeitszahl (JAZ), mit der die Effizienz einer Wärmepumpenheizung im Jahresbetrieb ermittelt wird, berücksichtigt.

Mindestanforderungen an die Leistungszahl

Die Leistungszahl (COP = Coefficient of Performance) der Wärmepumpen wird unter standardisierten Laborbedingungen gemessen und drückt das Verhältnis der abgegebenen Wärmeleistung zur elektrisch aufgenommenen Leistung aus. Um künftig einen Zuschuss durch das BAFA zu erhalten, muss der COP-Wert bei Luft/Wasser-Wärmepumpen mindestens bei 3,10 (im Betriebspunkt A2/ W35), bei Sole/Wasser-Wärmepumpen bei 4,30 (im Betriebspunkt B0/W35) sowie bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen bei 5,10 (im Betriebspunkt W10/W35) liegen. Diese Anforderungen entsprechen den Mindestwerten, die vom europäischen Umweltzeichen "Euroblume" für Wärmepumpen definiert sind.

EHPA-Wärmepumpen erfüllen COP-Werte

Das BAFA geht davon aus, dass eine plötzliche Zäsur in der Förderung nicht zu befürchten sei, da alle Wärmepumpen, die seit dem 01.01.2011 das etablierte EHPA-Gütesiegel erhalten haben, auch automatisch die jetzt geforderten COP-Werte erreichen. Nur ein geringer Anteil von Wärmepumpen wird deshalb künftig von der Förderung ausgeschlossen sein, so das BAFA.

 

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