Letzte Aktualisierung: 24.07.2011

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Was Käufer von Altbauten beachten sollten

Beim Hauskauf wird es zunehmend wichtiger, auch über die energetische Qualität des Hauses und der gesetzlichen Auflagen beim Besitzerwechsel Bescheid zu wissen. Über den groben Energiebedarf informiert Kaufinteressenten der Energieausweis.

Was Käufer von Altbauten beachten sollten (Foto: energie-experten.org)

Was Käufer von Altbauten beachten sollten (Foto: energie-experten.org)

Beim Hauskauf wird es zunehmend wichtiger, auch über die energetische Qualität des Hauses und der gesetzlichen Auflagen beim Besitzerwechsel Bescheid zu wissen. Die energetische Beschaffenheit hat großen Einfluss darauf, ob die Folgekosten hoch oder niedrig seien. Manche Bauten müssen außerdem bei einem Eigentümerwechsel zum Beispiel mit einer Wärmedämmung nachgerüstet werden. Über den groben Energiebedarf informiert Kaufinteressenten der Energieausweis.

Ein hoher Energieverbrauch bei einem Altbau wirkt sich ungünstig auf den Wert der Immobilie aus, belastet den Geldbeutel durch hohe Nebenkosten und zieht früher oder später erhebliche Sanierungskosten nach sich. Daher ist es hilfreich, sich fachliche durch einen qualifizierten Energieberater bei der Beurteilung der energetischen Qualität unterstützen zu lassen. Zudem zeigt der Energieausweis eine erste neutrale Einschätzung der energetischen Qualität des Hauses. Der Energieausweis macht auf einer Skala von grün bis rot das Niveau der Heizkosten transparent. Alle Wohngebäude, die neu vermietet oder verkauft werden, benötigen einen Energieausweis.

Beachten sollten frisch gebackene Hausbesitzer außerdem, dass gesetzliche Bestimmungen eine Nachrüstung einfordern können: Die Energieeinsparverordnung 2009 etwa legt fest, dass bis Ende 2011 in allen unbeheizten Dachräumen die oberste Geschossdecke oder das geneigte Dach gedämmt werden muss. Bei heizungstechnischen Anlagen dagegen sind ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungsleitungen und Warmwasserleitungen in beheizten Räumen zu dämmen Dies gilt nicht für Wohngebäude mit weniger als drei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung zum Stichtag 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat.

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