Letzte Aktualisierung: 14.05.2013

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Was muss bei energetischen Sanierungen beachtet werden?

Was muss bei energetischen Sanierungen beachtet werden? (Foto: energie-experten.org)

Was muss bei energetischen Sanierungen beachtet werden? (Foto: energie-experten.org)

Auf was muss bei einer energetischen Sanierung des Hauses geachtet werden? Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) plädiert für ein ganzheitliches Vorgehen und gibt Tipps, wie dieses in die Praxis umgesetzt werden kann.

Rangfolge an Sanierungsmaßnahmen festlegen

Grundsätzlich sollte jedes Haus individuell betrachtet werden. Auftakt einer Altbausanierung ist dabei die Inaugenscheinnahme und Bestandaufnahme. Im Vordergrund steht immer die Optimierung des Energieverbrauches für Heizung und Warmwasser. So lässt sich schnell erkennen, welche Maßnahmen das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen. Daraus ergibt sich dann eine individuelle Rangfolge an wirtschaftlichen Einzelmaßnahmen und auch Kombinationen, die die höchsten Energieeinsparungen versprechen.

Analyse und Vorauswahl an Sanierungsmaßnahmen

Wichtige Punkte sind hier zum Beispiel die Beschaffenheit der Fenster und der Außenwände. Dabei sollte insbesondere auf deren Isolierung und Alter geachtet werden. Ebenso verhält es sich bei den Außenwänden. Material und Dicke spielen für die Beurteilung eine wichtige Rolle. Daneben muss die Dämmung der Außenhülle begutachtet werden. Bei einer Wohnung z. B. unter dem Dachgeschoss stellt sich hingegen beispielsweise die Frage, ob der angrenzende Dachboden isoliert ist. Bei einer Wohnung, die direkt über dem Kellergeschoss liegt, ist zu klären, ob die Kellerdecke gedämmt ist. Wichtig ist auch die Klärung der Heizung und Warmwasserbereitung. Die Bestandsaufnahme sollte dabei so genau wie möglich erfolgen. Erst dann kann eine genaue Analyse durchgeführt und eine Vorauswahl an Sanierungsmaßnahmen festgelegt werden. Hilfestellung bieten hierbei öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder qualifizierte, unabhängige Energieberater.

Pflichtmaßnahmen bei einer energetischen Sanierung

Pflichtmaßnahmen, die es bei einer energetischen Sanierung zu beachten gilt, sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Heizungsnachrüstung, Isolierung von warmwasserführenden Leitungen sowie beispielsweise Wärmeisolierung von Dachgeschossdecken sind hier je nach Objekt und Baujahr definiert. Zudem kann es sein, dass bei bestimmten Sanierungen zusätzliche Energiemaßnahmen mit durchzuführen sind. Wird zum Beispiel zehn Prozent einer Fassade grundsaniert, so kann aus der EnEV auch hervorgehen, die gesamte Fassade zu dämmen Die korrekte Umsetzung der in der EnEV geforderten Maßnahmen werden jedoch nicht kontrolliert. Eine Kontrolle sieht zwar die Novellierung der EnEV vor, ist jedoch noch nicht Bestand der jetzigen EnEV. Trotz fehlender Kontrollen, kann aber bereits jetzt die Nichteinhaltung zu Bußgeldern führen, was nicht jedem Eigentümer oder jeder Hausverwaltung bekannt ist.

Nachweis der Maßnahmen ist Förderungsvoraussetzung

Energetische Sanierungsmaßnahmen sind unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten nicht nur sinnvoll, sondern auch förderungsfähig. Zuvor muss jedoch der Nachweis erbracht werden, dass die prozentuale Einsparung der Energiekosten nach Sanierung den Vorgaben der EnEV entspricht. Allein aus diesem Grunde empfiehlt es sich für den Antragsteller, die Sanierungsmaßnahmen durch einen Fachmann begleiten zu lassen, der später auch die Antragsformulare ausfüllt und die Förderung im Namen des Auftraggebers beantragt. Hier sollte wieder ein externer Gutachter oder Energieberater hinzugezogen, der die gesamten Maßnahmen begleitet. So erspart man sich unter Umständen eine Menge Ärger, aber auch viel Geld, denn nur nachweislich professionell durchgeführte Sanierungen mit Abnahme und vorherigem Nachweis sind auch förderfähig.

Planungs- und Durchführungsfehler vermeiden

Aufklärungsbedarf in punkto energetische Sanierung besteht nach wie vor. So kursiert immer noch das Gerücht in der Öffentlichkeit, dass bei einer Wärmedämmung das Haus "nicht mehr atmen kann" und die Schimmelgefahr steigt. Eine korrekt durchgeführte Dämmung hat jedoch nur untergeordnet Einfluss auf den Luftwechsel. Entsteht Schimmel nach einer Sanierungsmaßnahme, so basiert dies auf Planungs- und Durchführungsfehlern. Eine kalte Oberfläche, an der sich Oberflächenkondensat absetzt, ist u. a. Grundlage für die Schimmelbildung. Wichtig ist natürlich auch das entsprechende Lüften der Räumlichkeiten.

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