Letzte Aktualisierung: 14.03.2016

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Aktuelle Gesetze zum Verbot der Nachtspeicherheizung

Ist das Heizen mit einer Nachtspeicherheizung verboten?

Erst wurde ein stufenweises Verbot für alte und energieverschlingende Nachtspeicherheizungen beschlossen, um es im Mai 2013 dann doch wieder zu kippen. Argumente für, und auch gegen das Verbot von Nachtspeicherheizungen gibt es viele. Interessant sind neben den klima- und umweltbezogenen Gesichtspunkten hier auch die ökonomischen Belange aus Verbrauchersicht, die sich nicht nur in steigenden Heizkosten beziehungsweise Stromkosten bemerkbar machen.

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Ineffizienz der Speicherheizung macht gesetzliche Regelung notwendig

Die Funktion der Nachtspeicherheizung sieht ein nächtliches Aufladen mit Wärme, erzeugt durch Strom, vor, die meist von Speichersteinen im Inneren der Heizung gehalten wird. Am Tage kann die Wärme dann genutzt werden. Der benötigte Strom wird zu verbilligten Konditionen bezogen, im Niedertarif, auch Nachtstrom genannt.

Einst galten Nachtspeicherheizungen als günstige Alternative zum Heizen mit Öl oder Gas. Die Kosten der Speicherheizungen waren sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb eher gering. Zudem fand der überschüssige Kohlestrom so, nachts zu günstigen Konditionen, Abnehmer.

Vor etwa 40 Jahren machte dieses Verfahren mehr Sinn als heute, denn das Heizen mit Strom gehört mittlerweile zu den ineffizientesten Heizverfahren überhaupt. Daher deutete sich eine gesetzliche Regelung eines Nachtspeicherheizungsverbots bereits vor Jahren an.

Verbraucherverbände forderten Verbot wegen Stromkostenbelastung

Es gibt heute zwar noch vergünstigte Tarife für Nachtstrom, doch längst nicht mehr zu den Konditionen, wie vor 30 bis 40 Jahren. Außerdem erhalten die Bezieher dieses Sonder-Tarifs Leistungen aus dem aktuellen Strommix. Dieser wird immer stärker von erneuerbaren Energiequellen gespeist und ist zu wertvoll, um ihn mit energiehungrigen, ineffizienten Systemen zu verschwenden. Experten sprechen hier auch vom Primärenergie-Ausnutzungsgrad, der bei Nachtspeicherheizungen unverhältnismäßig niedrig ist und etwa auf 40 Prozent kommt. Die Umwandlungseffizienz von Nachtspeicherheizungen ist im Vergleich zu elektrischen Wärmepumpen nur ein Drittel so hoch.

Die Nachtspeicherheizung gilt heute als eine der unwirtschaftlichsten und teuersten Heizungen, die alles andere als effizient heizt. Wärmeproduktion und Speichergröße sind zudem oft auf den Gebäudestandard des Installationszeitpunktes ausgelegt. Mehr als 80 Prozent der Nachtspeicherheizungen wurde vor 1978 eingebaut. Daher forderten auch die Verbraucherverbände seit Jahren ein Nachtspeicherheizung Verbot in Deutschland.

Gesetzliches Verbot von Nachtspeicherheizungen in der EnEV 2009

In der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 wurde in § 10a ursprünglich ein schrittweises Verbot für viele Nachtspeicherheizungen verankert. Hauptsächlich betroffen hätte das Verbot ab 2019 beispielsweise Mehrfamilienhäuser ab fünf Wohneinheiten oder in Gebäuden, in denen die elektrischen Speicherheizungen vor 1990 eingebaut wurden. Dem energieintensiven Verbrauch alter Nachtspeicherheizungen sollte zumindest teilweise der Gar ausgemacht werden, auch um dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) besser nachzukommen:

§ 10a Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen: "(1) In Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten dürfen Eigentümer elektrische Speicherheizsysteme nach Maßgabe des Absatzes 2 nicht mehr betreiben, wenn die Raumwärme in den Gebäuden ausschließlich durch elektrische Speicherheizsysteme erzeugt wird. [...] (2) Vor dem 1. Januar 1990 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach dem 31. Dezember 2019 nicht mehr betrieben werden. Nach dem 31. Dezember 1989 eingebaute oder aufgestellte elektrische Speicherheizsysteme dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach dem Einbau oder der Aufstellung nicht mehr betrieben werden. [...]"

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Politik hebt 2013 Verbot von Nachtspeicherheizungen wieder auf

Am 17. Mai 2013 wurde das Verbot von Nachtspeicherheizungen im Bundestag aufgehoben. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die alten Nachtspeicheröfen als Speichermedium für überschüssigen Strom in den Netzen dienen könnten. Durch die vorhandene Rundsteuertechnik könnten die Speicherheizungen vom Versorger angesprochen und gesteuert werden und via Signal das lokale Stromnetz bei Bedarf entlasten.

Auszug aus dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes vom 15.05.2013: "Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen werde unter anderem das schrittweise Verbot von Nachtspeicherheizungen wieder aufgehoben. Dies sei im Lichte der Energiewende auch sinnvoll, weil so ein Speichermedium zur Verfügung stehe."

Elektroheizungen sollten nicht grundsätzlich verboten werden

Verbotsdiskussionen um das Heizen mit Strom in Bezug auf Klima- und Umweltschutz gibt es schon länger. Hierbei sollten allerdings zwei verschiedene Arten von Elektroheizungen unterschieden werden. Die elektrische Direktheizung, Strom wird nur bei Bedarf in Wärme umgewandelt. Als Zusatz- oder Gelegenheitsheizung wie z. B. eine Infrarotheizung kann aufgrund des guten Wirkungsgrades (Umwandlung von zugeführter Energie zu nutzbarer Energie) in bestimmen Fällen sogar Energie eingespart werden.

Wogegen die elektrische Speicherheizung, zu der die Nachtspeicherheizung gehört, einen schlechten Wirkungsgrad aufweist. Sie benötigt Energie um Wärme zu erzeugen und zu speichern, um sie bei Bedarf abzurufen. Wird die gespeicherte Wärme allerdings nicht benötigt, war der relativ hohe Energieeinsatz (Strom) noch dazu umsonst. Gerade dieser Umstand rechtfertigt jedoch die Verbotsforderungen der Gegner der Infrarotheizung bis heute.

Speicherpotenzial zur Netzentlastung spricht gegen Verbot

Vor dem Hintergrund des künftig immer stärker durch Ökostrom gespeisten Stromnetzes, ist der Blick auf das Heizen mit Strom notwendig. Experten raten zum Heizen primärdirekte erneuerbare Wärmequellen, wie Solarthermie, Biomasse oder Geothermie zu nutzen. Nachtspeicherheizungen könnten jedoch für eine gewisse Übergangszeit als Speicher genutzt werden, ob das zur Heizperiode allerdings notwendig ist? Zur dunklen, kühlen, wind- und sonnenarmen Zeit? Zu der Nachtspeicherheizungen eher Strom aus dem Netz ziehen. Oder andersherum, wer möchte seine Wohnung im Sommer zusätzlich heizen? Besser als kostbaren Ökostrom zu verschenken wäre es allemal, sodass sich aus dieser Sicht ein Verbot der Nachtspeicherheizung auch kontraprodukti für die Energiewende erweisen könnte.

Das künftige Strommanagement verlangt jedoch nach vielfältigen Lösungen, um zum einen die Nachfrage decken zu können und zum anderen Strom-Überschüsse nicht unnötig abregeln zu müssen. Nach energetischen Gesichtspunkten wirkt die Stromspeicherung via Batterie und Speicher jedoch wesentlich flexibler. Mehr intelligente Netze und Haushaltsgeräte erleichterten zudem das Strommanagement. Elektroautos könnten als Speichermedium in Frage kommen, vorausgesetzt, die Technik erlaubt es, mit dem Stromversorger zu kommunizieren und zu reagieren. Strom in Nachtspeicherheizungen in Wärme umzuwandeln, um Energie zu speichern, ist daher nur eine Möglichkeit unter vielen anderen. Dies muss eine Aufhebung des Verbots jedoch nicht zwangsläufig rechtfertigen.

Alternativen, Förderung und Austausch von Nachtspeicherheizungen

Manch ein Besitzer hat, Verbot hin - Verbot her, die Abschaffung der eigenen Nachtspeicherheizung für sich längst beschlossen. Und Alternativen zum Kauf einer Nachtspeicherheizunggibt es viele. Doch welches System passt nun und welche Heizung ist die Beste?

Welche neue Heizung am besten passt, hängt vom Bedarf und den individuellen Umständen und Gegebenheiten ab. Eine Energieberatung kann schnell Klarheit schaffen. Diese und der Heizungsaustausch werden staatlich gefördert. Etwa durch das BAFA oder die KfW. Der Ergänzungskredit ermöglicht es Nutzern mit dem Programm "Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167)" sogar aus beiden Fördertöpfen zu schöpfen. Die Beratung durch Energieberater wird ebenfalls gefördert.

Wichtig: Alte Nachtspeicheröfen können Schadstoffe, wie Asbest, erhöhten Chromatgehalt (Speichersteine) oder PCB in elektrischen Bauteilen enthalten. Demontage, Abtransport und Entsorgung asbestbelasteter Nachtspeicherheizungen sollte daher unbedingt von einer Fachfirma übernommen werden.

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