Letzte Aktualisierung: 14.03.2016

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Öltankprüfung: Ablauf, Pflichten und Haftung im Schadensfall

Wann muss ich meinen Öltank prüfen lassen? Was kann ich selber prüfen, was muss ein Fachmann machen? Wer haftet bei fehlender Prüfung?

Viele private Heizöltanks sind mängelbehaftet. Viele Heizöltanks in Deutschland, die zwischen 25 und 30 Jahre alt sind, wurden noch nie auf ihre Sicherheit hin überprüft. Die Anlagenverordnungen der Länder schreiben jedoch vor, dass jeder Hausbesitzer für den ordnungsgerechten und sicheren Betrieb seiner Tankanlage verantwortlich ist. Allerdings fehlt eine Überprüfungspflicht. Treten jedoch Schäden auf, so ist der Heizöltankbesitzer haftbar. Wann Sie eine Öltankprüfung machen lassen sollten und was dabei zu bedenken ist, erklären wir in unserem Spezial zur Heizöltankprüfung.

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Notwendigkeit zur Mängelprüfung an Öltanks und -räumen

Überalterte Öltankanlagen können aufgrund des natürlichen Alterungsprozesses eine Vielzahl an Qualitätsmängeln bzw. Verschleißerscheinungen wie beispielsweise Verformungen oder Korrosionen der Tankwandung, defekte Abfüll- bzw. Überfüllsicherung oder ein zu geringes Rückhaltevolumen aufweisen. Die häufigsten technischen Mängel wie Risse oder Abplatzungen im Bodenbereich betreffen allerdings den Auffangraum, sodass die Gefahr eines Durchsickerns des Heizöls im Schadensfall besteht.

Öltanks müssen daher regelmäßig in Eigeninitiative auf mögliche technische Mängel überprüft werden. Ohne einen sicherheitsgeprüften Öltank ist im Schadensfall der Hausbesitzer persönlich auch für alle verursachten Umweltschäden haftbar. Eine eventuell abgeschlossene Öltankversicherung kommt für die Schäden zumeist nicht auf, wenn der Heizöltank nicht dem heutigen Stand der Technik entspricht und keine Öltankprüfung stattfand. Daher sollten private Hausbesitzer unbedingt selbst den Tank checken und im Zweifelsfall die Öltankanlage durch einen Sachverständigen auf Sicherheitsmängel überprüfen lassen.

Prüf- und Überwachungsvorschriften für Heizöltanks

Für den technisch einwandfreien Zustand und die ordnungsgemäße Funktion des Heizöltanks ist grundsätzlich der Besitzer der Ölheizung bzw. derjenige verpflichtet (z. B. Mieter), der vom Besitzer damit beauftragt wurde. Die Betreiberpflichten umfassen dabei folgende Prüf- und Überwachungsvorschriften:

Sachverständigenprüfung des Öltanks

Wird ein Heizöltank in Betrieb genommen oder wurde dieser wesentlich verändert, so müssen alle oberirdischen Tanks mit mehr als 1.000 Liter Füllinhalt und Erdtanks durch einen Sachverständigen nach der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (VAwS bzw. AwSV)einmalig geprüft werden. Wiederkehrende Prüfungen sind meistens nur bei Erdtanks oder bei Tankanlagen in Wasserschutzgebieten notwendig. Besitzer eines Öltanks müssen dabei rechtzeitig einen Öltank-Fachbetrieb mit einer Tankprüfung beauftragen.

Anforderungen an Tankschutz-Fachbetriebe

Alle Arbeiten an Heizöltanks und Ölleitungen müssen von entsprechend nach dem § 3 der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Die Fachbetriebspflicht gilt ab einem Lagervolumen von mehr als 10.000 Litern. Je nach Bundesland kann diese aber auch für Tankvolumina von mehr als 1.000 Litern gelten. Darüber hinaus erfordern die fachgerechte Öltankprüfung, die Öltankreinigung und die Ausführung werterhaltender Maßnahmen den Nachweis besonderer Fähigkeiten und Qualifikationen.

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Zu prüfende Sicherheitsstandards von Öltanks

Bei einer Öltankprüfung sollte bei einwandigen Tanks vor Allem auf den dabei gesetzlich vorgeschriebenen Auffangraum geachtet werden. Dieser sollte öldicht und eine zugelassene Beschichtung aufweisen. Zudem sollten die Tankbehälter einen ausreichend großen Abstand zu den Wänden haben.

Eine Prüfung sollte bei Vorhandensein auch die Funktionsfähigkeit selbsttätiger Überwachungseinrichtungen wie z. B. des Leckanzeigegerätes und des Grenzwertgebers (Überfüllsicherung) einschließen. Der Grenzwertgeber muss zudem eine Zulassung für den jeweiligen Tank haben.

Bei der Prüfung der Versorgungsleitung zum Brenner sollte bei einem Zweistrangsystem mit Vor- und Rücklauf darauf geachtet werden, dass die Rücklaufleitung doppelwandig mit einer Leckageüberwachung ausgeführt ist oder in einem dichten und einsehbaren Schutzrohr verlegt wurde.

Prüfung durch Heizungsbesitzer und Fachbetrieb

Sie als Betreiber sollten regelmäßige Sichtprüfungen vornehmen. Hierzu sollte sichergestellt sein, dass der Raum, in dem der Öltank aufgestellt ist, frei zugänglich ist.

Zur Sichtprüfung des Öltanks sollte u.a. die Dichtheit des Heizöltanks, der heizölführenden Rohrleitungen sowie der Befüll- und Lüftungsleitungen geprüft werden. Sollten sich z. b. im unteren Bereich des Öltanks Beulen (sogenannte „Elefantenfüße“) ausgebildet haben, so ist dies ein Warnhinweis für zukünftige Leckagen und ein Austausch des Öltanks sollte in Betracht gezogen werden.

Weitere Prüfmängel sind die Absenkung des Tankdaches (Sattelbildung), diese kann zu Undichtheiten an den angeschlossenen Rohrleitungen (Befüll-, Entlüftungs-, Entnahmeleitung) führen, und eine Versprödung, Verfärbung oder Rissbildung (z.B. durch Sonneneinstrahlung in den Lagerraum). Auch dies sind typische Mängel, die häufig erst bei einer Öltankprüfung entdeckt werden und vielfach zum Austausch des Kunststoff-Öltanks führen.

Ähnlich sollte bei offensichtlicher Korrosion der Tankaußenwände bei Stahltanks gehandelt werden. Werden bei der Sichtprüfung von Kunststoff- oder GFK-Öltanks dunkle Ablagerungen an den Wandungen festgestellt, so sind diese zunächst unkritisch, können aber dazu führen, dass der Füllstand nicht mehr genau von außen bestimmt werden kann. In diesen Fällen empfiehlt es sich, Füllstandsanzeiger nachrüsten zu lassen.

Der Lagerraum selbst sollte weder im Boden noch in den Wänden Risse, Setzungen, beschädigte oder fehlende, ölbeständige Beschichtungen aufweisen. Zudem sollten die Verschraubungen der Tankbestandteile auf Festigkeit geprüft werden. Die Austrittsöffnung der Lüftungsleitung sollte überdies immer gegen das Eindringen von Regenwasser geschützt sein.

Eine Öltankprüfung durch einen Fachbetrieb ist entsprechend der Anforderungen nach § 3 der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ auszuführen. Sonderregelungen ergeben sich je nach dem Lagervolumen und den einzelnen Bundeslandregelungen. Eine Funktionsprüfung durch einen entsprechend qualifizierten Fachbetrieb ist nicht regelmäßig nötig. Sie bietet sich allerdings immer dann an, wenn z. B. ein Haus mit einer Ölheizung gekauft wurde oder die Ölheizung ausgetauscht wurde sowie bei Funktionsstörungen der Heizung.

Wichtig: Werden bei einer Öltankprüfung Schäden festgestellt und die Gefahr besteht, dass Heizöl austritt, dann ist die Ölheizungsanlage außer Betrieb zu nehmen und bei Gefahr im Verzug die zuständige Ordnungsbehörde, Polizeidienststelle oder Feuerwehr zu informieren. Kleinere, einmalige Heizölaustritte können jedoch per Hand aufgenommen und beseitigt werden.

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