Letzte Aktualisierung: 31.12.2023

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Förderung von Pelletheizungen 2024: KfW-Zuschüsse BEG EM im Überblick

Wie fördert der Staat Pelletheizungen? Mit welchen Zuschüssen kann man rechnen? Welche Pellet-Heizungsanlagen werden gefördert? Wer kann die Fördergelder beantragen?

Seit dem 29.12.2023 werden Pelletheizungen mit einer Grundförderung von 30% gefördert. Ein weiterer Klimageschwindigkeitsbonus von 20% kann zusätzlich in Anspruch genommen werden, wenn die Pelletheizung mit

  • einer solarthermischen Anlage,
  • einer Photovoltaikanlage mit elektrischer Warmwasserbereitung oder
  • einer Wärmepumpe kombiniert wird.

Einkommensschwache selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich einen Einkommens-Bonus von 30% erhalten, wenn ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt.

Für Pelletheizungen wird pauschal und unabhängig von der Höchstgrenze ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m3 einhalten. Der gewährte pauschale Zuschlag kann bei den förderfähigen Ausgaben nicht erneut angesetzt werden (Doppelförderungsverbot).

Die Boni können ergänzt werden; sie sind also kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private Selbstnutzer bis zu 70% betragen (d.h. bei einer Kumulierung mehrerer Boni wird der Fördersatz begrenzt).

Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Hier finden Sie viele weitere Detail-Infos zur BEG-Förderung 2024.

Die Antragstellung im Bereich der BEG EM erfolgt nun bei der KfW und nicht mehr beim BAFA. Da die technische Antragstellung für die neue Pelletheizung-Förderung bei der KfW erst Ende Februar 2024 startet, können Aufträge für eine Übergangsphase bereits ab 29.12.2023 erteilt werden. Wer zwischen dem 01.01.2024 und 31.08.2024 einen Heizungstausch beauftragt, kann den Förder-Antrag dann bis zum 30.11.2024 nachholen. Ab 01.02.2024 können private Selbstnutzende im Einfamilienhaus einen Förderantrag bei der KfW stellen.

Tabelle: BEG-Förderungen für den Heizungstausch seit 2024
Einzelmaßnahme Zuschuss iSFP-Bonus Effizienz-Bonus Geschwindigkeits-Bonus Einkommens-Bonus
solarthermische Anlagen 30% - - max. 20% 30%
Biomasseheizungen 30% - - max. 20% 30%
Wärmepumpen 30% - 5% max. 20% 30%
Brennstoffzellenheizung 30% - - max. 20% 30%
Wasserstofffähige Heizung (Inv.-Mehrausgaben) 30% - - max. 20% 30%
Innovative Heizungstechnik 30% - - max. 20% 30%
Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz 30% - - max. 20% 30%
Gebäudenetzanschluss 30% - - max. 20% 30%
Wärmenetzanschluss 30% - - max. 20% 30%

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Welche Pelletheizungen werden ab 2024 gefördert?

Gefördert wird die "Errichtung oder Erweiterung" von Pelletsheizungen für die thermische Nutzung ab mindestens 5 kW Nennwärmeleistung. Folgende Pelletheizungen werden von der KfW mit einem Zuschuss gefördert:

Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und -hackgut, die

  • automatisch beschickt sind,
  • über Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung verfügen,
  • durch ein gemäß ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut nach EN 303-5 geprüft sind und
  • ein Pufferspeicher-Volumen von mindestens 30 Liter je kW Nennwärmeleistung einbinden

Pelletöfen mit Wassertasche, die

  • automatisch beschickt sind,
  • über Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung verfügen,
  • durch ein gemäß ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut nach EN 14785 geprüft sind und
  • ein Pufferspeicher-Volumen von mindestens 30 Liter je kW Nennwärmeleistung einbinden

Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets beziehungsweise -hackgut und Scheitholz, die

  • automatisch beschickt sind,
  • über Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische Zündung für den automatisch beschickten Anlagenteil verfügen,
  • über Leistungs- und Feuerungsregelung (mit Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des O2-Gehalts im Abgasrohr oder gleichwertigen Sensoren) verfügen und
  • ein Pufferspeicher-Volumen von mindestens 55 Liter je kW Nennwärmeleistung einbinden, wenn die nachfolgend genannten technischen Vorgaben erfüllt werden.

Alle förderfähigen Pelletheizungen finden Sie in den Anlagenlisten, die vom BAFA fortlaufend aktualisiert werden.

Folgende Pelletheizsysteme werden NICHT gefördert:

  • luftgeführte Pelletöfen,
  • handbeschickte Einzelöfen,
  • Anlagen, die überwiegend der Verfeuerung von Abfallstoffen aus der gewerblichen Be- und Verarbeitung von Holz dienen, außer es handelt sich um Altholz der Kategorie A1 (naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz) oder, ausschließlich bei der Verbrennung in holzbe- und verarbeitenden Betrieben, um Altholz der Kate­gorie A2 (verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen und ohne Holzschutzmittel),
  • Biomasseanlagen, die unter Naturzugbedingungen betrieben werden,
  • Anlagen zum Einsatz von Biomasse, für die die Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) in der jeweils gültigen Fassung zur Anwendung kommt,
  • Anlagen zur Beseitigung bestimmter Abfälle, die einer Behandlung vor einer Ablagerung zugeführt werden.

Experten-Tipp: Im Bereich der Heizungsoptimierung, die das BAFA organisiert, sind "Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen" förderfähig. Gefördert werden Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse wie Pelletheizungen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen.

Pelletheizung-Förderung per Steuerermäßigung

Für Haushalte, für die eine Solaranlage nicht passt oder wo nur der Heizkessel getauscht werden soll, können für die Investition in eine klimafreundliche Pelletheizung ebenfalls 20 Prozent der Investition erstattet werden. Dafür müssen diese Kosten im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Die Förderung wird dann innerhalb von drei Jahren von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen. Dabei dauert es länger als bei der BEG, bis man sein Geld auf dem Konto hat. Vorteil bei der Steuerförderung ist aber, dass man die Förderung auch nach dem Einbau der neuen Pelletheizung noch in Anspruch nehmen kann.

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