Letzte Aktualisierung: 14.03.2016

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So lagern Sie Pellets richtig: Anforderungen und Vorschriften für die Pelletlagerung

Worauf muss beim Lagern von Pellets geachtet werden? Welche gesetzlichen Richtlinien gibt es für die Pelletlagerung?

Das sachgerechte und sichere Lagern von Pellets muss zum einen die Anforderungen der Holzpellets selbst, als auch zum anderen gesetzliche Bestimmungen zum Brandschutz und zur Belüftung erfüllen. Hier erklären wir die wichtigsten Anforderungen an die Pelletlagerung.

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Holz-Pellets muss man sicher und praktisch lagern

Wer sich für das Heizen mit Holzpellets interessiert oder sich bereits für eine moderne Pelletsheizung entschieden hat, befasst sich auch mit dem richtigen Lagern von Holzpellets. Häufig werden Kellerräume, aber auch Garagen oder der Dachboden für die Pelletlagerung genutzt. Bei ausreichendem Platzangebot sogar ganze Räume als Lagerstätte eingerichtet und zum eigenständigen Pelletslagerraum umfunktioniert.

Grundsätzliche Anforderungen für die Pelletlagerung ergeben sich bereits alleine aus der Eigenschaft des hölzernen Presslings. Die Lagerung muss dazu vor allem trocken sein, um eine gleichbleibend gute Brennqualität zu gewährleisten. Überdies sollte bei einer Pelletlagerung auch immer auf die Erreichbarkeit zum Nachfüllen bzw. die Betankung durch das Silofahrzeug berücksichtigt werden.

Bei Pelletlagerung Feuchtigkeit und Nässe vermeiden

Holzpellets bestehen größtenteils aus Holzfeinanteilen, die in ihre typische Zylinderform gepresst werden. Bei Kontakt mit Wasser saugen sie die Feuchtigkeit auf, wie ein Schwamm. Die Pellets quellen und dehnen sich dabei aus. In dieser Form oder wieder getrocknet, können sie die Fördereinrichtung der Pelletheizungverstopfen, lahmlegen und sogar Lagerwände beschädigen.

Einmal feucht gewordene Pellets eignen sich nicht mehr als Brennstoff. Die Pelletlagerung erfordert daher ein trockenes Milieu. Häufig für die Pelletlagerung genutzt und bestens geeignet, sind daher trockene Kellerräume, aber auch Nebengebäude wie eine Garage oder der Dachboden können zum Pelletlagerraum umfunktioniert werden.

Feuchte Wände lassen sich eventuell durch Feuchtigkeitssperren und hinterlüftende Holzwände aufbereiten, um die erforderlichen Bedingungen für eine optimale Pelletlagerung zu schaffen. Kann der Raum nicht ausreichend gegen Feuchtigkeit abgeschottet werden oder sonst auch keine optimale Lagerumgebung geschaffen werden, stellen Fertiglager weitere Optionen für eine sachgerechten Pelletlagerung dar, zum Beispiel:

  • Pellettanks (auch für die Pelletlagerung außen verwendbar)
  • unterirdische Pelletlagerung in Erdtanks
  • Pelletlagerung im Sacksilo
  • Pelletbunker
  • Pelletspeicher (Pelletlagerung für den größeren Bedarf)

Zeitweise witterungsbedingt auftretende Luftfeuchtigkeit (bis 80 Prozent) soll gängigen genormten Pellets übrigens nicht schaden.

Größenbedarf der Pellet-Lagerung richtig abschätzen

Das notwendige Lagerungsvolumen hängt vom jeweiligen Pelletbedarf ab, welcher zur Deckung des Wärmebedarfs nötig ist. Wird beispielsweise bei Altbauten im Rahmen einer Sanierung die alte Ölheizung auf eine Holzpelletsheizung umgerüstet, kann der Pelletbedarf anhand des Wärmebedarfs oder des bisherigen Ölverbrauchs abgeschätzt werden:

  • Der geschätzte Pelletbedarf entspricht etwa einem Viertel des Wärmebedarfs: Wärmebedarf in kWh / 4 = ~ Pelletbedarf in kg oder
  • Der geschätzte Pelletbedarf in kg entspricht der doppelten Menge an Litern des bisherigen Ölverbrauchs: Heizölverbrauch in l x 2 = ~ Pelletbedarf in kg
  • Der geschätzte Lagerbedarf in m3 ergibt sich aus der doppelten Menge des Pelletbedarfs in Tonnen. Pelletbedarf in Tonnen x 2 = ~ Lagerbedarf in m3

Bei den Ergebnissen handelt es sich nicht um exakte Werte, sondern lediglich um Schätzungen, die nur annähernde Werte liefern können. Wer z.B. Pellets als Sackware kauft, kann aber ableiten, wieviele Säcke Pellets man lagern muss bzw. wie oft man bei begrenztem Lagerplatz nachbestellen muss, um eine Heizperiode versorgt zu sein.

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Brandschutzanforderungen bei der Pelletlagerung

Je nach Größe, Lagermenge und Nennwärmeleistung des Heizkessels sind bei der Pelletlagerung Vorschriften zu beachten und bestimmte Anforderungen zu erfüllen, die durch gesetzliche Verordnungen und Richtlinien definiert sind. Das Lagern von Pellets wird allgemein durch die Musterfeuerungsverordnung (M-FeuVO) geregelt. Die Übernahme der M-FeuVO unterliegt dem Länderrecht, es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Maßgebend für die gesetzeskonforme Pelletlagerung sind daher die aktuellen Fassungen der jeweiligen Feuerungsverordnungen (FeuVO) der einzelnen Bundesländer.

Abhängig von der Lagermenge können sich unterschiedliche Brandschutzanforderungen für das Pellets-Lagern ergeben. Die Musterfeuerungsverordnung (M-FeuVO), Stand Juni 2005, unterscheidet zwischen der Pelletlagerung bis 10.000 Liter Lagermenge, was etwa 6.500 Kilogramm oder 6,5 Tonnen Holzpellets entspricht, und der Pelletlagerung über 10.000 Liter Pellets. Weiter von Bedeutung für die Pelletlagerung sind die Regelungen für den Heizraum. Je nach Nennwärmeleistung des Heizkessels unterscheidet die M-FeuVO zwischen Leistungsbereichen bis 50 und über 50 Kilowatt.

Laut M-FeuVO gibt es für das Lagern von Pellets bis 6,5 Tonnen keine Anforderungen an den Lagerraum bezüglich Wände, Decken, Türen und die Nutzung elektrischer Anlagen (nach § 14 des Produktsicherheitsgesetzes). Im Heizraum dürfen Pellets gelagert werden, wenn die Nennwärmeleistung des Heizkessels kleiner als 50 kW ist, jedoch muss

  • die Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte mindestens 150 cm2 betragen und
  • der Abstand von Feuerstätte zum Brennstofflager 1 m betragen.

Für das Lagern von größeren Pelletmengen über 6,5 Tonnen ergeben sich nach der M-FeuVO strengere Anforderungen an die Brennstofflagerung:

  • Wände und Decken mit Feuerwiderstand F90
  • elektrische Anlagen nach § 14 des Produktsicherheitsgesetz
  • Türen selbstschließend und feuerhemmend T30
  • ausschließliche Nutzung als Pelletlagerraum

Beim Pellets lagern auf ausreichendes Lüften achten

Holzpellets können Eigengeruch erzeugen, der von der starken Beanspruchung der kleinen Presslinge beim Fertigungsprozesses her rührt. Mit zunehmendem Lagern verflüchtigt sich der Geruch jedoch. Die Emissionen bestehen aus organischen Verbindungen, wobei auch Gase wie Kohlenmonoxid (CO) und Kohlendioxid (CO2) freigesetzt werden, die in hohen Konzentrationen auch gesundheitsschädlich wirken können.

Experten-Tipp: Holzpellets enthalten herstellungsbedingt Kohlenmonoxid und geben dies sukzessive an die Raumluft ab. Kohlenmonoxid ist ein farb- und geruchlose Gas, das von den menschlichen Sinnen nicht wahrgenommen wird. Pro Jahr erleiden alleine in Deutschland rund 5.000 Menschen eine Kohlenmonoxid-Vergiftung. Wer größere Mengen Holzpellets lagert, sollte den Lagerraum daher mit einem CO-Warnmelder ausstatten.

Um unnötige Geruchsbelästigungen durch die Pelletlagerung vorzubeugen, sollte bei einer offenen Lagerung Türen, Schlüssellöcher, Öffnungen, Ritzen zu angrenzenden Räumen gut abgedichtet und die Lagerung belüftet sein.

Eine Lüftung geschieht am besten über Öffnungen ins Freie, falls nicht direkt möglich, dann indirekt, über einen belüfteten Raum. Lüftungsleitlinien beim Lagern von Pellets hat der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) in den "VDI-Richtlinien 3464" beschrieben. Die Richtlinien besagen für eine Pelletlagerung bis 40 t folgendes:

  • mit Befüllleitungen bis 2 m Länge, können Einblas- und Absaugkupplungen mit sogenannten Ventilationsdeckeln versehen werden.
  • Mit Befüllleitungen bis 5 m Länge sind separate Lüftungsleitungen erforderlich
  • mit Befüllleitungen über 5 m Länge wird eine mechanische Belüftung über Ventilatoren erforderlich

Für die Pelletlagerung in noch größerem Stil, zum Beispiel mittels Pelletspeicher, ergeben sich weitere Anforderungen.

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