Letzte Aktualisierung: 31.01.2023

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Aktuelle Solarthermie-Förderung: Die wichtigsten BEG/ BAFA-Zuschüsse im Überblick

Die Investition in eine Solarthermieanlage kann u.a. im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden:

  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet attraktive Fördersätze sowohl für die solare Nachrüstung bestehender Heizungen als auch für den Heizungstausch mit mindestens 25 Prozent der Investitionskosten inkl. Montage- und Nebenkosten.
  • Bei einer Kombination einer Pelletheizung mit Solarthermie sind bis zu 35 Prozent Zuschuss möglich, eine Pelletheizung ohne Solarthermie kann lediglich einen Fördersatz von 25 Prozent erreichen.
  • Luft/Wasser-Wärmepumpen erhalten ab sofort den gleichen Fördersatz wie Solarthermieanlagen, also 25 Prozent. Für eine besonders effiziente Kombination aus Solarthermie und Wärmepumpe winken bis zu 40 Prozent staatliche Förderung.
  • Eine Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 Prozent Zuschuss gefördert.
  • Im Neubau fördert der Bund seit diesem Jahr die Heizung nicht mehr. Im Rahmen von BEG Wohngebäude gibt es allerdings einen EE-Bonus, falls der Neubau zu 55 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt wird.
  • Alternativ kann man eine steuerliche Förderung in Anspruch nehmen, bei der die Steuerschuld entsprechend gekürzt wird. Ohne vorherigen Antrag oder eine Energieberatung erhält man so 20 Prozent der Investitionssumme für die neue Solarwärmeanlage vom Staat zurück.

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Typische Solarwärmeanlage für ein Einfamilienhaus für die Brauchwasserbereitung mit 2 Kollektoren. (Foto: energie-experten.org)

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Grundsätze und Prinzipien der Förderprogramme

Solarthermie-Anlagen können bereits heute Wärmeenergie zu konkurrenzfähigen Preisen liefern. Hierzu trägt auch die Förderung von Solarthermie-Anlagen ihren Teil bei. Förderprogramme für thermische Solaranlagen gibt es sowohl vom Bund als auch von den Bundesländern selbst.

Auch zahlreiche Kommunen und Energieversorgungsunternehmen fördern die Solarthermienutzung. Vielfach ist auch eine Kumulation der einzelnen Förderprogramme des Bundes, der Länder und anderer Zuwendungsgeber möglich.

Im Allgemeinen gilt bei diesen Programmen, dass die Anträge auf Förderung VOR Anschaffung bzw. Auftragserteilung gestellt werden müssen. Da sich die Förderrichtlinien und Förderprogramme ständig ändern, stellen wir nachfolgend die wichtigsten Solarthermie-Förderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vor.

Solarthermie-Förderung im Gebäudebestand

Seit Jahresbeginn 2021 gibt es in Deutschland eine neue Solarthermie-Förderung. Unter dem Begriff „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) hat der Bund sämtliche Förderprogramme zusammengefasst, die es zuvor für Energieeffizienz von Gebäuden und das Heizen mit erneuerbaren Energien gab.

Die BEG-Förderung fußt auf drei Säulen:

  • BEG Wohngebäude,
  • BEG Nichtwohngebäude und
  • BEG Einzelmaßnahmen.

Grundsätzlich können Bürger und Bürgerinnen wählen, ob sie einen Investitionszuschuss erhalten wollen oder ob sie einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch nehmen wollen. Der Tilgungszuschuss ist gleich groß wie der Investitionszuschuss.

Für die Förderung von Solarwärme(-thermie)-Heizungen ist das Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen relevant. In diesem Förderprogramm sind Maßnahmen wie

  • die Heizungssanierung,
  • die Heizungsoptimierung, aber auch
  • neue Fenster, Türen, Dämmmaßnahmen und
  • sogar Smart-Home-Systeme förderfähig.

Das Teilprogramm BEG Einzelmaßnahmen können die Bürgerinnen und Bürger nur nutzen, wenn sie die Solarheizung in einem Bestandsgebäude einsetzen wollen. Neubauten sind generell ausgeschlossen.

BAFA-Förderung von Solarthermie-Anlagen

Die Solarthermie-Anlage-Förderung ist eine der in der BEG-Förderung aufgeführten Einzelmaßnahmen. Wer eine Solarwärme-Anlage nachrüstet, erhält vom Staat 25 Prozent der Investitionskosten erstattet.

Diese Kosten umfassen nicht nur die Sonnenkollektoren wie früher im Marktanreizprogramm. Enthalten sind sämtliche Kosten der Solarthermie-Anlage.

  • Neben den Sonnenkollektoren sind das auch der Speicher, die Solarstation, bei Bedarf eine Aufständerung und die Regelung.
  • Alle Anschlussarbeiten und die notwendigen Demontagearbeiten vorhandener Geräte gehören ebenfalls dazu.
  • Sollte ein neuer Heizungsraum erforderlich sein, wird auch dieser anteilig gefördert.
  • Auch der Einbau einer solchen Flächenheizung wird vom Staat im Rahmen der BEG-Förderung einer Solarthermie-Anlage bezuschusst.

Bei allen Kosten kann man die Bruttokosten ansetzen. Nur wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, setzt die Nettokosten an.

Tabelle: Beispielrechnung einer Solarwärmeanlagen-Förderung in einem Einfamilienhaus mit 120 m2
Förderung Kosten & Zuschuss
12 m2 Flachkollektoren mit Speicher 11.000 €
BAFA-Zuschuss 25%
Förderung 2.750 €
Kosten nach Förderung 8.250 €

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Ertragsabhängige BEG-Förderung für Solarthermie

Für Solarthermie-Anlagen mit mehr als 20 Quadratmeter Kollektorfläche gibt es auch die Möglichkeit, eine ertragsabhängige Förderung zu wählen.

  • Diese ergibt sich aus dem Kollektorjahresertrag für den Standort Würzburg für eine mittlere Temperatur von 50 Grad Celsius, den das jeweilige Prüfinstitut auf dem Solar Keymark Datenblatt ausweist.
  • Diesen Kollektorjahresertrag multipliziert man mit der Anzahl der Kollektoren und 0,45 Euro.

Das ergibt dann die Fördersumme für die Solarthermie.

Die ertragsabhängige Förderung berücksichtigt die Umfeldmaßnahmen wie die Kosten für den Speicher nicht und ist daher in der Regel geringer als die prozentuale Zuschussförderung.

EE-Hybridheizung in der BEG-Förderung

Die Kombination aus

  • Pelletskessel und Solaranlage oder aus
  • Wärmepumpe und Solaranlage

erhält 25 Prozent Förderung.

Hinzu kommen evtl. weitere Zuschüsse wie ein Heizungstausch-Bonus:

  • War Ihre vorherige Heizung eine Ölheizung oder eine
  • mindestens 20 Jahre alte Gasheizung,

erhöht sich die Förderung um 10 Prozent auf 35 Prozent.

Handelt es sich bei der Wärmepumpe um eine Sole-Wasser- oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe, erhöht sich die Förderung um weitere 5 Prozentpunkte. Das ist der sogenannte Wärmepumpenbonus. Alternativ bekommen Sie 5 Prozent obendrauf, wenn die Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel ("Kältemittel-Bonus") betrieben wird.

Den 5 Prozent-Zuschuss für besonders emissionsarme Pelletskessel ("Innovationsbonus Biomasse") gibt es seit 2023 nicht mehr. Auch der 5 Prozent-iSFP-Bonus, der zur Anwendung kam, wenn der Heizungstausch als effizienzsteigernde Maßnahme Bestandteil eines individuellen Sanierungfahrplans war, ist weggefallen.

Für alle Wärmeerzeuger gibt es Anforderungen an die Effizienz. Das BAFA führt hierzu die sofgenannten BAFA-Listen mit förderfähigen Solarthermie-Kollektoren, Wärmepumpen und Pelletskessel.

Um die BEG-Förderung für eine Heizungsmodernisierung zu erhalten, muss die Investition mindestens 2.000 Euro betragen. Die maximalen Kosten, von denen man die entsprechende Förderquote erhält, betragen 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Tabelle: Beispielrechnung einer Solarwärme-Förderung bei einem Heizungstausch in einem Einfamilienhaus mit 120 m2
Förderung Kosten & Zuschuss
Ölheizung-Tausch mit Luftwärmepumpe + Solarthermie 28.000 €
BAFA-Zuschuss 35%
Förderung 9.800 €
Kosten nach Förderung 18.200 €

Solarthermie-Förderung im Neubau

Im Neubau fördert der Bund seit 2021 die Heizung nicht mehr.

Im Rahmen von BEG Wohngebäude gibt es allerdings einen EE-Bonus, falls der Neubau zu 55 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt wird. BEG Wohngebäude fördert Bauherren und Bauherrinnen, die ein Effizienzhaus mit den Standards

  • KfW-55,
  • KfW-40 oder
  • KfW-40 plus bauen.

Mit EE-Bonus steigt der maximale Kredit auf 150.000 Euro. Der Tilgungszuschuss beträgt mit EE-Bonus

  • bei KfW-55 17,5 Prozent der Kreditsumme.
  • Beim KfW-40-Effizienzhaus sind es 22,5 Prozent.
  • KfW-40 plus ist vom EE-Bonus ausgenommen.

Das Programm BEG Wohngebäude können auch Hausbesitzer:innen nutzen, die ihren Altbau in ein Effizienzhaus umbauen wollen.

Tabelle: Überblick der BEG Fördersätze für Solarwärme-Anlagen
Effizienzhaus-Standard Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss (Neubau) Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss (Neubau mit EE-Bonus) Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss (Sanierung) Zuschuss oder Kredit mit Tilgungszuschuss (Sanierung mit EE-Bonus und iSFP-Bonus)
Denkmal - - 25 Prozent 30 Prozent
100 - - 27,5 Prozent 37,5 Prozent
85 - - 30 Prozent 40 Prozent
70 - - 35 Prozent 45 Prozent
55 15 Prozent 17,5 Prozent 40 Prozent 50 Prozent
40 20 Prozent 22,5 Prozent 45 Prozent 55 Prozent
40 plus 25 Prozent 25 Prozent - -

Steuerliche Solarthermie-Förderung

Eine moderne Heizung, die auf Sonnenwärme setzt, spart Geld und schützt das Klima. Seit 2020 gelten auch neue steuerliche Förderbedingungen für alle, die ihre alte Heizungsanlage austauschen wollen:

  • Anschaffung und Einbau einer Solarthermieanlage oder eines hybriden Heizsystems aus Gas-Brennwertkessel und Solarkollektoren werden jetzt auch über die Einkommenssteuer staatlich gefördert.
  • Mittels der Steuererklärung kann man sich 20 Prozent der Investitionssumme ganz einfach zurückholen.

Damit Ihre Sanierungskosten steuerlich absetzbar sind, müssen Sie im eigenen Haus leben. Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein und innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes stehen. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Kosten immer nur einmal gefördert werden. Somit ist die Kombination mit anderen Fördermitteln ausgeschlossen.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter "Ratgeber: Kosten energetischer Sanierungen steuerlich absetzen"

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Häufige Fragen (FAQ)

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Planung einer Solarthermie-Anlage, die Installation von Solarthermie für Warmwasser und/oder Heizungsunterstützung und Solarspeicher sowie eine Erweiterung und Optimierung einer Solarthermie-Anlage

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Der Förder-Antrag muss vor dem Auftrag erfolgen. Der Auftrag darf erst erteilt und die beantragten Maßnahmen erst umgesetzt werden, nachdem eine Zusage der Förderung eingegangen ist.

Wie hoch ist die Förderung im Einfamilienhaus?

Für ein Einfamilienhaus mit 120 m2 Wohnfläche entstünden beim Nachrüsten mit Flachkollektoren und 12 m2 Fläche inklusive Solarthermie-Speicher und Montage Kosten von rund 11.000 €. Mittels eines 25-prozentigen Zuschusses vom BAFA wären bis zu 2.750 € Förderung möglich.

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