Letzte Aktualisierung: 08.04.2025

Effizienzhaus 70-Sanierung: Pflichten, Maßnahmen, Kosten & Förderung

  • Altbausanierungen werden dann von der BEG gefördert, wenn entweder die einzelnen Maßnahmen bestimmte Zielwerte erreichen (z. B. U-Wert) ODER die Gesamtsanierung schließlich ein "Effizienzhaus" ergibt. Dazu muss sich das sanierte Gebäude an einem Referenzgebäude messen lassen, das den Vorgaben des GEG entspricht.
  • Seit der Einführung der BEG WG und der BEG NWG 2021 - "WG" steht für "Wohngebäude", "NWG" steht für Nichtwohngebäude - werden Gebäude-Sanierungen in einem Zug über die KfW mit Hilfe eines Förderkredits mit Tilgungszuschuss gefördert. Im Neubau gilt der Förder-Standard "KfW 70" seit 2016 als veraltet und wurde von der KfW seither im Neubau nicht mehr gefördert.
  • Der Tilgungszuschuss zum KfW-Kredit zur Finanzierung einer Effizienzhaus 70-Sanierung beträgt 10% von max. 120.000 Euro Kredit­betrag. Durch einen WPB-Bonus, der mit weiteren Förderungen, wie der EE-Klasse (Erneuerbare Energien) oder der NH-Klasse (Nachhaltigkeit) kombiniert werden kann, kann der Zuschuss um 10% erhöht werden - also auf 20% für eine Sanierung zum Effizienzhaus 70. Einen iSFP-Bonus gibt es nur für die Sanierung mit einzelnen Maßnahmen im Rahmen der BEG EM.
  • Je höher der energetische Standard der Effizienzhauses, desto höher fällt die staatliche Förderung aus. Die Abstufung der Energieeffizienz erfolgt mit Kennzahlen: Ein Effizienzhaus-70 benötigt 70 Prozent der Energie des früher als "KfW-100" bekannten Referenzhauses. Um den Effizienzhaus 70-Standard zu erreichen, muss das Haus nach der Sanierung also einen Primärenergiebedarf von 70 % (Qp in kWh/(m2a)) und einen Transmissionswärmeverlust von 85 % (H´T in W/(m2K)) erreichen.
  • Geeignete Maßnahmen sind die Dämmung der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Keller), der Einbau neuer Fenster, die Modernisierung der Heizung z. B. mit Gasbrennwert, Wärmepumpe oder Pelletheizung und i.d.R. auch der Einbau einer Lüftungsanlage.
  • Ein Effizienzhaus 70 "EE" kann bei WG und NWG erreicht werden, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 65% des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Die Förderung erhöht sich dann um 5% und der maximale Kreditbetrag auf 150.000 Euro! Alternativ kann die Sanierung auch zu einem Effizienzhaus 70 "NH" führen, was ebenfalls mit einer Erhöhung des Zuschusses von 5% belohnt wird. Das Nachhaltigkeitszertifikat ist jedoch mit höherem formalen Aufwand verbunden. Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.
  • Ob sich eine Effizienzhaus 70-Sanierung lohnt, hängt vom Zustand der Immobilie ab. Häufig treten bei älteren Häusern zudem höhere Ohnehin-Kosten auf. Daher gilt: Je älter das Haus, desto eher rechnet sich eine energetische Effizienzhaus 70-Sanierung.

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Effizienzhaus 70-Förderung BEG EM und BEG WG

Jeder der Effizienzhaus-Typen ist inzwischen ein anerkannter Energiestandard für Gebäude und kann durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht werden.

Der Nachweis für den energetischen Standard eines Effizienzhauses erfolgt über eine Energiebedarfsrechnung anhand von quantifizierbaren Zielvorgaben. Hierzu zählen der

  • Primärenergiebedarf QP und der
  • Transmissionswärmeverlust H´T.
Tabelle: Effizienzgebäude-Standards in der Sanierung
Effizienhaus QP in % von QP REFT in % von H´T REF
Effizienzhaus 40 (WG) 40 55
Effizienzhaus 40 (NWG) 40 -
Effizienzhaus 55 (WG) 55 70
Effizienzhaus 55 (NWG) 55 -
Effizienzhaus 70 (WG) 70 85
Effizienzhaus 70 (NWG) 70 -
Effizienzhaus 85 (WG) 85 100
Effizienzhaus Denkmal (WG) 160 -
Effizienzhaus Denkmal (NWG) 160 -

Wird ein entsprechendes Effizienzhaus-Niveau erreicht, so steht einem eine Förderung der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" zu.

Dabei unterscheidet man die

  • BEG EM, in der Einzelmaßnahmen gefördert werden oder eben eine Förderung der
  • BEG WG, wenn man sein komplettes Wohnhaus in einem Zug saniert.

Während es bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen Zuschüsse vom BAFA gibt, erhält man zu einer Komplettsanierung eines Wohngebäudes zu einem z. B. Effizienzhaus 70 von der KfW einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss.

Tipp: Sie können seit 2020 die Kosten einer energetischen Sanierung auch mittels Steuerermäßigung fördern lassen. Steuerlich abgesetzt werden können Aufwendungen für Einzelmaßnahmen, aber auch die Fachplanung und energetische Baubegleitung durch einen Fachbetrieb. Die Steuererstattung beträgt bis zu 40.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren. Eine Kombination von steuerlicher Förderung mit der BEG ist nicht möglich.

Förderung von Einzelmaßnahmen zum Effizienzhaus 70 (BEG EM)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden bei der Umsetzung spezifischer energetischer Sanierungsmaßnahmen. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.​

Förderfähige Maßnahmen:

  • Gebäudehülle: Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren. ​
  • Anlagentechnik (außer Heizung): Optimierung von Lüftungsanlagen und anderen technischen Systemen.​
  • Heizungsanlagen: Installation von Heizsystemen auf Basis erneuerbarer Energien, wie Wärmepumpen oder Biomasseanlagen.​
  • Heizungsoptimierung: Maßnahmen zur Effizienzsteigerung bestehender Heizsysteme.​

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe je nach Maßnahme variiert. Für die Sanierung von Teilen der Gebäudehülle (z. B. Dachdämmung, neue Fenster oder Haustür) gibt es einen Zuschuss von 15% vom BAFA. Für neue Heizungen, die die Anforderungen des BEG erfüllen, gibt es Zuschüsse von der KfW von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.

Förderung von Komplettsanierungen zum Effizienzhaus 70 (BEG WG)

​Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) unterstützt Eigentümer bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden in einem Zug.​

Gefördert wird die umfassende Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes zu einem Effizienzhaus. Ein Effizienzhaus entspricht bestimmten energetischen Standards, die den Energiebedarf des Gebäudes deutlich reduzieren.​

Die Förderung erfolgt über die KfW in Form eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss. Die Höhe des Kredits und des Tilgungszuschusses hängt vom erreichten Effizienzhaus-Standard ab:​

Tabelle: Aktuelle KfW-Förderung von Effizienzhaus-Sanierungen von Wohngebäuden
Effizienzhaus Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit Betrag je Wohneinheit
Effizienzhaus 40 20 % von max. 120.000 Euro Kredit­betrag bis zu 24.000 Euro
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 25 % von max. 150.000 Euro Kredit­betrag bis zu 37.500 Euro
Effizienzhaus 55 15 % von max. 120.000 Euro Kredit­betrag bis zu 18.000 Euro
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 20 % von max. 150.000 Euro Kredit­betrag bis zu 30.000 Euro
Effizienzhaus 70 10 % von max. 120.000 Euro Kredit­betrag bis zu 12.000 Euro
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 15 % von max. 150.000 Euro Kredit­betrag bis zu 22.500 Euro
Effizienzhaus 85 5 % von max. 120.000 Euro Kredit­betrag bis zu 6.000 Euro
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 10 % von max. 150.000 Euro Kredit­betrag bis zu 15.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal 5 % von max. 120.000 Euro Kredit­betrag bis zu 6.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse 10 % von max. 150.000 Euro Kredit­betrag bis zu 15.000 Euro

Effizienzhaus 70 EE und Effizienzhaus 70 NH

Darüber hinaus gibt es Sonderförderungen für die besonders umfangreiche und smarte Nutzung Erneuerbarer Energien (EE-Standard) und für die Umsetzung der Sanierung eines Nichtwohngebäudes nach besonderen Nachhaltigkeitskriterien (NH-Standard).

Das EE-Paket als auch das NH-Paket können mit allen Effizienzgebäude-Standards in der Sanierung zur „Effizienzhaus EE“- Klasse bzw. zur „Effizienzhaus Nachhaltigkeit“-Klasse kombiniert werden.

Bei Erreichen eines Effizienzstandards "EE" (WG und NWG) sowie eines Effizienzstandards "NH" (bei Sanierungen nur bei NWG möglich) erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentwert der Effizienzhaus-Förderung um zusätzliche 5%.

Eine Kombination beider Zusatzförderungen bei Nichtwohngebäuden ist nicht möglich.

Tabelle: Zuschüsse und Sonderförderungen der Effizienzgebäude-Standards in der Sanierung
Effizienzhaus-Altbau Zuschuss EE-Klasse* NH-Klasse* WPB-Bonus**
Effizienzhaus 40 20% + 5% + 5% + 10%
Effizienzhaus 55 15% + 5% + 5% + 10%
Effizienzhaus 70 10% + 5% + 5% + 10%
Effizienzhaus 85 5% + 5% + 5% -
Effizienzhaus Denkmal 5% + 5% - -

* Auch wenn ein Vorhaben zugleich eine „Effizienzhaus EE“- und eine „Effizienzhaus NH“- Klasse erreicht, erhöht sich der Prozentsatz nur einmal um 5 Prozentpunkte.

** Sie erhalten bis zu 15 % Tilgungszuschuss mit dem Seriellen Sanierungsbonus (SerSan-Bonus), wenn Sie auf EH-55 oder EH-40 Standard sanieren. Bei der seriellen Sanierung kommen vorgefertigte Bauelemente (für Dach oder Fassade) zum Einsatz. Der SerSan-Bonus ist kombinierbar mit der EE- und NH-Klasse sowie mit dem Worst Performing Building (WPB)-Bonus. Der WPB-Bonus ist mit dem SerSan-Bonus auf maximal 20 % begrenzt.

Gibt es den iSFP-Bonus auch für die Sanierung zum Effizienzhaus?

Bei Wohngebäuden ist auch eine Kombination mit der iSFP-Zusatzförderung möglich: Wird die Sanierung entsprechend eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren vollständig umgesetzt und mindestens die dort als individuelles Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht, so erhöht sich der für diese Effizienzhaus-Stufe vorgesehene Fördersatz um zusätzliche 5% (iSFP-Bonus).

Der iSFP-Bonus wird zum Erreichen der angestrebten Zielstufe (hier: Effizienzhaus 70-Niveau) auch im Rahmen der BEG WG gewährt, jedoch nicht für eine Umsetzung aller iSFP-Maßnahmen (Komplettsanierungen) in einem Zug. Die 5% gibt es also nur obendrauf, wenn das Effizienzhaus 70 in mehrern Schritten erreicht wird.

Wann bekomme ich den WPB-Bonus für eine Sanierung zum Effizienzhaus 70?

Mit dem Worst-Performing-Building (WPB) Bonus sind durch die Novellierung der BEG zum 01.01.2023 Sanierungen auf EH-70 mit zusätzlich 10 % förderbar sofern die Gebäude zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestands gehören.

Der WPB-Bonus ist ausschließlich für Komplettsanierungen vorgesehen, die eine Effizienzhaus-Stufe erreichen. Für Einzelmaßnahmen stehen Fördermöglichkeiten im Rahmen der BEG EM zur Verfügung.

Im Neubau gilt der Förder-Standard KfW 70 seit 2016 als veraltet und wird von der KfW nicht mehr gefördert. Die Förderungsprogramme der KfW für das Effizienzhaus KfW 70, sowohl für dessen Kauf als auch Bau, liefen im Jahr 2016 (Stichtag; 1. April 2016) aus. Heute werden im Neubau nur noch KfW-Effizienzhäuser 40 EE oder 40 NH gefördert. Im Zuge der Einführung der BEG fiel im Sommer 2022 im Altbaubereich die Förderstufe Effizienzhaus 100 weg, da sie keinen zukunftsfähigen energetischen Standard mehr darstellte.

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Maßnahmen zur energetischen Sanierung zum Effizienzhaus 70

Im Folgenden stellen wir Ihnen Maßnahmen vor, die sich in der Praxis bewährt haben, um ein Gebäude auf den Effizienzhaus-Standard 70 zu sanieren.

Gebäudehülle abdichten

Durch eine abgedichtete Gebäudehülle geht nur noch ein Minimum an Energie unkontrolliert an die Außenwelt verloren. Abdichten lässt sich das Gebäude vom Dach bis zur Bodenplatte mit einer

Auch die Maueröffnungen wie Fenster und Türen müssen entsprechend Wärme isolieren. Deshalb sollten Sie vor Allem alte, wärmedurchlässige Fenster gegen Fenster mit isolierender Mehrfachverglasung austauschen.

Heizung modernisieren

Mit einem guten Wärmeschutz lässt sich ordentlich Heizenergie sparen (H´T). Allein 40 Prozent bringt die Dämmung von Fassade, Dach und Keller.

Für den Besitzer eines typischen Zweifamilienhauses aus den 1970er Jahren heißt das: Der Heizaufwand reduziert sich um bis zu 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter.

Ist die Gebäudehülle abgedichtet bzw. die Dämmung in die neue Energiebedarfsberechnung eingeflossen, lässt sich dann der Heizwärmebedarf des Gebäudes neu berechnen und die Heizungsanlage neu auslegen.

Da die Primärenergiefaktoren erneuerbarer Energieträger „naturgemäß“ niedriger sind als die fossiler Energieträger, lässt sich mit Heizungen wie

der Primärenergiebedarf Qp deutlich reduzieren, sodass auch schneller die Effizienzhaus 70 EE-Anforderungen einer Altbauförderung erreicht sind.

Lüftungsanlagen einbauen

Wenn Sie als Besitzer eines Einfamilienhauses

  • mehr als ein Drittel der Fensterflächen tauschen oder
  • mehr als ein Drittel der Dachfläche abdichten

oder als Sanierer eines Mehrfamilienhauses mehr als ein Drittel der Fensterfläche erneuern, dann sind Sie gemäß der der DIN 1946-6 verpflichtet, ein Lüftungskonzept für Ihr Haus erstellen zu lassen.

Die DIN unterscheidet dabei 4 unterschiedlich intensive Lüftungsstufen:

  • Lüftung zum Feuchteschutz (LFS)
  • Reduzierte Lüftung (RL)
  • Nennlüftung (NL)
  • Intensivlüftung (IL)

Das Effizienzhaus 70 gilt als sehr dicht, deshalb sind lüftungstechnische Maßnahmen meist nötig. Sie haben die Wahl zwischen freien- und ventilatorgestützten Lüftungsanlagen.

Wirtschaftlichkeit: Lohnt sich eine Effizienzhaus 70-Sanierung?

Wer sein Haus auf den 70er-Standard bringen möchte, der macht die Entscheidung in hohem Maße von der Wirtschaftlichkeit abhängig.

Effizienzhaus 70-Kosten: Sowieso-Kosten vs. energiebedingte Mehrkosten

Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit spielt einerseits das Kopplungsprinzip eine entscheidende Rolle. Dies beinhaltet die Kombinierbarkeit von energetischen Maßnahmen mit nicht-energetischen Instandhaltungs-, Instandsetzung- oder Modernisierungsmaßnahmen, wodurch eine Dopplung vermieden werden kann.

Im Fall einer Wirtschaftlichkeitsberechnung bedeutet dies, dass nur die Kosten, die durch energiebedingte Maßnahmen entstehen, in die Berechnung mit einfließen.

Verschiedene Studien zeigen, dass der größere Anteil auf diese „Ohnehin-Kosten“ entfällt. Der Anteil der energiebedingten Kosten macht etwa 30 bis 40 Prozent der Gesamtkosten aus.

Die Anteile der Mehrkosten für die energetische Sanierung variieren jedoch von Fall zu Fall in Abhängigkeit vom jeweiligen Gebäude, den Randbedingungen, Konditionen der Finanzierung und dem geplanten Effizienzhausstandard.

Tabelle: Kosten-Kalkulation für die Sanierung eines Hauses zum Effizienzhaus 70 EE
Position Investitionskosten Sowiesokosten energiebedingte Mehrkosten
Kellerdecke 4.067,00 € 0,00 € 4.067,00 €
Kellertür 600,00 € 400,00 € 200,00 €
Oberste Geschossdecke 5.311,34 € 0,00 € 5.311,34 €
Außenwand Ost 5.201,44 € 2.224,30 € 2.977,14 €
Außenwand West 8.466,40 € 3.620,50 € 4.845,90 €
Fenster Ost 3.593,70 € 2.286,90 € 1.306,80 €
Fenster West 14.493,60 € 9.223,20 € 5.270,40 €
Haustür 4.800,00 € 3.220,00 € 1.580,00 €
Steildach Ost 9.538,93 € 6.180,84 € 3.358,09 €
Dachfenster Ost 960,00 € 0,00 € 960,00 €
Steildach West 9.538,93 € 6.180,84 € 3.358,09 €
Dachfenster West 960,00 € 0,00 € 960,00 €
Luft/Wasser-Wärmepumpe 2,1 kW (50/40) 36.500,00 € 13.400,00 € 23.100,00 €
Solarthermie-Anlage 8m2 (6,5% / 53%) / Bivalenter Solarspeicher 492 l 7.300,00 € 0,00 € 7.300,00 €
8 Heizkörper / 80 m Verteilleitungen 9.300,00 € 9.300,00 € 0,00 €
Dezentrale Lüftung (90% WRG / 0,35 W/m3h) 6.400,00 € 1.700,00 € 4.700,00 €
Heizungsoptimierung 2.300,00 € 2.300,00 € 0,00 €
Gesamt129.331,34 €60.036,58 €69.294,76 €
Anteil 100% 46,4% 53,6%

Ersparnis & Amortisation

Ob sich eine Sanierung als wirtschaftlich erweist, hängt andererseits auch in hohem Maße von den eingesparten Energiekosten ab. Um beurteilen zu können, welche Maßnahme sich wann rentiert, wird häufig die Amortisationsdauer angegeben. Sie gibt wieder, wie viele Jahre es bedarf, um die Investitionen in die Effizienzhaus-Sanierung wieder eingespart zu haben.

Die Ergebnisse zeigen ein differenziertes Bild:

  • Maßnahmen wie Fenstertausch Ost, dezentrale Lüftung mit Wärmerückgewinnung oder die Steildachdämmung weisen Amortisationszeiten von unter 20 Jahren auf und gelten damit als wirtschaftlich sinnvoll.
  • Andere Maßnahmen wie Außenwanddämmungen oder Solarthermieanlagen amortisieren sich typischerweise in 20–30 Jahren – also innerhalb eines üblichen Betrachtungszeitraums für Wohngebäude.
  • Einzelne Bauteile wie Dachfenster oder die Haustür erreichen Amortisationszeiten von über 30 Jahren und sind rein wirtschaftlich betrachtet weniger rentabel – können jedoch aus Komfort-, Gestaltungs- oder fördertechnischen Gründen dennoch sinnvoll sein.

Eine Sanierung auf Effizienzhaus 70 kann sich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchaus lohnen, wenn gezielt in Maßnahmen investiert wird, die eine gute Einsparung erzielen und gleichzeitig förderfähig sind.

Besonders effizient sind Heizungsumstellungen, Dämmungen an Dach und Kellerdecke sowie moderne Lüftungstechnik. Einzelmaßnahmen mit längerer Amortisation können dennoch durch gestiegene Wohnqualität, Werterhalt und zukünftige Energiepreissteigerungen gerechtfertigt sein.

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