Letzte Aktualisierung: 04.04.2025

Worst Performing Building: Bekomme ich einen WPB-Bonus?

  • Seit dem 22.09.2022 gibt es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine neue Gebäudekategorie: das „Worst Performing Building“ (WPB). Ein Gebäude wird als WPB eingestuft, wenn es zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört.
  • Ob ein Gebäude ein WPB ist, kann über den Energieausweis (Klasse H), den Endenergiebedarf oder -verbrauch oder über das Baujahr (bis einschließlich 1957) und Sanierungszustand (Außenwände zu mindestens 75 Prozent energetisch unsaniert) nachgewiesen werden.
  • Für die Sanierung eines WPB zu einem Effizienzhaus (BEG WG) erhalten Sie einen Extra-(Tilgungs-)Zuschuss von 10 %, der mit weiteren Förderungen, wie der EE-Klasse (Erneuerbare Energien) oder der NH-Klasse (Nachhaltigkeit) kombiniert werden kann.
  • Der WPB-Bonus ist ausschließlich für Komplettsanierungen vorgesehen, die eine der genannten Effizienzhaus-Stufen erreichen. Für Einzelmaßnahmen stehen Fördermöglichkeiten im Rahmen der BEG EM zur Verfügung.
  • Bei der Komplettsanierung eines WPB zu einem Effizienzhaus muss ein Energieberater hinzugezogen werden, der den aktuellen energetischen Zustand des Gebäudes ermittelt, die BEG WG-Fördermöglichkeiten beantragt und final auch dokumentiert („Baubegleitung“).

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Definition "Worst Performing Buildings" (WPB)

Ein Gebäude wird als WPB eingestuft, wenn es zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört. Dies kann auf zwei Wegen nachgewiesen werden:

Dahinter steht die Idee, dass die schlechtesten Gebäude mit höchster Priorität saniert werden sollen, da so schnell ein Großteil der CO2-Emissionen im Gebäudebereich eingespart werden könnte.

Auf europäischer Ebene spielt dieser Ansatz im Rahmen der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden der EU (EPBD) eine wichtige Rolle.

Der Nachweis, ob es sich um ein Worst Performing Building handelt, kann auf zwei Wegen erbracht werden:

WPB-Nachweis über den Energieausweis

Liegt ein gültiger Energieausweis der Klasse H vor, gilt das Gebäude als WPB. Bei Energieausweisen ohne Effizienzklasse (ausgestellt vor 2014) wird ein Endenergiebedarf oder -verbrauch von mindestens 250 kWh/m2a als Kriterium herangezogen.

WPB-Nachweis über Baujahr und Sanierungszustand

Gebäude, die bis einschließlich 1957 fertiggestellt wurden und deren Außenwände zu mindestens 75 Prozent energetisch unsaniert sind, werden ebenfalls als WPB eingestuft.

Eine Außenwandfläche gilt als unsaniert, wenn keine Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) durchgeführt wurden.

Maßnahmen wie das Aufbringen von Wärmedämmung nach dem 31.12.1983 gelten als energetische Sanierung, unabhängig von Art und Dicke der Dämmung.

Wann und wie bekomme ich den WPB-Bonus?

Für die (Komplett-)Sanierung eines "Worst Performing Buildings" wird ein sogenannter WPB-Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt. Dieser Bonus ist mit der EE- oder NH-Klasse und dem Bonus „Serielle Sanierung“ kumulierbar.

WPB-förderfähige Effizienzhaus-Stufen

Der WPB-Bonus wird für Sanierungen zu folgenden Effizienzhaus-Stufen gewährt:

  • Effizienzhaus 70 EE WPB
  • Effizienzhaus 55 WPB und 55 EE WPB
  • Effizienzhaus 40 WPB und 40 EE WPB

Durch die Kombination des WPB-Bonus mit diesen Förderklassen können Eigentümer die finanzielle Unterstützung für die energetische Sanierung ihrer Gebäude maximieren.

Verrechnung mit dem Tilgungszuschuss

Der WPB-Bonus ist ein Zuschlag zum Tilgungszuschuss, kein Geldbetrag obendrauf. Er ergänzt den Wohngebäude–Kredit der KfW (Kredit Nr. 261):

  • Tilgungszuschuss erhöht sich um 10 %-Punkte
  • Zuschuss wird direkt von der Restschuld abgezogen
  • Man muss also weniger vom Kredit zurückzahlen
Tabelle: Berechnung des Tilgungszuschuss mit WPB-Bonus für förderfähige Effizienzhaus-Stufen bei Sanierung auf EH 70, 55, 40
Effizienzhaus-Stufe Standard-Tilgungszuschuss Max. Betrag + WPB-Bonus (10 %-Punkte) Gesamter Tilgungszuschuss mit WPB Neuer Max. Betrag
EH 40 20 % von 120.000 € 24.000 € +10 % 30 % von 120.000 € 36.000 €
EH 40 EE 25 % von 150.000 € 37.500 € +10 % 35 % von 150.000 € 52.500 €
EH 40 NH 25 % von 150.000 € 37.500 € +10 % 35 % von 150.000 € 52.500 €
EH 55 15 % von 120.000 € 18.000 € +10 % 25 % von 120.000 € 30.000 €
EH 55 EE 20 % von 150.000 € 30.000 € +10 % 30 % von 150.000 € 45.000 €
EH 55 NH 20 % von 150.000 € 30.000 € +10 % 30 % von 150.000 € 45.000 €
EH 70 10 % von 120.000 € 12.000 € +10 % 20 % von 120.000 € 24.000 €
EH 70 EE 15 % von 150.000 € 22.500 € +10 % 25 % von 150.000 € 37.500 €
EH 70 NH 15 % von 150.000 € 22.500 € +10 % 25 % von 150.000 € 37.500 €

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WPB-Bonus für Einzelmaßnahmen und iSFP?

Der Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) wird ausschließlich im Rahmen von umfassenden, förderfähigen Sanierungen gewährt, die gemäß BG WG "in einem Zug" zu einer bestimmten Effizienzhaus-Stufe führen. Er ist nicht für Einzelmaßnahmen verfügbar.

Für Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise den Austausch von Fenstern oder die Dämmung einzelner Gebäudeteile eines Worst Performing Buildings, gibt es separate Förderprogramme, wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt werden.

Diese Förderungen sind jedoch unabhängig vom WPB-Bonus.

Das heißt auch: Wenn zusätzlich zum WPB-Bonus auch ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt, bekommt man nochmal 5 %-Punkte extra Förderung – aber nur bei Einzelmaßnahmen!

Bei einer Komplettsanierung zum z.B. Effizienzhaus 55 EE, bringt das Vorliegen eines iSFP also keinen zusätzlichen Bonus, denn der iSFP-Bonus gilt nicht bei Effizienzhaus-Sanierungen, sondern nur bei Einzelmaßnahmen (wie z. B. neue Fenster, Dämmung, Heizungstausch etc.).

Tabelle: Unterschiede vom WPB-Bonus und iSFP-Bonus
Maßnahme WPB-Bonus iSFP-Bonus
Effizienzhaus-Sanierung ✅ Ja (+10 %) ❌ Nein
Einzelmaßnahmen ❌ Nein ✅ Ja (+5 %)

Beantragung des WPB-Bonus nur mit Energieberater!

Um den WPB-Bonus zu beantragen, benötigt man zwingend einen zugelassenen Energieberater

  • Der Bonus muss im individuellen Sanierungsfahrplan bzw. im technischen Projektnachweis vermerkt sein
  • Nur zertifizierte Expert:innen dürfen den WPB-Status im Antrag bestätigen
  • Sie helfen auch beim Beantragen des KfW-Kredits bzw. Zuschusses und sorgen dafür, dass alles formal korrekt läuft

Der erste Schritt ist daher die Beauftragung eines zertifizierten Energie-Experten. Diese Fachperson führt eine energetische Bewertung des Gebäudes durch und prüft, ob es sich um ein sogenanntes Worst Performing Building handelt.

Wird das Gebäude als WPB eingestuft, kann der Energieberater dies im technischen Projektnachweis oder im individuellen Sanierungsfahrplan dokumentieren. Der Antrag auf Förderung – einschließlich des WPB-Bonus – erfolgt im Anschluss über die Hausbank bei der KfW.

Nach Umsetzung der Sanierungsmaßnahme bestätigt der Energieeffizienz-Experte die Durchführung und Effizienzhaus-Stufe, sodass die KfW die Förderung (inkl. WPB-Bonus) endgültig gewährt.

⚠️ Wichtiger Hinweis zur Antragstellung

Die Förderung inklusive WPB-Bonus muss zwingend vor Beginn der Sanierung beantragt werden. Das bedeutet: Weder der Abschluss von Bauverträgen noch der tatsächliche Baustart dürfen vor der Förderzusage erfolgen.

Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann zum vollständigen Verlust der Förderung führen. Daher ist es wichtig, alle Planungen mit dem Energieberater bzw. der Energieberaterin sorgfältig abzustimmen und den Antrag erst nach vollständiger Prüfung, aber vor dem Start der Arbeiten bei der KfW einzureichen.

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