Letzte Aktualisierung: 07.01.2017
Aufgrund seiner materialspezifischen Eigenschaften braucht Parkett eine spezielle Trittschalldämmung. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, auf welche Kennwerte Sie achten müssen, um die richtige Trittschalldämmung für Parkett zu wählen.
Als Trittschall bezeichnet man die Geräusche, Töne und Klänge, den Schall im eigentlichen Sinn, der verursacht wird, wenn ein Mensch sich auf einem Fußboden eines Raums bewegt oder eine Treppe hinauf beziehungsweise herunter steigt. Auch das Rücken eines Stuhls, die Bewegungen einer Waschmaschine oder eines anderen Hausgeräts verursachen einen Trittschall. Dieser Schall ist wegen der Körperschallübertragung (Körperschall ist der Schall, der sich in einem Festkörper, hier der Fußboden beziehungsweise das Gemäuer des Gebäudes, ausbreitet) in einem anderen Raum, der
wahrzunehmen.
Der Trittschall ist nicht zu verwechseln mit dem sogenannten Gehschall. So bezeichnet man den Schall, der beim Benutzen eines Fußbodens im selben Raum wahrgenommen wird. Er wird erzeugt, wenn z. B. ein Schuhabsatz auf den Fußboden prallt und die Vordersohle darüber schleift.
Gemäß den vorgeschriebenen Ausführungen ist die Trittschalldämmung eine Methode, um den Trittschall zu dämmen. Man unterscheidet die Materialien zur Realisation einer Trittschalldämmung unter Parkett grundsätzlich in:
Die deutsche Norm DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ regelt die Trittschalldämmung: Sie enthält für den Menschen gesundheitsschützende Mindestanaforderungen an die Trittschalldämmung. Darüber hinaus muss ein Bauherr - entsprechend des für die Wohnung ausgeschriebenen Komforts – erhöhten Schallschutzanforderungen gerecht werden. Diese erhöhten Anforderungen findet man hierzulande in den Regelwerken
Die DEGA definiert mit ihrer Empfehlung 103 "Schallschutz im Wohnungsbau – Schallschutzausweis" (Ausgabe 03/2009) außerdem den sogenannten Schallschutzausweis. Ähnlich wie mit dem Energieausweis lässt sich damit die Schalldämmung für ein Gebäude, eine Wohnung, einen Raum ausweisen.
Expertenwissen: Wer als Mieter einen Schallschutz erwartet, der muss das gesondert vertraglich regeln. Andernfalls muss eine Wohnung nur den Schallschutz haben, der laut DIN-Norm zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galt. Werden Umbauten oder Ausbauten vorgenommen, gelten dann allerdings die aktuellen Lärmschutzvorschriften für den Vermieter.
Wer im Handel nach einer Trittschalldämmung fürs Parkett sucht, findet dort Lösungen unter verschiedenen Bezeichnungen. Handelsüblich sind zum Beispiel:
Gemeinsam haben alle drei genannten Möglichkeiten zur Trittschalldämmung unter Parkett, dass Sie das Parkett darauf schwimmend verlegen können. Die Trittschalldämmung schützt somit das Parkett. Doch nicht nur das: Die Trittschalldämmung für Parkett dämmt einerseits den Tritt- und auch Gehschall. Andererseits wirkt sie als Wärmedämmung. Somit trägt die Trittschalldämmung erheblich zum Wohnkomfort bei.
Früher galt für Trittschalldämmungen: Je dichter eine Trittschalldämmung ist, desto bessere mechanische Eigenschaften bringt sie mit sich. Außerdem hieß es lange Zeit, dass eine dickere, sprich: stärkere Trittschallmatte beispielsweise, weniger Schall übertrage als eine dünnere.
Diese „Annahmen“ gelten heute nicht mehr für alle Trittschallmaterialien und -lösungen. Weil moderne Materialien die vorgenannten Annahmen teilweise relativieren, entwickelte man Kennwerte und normierte Prüfverfahren, um die unterschiedlichen Trittschalldämmungen weiterhin vergleichen zu können.
Geht es um konstruktive Anforderungen an Trittschalldämmungen, müssen diese folgende Eigenschaften mitbringen:
Expertenwissen: Sie dürfen keine solche Trittschalldämmung mit Dampfsperre verlegen, wenn es sich bei Ihrem Unterboden um einen aus Holz handelt. Denn dann würde die Dampfsperre die restfeuchte von unten daran hindern, nach oben auszudampfen und diese bliebe unten eingeschlossen, wo sie auf Dauer Schäden am Unterboden anrichten könnte.
Expertenwissen: Sind im Unterboden großflächige Schäden wie Risse oder besteht ein Gefälle von mehr als drei Millimetern pro Meter, müssen Sie den Unterboden vorab mit Spachtel- und/ oder entsprechender Ausgleichsmasse behandeln.
Expertenwissen: Bei einem Raum mit zwanzig Quadratmetern Grundfläche hieße eine Änderung der Dämmwirkung von 0,10 auf 0,15 m2K/W (Annahme: Der Temperaturunterschied zwischen Estrich und Luft beträgt vier Grad Celsius.) eine Minderung des Wärmestroms um etwa 300 Watt. Man müsste demnach die Temperatur des Estrichs um zwei Grad erhöhen, damit der gewünschte Wärmestrom zustande käme. Auch wenn das nicht hieße, dass die entsprechende Energie verloren sei, so würde die höhere Dämmwirkung der Trittschalldämmung bewirken, dass sich die Aufheizphase verzögerte. Für die Praxis hieße das: Während Räume mit gefliesten Böden längst warm wären, bräuchte eine Fußbodenheizung, über die man eine Trittschalldämmung und dann Parkett verlegte, einfach länger zum Heizen.
Aufgrund der Nutzung des Bodenbelags Parkett ergeben sich folgende Kennwerte für die Trittschalldämmung unter dem Parkett:
Anforderung | Mindestanforderung | Erhöhte Anforderung |
---|---|---|
dynamischen Belastungen (DL25) | > 10.000 Zyklen | > 100.000 Zyklen |
dauerhafte Belastungen (CC) | > 2 kPa | > 20 kPa |
temporäre Belastungen (CS) | > 10 kPa | > 60 kPa |
Schutz bei schweren fallenden Gegenständen (RLB) | > 50 cm | > 120 cm |
Bezüglich der Akustik der Trittschalldämmung unter Parkett sollte man auf diese Kennwerte achten: sind die folgenden zwei Werte ausschlaggebend, und zwar die: