Letzte Aktualisierung: 02.12.2024

Dachbodendämmung: Dämm-Methoden, geeignete Dämmstoffe und Kosten

  • Was ist das? Unter einer Dachbodendämmung versteht man Maßnahmen, die sowohl den Dachraum als auch insbesondere den Dachfußboden (oberste Geschossdecke) betreffen. Die Dämmung des Dachbodens ist von besonderer Bedeutung, da sich mit relativ geringinvestiven Maßnahmen vergleichsweise viel Heizenergie einsparen lässt.
  • Nachrüstpflichten: Zudem sieht auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Verpflichtungen zur Dachbodendämmung vor: Wechseln Ein- oder Zweifamilienhäuser ihre Eigentümer, sieht §47 GEG vor, dass innerhalb von zwei Jahren nach Grundbucheintrag die oberste Geschossdecke oder das Dach des Altbaus gedämmt werden muss.
  • Dachboden oder Dach dämmen? Wird der Dachraum nicht genutzt, so bietet sich die Dämmung des Bodens des Dachbodens (oberste Geschossdecke) mit Hilfe einer Unterdecken-, Zwischendecken- und/ oder Aufdeckendämmung an. Wird der Dachboden als Wohnraum genutzt, muss das Steildach selbst mit einer Auf-, Zwischen- und evtl. Untersparrendämmung gedämmt werden.
  • Dämmmaterial Dachboden: Wird der Dachraum nicht genutzt, so ist die Aufdeckendämmung am einfachsten umzusetzen, da lediglich z. B. Dämmplatten oder Dämmmatten in der beliebigen Dicke auf den Boden aufgebracht werden müssen. Die beliebtesten Dämmstoffe sind heute EPS-, Holzfaser- und Mineralwolle-Platten. Schüttdämmungen wie Zellulose oder Perlite sind besonders einfach aufzubringen.
  • Begehbar oder nicht begehbare Dämmung: Während sich druckstabile Styropor-Platten mit Gipsfaserschutzplatten dauerhaft begehen lassen, sind mehrlagige Mineralwolle-Dämmmatten mit OSB-Plattenschutz nur zum zeitweisen begehen gedacht. Auch Kombinationen aus Matten und Laufwegen aus Platten sind praktikabel. Wer Schüttdämmstoffe nutzt, sollte diese nicht mehr begehen.
  • Wie dick muss ich dämmen? Welche Dicke die Dachbodendämmung haben soll, richtet sich nach dem vom GEG und der BEG vorgeschriebenen U-Wert. Den vom GEG maximal zulässige U-Wert von 0,24 W/m2K kann bereits mit Dämmdicken ab insg. rund 16 cm erfüllt werden. Wer einen BAFA-Zuschuss von 15% bis 20% - auch zu Eigenleistungen – möchte, unterschreitet den geforderten U-Wert von 0,14 W/m2K meist erst mit einer ca. 30 cm dicken Dachbodendämmung.

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Lohnt sich eine Dachbodendämmung?

Über einen nicht gedämmten Dachboden kann viel Energie verloren gehen: bis zu 70 Prozent! Zum Beispiel dann, wenn die oberste Geschossdecke nicht gedämmt ist. Man heizt dann den Dachboden mit, gleichwohl man ihn nicht nutzt. Die Wärme geht über das Dach in die Umwelt verloren. Das geht ins Geld.

Auch das Wohnklima insbesondere in den direkt unter dem Dachboden liegenden Räumen leidet an der fehlenden Dämmung. Im Winter strahlt der Dachboden Kälte, im Sommer störende Wärme ab. Die Dämmung des Dachbodens schafft schnelle Abhilfe, sie hält die Wärme im Haus und spart schon mit einfachen Maßnahmen bis zu 20 Prozent Energie ein!

Die Dachbodendämmung gilt daher als eine Sanierungsmaßnahme, die sich schnell und spürbar rentiert – und oft auch in Eigenleistung zu erbringen ist. Der Aufwand und die Kosten für eine Dachbodendämmung sind gut überschaubar und schon die erste Heizkostenabrechnung nach der Dämmmaßnahme zeigt eine Energie- und Kostenersparnis.

Dachboden-Boden dämmen: Die wichtigsten Maßnahmen zur Deckendämmung

Je nach Gebäudezustand und geplanter Nutzung des Dachbodens dämmt man entweder den Dachfußboden selbst oder das Dach. Soll der Dachboden weder zum Wohnraum ausgebaut noch als hochwertiger Lagerraum beziehungsweise Stauraum genutzt werden, ist das Dämmen des Dachfußbodens empfehlenswert. Andernfalls kommt nur eine Dachdämmung in Frage.

Das Dämmen der eigentlichen obersten Geschossdecke kann von unten, zwischendrin und von oben realisiert werden. Entsprechende Dämmmaßnahmen nennt man: 

  • Unterdeckendämmung
  • Zwischendeckendämmung
  • Aufdeckendämmung  

Unterdeckendämmung

Von einer Unterdeckendämmung ist die Rede, wenn die oberste Geschossdecke, also der Dachfußboden, vom bewohnten Raum darunter aus gedämmt wird. Die Dämmung wird dazu an der Raumdecke angebracht. Das führt in jedem Fall zu einer Verringerung der Raumhöhe, also zu einer Verkleinerung des Wohnraums. Außerdem ist eine Unterdeckendämmung meist nicht ohne unerwünschte Wärmebrücken machbar.

Zwischendeckendämmung

Besteht der Dachfußboden aus einer Holzbalkendecke kommt häufig eine Zwischendeckendämmung zum Einsatz. Zum Beispiel, indem man Einblasdämmstoffe wie Zellulose zwischenbläst oder Blähglasgranulat als Trockenschüttung verwendet, um eine dichte und schalldämmende Dämmschicht zu bilden.

Häufig werden zwischen den Holzbalken Mineralwolle-Dämmstoff einfach dicht gestoßen ausgelegt. Soll der gedämmte Dachboden dann begehbar sein, werden auf der Holzbalkendecke Fußbodenverlegeplatten (OSB-Platten) verlegt.

Zwischen den Holzbalken und den darauf verschraubten Verlegeplatten sollten spezielle Folien gelegt werden, um die Übertragung von Trittschall zu minimieren und Knarzgeräusche aufeinander reibender Hölzer zu vermeiden.

Aufdeckendämmung

Die Aufdeckendämmung ist wohl die am häufigsten angewandte Methode zur Dachbodendämmung. Dabei kommt es darauf an, ob der Dachboden begehbar werden soll oder nicht. Entsprechend gibt es unterschiedliche Dämmmethoden zur

  • Dämmung begehbarer oberster Geschossdecken
  • und Dämmung nicht begehbarer oberster Geschossdecken (zum Beispiel bei Kriechböden),

wobei die Dachfußbodendämmung in einer begehbaren Variante aufwendiger und teurer ist als wenn man sie unbegehbar gestaltet.

Dachbodendämmung begehbar vs. nicht begehbar

Der Aufbau der Dachbodendämmung ist recht einfach: Auf den Boden werden Dämmstoffe in Form von Matten oder Platten aufgebracht. Für Fugendichte sorgt man, indem man die Dämmmatten oder -platten in zwei Lagen übereinander aufschichtet, wobei man die Fugen versetzt. Wärmebrücken werden so vermieden.

Als Dämmmaterialien eignen sich Dämmstoffe wie Steinwolle oder organische Fasern. Auch Schüttdämmstoffe sind als Dämmmaterial zur Dachbodendämmung einsetzbar.

Unabhängig davon, ob der gedämmte Dachboden begehbar oder nicht begehbar sein soll, ist zu entscheiden, ob eine Dampfbremse eingezogen werden soll oder nicht. Bei Holzbalkendecken wird sie empfohlen. Die Dampfbremse ist eine Folie, die für Luftdichtheit sorgt, indem sie verhindert, dass Wasserdampf in die Dämmschicht vordringt und deren Dämmwirkung mindert oder sie gar beschädigt (Stichworte: Stock und Schimmel). Damit die Folie beim Auslegen nicht leidet, ist die Oberfläche des Dachfußbodens im Vorfeld zu reinigen.

Nicht begehbare Decken Nichtbegehbare Decken mit begehbaren Laufwegen Begehbare Decken
Deckenfilze werden einfach dicht gestoßen, bei Bedarf mehrlagig übereinander, ausgerollt Kombination von Deckenfilzen in der Fläche und druckfesten Dämmplatten mit Gehbelag Druckfeste Dämmplatten aus z. B. Holzfasern oder Mineralwolle als Unterlage für Gehbeläge z.B. aus Gipsfaserplatten

Nicht begehbare Dachbodendämmung

Der vom Aufbau als auch Umsetzung einfachste Fall, um den Boden des Dachbodens zu dämmen, ist eine nicht begehbare Dachbodendämmung. Dabei werden Dämmstoffe lediglich von oben auf die Holzbalkendecke aufgebracht.

Zu geeignetem Dämmmaterial für einen nicht oder nur in Ausnahmefällen begehbaren Dachboden zählen:

  • Steinwolle-Dämmplatten
  • Glaswolle-Dämmplatten

Um diese zeitweise begehbar zu machen, können Sie Gehbeläge wie z.B. aus Gipsfaserplatten oder Holzspanplatten auf die Dämmplatten auflegen. Wer den Dachboden gar nicht begehbar machen möchte, für den sind auch Schüttdämmstoffe wie z. B. Zellulose, Kork oder auch Hanf interessant. Beim Aufbau

Teilweise begehbare Dachbodendämmung

Manche Dachböden sind nicht für eine Nutzung vorgesehen, sollen aber begehbar bleiben, weil technische Einrichtungen, Fenster oder Kamine erreicht werden müssen.

Hier ist ein Kombi-System sinnvoll, das Laufwege durch eine Steinwolle-Dämmung mit hoher Druckfestigkeit ermöglicht und die nicht für die Begehung vorgesehenen Flächen mit Glaswolle-Dämmstoffen vor Wärmeverlust schützt. So ist der Dachboden teilweise begehbar und optimal gedämmt.

Begehbare Dachbodendämmung

Soll der Dachfußboden nach der Dämmung begehbar sein, nutzt man robuste Dämmplatten, die man unter den Bodenplatten des Fußbodens verlegt: ebenfalls zweilagig und fugenversetzt. Anschließend verlegt man auf der Dachbodendämmung die zuvor entfernten Bodenbretter wieder.

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Maßnahmen zur Innen- und Außendämmung von Dächern

Sobald der Dachboden in irgendeiner Form genutzt werden soll, sei es zum Lagern von Besitztümern oder als Wohnraum, reicht es nicht aus, den Dachfußboden zu dämmen. Dann muss das Dach gedämmt werden, um den Dachboden als angenehm klimatisierten Raum zu nutzen. Dazu bieten sich die bewährten Maßnahmen an:

Aufsparrendämmung

Von denen ist die Aufsparrendämmung beziehungsweise Aufdachdämmung die aufwendigste und teuerste, wenn sie im Nachhinein ausgeführt werden soll. Der Grund liegt in der Notwendigkeit, dafür das Dach komplett abzudecken, da die Dämmschicht direkt auf den Dachsparren befestigt wird. Die Gesamtkosten ergeben sich aus variablen Kosten in Abhängigkeit von Dachfläche und verwendetem Dämmmaterial und Fixkosten wie denen für das Gerüst. Wichtig: Die Dachbodendämmung von außen ist wegen des handwerklich hohen Aufwands keine Sache, die man in Eigenleistung erbringen kann.

Zwischen- und Untersparrendämmung

Anders ist das mit einer Dämmung des Dachbodens von innen, wie sie sich als Zwischen- und Untersparrendämmung realisieren lässt. Das sind Arbeiten, die man mit einigem Geschick auch selbst in die Hand nehmen kann. Für eine höhere Dämmwirkung kann man die drei Dämmmaßnahmen auch kombinieren.

Als Materialien eignen sich für die Dachdämmung Dämmplatten aus Polyurethan (PU), Glas- oder Steinwolle. Ersterer Dämmstoff ist besonders leicht, günstig und hat eine recht hohe Dämmwirkung. Dafür ist sein Brandverhalten von Nachteil (schwer bis normal entflammbar). Mineralische Dämmplatten haben im Vergleich zur PU zwar eine etwas schlechtere Dämmwirkung, dafür sind sie nur schwer entflammbar.

GEG-Pflichten zur Dämmung des Dachbodens

§ 47 Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt eine grundsätzliche Nachrüstpflicht für oberste Geschossdecken vor.

Vorgeschriebene U-Werte für Dachböden

Werden die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2013-02 (Anmerkung: Wärmedurchlasswiderstand <0,9 m2K/W) nicht eingehalten, sind Eigentümer eines Wohngebäudes verpflichtet, die Bestandsdecken - oder alternativ das Dach - auf ein ambitioniertes Dämmniveau mit einem U-Wert von maximal 0,24 W/m2K zu ertüchtigen.

Das mit attraktiven Fördermitteln winkende Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist nochmals deutlich ambitionierter und verlangt einen U-Wert vom maximal 0,14 W/m2K.

Die Nachrüstpflicht besteht allerdings nicht, wenn die oberste Geschossdecke und das darüber liegende (womöglich bereits gedämmte) Dach dem Mindestwärmeschutz gemäß der Norm DIN 4108-2:2013-02 bereits entsprechen. Man kann davon ausgehen, dass der Mindestwärmeschutz von Holzbalkendecken, egal welchen Baujahrs das Gebäude ist, und auch von massiv gebauten Decken ab Ende der 1960er-Jahre erfüllt wird.

Auch nicht nachrüsten müssen Hauseigentümer, die ihre Häuser mit maximal zwei Wohneinheiten selbst bewohnen und das bereits vor dem 1. Februar 2002 schon getan haben. Hier wird das Dämmen erst dann zur Pflicht, wenn das Haus verkauft werden würde, weil es damit zu einem Wechsel des Eigentümers käme. Der neue Hauseigentümer stünde dann in der Dämmpflicht, der er innerhalb von zwei Jahren nachkommen müsste.

Vorsicht: Wird gegen das GEG verstoßen, ist das eine ahndungsfähige Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld zur Strafe haben kann.

Vorgeschriebene Mindestdicken zur Einhaltung der GEG-Pflichten

In Hinblick auf die Anwendung mit dem Ziel der Erfüllung von energetischen Anforderungen sind besonders die Dämmdicke und der Wärmeleitwert von Bedeutung.

Hinsichtlich des Wärmeleitwertes besteht erfahrungsgemäß nur relativ geringer Spielraum bei marktüblichen Dämmlösungen.

Der Variationsbereich eingesetzter Dämmdicken ist dagegen vergleichsweise ausgeprägt. Um den Bedarf an Dämmmaterial zu berechnen, ist es daher hilfreich, entsprechend den GEG-Vorgaben die nötigen Dämmstoffdicken je nach eingesetztem Dämmstoff zu berechnen.

Tabelle 1: Beispiele für Dämmstoffdicken zur Erreichung der GEG-Vorgaben bei einer Dachbodendämmung im Altbau (hier: Aufdeckendämmung)
Wärmeleitgruppe Dämmstoffdicke im Neubau "Wohngebäude" (U-Wert < 0,20) Dämmstoffdicke im Neubau "Nichtwohngebäude" (U-Wert < 0,35) Dämmstoffdicke bei Sanierung "Wohngebäude" (U-Wert < 0,24) Dämmstoffdicke bei Sanierung "Nichtwohngebäude" (U-Wert < 0,35)
032 160 mm 100 mm 140 mm 100 mm
035 180 mm 100 mm 140 mm 100 mm
040 200 mm 120 mm 160 mm 120 mm

Was kostet eine Dachbodendämmung?

Kosten Dämmmaterial und Verlegung

Die Kosten für eine Dachbodendämmung richten sich

  • nach der Fläche des Dachbodens,
  • nach dem Dämmmaterial, das man verwenden möchte,
  • nach der Dämmmethode als auch
  • nach der Energieersparnis,

die man erzielen möchte bzw. nach dem GEG erzielen muss.

Neben den Materialkosten für die Dämmung des Dachbodens sind Kosten für Vorarbeiten (z.B. Reinigung), ggf. Abbrucharbeiten, ggf. das zeitweilige Öffnen und Schließen von Dach- /Wandflächen zur Begehung, das Verlegen/Montieren des Dämmmaterials, ggf. eine Dampfsperrschicht und ggf. Mehrkosten für eine begehbare Ausführung einzuplanen.

Die Kosten für eine Dachdämmung (Auf-, Unter-, Zwischen- und Vollsparrendämmung) sind in entscheidendem Maße vom individuellen, baulichen Zustand des Daches abhängig und davon wie viel Eigenleistung man einbringen kann. Daher sind die Kosten für eine Dachbodendämmung nur schwer als Richtwert zu erfassen

Tabelle 2: Preise und Kosten für Maßnahmen einer Dachbodendämmung im Einfamilienhaus
Dämm-Maßnahme Preise pro m2 Geschätzte Gesamtkosten
Dachbodendämmung (20 cm, begehbar) 45 bis 55 €/m2 2.250 bis 2.750 €
Dachbodendämmung (20 cm, nicht begehbar) 35 bis 50 €/m2 1.750 bis 2.500 €
Zwischen- und Untersparrendämmung 120 bis 140 €/m2 7.200 bis 8.400 €
Vollsparrendämmung 160 bis 180 €/m2 9.600 bis 10.800 €
Aufsparrendämmung 200 bis 240 €/m2 12.000 bis 14.400 €

Förderung und Zuschüsse für die Dämmung des Dachbodens

Das Dämmen des Dachbodens wird von dem BAFA mit dem BEG EM Zuschuss von 15 Prozent (max. 9.000 €) gefördert. Mit einem Sanierungsfahrplan gibt es weitere 5% und die zuschussfähigen Kosten verdoppeln sich.

Wird der Dachboden in Eigenleistung gedämmt, so werden nur die Kosten für das Dämmmaterial bezuschusst. Die Mindestinvestition muss aber 2.000 Euro betragen.

Mit dem Kredit Nr. 261 fördert die KfW eine vollumfängliche Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus mit günstigen Zinsen und einem Tilgungszuschuss.

Alternativ winkt eine steuerliche Förderung: Bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten (max. 40.000 €) können innerhalb von drei Jahren von der Steuer abgesetzt werden.

Das Dämmen des Dachbodens wird aber nur gefördert, wenn der U-Wert maximal bis zu 0,14 W/m2K beträgt und die Maßnahme von einem zertifizierten Energieeffizienz-Experten geprüft wird.

Tabelle: Beispiele U-Wert für Zwischendecken- und Aufdeckendämmung
Dicke WLG 040/040 WLG 035/035 WLS 032/032
160 mm 0,28 W/(m2 * K) 0,26 W/(m2 * K) 0,24 W/(m2 * K)
180 mm 0,25 W/(m2 * K) 0,23 W/(m2 * K) 0,21 W/(m2 * K)
200 mm 0,23 W/(m2 * K) 0,21 W/(m2 * K) 0,19 W/(m2 * K)
220 mm 0,21 W/(m2 * K) 0,19 W/(m2 * K) 0,18 W/(m2 * K)
240 mm 0,19 W/(m2 * K) 0,17 W/(m2 * K) 0,16 W/(m2 * K)
260 mm 0,18 W/(m2 * K) 0,16 W/(m2 * K) 0,15 W/(m2 * K)
280 mm 0,17 W/(m2 * K) 0,15 W/(m2 * K) 0,14 W/(m2 * K)
300 mm 0,16 W/(m2 * K) 0,14 W/(m2 * K) 0,13 W/(m2 * K)
320 mm 0,15 W/(m2 * K) 0,13 W/(m2 * K) 0,12 W/(m2 * K)
340 mm 0,14 W/(m2 * K) 0,12 W/(m2 * K) 0,12 W/(m2 * K)
360 mm 0,13 W/(m2 * K) 0,12 W/(m2 * K) 0,11 W/(m2 * K)
380 mm 0,12 W/(m2 * K) 0,11 W/(m2 * K) 0,11 W/(m2 * K)

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