Letzte Aktualisierung: 26.08.2024

WDVS-Brandschutz: Vorschriften & Maßnahmen im Überblick

  • Brandschutz ist ein zentraler Bestandteil des Wärmedämmverbundsystems (WDVS), um die Ausbreitung von Bränden zu verhindern und die Sicherheit von Gebäuden zu gewährleisten. Es umfasst Maßnahmen wie Sturzschutz, Brandriegel und den Einsatz schwer entflammbarer oder nicht brennbarer Dämmstoffe.
  • Umsetzung des Brandschutzes im WDVS wird durch verschiedene Maßnahmen erreicht, darunter der Einsatz von Sturzschutz oberhalb von Fensteröffnungen und Brandriegeln aus nicht brennbaren Materialien wie Mineralwolle. Diese verhindern, dass sich Feuer über die Fassade ausbreiten kann, und müssen gemäß den bautechnischen Vorschriften sicher befestigt werden.
  • Bautechnische Normen: Der Brandschutz im WDVS wird durch die deutsche Norm DIN 4102-1 und die europäische Norm EN 13501-1 geregelt. Diese Normen klassifizieren das Brandverhalten von Dämmstoffen und geben die Anforderungen für die Schwerentflammbarkeit und Nichtbrennbarkeit vor. Zusätzlich müssen WDVS gemäß den Anlagen 01 und 08 der Bauregelliste die Standsicherheit und den Brandschutz nachweisen.
  • Dämmung für Brandschutz: EPS-Hartschaumplatten können gemäß DIN 4102-B1 bis zu einer Dicke von 10 cm als schwer entflammbar eingestuft werden; darüber hinaus sind zusätzliche Maßnahmen wie Brandriegel erforderlich, um den Brandschutz zu gewährleisten. Dämmstoffe wie Mineralwolle, die nicht brennbar sind, werden oft für diese Brandschutzmaßnahmen im WDVS eingesetzt.

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Übersicht der Brandschutznormen eines WDV-Systems

Für den Aufbau und die Beschaffenheit einzelner Abschnitte eines Gebäudes, also auch die Fassade, gibt es Regeln, die die Landesbauordnungen festlegen.

Dabei fällt das WDVS unter den Bereich der nicht geregelten Bauarten, da es sich dabei nicht um ein Bauprodukt, sondern um mehrere, einzelne Komponenten, handelt, die zu einer baulichen Anlage, dem WDVS, auf der Baustelle zusammengefügt werden.

Das WDVS darf nur dann errichtet werden, wenn es dafür „eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung“ beziehungsweise eine „Zustimmung im Einzelfall“ gibt. Die Bauart des WDVS / der WDVS-Bausatz ist gemäß der Bauregelliste B, Teil 1, Abschnitt 3, lfd.-Nr. 3.4.4.11 „Außenseitige Wärmedämm-Verbundsysteme mit Putzschicht“ erfasst.

Standsicherheit und Brandschutz des WDVS müssen im Rahmen der Deutschen Bauvorschriften gemäß der Anlagen 01 und 08 der Bauregelliste erfüllt werden.

Geregelt wird das Brandverhalten von Wärmedämmverbundsystemen auf Grundlage europäischer und nationaler Normen. Die europäische Norm EN 13501-1 und die deutsche Norm DIN 4102-1 klassifizieren die WDVS entsprechend.

Ist ein WDVS nach der deutschen Norm DIN 4102-1 klassifiziert, lässt es sich nicht in eine europäische Klasse nach EN 13501-1 umschreiben. Es gilt: entweder oder.

Hier finden Sie eine ausführliche Einteilung von Dämmstoffen nach den europäischen Brandschutzklassen.

Brandschutzmaßnahmen von WDVS-Dämmplatten aus EPS

Ein Wärmedämmverbundsystem, das mit Dämmplatten aus schwer entflammbarem EPS-Hartschaumplatten funktioniert, wird bis zu Plattendicken von 10 Zentimetern nach DIN 4102-B1 als schwer entflammbar eingestuft.

Sind die Dämmstoffplatten dicker als 10 cm, müssen zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, um für ausreichenden Brandschutz zu sorgen. Andernfalls sind WDVS mit dickeren als 10-cm-EPS-Hartschaumplatten als normal entflammbar einzustufen.

Sind die EPS-Dämmstoffplatten im WDVS dicker als 10 und nicht dicker als 30 cm, wird zu unterschiedlichen Brandschutzmaßnahmen des WDVS geraten:

  • Um zu verhindern, dass sich ein Brand aus dem Fenster heraus ausbreitet und auf die Dämmschicht auf der Fassade übergreift und so möglicherweise weitere Räume/Etagen erreicht, muss über jeder (Fenster)Öffnung ein Sturzschutz angebracht werden. Für vorgesetzte Fenster oder Verschattungseinrichtungen (Rollläden, Jalousien) gibt es dafür spezielle Sonderausbildungen.
  • Alternative zum Sturzschutz: Mit der Integration eines Brandschutzriegels in das WDVS, also einem Gürtel aus nicht brennbarem Dämmstoff (zum Beispiel Mineralwolle) in jedem zweiten Geschoss, verhindert man ebenfalls ein mögliches Ausbreiten des Brandes. Sind Brandriegel als Brandschutzmaßnahme innerhalb des WDVS im Einsatz, kann man bei vorgesetzten Fenstern und Rollläden auf Sonderausbildungen zum Brandschutz verzichten.

Der Brandschutz eines Gebäudes mit Sturzschutz oder Brandschutzriegel kann erhöht werden, wenn im Sturzbereich jeder Öffnung der Außenwand eine „vorgelegte“ Gewebeschlaufe montiert wird. Um sie zu konstruieren, nutzt man spezielle und gemäß den Vorgaben des verwendeten WDVS bzw. der verwendeten Dämmstoffe zugelassene Hartschaumplatten.

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Einsatz von Brandriegeln zum Brandschutz des WDVS

Ein Brandriegel schützt das WDVS vor einer Ausbreitung eines Brandes in andere Geschosse des Gebäudes. Er umläuft dasselbe deshalb horizontal komplett geschlossen wie ein Gürtel. Der Brandriegel muss aus einem formstabilen und nichtbrennbaren Material beschaffen sein und einerseits in das WDVS integriert werden, das er andererseits jedoch jeweils einmal komplett unterbricht.

Bewährtes Brandriegelmaterial ist z. B. Steinwolle, die einen Schmelzpunkt über 1000 °C hat.

Verklebt wird der Brandriegel / Mineralwollstreifen mit mineralischem Mörtel oder dispersionsgebundener Masse. Der Brandriegel muss für optimalen WDVS-Brandschutz so sitzen, dass zwischen der Unterkante des Sturzes und der Unterkante des Brandriegels mindestens ein halber Meter Abstand ist.

Für WDVS, die nicht nur geklebt, sondern zusätzlich gedübelt oder auf Schienen verlegt worden sind, um besser an der Außenwand zu haften, gilt:

  • Auch der Brandriegel muss mit entsprechend vorgesehenen und zugelassenen Dübeln befestigt werden. Und zwar genau auf halber Höhe des Brandriegels und mit einem seitlichen Abstand von höchstens 0,6 m.
  • Es müssen pro Mineralstoffstreifen zwei Dübel sein und insgesamt mindestens so viele Dübel wie das WDVS vorschreibt.
  • Ist der Brandriegel aus Mineralwolle, muss er immer geklebt und gedübelt werden.

Gesimse, Kragplatten von Balkonen, durchgängige Fensterbänke oder rückspringende Staffelgeschosse, die das WDVS unterbrechen und selbst nicht brennbar, jedoch formstabil sind, kann man in die Ausbildung des Brandriegels einbeziehen oder diese können als Brandschutz den Brandriegel teilweise bzw. komplett ersetzen.

Einsatz eines Sturzschutz zum Brandschutz eines WDVS

Soll der Brandschutz über einen Sturzschutz realisiert werden, muss oberhalb jeder Öffnung der WDVS-Fassade im Bereich der Stürze ein mindestens 20 cm hoher und mindestens 30 cm seitlich überstehender (wohlgemerkt: beidseitig der Öffnung) nicht brennbarer Mineralwolle-Lamellendämmstreifen vollflächig angeklebt werden.

Alternativ dazu dürfen auch entsprechende Dämmstreifen aus Mineralwolle vollflächig angeklebt und zusätzlich gedübelt werden. Der Sturzschutz wird nur mit mineralischen Mörteln oder dispersionsgebundenen Massen geklebt.

Gegen das Überdämmen des Fensterrahmens mit bis zu maximal Zentimetern durch den Sturzschutz ist aus Brandschutz-Aspekten nichts einzuwenden.

Für das Dämmen von Laibungen, insbesondere die horizontale Laibung im Sturzbereich nutzt man ebenfalls nichtbrennbare Mineralwolle als Dämmstoff.

Bei einem WDVS mit der Befestigungsart Schienensystem bestehend aus Halte- und Verbindungsleisten, muss diese mechanische Befestigungsweise in diesem Bereich unterbrochen und mit vollflächiger Verklebung und gegebenenfalls auch Verdübelung des Sturzschutzes ersetzt werden.

Nachbesserung des Brandschutzes bei WDVS-Aufdopplung

Im Zuge der Aufdopplung eines bestehenden und intakten WDVS muss auch der Brandschutz nachgebessert werden, indem auch der intakte Brandschutzriegel des WDVS aufgedoppelt wird.

Vorausgesetzt, man benutzt dafür zugelassenen Dämmstoff. Dabei ist wichtig zu beachten, dass das Brandverhalten des Gesamtsystems sich dann nicht automatisch aus dem Brandverhalten des neuen WDVS ergibt.

WDVS-Brandschutz in Abhängigkeit vom Alt- und Neusystem
Brandverhalten des alten WDVS Brandverhalten des neuen WDVS Brandverhalten des gesamten WDVS
normalentflammbar schwerentflammbar normalentflammbar
normalentflammbar nichtbrennbar normalentflammbar
schwerentflammbar schwerentflammbar schwerentflammbar
schwerentflammbar nichtbrennbar schwerentflammbar
nichtbrennbar schwerentflammbar schwerentflammbar
nichtbrennbar nichtbrennbar nichtbrennbar

Alte, bestehende WDVS-Dämmstoffplatten aus Polystyrol-Hartschaum sind als normalentflammbar einzustufen, wenn diese nicht schwerentflammbar sind. Bestehende Dämmplatten aus Mineralwolle sind als schwerentflammbar zu bewerten, wenn sie nicht nachweislich nichtbrennbar sind.

Ein nach der Aufdopplung schwerentflammbares Gesamt-WDVS mit Polystyrol-Hartschaumplatten und einer Gesamtdicke von über 100 mm ohne Brandschutzmaßnahmen, gilt dann als normalentflammbar.

Um eine Schwerentflammbarkeit zu erreichen, sind beim Überschreiten der Dämmstoffdicke von 100 mm bei EPS-Hartschaum zusätzliche Brandschutzmaßnahmen erforderlich.

Neben diesen grundsätzlichen Brandschutzmaßnahmen eines WDVS gibt es noch eine Vielzahl von Ausführungsvorschriften für spezielle Anwendungsfälle. Grundsätzlich empfehlen wir daher, jegliche WDVS-Maßnahme mit einem hierfür ausgebildeten Experten umzusetzen.

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