Letzte Aktualisierung: 19.10.2022

Förder-Ratgeber: Aktuelle Förderungen für den Fenstertausch

Welche Förderungen gibt es fürs Sanieren alter Fenster? Wie unterscheiden sich die Fördermaßnahmen gegebenenfalls? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Fenstersanierung förderfähig ist?

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Alte Fenster stellen eine Schwachstelle der energetisch abgedichteten Gebäudehülle dar. Über sie kann wertvolle Wärme nach Draußen entweichen. Höherer Energieverbrauch und höhere Heizkosten sind zwei gute Gründe, die alten Fenster gegen neue, besser isolierende auszutauschen. Die Investitionssumme in energiesparende Fenster können Sie dank günstigen Kreditbedingungen und Zuschüssen verschiedener Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen deutlich mindern. Vor Allem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet verschiedene Programme zur Förderung neuer Fenster bei der Sanierung Ihres Wohngebäudes an.

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Fenster-Förderung von der KfW und BAFA

Im Schnitt verliert ein typisches Einfamilienhaus mit seinen alten Fenstern (Fensterfläche gesamt: rund 30 Quadratmeter) je nach Alter der Fenster und im Vergleich zu neuen Fenstern pro Quadratmeter so viel Wärmeenergie im Jahr, wie 10 bis 40 Liter Heizöl erzeugen.

Das macht insgesamt also zwischen 300 und 1.200 Liter Heizölverlust. Bei einem aktuellen Heizölpreis von 1,50 Euro pro Liter (Bruttopreis bei Abnahme von 3.000 Litern Ende Oktober 2022) macht das einen finanziellen Verlust zwischen rund 7500 und 1800 Euro pro Jahr.

Um einem solchen Energieverlust Einhalt zu gebieten, kommen Sie um einen Austausch der alten Fenster mit neuen, energiesparenden Fenstern nicht herum. Hierzu sind jedoch Anschaffungskosten nötig, die sich jedoch innerhalb von weniger als 10 Jahren amortisieren, weil die modernen Fensterrahmen und Fenstergläser Ihnen Energie sparen helfen.

Unter den verschiedenen Fensterarten besitzen in der Regel die Dachfenster die höchsten Fensterpreise. Grundsätzlich können Sie sich an den nachfolgend als Richtwerte aufgezeigten Fensterpreisen orientieren:

  • 10 Fenster (Fensterfläche: 15 Quadratmeter) mit Zweifachverglasung kosten etwa 7.500 Euro.
  • 10 Fenster (Fensterfläche: 15 Quadratmeter) mit Dreifachverglasung kosten etwa 12.500 Euro.

Eine Reihe staatlicher Förderprogramme, verantwortet von Bund, Ländern oder Kommunen, hilft Ihnen, den Fenstertausch zu finanzieren. Dank der Fensterförderungen kann die Investitionssumme mit einem Zuschuss verkleinert oder per zinsgünstigem Darlehen die Finanzierung zu geringeren Zinsen finanziert werden.

Im Neubau bietet die KfW eine Fenster-Förderung im Programm 261 "Wohngebäude – Kredit": Je energieeffizienter das Haus, desto höher fällt die Förderung aus. Hierüber kann man dann auch selbstredend die neuen Fenster fördern lassen.

Beim Austausch alter Fenster für Fassaden und Dächer als auch für die sogenannte Ertüchtigung derselben (Austausch der Fensterscheiben im Fensterrahmen) greifen die Förderungen im Rahmen sowohl einer

  • kompletten Haussanierung als auch
  • einzelner Sanierungsmaßnahmen.

Besonders wichtig ist die "BEG"! Die sogenannte Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen. Abgewickelt werden diese Förderprogramme über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA).

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BAFA-Fenster-Förderung im Detail erklärt

Das BAFA fördert über das Programm "BEG EM - 5.1 Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle" u.a. die Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern. Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieberaters.

Folgende Förderkonditionen gelten:

  • Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto.
  • Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Eine Kumulierung einer Förderung für dieselbe Maßnahme nach dieser Richtlinie mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich möglich. Daher lohnt es sich, auch Fenster-Förderprogramme auf Bundesland oder kommunaler Ebene zu prüfen!

Insbesondere bei der Fenster-Förderung des BAFA muss auf das Erreichen von sogenannten U-Werten der neuen Fenster geachtet werden. Die genau zu erreichenden U-Werte finden Sie in der "Liste der technischen FAQ - Einzelmaßnahmen - BAFA"

Tabelle: Einzuhaltende U-Werte bei der Fenster-Förderung per BEG EM über das BAFA
Bauteil UW-Wert
Fenster, Balkon- und Terrassentüren ≤ 0,95 W/(m2K)
Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren sowie von Kastenfenstern sowie von Fenstern mit Sonderverglasung ≤ 1,3 W/(m2K)
Barrierearme oder einbruchhemmende Fenster, Balkon- und Terrassentüren ≤ 1,1 W/(m2K)
Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit Sonderverglasung (Verglasung zum Schall- und Brandschutz sowie Durchschuss-, Durchbruch- und Sprengwirkungshemmung) ≤ 1,1 W/(m2K)
Fenster, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude ≤ 1,4 W/(m2K)
Fenster, Balkon- und Terrassentüren mit echten glasteilenden Sprossen bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude ≤ 1,6 W/(m2K)
Ertüchtigung von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren bei Baudenkmalen für alle Gebäude und bei sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur für Wohngebäude ≤ 1,6 W/(m2K)
Dachflächenfenster ≤ 1,0 W/(m2K)
Glasdächer ≤ 1,6 W/(m2K)
Lichtbänder und Lichtkuppeln ≤ 1,5 W/(m2K)

Experten-Tipp: Wer sich einen schnellen Einblick in Förderprogramme für Fenster und Türen verschaffen will, findet jetzt beim Verband Fenster + Fassade (VFF) einen kostenlosen Förderrechner. Der übersichtliche und klar strukturierte Assistent zeigt Verbraucherinnen und Verbrauchern, welche Programme auf Bundes- und Länder- ebenso wie auf kommunaler Ebene zur Verfügung stehen.

Steuerliche Förderung für den Fenster-Austausch

Seit dem 1. Januar 2020 wird die energetische Gebäudesanierung auch steuerlich gefördert. Voraussetzung ist, dass die Immobilie älter als zehn Jahre ist und vom Hausbesitzer selbst bewohnt wird. Neben einer Komplettsanierung gilt die Steuerermäßigung ausdrücklich auch für Einzelmaßnahmen wie den Fenstertausch.

Hausbesitzer können 20 Prozent der Aufwendungen über drei Jahre verteilt von der Einkommenssteuer absetzen. Werden mehrere Einzelmaßnahmen durchgeführt, sind die Ausgaben für sämtliche Maßnahmen von der Steuer absetzbar. Diese können zeitlich unabhängig voneinander erfolgen, da jede Maßnahme für sich betrachtet wird. Die Höchstgrenze für die Steuerersparnis liegt bei insgesamt 40.000 €.

Der Abzug der Aufwendungen für den Fenstertausch von der Steuerschuld ist alternativ zu einem zinsverbilligten KfW-Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss oder einem Investitionszuschuss möglich. Hier hat sich der Fördersatz auf 20 % erhöht. Zu beachten ist, dass die Arbeiten erst nach der Förderzusage von einem Fensterfachbetrieb ausgeführt werden.

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