Letzte Aktualisierung: 29.07.2024

Baubegleitung: Funktion, Ablauf und Fördergelder

Wer sich für den Bau eines Wohnhauses oder die Sanierung einer Bestandsimmobilie entscheidet, steht oft vor großen Herausforderungen. Eine davon ist die sachgemäße Ausführung sämtlicher Arbeitsschritte auf der Baustelle. Denn sobald der Estrich verlegt und die Wände verputzt sind, sind Baumängel nur noch schwer zu erkennen. Um dies zu verhindern, lohnt sich eine professionelle Baubegleitung über den gesamten Zeitraum des Projekts hinweg. Der Experte prüft sämtliche Unterlagen auf Vollständigkeit, nimmt regelmäßige Baustellenbegehungen mit Ihnen vor und ist sogar bei der Schlussabnahme dabei. Die Kosten für die Baubegleitung können zu 50 % vom BAFA übernommen werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Baubegleiter begleitet sämtliche Termine während eines Bauprozesses. Der Experte bietet Ihnen dabei die beste Prävention gegen Baumängel.
  • Die Baubegleitung sollte unabhängig und marktneutral erfolgen.
  • Die drei populärsten Arten der Baubegleitung bilden die ökologische und bodenkundliche Begleitung sowie die baubegleitende Qualitätskontrolle.
  • Der Ablauf besteht im Wesentlichen aus der Beratung vor Baubeginn, den Baustellenbegehungen und der Schlussabnahme.
  • Das BAFA fördert die Baubegleitung mit 50 % Kostenübernahme.
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Definition der Baubegleitung

Mit einem Baubegleiter steht Ihnen ein fachlich kompetenter Partner zur Verfügung. Dieser unterstützt Sie im Bauprozess zu festgelegten Terminen und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Dank der Begleitung können Fehler rechtzeitig beseitigt werden, bevor sie zu unerwünschten Bauschäden führen.

Der Experte sollte von Beginn an in das Vorhaben einbezogen werden, um vor dem eigentlichen Bau auch die Leistungsbeschreibung und die Baupläne eingehend überprüfen zu können. Dabei liegt das Augenmerk auf Planungsfehlern, Schlüssigkeit und Vollständigkeit sämtlicher Unterlagen.

Eine professionelle Baubegleitung ist sowohl bei der Neuerrichtung als auch beim Kauf einer Immobiliesinnvoll. Denn unabhängig davon, ob ein eigenes Bauprojekt realisiert oder aber ein Bestandsgebäude bezogen werden soll, erkennt der Experte typische Schwachstellen meist sehr viel schneller als der Bauherr selbst.

Arten der Baubegleitung

Komplexe Bauvorhaben lassen sich mithilfe von Baubegleitenden wesentlich besser überwachen und steuern. Das Fachgebiet teilt sich in mehrere Arten, von denen sich drei als besonders relevant erwiesen haben.

Die ökologische Baubegleitung

Insbesondere bei neu erschlossenen Gebieten oder größeren Bauprojekten kann die Wechselwirkung mit der Umwelt verschiedenste Auswirkungen haben. Und selbstverständlich soll es zu keiner negativen Beeinflussung kommen – das gilt für die Natur, für Tiere und für den Menschen gleichermaßen.

Der Baubegleiter prüft die örtlichen Auflagen für Umwelt- und Naturschutz, identifiziert geeignete Maßnahmen und stellt deren Einhaltung im Bauprozess sicher.

Die bodenkundliche Baubegleitung

Diese Begleitform findet eher bei größeren Bauvorhaben statt. Das Kernziel ist hier der Schutz des Bodens auf der Baustelle. Denn ein Bodenabtrag etwa stellt einen Eingriff in die natürlichen Gegebenheiten dar. Die geplanten Maßnahmen müssen mit den Behörden abgestimmt und die spezifischen Vorschriften eingehalten werden.

Mitunter sind auch Renaturierungs- und Rekultivierungspläne Teil der bodenkundlichen Begleitung. Zugleich stellt der Experte fest, welche Baumaschinen für die Beschaffenheit des Bodens geeignet sind.

Die baubegleitende Qualitätskontrolle

Bei dieser Art der Baubegleitung handelt es sich um ein frühzeitiges Erkennen von Baumängeln und Möglichkeiten ihrer Beseitigung. Die entsprechenden Prüfungen werden während der Planungs- und Ausführungsphase vorgenommen.

Die baubegleitende Qualitätskontrolle gewährleistet, dass sich eventuelle Schäden nicht erst bei der Bauabnahme offenbaren.

Die energetische Baubegleitung

Bei der energetischen Baubegleitung liegt der Fokus typischerweise auf einer umfassenden Wärmebrückenberechnung/Gleichwertigkeitsnachweis, auf dem Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz, einer thermischen Solarsimulation, Berechnungen zum hydraulischen Abgleich, der Auslegung des Heizungssystems oder der Dimensionierung der Lüftungsanlage. Bei der abschließenden Übergabe leistet der Baubegleiter mitunter auch Unterstüzung bei der Einweisung und der bedarfsgerechten Anpassung (Regelungstechnik) an den Bauherren. Nicht zuletzt lohnt sich die energetische Baubegleitung hinsichtlich der Einhaltung aller gesetzlichen Regeln und energetischen Standards.

Der Ablauf einer Baubegleitung

Von der Erstberatung bis zur Schlussabnahme gliedert sich die Baubegleitung in mehrere feine Abschnitte. Somit steht Ihnen zu allen Zeiten des Bauprozesses ein erfahrener Fachmann zur Seite.

Je nach Anbieter können die Abläufe und Anzahl der Treffen leicht variieren, doch im Kern beinhalten sie alle die gleichen wesentlichen Bestandteile.

Die Beratung vor Baubeginn

Eine fachkundige Überprüfung noch vor dem eigentlichen Bau ist die beste Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf. Der Baubegleiter arbeitet dabei folgende Punkte ab:

  • Geeignete Baufinanzierung
  • Vollständiger Kaufvertrag
  • Vollständige und fehlerfreie Planungsunterlagen
  • Energetisches Gesamtkonzept
  • Bau- und Leistungsbeschreibung
  • Qualität der Materialien und Ausstattungsgegenstände
  • Technische Ausführung

Die gemeinsame Baustellenbegehung

Im Anschluss erfolgt die gemeinsame Baustellenbegehung, die bereits unmittelbar nach Aushub der Baugrube empfohlen wird. Denn die Bodenbeschaffenheit gibt Auskunft darüber, welche Abdichtungsmaßnahmen erforderlich sind, um das Gebäude langfristig vor Feuchte zu schützen.

Dank der frühzeitigen Begehung kann der Experte zudem feststellen, ob das angegebene Material auch wirklich verwendet wurde, ob Anschlüsse, Übergänge und Installationen sachgerecht ausgeführt wurden und ob die Schalldämmung sichergestellt ist. Denn sobald Estrich und Putz das Haus bedecken, sind solche Aspekte kaum noch nachvollziehbar.

In der Regel sollte eine Begehung in folgenden Abschnitten stattfinden:

  1. nach der Fertigstellung von Bodenplatte bzw. Keller
  2. nach der Fertigstellung des Rohbaus
  3. nach den Rohinstallationen von Elektro, Sanitär und Heizung
  4. vor den Verputzarbeiten
  5. nach der Fertigstellung des Innenputzes
  6. je nach Gewerk und Bedarf erfolgen weitere Zwischenabnahmen
  7. bei der Durchführung von Thermografie und Blower-Door-Test
  8. zur Vorbereitung und Durchführung der Schlussabnahme

Als Bauherr erhalten Sie nach jeder Begehung eine Dokumentation mit Text und Fotos. Diese dienen im Ernstfall eines gerichtlichen Verfahrens als Beweismaterial.

Die Schlussabnahme mit dem Baubegleiter

Rund zwei Wochen vor der Hausübergabe wird die Schlussabnahme vorbereitet, zu der sich alle Beteiligten treffen werden. Diese endgültige Abnahme wird ausschließlich dann vollzogen, wenn sich keine gravierenden Mängel feststellen lassen.

Geringfügige Mängel werden unter Vorbehalt ins Protokoll aufgenommen und müssen nachgebessert werden. Werden sichtbare Mängel nicht beanstandet, entfällt die Gewährleistung.

Die Baustellenbegehung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist

Manche Mängel zeigen sich aber auch erst nach dem Einzug. Aus diesem Grund schreibt der Gesetzgeber eine Gewährleistungsfrist vor, die in der Regel fünf Jahre beträgt – es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. Für den gesamten Zeitraum der Gewährleistung muss das Bauunternehmen die Schäden auf eigene Kosten nachbessern.

Auch hier lohnt sich die Kontaktaufnahme zu Ihrem Baubegleiter, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte berät und unterstützt.

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Förderungsmaßnahmen für die Baubegleitung

Eine Baubegleitung ist mit Kosten verbunden. Bei einem typischen Einfamilienhaus mit 110 m2 Wohnfläche ohne Keller liegen diese bei 3.000 bis 3.500 Euro ohne Fahrtkosten.

Da diese Investition dafür sorgt, dass Sie am Ende das Haus erhalten, was Sie sich gewünscht haben, ist eine Baubegleitung von entscheidender Bedeutung. Und erfreulicherweise stehen Ihnen dafür Fördermittel zur Verfügung.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude

Am 01.07.2021 löste die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich ab. Die BEG setzt sich aus drei Teilprogrammen zusammen:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Eine Baubegleitung zählt zu den Einzelmaßnahmen (BEG EM). Letztere starteten bereits im Januar 2021 als Zuschussvariante beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Bis zum 01.07.2021 stellte auch die KfW einen Zuschuss mit dem Kürzel 431 für die Baubegleitung zur Verfügung. Nach Ende der unterstützenden KfW-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen werden diese nun ausschließlich vom BAFA übernommen.

Die BAFA-Förderungen

Die Fördergelder für eine Baubegleitung können beim BAFA nur im Zusammenhang mit einer Förderung von folgenden Einzelmaßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie beantragt werden:

  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Heizungsoptimierung

Stand September 2022 beträgt der Fördersatz für eine Baubegleitung 50 %. Die förderfähigen Kosten belaufen sich auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 2.000 Euro pro Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern. Das Maximum liegt bei 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.

Für die Antragstellung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) erforderlich. Bei der Suche nach dem passenden Experten unterstütz wir Sie: Nutzen Sie einfach unsere Suchfunktion und fragen Sie gezielt versierte Baubegleiter in Ihrer Nähe an!

Die BAFA-Förderung muss VOR Beginn einer Sanierung/eines Hausbaus beantragt werden. Als Beginn wird der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags, der zur Ausführung des Projekts/der Maßnahme gehört, bezeichnet. Die Planungs- und Beratungsleistungen sind davon ausgeschlossen. Der Zuschuss wird nach Inbetriebnahme ausgezahlt.

Im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung sowie dem Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen stellt Ihnen das BAFA weitere Informationen zur Verfügung.

Was gilt es bei der Baubegleitung zu beachten?

Eine professionelle Baubegleitung bietet Ihnen die beste Prävention gegen Baumängel. Dennoch sollten Sie bei der Wahl des Begleiters genau hinschauen, denn hin und wieder tummeln sich auf dem Markt auch fragwürdige Anbieter, die zwar angeben, im Sinne der Verbraucherinteressen zu arbeiten, doch eigentlich vor allem Bauleistungen verkaufen wollen.

Die nachfolgende Auflistung gibt Auskunft darüber, welche Aspekte Sie beachten müssen:

  • Die Baubegleitung sollte unabhängig und marktneutral erfolgen, z. B. durch Verbraucherverbände und -vereine.
  • Ein seriöser Baubegleiter zeichnet sich durch Sachverständigkeit aus. Da der Begriff nicht geschützt ist, empfiehlt es sich, auf Qualifikationen achten: Hochschulabschluss als Architekt oder Bauingenieur für Hochbau, Erfahrungen auf der Baustelle, Nachweis einer Sachverständigenausbildung.
  • Nehmen Sie vorab eine technische und juristische Überprüfung der Verträge vor. Hilfestellung bietet hierbei der Bauherren-Schutzbund.
  • Umfang und Honorar müssen nachvollziehbar sein.
  • Der Sitz des Baubegleiters sollte in der Nähe ihres Objekts liegen.
  • Der Baubegleiter sollte Ihnen den Nachweis einer eigenen Haftpflichtversicherung vorlegen – für den Fall, dass er eigene Fehler begeht.
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Häufige Fragen (FAQ) zur Baubegleitung

Was sind die Aufgaben eines Baubegleiters?

Ein Baubegleiter steht Ihnen sowohl beim Hausbau als auch beim Kauf einer Immobilie zur Seite. Seine Expertise schützt Sie insbesondere vor Baumängeln, die von Laien häufig übersehen werden. Darüber hinaus prüft er sämtliche Dokumente auf Vollständigkeit und sorgt für einen reibungslosen Ablauf über den gesamten Bauprozess hinweg.

Wie läuft die Baubegleitung ab?

Im ersten Schritt erfolgt eine umfassende Beratung noch vorm eigentlichen Baubeginn. Anschließend finden mehrere Baustellenbegehungen statt. Den letzten Schritt bildet die Schlussabnahme. Bei späteren Gebäudeschäden ist eine erneute Baustellenbegehung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist nötig.

Gibt es Fördergelder für eine Baubegleitung?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt 50 % der Kosten für die Baubegleitung. Die förderfähigen Kosten liegen bei 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 2.000 Euro pro Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern. Die höchstmögliche Summe beläuft sich auf 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.

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