Letzte Aktualisierung: 27.03.2023

Ratgeber "Blower-Door-Test": Durchführung, häufige Fehler und Kosten

Was ist ein Blower-Door-Test? Was versteht man unter einer Luftwechselrate? Wie funktioniert das Differenzdruck-Messverfahren? Wie findet man Lecks in der Gebäudehülle? Welche Luft-Leckagen sind kritisch? Was kostet ein Luftdichtheitstest?

  • Die Dichte der Außenhülle und der darüber stattfindende Austausch der Luft (sogenannte Luftwechselrate) lassen sich mithilfe eines Blower-Door-Tests bestimmen. Dabei lassen sich auch Leckagen aufspüren, die dem gewünschten Energiespareffekt der Gebäudehülle entgegenstehen.
  • Beim Luftdichtheitstest wird mit einem Ventilator ein Unter- oder Überdruck erzeugt. Um die Druckdifferenz aufrechtzuerhalten, muss der Ventilator eine bestimmte Luftmenge fördern, die von den Undichtigkeiten in der Gebäudehülle abhängt: Je mehr Luft gefördert werden muss, desto größer sind die Leckagen, durch die Außenluft ins Gebäude strömt.
  • Pflicht ist ein Blower-Door-Test dann, wenn raumlufttechnische Anlagen eingebaut werden, also etwa eine kontrollierte Wohnungslüftung. Zudem wird der Blower-Door-Test meist gefordert, wenn Bauherren Fördergelder in Anspruch nehmen wollen. Die Luftdichtheit wird dann in einer einmaligen EnEV-Schlussmessung per Blower-Door-Test ermittelt.
  • Blower-Door-Tests bieten sich aber auch als baubegleitende Luftdichtheitstests an, um frühzeitig (primäre) Luft-Leckagen zu entdecken und ein Nacharbeiten aller gefundenen Fehlstellen, unabhängig von ihrer Lage und Größe oder der gemessenen Luftwechselrate, in einem vernünftigen Kostenrahmen zu ermöglichen.

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Rechtliche Regelungen & Normen zum Blower-Door-Verfahren

Die Pflicht zur und Durchführung einer Differenzdruckmessung - der Name Blower-Door-Test ist eigentlich eine Marke für entsprechende Messgeräte - wird in verschiedenen Normen und Gesetzen geregelt.

Die deutsche Norm DIN 4108, Teil 7, fordert den „Einbau einer luftundurchlässigen Schicht über die gesamte Fläche“ und schreibt Grenzwerte als sogenannte Luftwechselrate n50 vor. Um diese zu ermitteln dient ein spezielles Messverfahren: die Differenzdruckmessung bzw. der Blower-Door-Test.

Das Differenzdruckverfahren wurde in der ISO 9972:1996 und der darauf basierenden europäischen Norm EN 13829 „Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden – Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden. Differenzdruckverfahren laut DIN EN 13829:2001-02“ geregelt.

Etwas anders formuliert es das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG): Die geschuldete Luftundurchlässigkeit der Gebäudehülle verankert das Gebäudeenergiegesetz in Teil 2 (Anforderungen an zu errichtende Gebäude), Abschnitt 1 (Allgemeiner Teil), § 13 (Dichtheit):

"Ein Gebäude ist so zu errichten, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist."

Das Messen der Gebäudedichtheit einschließlich konkreter Dichtheitsanforderungen regelt dann aber § 26 (Prüfung der Dichtheit eines Gebäudes) im Abschnitt 3 (Berechnungsgrundlagen und verfahren). Für weitere Details nimmt das Gesetz hier DIN EN ISO 9972: 2018-12 Anhang NA und Anhang NB in Bezug.

Die EnEV hingegen fasste in § 6 (Dichtheit, Mindestluftwechsel), Satz 1, zusammen: „Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. [...] Wird die Dichtheit [...] überprüft, kann der Nachweis der Luftdichtheit [...] berücksichtigt werden, wenn die Anforderungen nach Anlage 4 eingehalten sind."

Pflicht ist ein Blower-Door-Test dann, wenn raumlufttechnische Anlagen eingebaut werden, also etwa eine kontrollierte Wohnungslüftung. Zudem wird der Blower-Door-Test meist gefordert, wenn Bauherren Bau-Fördergelder in Anspruch nehmen wollen.

So wird ein Blower-Door-Test durchgeführt

Aufbau des Differenzdrucks

Der Ablauf des Blower-Door-Tests lässt sich so beschreiben: Der Blower-Door-Test startet mit dem Schließen sämtlicher Fenster und Türen des Hauses. Gibt es eine Lüftungsanlage im Haus, muss auch diese außer Betrieb gesetzt und komplett abgedichtet werden. Dann setzt man einen verstellbaren Metallrahmen in eine Tür- oder Fensteröffnung ein. In den Rahmen wurde eine luftundurchlässige Plane gespannt, in der in einer kreisförmigen Öffnung ein Ventilator sitzt.

Mit Hilfe dieses Ventilators saugt man Luft aus dem zu testenden Gebäude oder drückt diese dort hinein. Das gelingt, weil der Ventilator zuerst einen Unterdruck von 50 Pascal (Pa) im Haus erzeugt. Der Unterdruck bewirkt, dass Luft über Lecks in der Gebäudehülle gesaugt wird. Ein solches Leck könnte dann z. B. eine defekte Fensterdichtung sein, die dann erneuert und abgedichtet werden müsste.

Expertenwissen: Dazu müssen Sie wissen, dass solche Druckdifferenzen auch auf natürliche Weise auftreten. Zum Beispiel kann Wind sie auslösen, der auf die Fassade drückt. Je nach Größe der Hauswand (Fläche) und Windgeschwindigkeit entsteht eine andere Druckdifferenz bei Windlast. Das heißt, es hängt von der Größe des Messobjekts ab, welcher Windstärke die aufgebaute Druckdifferenz von 50 Pa entspricht.

Leckage-Ortung: Primäre, sekundäre und tertiäre Leckagen

So ein Leck führt schlimmstenfalls zu Bauschäden. Deshalb muss im Zuge des Blower-Door-Tests das Leck zwingend geortet werden. Das geht so: Solange der Unterdruck herrscht, checkt man mit geeigneten Messgeräten die Gebäudehülle von innen. Ein sogenannter Strömungsmesser oder eine Thermografiekamera wären geeignete Messgeräte. Auch Nebelgeräte sind denkbar.

Ob ein entdecktes Leck wirklich die Ursache für einen an ihm wahrnehmbaren Luftstrom darstellt, ist nicht immer sofort zu erkennen:

  • Befindet sich das Leck direkt in der als Luftdichtheitsebene vorgesehenen Bauteilschicht, so spricht man hier von einer „primären Leckage“.
  • Liegt die Luft-Leckage dagegen in einer Bauteilschicht, die raumseitig der planmäßigen Luftdichtheitsebene angeordnet ist (z. B. Durchdringungen von Gipskartonverkleidungen, etwa für Steckdosen im ausgebauten Dachgeschoss), spricht man von einer „sekundären Leckage“, da sich Beim Blower-Door-Test zwar ein Luftzug bemerkbar macht, die eigentliche Ursache – die primäre Leckage – jedoch tiefer im Bauteil verborgen liegt (z. B. an einer unvollständigen Verklebung der luftdichtenden Folie).
  • Findet man wahrnehmbaren Luftströme in Bauteilschichten auf der raumabgewandten Seite der definierten Luftdichtheitsebene, so spricht man von „tertiären Leckagen“. Diese sind im Sinne des Blower-Door-Tests jedoch zu vernachlässigen.

Die Praxis zeigt, dass sich ein Großteil der Lecks schon mit der bloßen Hand orten lässt. Die georteten Lecks sind zu dokumentieren. Teilweise können die Lecks auch gleich an Ort und Stelle abgedichtet werden.

Achtung: Auch wenn die Luftwechselrate sehr gering ausfällt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass es keine nennenswerten Fehlstellen in der Luftdichtheitsebene gibt. Diese Luft-Leckagen lassen sich nur durch eine gezielte Leckageortung feststellen. Deswegen schreibt die Messnorm die Suche zumindest nach größeren Luftlecks verbindlich vor.

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Luftwechselrate pro Stunde n50

Ist die gesamte Gebäudehülle gecheckt und sind die Lecks geortet, folgt die eigentliche Gebäudedichtheitsprüfung: Dazu stellen Sie den Ventilator aus, um die natürliche Druckdifferenz sowie den Einfluss von Wind und thermischem Auftrieb herauszufinden. Anschließend steuern Sie mit dem Ventilator unterschiedliche Druckpunkte an und messen die jeweiligen Volumenströme am Ventilator. Steht die Messreihe, ermitteln Sie die natürliche Druckdifferenz erneut und berechnen anschließend den "n50-Wert".

Der n50-Wert gibt an, wie oft bei einer Druckdifferenz von 50 Pascal (Pa) in einer Stunde das gesamte Gebäudeinnenvolumen ausgetauscht wird.

Zulässige Grenzwerte finden sich in DIN 4108-7 und der Energieeinsparverordnung (EnEV). Danach gilt ein Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen als luftdicht, wenn der n50-Wert nicht größer ist als 1,5, bei allen anderen Gebäuden liegt der Grenzwert bei 3.

Der n50-Wert steht für eine spezifische Luftwechselrate. Deshalb lässt sich der Volumenstrom, den man benötigt, um 50 Pa Druckunterschied zu erzeugen, ins Verhältnis zum Innenvolumen des Gebäudes setzen. Vorausgesetzt, vor dem Blower-Door-Test wurden die Randbedingungen und Einflussfaktoren, darunter Temperaturen, festgehalten.

In der Praxis lag die im Schnitt ermittelte Luftwechselrate pro Stunde n50 laut FLiB e. V. (2016) bei neu errichteten Ein- bzw. Mehrfamilienhäusern bei 1,0 bzw. 0,9, bei sanierten Einfamilienhäusern erreichte sie einen Wert von 1,6 und bei sanierten Mehrfamilienhäusern von durchschnittlich 1,5. Die Resultate lagen damit deutlich unter den von der EnEV benannten Maximalwerten.

Allerdings reicht es nicht aus, eine Druckdifferenz von 50 Pascal zu erzeugen und dann einmalig zu messen. Vielmehr ist beim Blower-Door-Test eine Reihe von Messungen bei verschiedenen Druckdifferenzen nötig.

Die Norm verlangt die Messung in 10er-Schritten von 0 bis 100 Pascal. Zwar sei es möglich, die Messung vorher abzubrechen, dies müsse dann in der Dokumentation begründet werden.

Blower-Door-Tests bei diesem extremen Druckunterschied machen laut Fachexperten Sinn, weil sichtbar werde, ob die luftdichte Schicht der hohen Belastung Stand hält. Lösen sich etwa bei 100 Pascal Druckdifferenz die Verklebungen der Folie nicht, die die luftdichte Schicht bilden, kann man davon ausgehen, dass sie dauerhaft dicht halten.

Fehler bei der Durchführung

Trotz der Regelung des Luftdichtheitstests in der Messnorm DIN EN 13829 kann es zu Fehlinterpretationen kommen. Denn der bei einer bestimmten Druckdifferenz ermittelte Leckagestrom kann zu unterschiedlichen Bezugsgrößen ins Verhältnis gesetzt werden.

Bei dem häufig verwendeten n50-Wert dient beispielsweise das Gebäudeinnenvolumen als Bezugsgröße. Diese Maße dürfen Messdienstleister daher nicht einfach ungeprüft aus den Bauzeichnungen übernehmen, da Änderungen im Fußbodenaufbau oder nachträglich abgehängte Decken, die nicht in den Plänen verzeichnet sind, dazu führen können, dass das tatsächliche Gebäudevolumen kleiner als das berechnete ausfällt. Die errechnete Luftwechselrate differiert dann entsprechend.

Die in Plänen dargestellten Maße sollten daher zumindest stichprobenartig überprüft und dies genau dokumentiert werden. Denn die Norm DIN EN 13829 fordert, dass alle Berechnungen nachvollziehbar zu dokumentieren sind.

Weitere Fehlerquellen liegen in der ungenügenden Vorbereitung des Prüfobjekts oder falschen Voraussetzungen. So darf z. B. der Mittelwert der natürlich vorkommenden Luftdruckdifferenz zwischen dem Gebäudeinneren und der Umgebung zum Zeitpunkt der Blower-Door-Messung nicht höher sein als fünf Pascal. Außerdem müssen bei der Messung alle Türen zwischen beheizbaren Räumen geöffnet sowie absichtlich vorhandene Öffnungen nach außen abgedichtet werden.

Wie man ein Gebäude für einen Luftdichtheitstest vorbereitet, hat auf Anregung des FLiB e. V. eine branchenübergreifende Arbeitsgruppe in einer entsprechenden Checkliste erarbeitet. Weitere Infos finden Sie dazu in einem Fachbeitrag aus GEB 05/2014.

Doch auch, wenn die Randbedingungen stimmen, die Luftdurchlässigkeitsmessung sach- und normgerecht durchgeführt wurde und sämtliche Werte korrekt berechnet sind, kann es laut FLiB noch zu Fehlinterpretationen dann kommen, wenn aus den für das Gebäude insgesamt ermittelten Messergebnissen unzulässige Rückschlüsse auf die Luftdichtheit einzelner Bauteile oder Bauteilschichten gezogen werden.

GEG- und EnEV-Schlussmessungen im Vergleich

Durch das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten nun auch andere Bestimmungen zur Durchführung einer Schlussmessung. Das GEG bzw. die mit ihm verbundene Prüfnorm DIN EN ISO 9972 gibt vor, nur die Bauteile einer raumlufttechnischen Anlage (RLT) und andere Durchdringungen der Hülle, die für den Einbau bestimmter, zum Messzeitpunkt aber noch nicht vorhandener Geräte wie Kaminöfen, Wäschetrockner und Dunstabzugshauben vorgesehen sind. Dabei gilt laut Prüfnorm: "Wenn schließbar, dann schließen, sonst keine Maßnahme."

Anders als von EnEV-Schlussmessungen her gewohnt, dürfen man bei einer GEG-Schlussmessung

  • die Kaminhinterlüftung genauso wenig abkleben wie
  • die Abluftöffnung im fensterlosen Bad,
  • wie Fensterfalzlüfter für die freie Lüftung oder
  • Briefkastenschlitz und Katzenklappe.
  • Auch ein Wäscheschacht zur unbeheizten Waschküche oder
  • die Fahrschachtbelüftung des Aufzugs bleiben für den Blower-Door-Test offen, wenn sie sich nicht regulär verschließen lassen.
  • Gleiches gilt für die Nachströmöffnung der Abzugshaube und
  • die Verbrennungsluftversorgung.

Zur ordnungsgemäßen Durchführung einer GEG-Schlussmessung hat der FLiB e.V. seine Checkliste für Verfahren 3 der Norm aktualisiert. Die Vorlage wurde auch um zusätzliche Felder ergänzt, um die zum Abdichten verwendeten Hilfsmittel und bei RLT-Anlagen auch die Lage der Abdichtungen – zum Beispiel direkt am Gerät oder an den einzelnen Luftdurchlässen zu vermerken. Diese Angaben schreibt die aktuelle Norm für Blower-Door-Prüfberichte verbindlich vor.

Einmalige vs. baubegleitende Luftdichtheitstests

Laut des Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e. V. (FLiB e. V.) reicht die Ortung und Dokumentation sekundärer Leackagen bei der üblichen EnEV-Schlussmessung aus, um einzuschätzen, ob die Messergebnisse des Blower-Door-Tests plausibel sind oder ob Messfehler vorliegen. Die primären Leckagen als eigentliche Ursache der wahrnehmbaren Luftströmungen bleiben dagegen unsichtbar.

Wer mit Hilfe eines Dichtheitstests die Qualität der luftdichtenden Ebene überprüfen und gegebenenfalls verbessern will, sollte sich daher für eine frühere, baubegleitende Messung entscheiden. Dann ist die planmäßige Luftdichtheitsschicht noch frei zugänglich, sodass man primäre Leckagen direkt aufspüren und in der Regel innerhalb eines vernünftigen Kostenrahmens gut nacharbeiten kann:

  • So sollte bei Gebäuden in Leichtbauweise die Folie zwar ordentlich befestigt, aber noch zugänglich sein, um bei Leckagen nachbessern zu können.
  • In massiven Gebäuden sollten zumindest häufige Schwachstellen noch zugänglich sein.
  • In z. B. Bädern bietet es sich an, die Vorbauwände vor den Installationen einzubauen, wenn ein Blower-Door-Test durchgeführt werden soll.

Werden baubegleitende Tests durchgeführt, so sollten auch die Handwerker sensibilisiert werden, danach Beschädigungen der luftdichten Hülle zu vermeiden und - falls es doch dazu kommt - dem Bauleiter zu melden.

In formaler Hinsicht muss beachtet werden, dass die EnEV die Messung der Luftdichtheit im fertigen Zustand vorschreibt. Wird früher gemessen, muss daher dokumentiert werden, warum man davon ausgeht, dass sich der n50-Wert im weiteren Bauverlauf nicht verschlechtern wird. Unter Umständen werde jedoch eine weitere Messung nach Baufertigstellung nötig.

Wenn aus Kostengründen nur eine Messung erfolgen soll, gilt es, den Blower-Door-Test so früh wie möglich und so spät wie nötig durchführen zu lassen.

Kosten-Sicht: Was bringt der Blower-Door-Test?

Laut FLiB beträgt der Durchschnittspreis für einen Blower-Door-Test nach EnEV für ein 150 m2 großes Einfamilienhaus rund 325 Euro plus Mehrwertsteuer. Regional seien allerdings große Abweichungen möglich. Für eine rund dreistündige EnEV-Schlussmessung bei einem Einfamilienhaus müssen Sie als brutto mit Kosten von annähernd 400 Euro rechnen.

Baubegleitende bzw. vorgezogene Blower-Door-Tests können auch beitragen, Baukosten einzusparen: Laut Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e. V. könnten wenige hundert Euro für den zusätzlichen Blower-Door-Einsatz oftmals einen fünfstelligen Betrag einsparen!

Denn die fallen leicht an, wenn sich beispielsweise eine zum Zeitpunkt der Schlussmessung nicht mehr zugängliche Fehlstelle später zum massiven Ärgernis und Grund für umfangreiche Sanierungsmaßnahmen oder sogar gerichtliche Auseinandersetzungen auswächst. Auch Planer und Handwerker könnten sich mit frühzeitigen Blower-Door-Tests vor Reklamationen schützen und nachweisen, dass sie korrekt gearbeitet haben.

Abgesehen davon, dass unter bestimmten Voraussetzungen kein Weg an der Blower-Door-Messung vorbei geht, wird sie auch von der EnEV honoriert: Liegt ein Luftdichtheitsnachweis vor, kann bei der Berechnung des Jahresheizenergiebedarfs der anzusetzende Lüftungswärmeverlust reduziert werden, so dass ein geringerer Energiebedarf ausgewiesen werden kann.

Fragen Sie unbedingt in Ihrer Kommune nach, ob Luftdichtheitstests bezuschusst werden. Und erkundigen Sie sich nach der entsprechend von der KfW geförderten Baubegleitung.

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