Letzte Aktualisierung: 09.11.2020

Schutz vor Radon: Messung & Abdichtungen

Radon ist ein radioaktives Edelgas, das durch Zerfallsprozesse im Boden entsteht. Über ungenügend abgedichtete Keller beziehungsweise Fundamente kann es in Gebäude eindringen und sich dort insbesondere in Erdgeschoss- oder Kellerräumen anreichern. Radon ist - nach dem Rauchen - eine der häufigsten Ursachen für die Entstehung von Lungenkrebs. Deshalb müssen Gebäude in stark radonbelasteten Gebieten wie beispielsweise im südlichen Niedersachsen, in Sachsen, Thüringen und Teilen Schleswig-Holsteins professionell gegen Radon abgedichtet werden. Daher sollte seit Inkrafttreten des Strahlenschutzgesetzes am 31. Dezember 2018 ein einheitlicher Referenzwert von 300 Bq/m3 für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze eingehalten werden.

Wie gelangt Radon in Gebäude?

Radon ist ein natürliches Edelgas, das überall in der Umwelt vorkommt. Es entsteht in der Zerfallskette von Uran, das in allen Gesteinen und Böden in mehr oder minder hoher Konzentration enthalten ist. Während des Zerfallsprozesses steigt Radon durch die Bodenschichten bis zur Erdoberfläche auf und gelangt von dort in ungefährlicher Konzentration in die Atmosphäre.

Radon kann durch das Erdreich aber auch ins Haus eindringen und kann sich dort anreichern. Risse, Fugen, Spalten in der Bodenplatte und oder den Kelleraußenwänden ermöglichen den Eintritt von Radon ins Gebäude. Auch Rohrleitungen, die die Kelleraußenwände durchdringen, sind Einfallstore. Ebenso Lichtschächte und Kellerfenster sowie Kellerseiteneingänge. Radon ist auch in manchen Baustoffen enthalten und kann durch Diffusion ins Haus gelangen. Diese Mengen sind aber vernachlässigbar.

Lange Zeit hielt man Radon vor allem in Bergbauregionen für ein Problem. Heute weiß man: Radon kommt überall vor, allerdings in unterschiedlichem Ausmaß.

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Radon-Belastungen im Bundesgebiet

Welche Gefahren gehen von Radon aus?

Da Radon ein schweres Gas ist, steigt die Konzentration vor allem in der Luft in Bodennähe, z.B. in Kellerräumen, aber auch in anderen Innenräumen. Einatmen von Radon ist bereits 1988 durch das Krebszentrum der WHO als ernstzunehmendes Krebsrisiko für den Menschen nachgewiesen worden.

Radon gilt nach heutigem Erkenntnisstand als Hauptauslöser für Lungenkrebs bei Nichtrauchern, erhöht aber auch bei Rauchern das Lungenkrebsrisiko um das 20- bis 30-Fache. Deshalb regelt das neugefasste Strahlenschutzgesetz nun den Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen, also speziell in Wohnungen und am Arbeitsplatz.

Das neue deutsche Strahlenschutzgesetz ist am 31.12.2018 in Kraft getreten. Es enthält in den Paragraphen 121 bis 132 zum ersten Mal verbindliche Regelungen zum Schutz von Menschen in allen Wohn- und Aufenthaltsräumen sowie insbesondere an Arbeitsplätzen gegen Radon.

Was bedeuten die Radonvorsorgegebiete?

In einigen Regionen Deutschlands überschreitet die Radon-Konzentration sogar den Referenzwert des deutschen Strahlenschutzes (300 Becquerel pro Kubikmeter).

In Deutschland ist Radon abhängig von der regionalen Geologie sehr unterschiedlich verteilt. Daher regelt das Strahlenschutzgesetz, dass die Länder Radonvorsorgegebiete ausweisen, in denen Überschreitungen des gesetzlichen Referenzwerts für Radon verstärkt zu erwarten sind.

Das bedeutet nicht, dass in Radonvorsorgegebieten in jedem Gebäude der Referenzwert überschritten wird. Und auch außerhalb von Radonvorsorgegebieten können Überschreitungen des Referenzwerts auftreten. In einem Radonvorsorgegebiet ist jedoch die Wahrscheinlichkeit höher als im restlichen Bundesgebiet, dass es zu Überschreitungen des Referenzwerts kommt.

Ob ein bestimmtes Gebäude von Referenzwertüberschreitungen betroffen ist, kann nur durch eine Messung festgestellt werden. Radonmessungen sind einfach und kostengünstig durchführbar.

Wie wird Radon gemessen?

In Gebieten mit höherer Radonbelastung muss gemäß Strahlenschutzgesetz an allen Arbeitsplätzen, die sich im Keller und im Erdgeschoss von Gebäuden befinden, die Radonkonzentration über eine Jahresmessung ermittelt werden. Dazu werden zwei bis drei kleine, unauffällige Messgeräte für einen Zeitraum von z. B. drei Monaten in den wichtigsten Aufenthaltsräumen ausgelegt und anschließend ausgewertet.

Wer überhaupt ermitteln möchte, ob eine Radonbelastung vorliegt, der sollte gerade im heizintensiven Winterhalbjahr messen. Der Grund: Während der Heizperiode sind die Messwerte meist deutlich höher. Dies liegt an den höheren Druck- und Temperaturunterschieden, aber auch daran, dass im Winter weniger gelüftet wird. Gerade bei älteren Gebäuden oder Wohnräumen im Erdgeschoss und Keller sind Radonmessungen dann sinnvoll. Im Rahmen der Messungen werden kleine Messgeräte in den wichtigsten Aufenthaltsräumen ausgelegt.

Sofern der Referenzwert von 300 Bq/m3 überschritten wird, müssen Maßnahmen getroffen werden, um die Radonkonzentration zu senken. In den seltenen Fällen, in denen trotz dieser Maßnahmen der Referenzwert nicht eingehalten werden kann, muss eine Berechnung der Strahlenbelastung durchgeführt werden. Sofern eine Belastung von 6 Millisievert pro Jahr (mSv/a) überschritten wird unterliegen die betroffenen Arbeitnehmer der Strahlenschutzüberwachung.

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Bauliche Maßnahmen zum Schutz vor Radon

Bei Neubauten gilt seit dem 31.12.2018 die Pflicht so zu bauen, dass Radonzutritte in Gebäude vermieden werden. Daher werden insbesondere bauliche Maßnahmen zum Schutz vor Radon eingesetzt.

Radon und seine gasförmigen Zerfallsprodukte sind sehr leicht. Sie folgen, ähnlich wie die Raumluft, den thermischen Strömungen im Gebäude. Unvermeidbare Kamineffekte, wie sie sich in offenen Treppenhäusern und Installationsschächten einstellen, transportieren das Radon in der Raumluft bis in die höheren Etagen und unters Dach.

Keller und Bodenplatte abdichten

Beim Bau eines Kellers sollte dieser druckwasserdicht gebaut werden. Entweder ein wasserdichter Stahlbetonkeller oder ein Keller mit einer außenliegenden Abdichtung, die auch unter der Bodenplatte angeordnet wird. Bodenplatten sollten bituminös, metallkaschiert abgedichtet werden. Alternativ kann auch eine Radonfolie unter der Bodenplatte helfen. Zusätzlich kann auch eine Radondrainage oder ein Radonbrunnen unterhalb der Bodenplatte zum Sammeln von Radon helfen.

Kellertüren schließen

Sinnvoll ist es deshalb, Keller und Wohnbereich baulich zu trennen. Gerade Kellertüren trennen meist den beheizten vom unbeheizten Bereich. In der Energieplanung werden viele Keller nicht in die gedämmte Hülle des Hauses einbezogen und müssen entsprechend auch nicht geheizt werden. Umso wichtiger ist der Einbau einer Kellertür – die dann natürlich auch geschlossen werden muss.

Tipp: Durch regelmäßiges Lüften des Kellers und das konsequente Schließen der Kellertür wird dem Radon das Aufsteigen in die Erdgeschossräume erschwert.

Ausbetonieren aller Installationsöffnungen

Auch das dichte Ausbetonieren aller Installationsöffnungen in der Kellerdecke und den übrigen Geschossdecken nach Fertigstellung der Installation kann helfen, eine Radonbelastung zu verringern. Unterbleibt das sorgfältige Verschließen der Deckendurchbrüche, kann sich Radon in geschlossenen, schlecht belüfteten Räumen erheblich aufkonzentrieren.

Bodenbeschichtungen

Vor allem in den Regionen mit hoher Belastung können radondichte Bodenbeschichtungssystem helfen, eine Radon-Kontamination zu verhindern. Diese speziellen Bodenbeschichtungen verhindern das Eindringen von Radon aus dem Boden durch Kellerböden und -wände in Gebäude. Dadurch bleibt die gesundheitsgefährdende Radon-Konzentration in Innenräumen auch in Regionen mit hohem natürlichem Radonvorkommen in unbedenklichen Grenzen.

Die Beschichtungen verhindern die Radon-Diffusion und schließen die Durchlässigkeit und Undichtigkeit von Bodenplatten durch fugenlose Abdichtung. Risse und Fugen werden dynamisch überbrückt und damit versiegelt.

Für die (vom BfS geforderte) Senkung der Radonbelastung in Gebäuden durch gezielte Wahl von Baumaterialoberflächen bieten Hersteller wie

  • StoCretec (Kriftel)
  • Remmers Gruppe AG

Bodenbeschichtungssysteme und Einzelprodukte an.

Stos Radon-Beschichtungen wie

  • Oberflächenschutzsystem StoCretec OS 11b.5-1
  • Oberflächenschutzsystem StoCretec OS 8.15
  • Epoxidharzbeschichtung StoPox BB OS

wurden auf deren Radondichtigkeit u.a. vom Labor für Radionuklidanalytik und Radiologische Gutachten, IAF Radioökologie (Radeberg), in anerkannten Messverfahren geprüft und bestätigt.

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