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Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
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Mit wenigen Maßnahmen lässt sich Ihr Energieverbrauch drastisch senken! Unsere Experten helfen Ihnen!Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert neben einzelnen Sanierungsmaßnahmen vor Allem auch "komplette" Systemmaßnahmen, die dazu führen, dass ein Neubau oder eine Sanierung dazu führen, dass ein Wohn- oder Nichtwohngebäude einen energetisch hohen Effizienzstandard erreicht.
Die BEG wird seit Anfang 2021 bei den Projektträgern KfW und BAFA zentriert. Mit nur einem Antragsformular, welches für alle Fördermaßnahmen gilt, erleichtert die BEG das Verfahren. Dabei kann jeder zwischen einem zinsgünstigen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss und einer Förderung als BAFA-Direktzuschuss wählen.
Neben den von der BEG geförderten einzelnen Sanierungsmaßnahmen - den Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM) - fördert die BEG die
Als Zielgrößen sind Haustypen definiert, die allesamt bau- und haustechnische Maßnahmenbündel darstellen, um abhängig von einem Standardhaustyp (Referenzhaus EH-85) ein Haus mit einem bestimmten Energiebedarf zu bauen bzw. zu sanieren.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt das grundsätzlich zu erreichende Effizienzniveau fest. Entscheidend für die Einordnung ist die energetische Qualität der Immobilie. Sie wird mit den Referenzgrößen
Für beide Größen definiert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Höchstwerte, die ein Referenzgebäude einhalten muss.
Anders ausgedrückt: Das "KfW-40"-Gebäude verbraucht 45 Prozent weniger Primärenergie jährlich als ein Effizienzhaus 85.
Effizienzhaus | 40 | 40-EE |
---|---|---|
Primärenergiebedarf QP in % von QP REF | 40 | 40 |
Transmissionswärmeverlust H´T in % von H´T REF | 55 | 55 |
Anteil EE an Gebäudeenergiebedarf in % | 65 |
Das Effizienzhaus 40 gibt es in der Neu- als auch in der Altbauversion in unterschiedlichen Ausführungen. Dabei unterscheidet man grundsätzlich das
Das Effizienzhaus 40 EE kann sowohl beim Neubau als auch bei einer Altbausanierung erreicht werden und zeichnet sich dadurch aus, dass erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 65 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.
Das Effizienzhaus 40 NH gilt für Neubau und Sanierung und kann erreicht werden, wenn das Haus ein Nachhaltigkeitszertifikat besitzt. Dazu muss die akkreditierte Zertifizierungsstelle mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude" bestätigen.
Ein Effizienzhaus 40 Plus konnte nur im Neubau erreicht werden, wenn gebäudenahe Anlagen Strom aus erneuerbaren Energien wie z. B. einer Photovoltaikanlage erzeugen. Pro Wohneinheit mussten so mindestens 500 kWh pro Jahr zuzüglich 10 kWh/a je m2 Gebäudenutzfläche an Strom erzeugt werden.
Das Förderprogramm für das Effizienzhaus 40 Plus wurde eingestellt. Seit dem 1. März 2023 bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das neue Programm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) an, das zinsgünstige Kredite für den Bau oder Kauf von energieeffizienten und nachhaltigen Wohngebäuden bereitstellt.
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Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Komplett-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.Um den Energiestandard "40" zu erreichen und schließlich Energieverbrauch und daraus resultierende Energiekosten zu senken, sind verschiedene energetische Maßnahmen nötig, die sich in
unterteilen lassen.
Die bautechnischen Maßnahmen reduzieren den Transmissionswärmeverlust HT´ und die haustechnischen Maßnahmen den Primärenergiebedarf QP.
Zu den bautechnischen Maßnahmen, mit denen sich der Energiestandard 40 erzielen lässt, gehört ein umfassender Wärmeschutz, der die Gebäudehülle gänzlich umfasst.
Bauteil | Max. U-Wert GEG | Max. U-Wert BEG |
---|---|---|
Außenwand | 0,24 W/(m²·K) | 0,2 W/(m²·K) |
Dach / oberste Decke | 0,24 W/(m²·K) | 0,14 W/(m²·K) |
Kellerdecke / Bodenplatte | 0,3 W/(m²·K) | 0,25 W/(m²·K) |
Fenster (Uw-Wert) | 1,3 W/(m²·K) | 0,95 W/(m²·K) |
Außentüren | 1,8 W/(m²·K) | 1,3 W/(m²·K) |
Dachflächenfenster | 1,4 W/(m²·K) | 1 W/(m²·K) |
Das heißt, dass ein Effizienzhaus 40 vom Dach bis zur Bodenplatte gedämmt werden muss, um insgesamt die geforderten HT- und QP-Werte zu erfüllen. Als Dämmmaßnahmen kommen zum Beispiel unter anderem
zum Einsatz. Für eine wärmedichte Gebäudehülle gemäß der BEG müssen zudem die Fenster und Türen so ausgelegt sein, dass über sie nur ein Minimum an Wärme unkontrolliert an die Außenwelt verloren geht. Mit dem Einbau
Ein beispielhafter, tabellarischer Vergleich der bautechnischen Kennwerte zwischen der Refrenzgebäude und dem Effizienzhaus 40 zeigt folgende Unterschiede bei den Bauteilen auf:
Bauteile | Referenzgebäude 100 | Effizienzhaus 40 |
---|---|---|
Kellerdämmung | 8 Zentimeter | 16 Zentimeter |
Fassadendämmung | 10 Zentimeter | 32 Zentimeter |
Flachdachdämmung | 20 Zentimeter | 32 Zentimeter |
Fensterglas | Isolierverglasung | Dreifach-Wärmeschutzverglasung |
Fensterrahmen | Holz | PVC 5-Kammerprofil |
Lüftung | Fenster | Lüftung mit Wärmerückgewinnung (80 Prozent) |
Ist der Neubau bzw. die Sanierung gemäß den Anforderungen an ein Gebäude mit "40er"-Energiestandard errichtet, ist er luftdicht ausgelegt. Wärmedämmung und Luftdichtheit haben Auswirkungen auf den Heizwärmebedarf des Gebäudes und begründen die daraufhin dimensionierte Haustechnik, die für das Gebäudeklima im Einsatz ist – allen voran: die Heizung.
Um Wärme zu erzeugen, wird in einem Effizienzhaus-40 auf erneuerbare Energien gesetzt. Als Wärmeerzeuger dienen deshalb häufig:
Insbesondere Holzheizungen werden oft mit Solarheizungen kombiniert, die den Wärmebedarf des Gebäudes (warmes Brauchwasser für Küche und Bad sowie Heizwasser) im Sommer komplett solar decken, so dass der Holzkessel dann komplett ausbleiben kann. Seit dem 01.01.2023 müssen Biomasseheizungen mit einer solarthermischen Anlage oder Wärmepumpe kombiniert werden.
Die luftdicht abgedichtete Gebäudehülle macht außerdem den Einsatz einer kontrollierten Wohnraumlüftung nötig. Um auch die Abwärme des Gebäudes effizient zu nutzen, wird diese mit einer Wärmerückgewinnung kombiniert.
Der Strombedarf des Gebäudes kann gleichfalls mit erneuerbarer Energie gedeckt werden, teils mit eigens erzeugtem Photovoltaik-Strom.
Natürlich ist der höherwertige Energiestandard auch mit Mehrkosten beim Bau verbunden. Die entscheidende Frage ist hierbei, ob sich die Mehrkosten auch im Vergleich zu einem "schlechteren"Hausstandard wie zB dem Effizienzhaus 55 lohnen. Diese komplexe Kostenfrage wurde in verschiedenen Studien näher untersucht.
von / nach | KfW-40 (Minimum) | KfW-40 (Maximum) |
---|---|---|
EnEV 2009 | 18,7% | 25,9% |
EnEV 2014 | 17,0% | 31,6% |
EnEV 2016 | 1,0% | 19,9% |
KfW-70 | 13,0% | 14,1% |
KfW-55 | -3,4% | 7,5% |
So schwanken beispielsweise die Steigerungen der Baukosten im Zuge einer Erhöhung von einem Standard EnEV 2016 auf einen KfW-40-Standard beträchtlich. Die Mehrkosten reichen hier von mindestens 1,0 % bis maximal 19,9 %. Diese Differenz der Werte resultiert an erster Stelle aus der unterschiedlichen Datengrundlage der Berechnung und verschiedener Anlagentechnik.
Als Gemeinsamkeit lässt sich eine Steigerung der Bauwerkskosten durch die Erhöhung des energetischen Standards feststellen. Dabei wird jedoch nur die Kostenseite betrachtet. Um Aussagen über die Wirtschaftlichkeit treffen zu können, muss zudem der Nutzen betrachtet werden. Damit bilden diese beschriebenen Bauwerkskosten nur einen Teil der Wirtschaftlichkeitsbewertung ab.
Die Richtlinien BEG für Wohngebäude ("BEG WG") und Nichtwohngebäude ("BEG NWG") traten zum 01. Juli 2021 in Kraft. Bis zum 30. Juni 2021 können Förderkredite und Zuschüsse für Effizienzhäuser und -gebäude weiterhin bei der KfW im Rahmen der Programmlinie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ beantragt werden.
Die förderfähigen Kosten belaufen sich pro Wohneinheit auf 120.000 Euro. Erreicht man eine „Effizienzhaus EE“-Klasse, eine „Effizienzhaus NH“-Klasse oder ein „Effizienzhaus 40 Plus“-Standard so steigen die förderfähigen Kosten auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.
Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 10.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr förderfähig. Für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten beträgt die diesbezügliche Höchstgrenze 4.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt maximal 40.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr.
Effizienzhaus 40 | Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse* | ||
---|---|---|---|
Primärenergiebedarf | 40% | 40% | |
TransmissionsWärmeverlust | 55% | 55% | |
Maximale Kredit- oder Zuschusshöhe je Wohneinheit | 120.000 Euro mit 20 % Tilgungszuschuss oder 24.000 Euro Investitionszuschuss | 150.000 Euro mit 25 % Tilgungszuschuss oder 37.500 Euro Investitionszuschuss |
Effizienzhaus-Altbau | Zuschuss | EE-Klasse* | NH-Klasse* |
---|---|---|---|
Effizienzhaus 40 | 20% | + 5% | + 5% |
Effizienzhaus 55 | 15% | + 5% | + 5% |
Effizienzhaus 70 | 10% | + 5% | + 5% |
Effizienzhaus 85 | 5% | + 5% | + 5% |
Effizienzhaus Denkmal | 5% | + 5% | - |
Der Worst Performing Building (WPB)-Bonus ist ein zusätzlicher Förderzuschuss von 10% im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WG). Er richtet sich an Eigentümer von Gebäuden, die energetisch zu den schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestands zählen.
Sie erhalten außerdem bis zu 15 % Tilgungszuschuss mit dem Seriellen Sanierungsbonus (SerSan-Bonus), wenn Sie auf EH-55 oder EH-40 Standard sanieren. Bei der seriellen Sanierung kommen vorgefertigte Bauelemente (für Dach oder Fassade) zum Einsatz. Der SerSan-Bonus ist kombinierbar mit der EE- und NH-Klasse sowie mit dem WPB-Bonus. Der WPB-Bonus ist mit dem SerSan-Bonus auf maximal 20 % begrenzt.
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