Letzte Aktualisierung: 03.03.2023

Effizienzhaus 40: Anforderungen & Zuschüsse im Überblick

Was heißt "KfW 40"? Was zeichnet ein Effizienzhaus 40 aus? Welche Dämmung muss das KfW 40-Haus aufweisen? Mit welcher Heiz- und Haustechnik lässt sich das Effizienzhaus 40 erreichen? Welche Zuschüsse gibt es?

  • Ein Effizienzhaus 40 ("KfW 40") darf gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nur 40% des Primärenergieverbrauchs und nur 55% der Transmissionswärmeverluste des Referenzgebäudes (EH-85) besitzen.
  • Im Neubau gilt seit der Einführung der BEG der Effizienzhaus-Standard 40, 40 EE und 40 NH. Bei Altbausanierungen gibt es das Effizienzhaus 40, 40 EE und seit dem 01.01.2023 auch 40 NH. Seit 2021 werden auch Nichtwohngebäude als u.a. Effizienzgebäude 40 gefördert.
  • Ausschließlich ein Neubau als Effizienzhaus 40 NH wird mit 5% Tilgungszuschuss gefördert, bei einem maximalen Kredit von 120.000 € also mit 6.000 €. Erreicht eine Altbausanierung die Effizienzhaus 40-Klasse, bezuschusst die BEG maximal 45% der Sanierungskosten.
  • Erreicht ein Altbau das Effizienzhaus 40 EE-Niveau oder die 40 NH-Klasse gibt es 5% Zuschuss obendrauf. Zudem kann bei einer Sanierung mit iSFP ein weiterer iSFP-Zuschuss von 5% geltend gemacht werden.
  • Durch den SerSan-Bonus (max. 15 %) und dem Worst-Performing-Building (WPB) Bonus (max. 10 %) können in Kombination maximal 20 % Zuschus bei der Sanierung auf 40 EE oder 40 NH erreicht werden.
  • Der Bau eines "KfW 40"-Hauses ist laut Studien max. 7,5% teurer als ein KfW 55-Haus. Im Minimum ist der Bau sogar ohne Mehrkosten verbunden.
  • Der Energieverbrauch eines KfW 40-Hauses gilt als das Maximum, was ein Haus hinsichtlich der Klimaschutzziele von Paris maximal verbrauchen darf.
  • Seit 1. März 2023 ersetzt das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) die bisherige Förderung "Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse" und bietet zwei Förderstufen: „Klimafreundlicher Neubau” und "Klimafreundlicher Neubau mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)".

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Was ist ein Effizienzhaus 40?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert neben einzelnen Sanierungsmaßnahmen vor Allem auch "komplette" Systemmaßnahmen, die dazu führen, dass ein Neubau oder eine Sanierung dazu führen, dass ein Wohn- oder Nichtwohngebäude einen energetisch hohen Effizienzstandard erreicht.

Die BEG wird seit Anfang 2021 bei den Projektträgern KfW und BAFA zentriert. Mit nur einem Antragsformular, welches für alle Fördermaßnahmen gilt, erleichtert die BEG das Verfahren. Dabei kann jeder zwischen einem zinsgünstigen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss und einer Förderung als BAFA-Direktzuschuss wählen.

Neben den von der BEG geförderten einzelnen Sanierungsmaßnahmen - den Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG EM) - fördert die BEG die

  • Vollsanierung und Neubau von Wohngebäuden (BEG WG)
  • Vollsanierung und Neubau von Nichtwohngebäuden (BEG NWG)

Als Zielgrößen sind Haustypen definiert, die allesamt bau- und haustechnische Maßnahmenbündel darstellen, um abhängig von einem Standardhaustyp (Referenzhaus EH-85) ein Haus mit einem bestimmten Energiebedarf zu bauen bzw. zu sanieren.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt das grundsätzlich zu erreichende Effizienzniveau fest. Entscheidend für die Einordnung ist die energetische Qualität der Immobilie. Sie wird mit den Referenzgrößen

  • Primärenergiebedarf und
  • Transmissionswärmeverlust gemessen.

Für beide Größen definiert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Höchstwerte, die ein Referenzgebäude einhalten muss.

  • Ein Effizienzhaus 85 entspricht dem Referenzgebäude im GEG.
  • Ein Effizienzhaus 55 benötigt 55 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes,
  • ein Effizienzhaus 40 sogar nur 40 %.

Anders ausgedrückt: Das "KfW-40"-Gebäude verbraucht 45 Prozent weniger Primärenergie jährlich als ein Effizienzhaus 85.

Tabelle 1: Überblick über Effizienzhaus 40-Haustypen
Effizienzhaus 40 40-EE
Primärenergiebedarf QP in % von QP REF 40 40
Transmissionswärmeverlust H´T in % von H´T REF 55 55
Anteil EE an Gebäudeenergiebedarf in % 65

BEG-Sonderformen: Effizienzhaus 40 EE, 40 NH & 40 Plus

Das Effizienzhaus 40 gibt es in der Neu- als auch in der Altbauversion in unterschiedlichen Ausführungen. Dabei unterscheidet man grundsätzlich das

  • Effizienzhaus 40 EE
  • Effizienzhaus 40 NH
  • Effizienzhaus 40 plus

Das Effizienzhaus 40 EE kann sowohl beim Neubau als auch bei einer Altbausanierung erreicht werden und zeichnet sich dadurch aus, dass erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 65 Prozent des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.

Das Effizienzhaus 40 NH gilt nur für den Neubau und kann erreicht werden, wenn das Haus ein Nachhaltigkeitszertifikat besitzt. Dazu muss die akkreditierte Zertifizierungsstelle mit einer Nachhaltigkeitszertifizierung die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude" bestätigen.

Ein Effizienzhaus 40 Plus kann nur im Neubau erreicht werden, wenn gebäudenahe Anlagen Strom aus erneuerbaren Energien wie z. B. einer Photovoltaikanlage erzeugen. Pro Wohneinheit müssen so mindestens 500 kWh pro Jahr zuzüglich 10 kWh/a je m2 Gebäudenutzfläche an Strom erzeugt werden.

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Bau- und haustechnische Maßnahmen

Um den Energiestandard "40" zu erreichen und schließlich Energieverbrauch und daraus resultierende Energiekosten zu senken, sind verschiedene energetische Maßnahmen nötig, die sich in

  • bautechnische und
  • haustechnische

unterteilen lassen.

Wärmedämmung

Zu den bautechnischen Maßnahmen, mit denen sich der Energiestandard 40 erzielen lässt, gehört ein umfassender Wärmeschutz, der die Gebäudehülle gänzlich umfasst.

Das heißt, dass ein Effizienzhaus 40 vom Dach bis zur Bodenplatte gedämmt werden muss. Als Dämmmaßnahmen kommen zum Beispiel unter anderem

zum Einsatz. Für eine wärmedichte Gebäudehülle gemäß der BEG müssen zudem die Fenster und Türen so ausgelegt sein, dass über sie nur ein Minimum an Wärme unkontrolliert an die Außenwelt verloren geht. Mit dem Einbau

Ein beispielhafter, tabellarischer Vergleich der bautechnischen Kennwerte zwischen der Refrenzgebäude und dem Effizienzhaus 40 zeigt folgende Unterschiede bei den Bauteilen auf:

Tabelle 2: Bautechnische Maßnahmen-Kombination zur Erreichung eines KfW40-Hauses
Bauteile Referenzgebäude 100 Effizienzhaus 40
Kellerdämmung 8 Zentimeter 16 Zentimeter
Fassadendämmung 10 Zentimeter 32 Zentimeter
Flachdachdämmung 20 Zentimeter 32 Zentimeter
Fensterglas Isolierverglasung Dreifach-Wärmeschutzverglasung
Fensterrahmen Holz PVC 5-Kammerprofil
Lüftung Fenster Lüftung mit Wärmerückgewinnung (80 Prozent)

Energie- und Haustechnik

Ist der Neubau bzw. die Sanierung gemäß den Anforderungen an ein Gebäude mit "40er"-Energiestandard errichtet, ist er luftdicht ausgelegt. Wärmedämmung und Luftdichtheit haben Auswirkungen auf den Heizwärmebedarf des Gebäudes und begründen die daraufhin dimensionierte Haustechnik, die für das Gebäudeklima im Einsatz ist – allen voran: die Heizung.

Um Wärme zu erzeugen, wird in einem Effizienzhaus-40 auf erneuerbare Energien gesetzt. Als Wärmeerzeuger dienen deshalb häufig:

  • Solarthermie-Anlagen (erneuerbare Energiequelle: Sonnenwärme)
  • Wärmepumpen (erneuerbare Energiequelle: Umweltwärme, also in der Umwelt (Luft, Wasser, Erde) gespeicherte Sonnenenergie).
  • Feste Biomasse (ausschließlich in Kombination mit Solarthermie-Anlagen oder Wärmepumpe)

Insbesondere Holzheizungen werden oft mit Solarheizungen kombiniert, die den Wärmebedarf des Gebäudes (warmes Brauchwasser für Küche und Bad sowie Heizwasser) im Sommer komplett solar decken, so dass der Holzkessel dann komplett ausbleiben kann. Seit dem 01.01.2023 müssen Biomasseheizungen mit einer solarthermischen Anlage oder Wärmepumpe kombiniert werden. 

Die luftdicht abgedichtete Gebäudehülle macht außerdem den Einsatz einer kontrollierten Wohnraumlüftung nötig. Um auch die Abwärme des Gebäudes effizient zu nutzen, wird diese mit einer Wärmerückgewinnung kombiniert.

Der Strombedarf des Gebäudes kann gleichfalls mit erneuerbarer Energie gedeckt werden, teils mit eigens erzeugtem Photovoltaik-Strom.

Kosten eines Effizienzhaus-40-Standards

Natürlich ist der höherwertige Energiestandard auch mit Mehrkosten beim Bau verbunden. Die entscheidende Frage ist hierbei, ob sich die Mehrkosten auch im Vergleich zu einem "schlechteren"Hausstandard wie zB dem Effizienzhaus 55 lohnen. Diese komplexe Kostenfrage wurde in verschiedenen Studien näher untersucht.

Tabelle 3: Metastudien-Vergleich der Steigerung der Kosten beim Bau eines KfW40-Hauses im Vergleich zu niedrigeren Standards (Quelle: Wirtschaftlichkeit baulicher Investitionen bei Erhöhung energetischer gesetzlicher Anforderungen)
von / nach KfW-40 (Minimum) KfW-40 (Maximum)
EnEV 2009 18,7% 25,9%
EnEV 2014 17,0% 31,6%
EnEV 2016 1,0% 19,9%
KfW-70 13,0% 14,1%
KfW-55 -3,4% 7,5%

So schwanken beispielsweise die Steigerungen der Baukosten im Zuge einer Erhöhung von einem Standard EnEV 2016 auf einen KfW-40-Standard beträchtlich. Die Mehrkosten reichen hier von mindestens 1,0 % bis maximal 19,9 %. Diese Differenz der Werte resultiert an erster Stelle aus der unterschiedlichen Datengrundlage der Berechnung und verschiedener Anlagentechnik.

Als Gemeinsamkeit lässt sich eine Steigerung der Bauwerkskosten durch die Erhöhung des energetischen Standards feststellen. Dabei wird jedoch nur die Kostenseite betrachtet. Um Aussagen über die Wirtschaftlichkeit treffen zu können, muss zudem der Nutzen betrachtet werden. Damit bilden diese beschriebenen Bauwerkskosten nur einen Teil der Wirtschaftlichkeitsbewertung ab.

Zuschüsse von KfW & BAFA

Die Richtlinien BEG für Wohngebäude ("BEG WG") und Nichtwohngebäude ("BEG NWG") traten zum 01. Juli 2021 in Kraft. Bis zum 30. Juni 2021 können Förderkredite und Zuschüsse für Effizienzhäuser und -gebäude weiterhin bei der KfW im Rahmen der Programmlinie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ beantragt werden.

Die förderfähigen Kosten belaufen sich pro Wohneinheit auf 120.000 Euro. Erreicht man eine „Effizienzhaus EE“-Klasse, eine „Effizienzhaus NH“-Klasse oder ein „Effizienzhaus 40 Plus“-Standard so steigen die förderfähigen Kosten auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 10.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr förderfähig. Für Mehrfamilienhäuser mit drei oder mehr Wohneinheiten beträgt die diesbezügliche Höchstgrenze 4.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt maximal 40.000 Euro pro Zusage/Zuwendungsbescheid und Kalenderjahr.

Tabelle: Zuschuss beim Neubau eines Effizienzhauses in der BEG 2023 (Quelle: KfW "Die Effizienzhaus-Stufen für einen Neubau" - Stand: 18.12.2022)
Effizienzhaus 40  Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse  oder Nachhaltigkeits-Klasse*  
Primärenergiebedarf 40% 40%  
Transmissions­Wärmeverlust 55% 55%  
Maximale Kredit- oder Zuschuss­höhe je Wohneinheit  120.000 Euro mit 20 % Tilgungs­zuschuss oder 24.000 Euro Investitionszuschuss 150.000 Euro mit 25 % Tilgungs­zuschuss oder 37.500 Euro Investitionszuschuss  
Tabelle: Zuschuss zur Sanierung zum Effizienzhaus in der novellierten BEG ab 01.01.2023
Effizienzhaus-Altbau Zuschuss EE-Klasse* NH-Klasse*
Effizienzhaus 40 20% + 5% + 5%
Effizienzhaus 55 15% + 5% + 5%
Effizienzhaus 70 10% + 5% + 5%
Effizienzhaus 85 5% + 5% + 5%
Effizienzhaus Denkmal 5% + 5% -

* Auch wenn ein Vorhaben zugleich eine „Effizienzhaus EE“- und eine „Effizienzhaus NH“- Klasse erreicht, erhöht sich der Prozentsatz nur einmal um 5 Prozentpunkte.

** Sie erhalten bis zu 15 % Tilgungszuschuss mit dem Seriellen Sanierungsbonus (SerSan-Bonus), wenn Sie auf EH-55 oder EH-40 Standard sanieren. Bei der seriellen Sanierung kommen vorgefertigte Bauelemente (für Dach oder Fassade) zum Einsatz. Der SerSan-Bonus ist kombinierbar mit der EE- und NH-Klasse sowie mit dem Worst Performing Building (WPB)-Bonus. Der WPB-Bonus ist mit dem SerSan-Bonus auf maximal 20 % begrenzt.

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