Letzte Aktualisierung: 18.01.2021

Effizienzhaus 70-Sanierung: Pflichten, Maßnahmen, Kosten & Förderung

Was ist ein Effizienzhaus 70? Welche Kriterien muss man erfüllen? Wie saniert man ein Gebäude zum "KfW-70"-Haus? Was kostet eine Sanierung? Welche Förderung & Zuschüsse gibt es?

Maßnahmen, die dazu beitragen, die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen, fördert Deutschland unter anderem über die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz: BEG. Dazu muss sich das neugebaute oder sanierte Gebäude an einem Referenzgebäude messen lassen, das den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (früher: Energieeinsparverordnung EnEV) entspricht.

Je höher der energetische Standard ist, der erreicht wird, desto höher fällt die staatliche Förderung aus. Die Abstufung der Energieeffizienz erfolgt mit Kennzahlen: Ein Effizienzhaus-70 benötigt 70 Prozent der Energie des früher als "KfW-100" bekannten Referenzhauses.

  • BEG-Förderungen nach dem 70er Standard gelten nur noch für die Sanierung von Bestandsimmobilien. Im Neubau gilt der Förder-Standard "KfW 70" seit 2016 als veraltet und wurde von der KfW seither im Neubau nicht mehr gefördert.
  • Seit der Einführung der BEG WG und der BEG NWG 2021 - "WG" steht für "Wohngebäude", "NWG" steht für Nichtwohngebäude - werden Gebäude-Sanierungen über das BAFA mit Hilfe eines Zuschusses und über die KfW mit Hilfe eines Förderkredits mit Tilgungszuschuss gefördert.
  • Der Zuschuss zur Effizienzhaus 70-Sanierung beträgt 25%. Wird die Sanierung eines Wohngebäudes auf Basis eines individuellen Sanierungsfahrplanes umgesetzt, so erhöht sich der Zuschuss um 5%.
  • Um den Effizienzhaus 70-Standard zu erreichen, muss das Haus nach der Sanierung einen Primärenergiebedarf von 70 % (Qp in kWh/(m2a)) und einen Transmissionswärmeverlust von 85 % (H´T in W/(m2K)) erreichen.
  • Geeignete Maßnahmen sind die Dämmung der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Keller), der Einbau neuer Fenster, die Modernisierung der Heizung z. B. mit Gasbrennwert, Wärmepumpe oder Pelletheizung und evtl. der Einbau einer Lüftungsanlage.
  • Ein Effizienzhaus 70 "EE" kann bei WG und NWG erreicht werden, wenn erneuerbare Energien einen Anteil von mindestens 65% des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Die Förderung erhöht sich dann um 5%!
  • Bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden kann neben dem Effizienzhaus 70 "EE" auch alternativ der Standard "NH" und damit ebenfalls eine Erhöhung des Zuschusses von 5% erreicht werden, wenn dem sanierten Effizienzgebäude ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt werden kann. Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.
  • Ob sich eine Effizienzhaus 70-Sanierung lohnt, hängt vom Zustand der Immobilie ab. Häufig treten bei älteren Häusern zudem höhere Ohnehin-Kosten auf. Daher gilt: Je älter das Haus, desto eher rechnet sich eine energetische Effizienzhaus 70-Sanierung.

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Effizienzhaus-Förderungen für Sanierungen

Seit 2021 wurden viele KfW-Förderprogramme von der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" neu organisiert. Die energetische Sanierung von Altbauten wird nun in den Bereichen

  • Wohngebäude (BEG WG) und
  • Nichtwohngebäuden (BEG NWG)

gefördert.

Tabelle: Effizienzhaus-Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Wohngebäude (WG) Nicht-Wohngebäude (NWG)
Effizienzhaus 40 Effizienzhaus 40
Effizienzhaus 55 Effizienzhaus 55
Effizienzhaus 70 Effizienzhaus 70
Effizienzhaus 85 -
Effizienzhaus Denkmal Effizienzhaus Denkmal

Jeder der Effizienzhaus-Typen ist inzwischen ein anerkannter Energiestandard für Gebäude und kann durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Einbindung erneuerbarer Energien erreicht werden.

Der Nachweis für den energetischen Standard eines Effizienzhauses erfolgt über eine Energiebedarfsrechnung anhand von quantifizierbaren Zielvorgaben. Hierzu zählen der

  • Primärenergiebedarf QP und der
  • Transmissionswärmeverlust H´T.
Tabelle: Effizienzgebäude-Standards in der Sanierung
Effizienhaus QP in % von QP REFT in % von H´T REF
Effizienzhaus 40 (WG) 40 55
Effizienzhaus 40 (NWG) 40 -
Effizienzhaus 55 (WG) 55 70
Effizienzhaus 55 (NWG) 55 -
Effizienzhaus 70 (WG) 70 85
Effizienzhaus 70 (NWG) 70 -
Effizienzhaus 85 (WG) 85 100
Effizienzhaus Denkmal (WG) 160 -
Effizienzhaus Denkmal (NWG) 160 -

Darüber hinaus gibt es Sonderförderungen für die besonders umfangreiche und smarte Nutzung Erneuerbarer Energien (EE-Standard) und für die Umsetzung der Sanierung eines Nichtwohngebäudes nach besonderen Nachhaltigkeitskriterien (NH-Standard). Das EE-Paket als auch das NH-Paket können mit allen Effizienzgebäude-Standards in der Sanierung zur „Effizienzhaus EE“- Klasse bzw. zur „Effizienzhaus Nachhaltigkeit“-Klasse kombiniert werden.

Bei Erreichen eines Effizienzstandards "EE" (WG und NWG) sowie eines Effizienzstandards "NH" (bei Sanierungen nur bei NWG möglich) erhöht sich der jeweils anzusetzende Prozentwert der Effizienzhaus-Förderung um zusätzliche 5%. Eine Kombination beider Zusatzförderungen bei Nichtwohngebäuden ist nicht möglich.

Bei Wohngebäuden ist jedoch eine Kombination mit der iSFP-Zusatzförderung möglich: Wird die Sanierung entsprechend eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren vollständig umgesetzt und mindestens die dort als individuelles Ziel definierte Effizienzhaus-Stufe erreicht, so erhöht sich der für diese Effizienzhaus-Stufe vorgesehene Fördersatz um zusätzliche 5% (iSFP-Bonus).

Mit dem Worst-Performing-Building (WPB) Bonus sind durch die Novellierung der BEG zum 01.01.2023 Sanierungen auf EH-70mit 10 % förderbar sofern die Gebäude zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestands gehören.

Tabelle: Zuschüsse und Sonderförderungen der Effizienzgebäude-Standards in der Sanierung
Effizienzhaus-Altbau Zuschuss EE-Klasse* NH-Klasse* WPB-Bonus**
Effizienzhaus 40 20% + 5% + 5% + 10%
Effizienzhaus 55 15% + 5% + 5% + 10%
Effizienzhaus 70 10% + 5% + 5% + 10%
Effizienzhaus 85 5% + 5% + 5% -
Effizienzhaus Denkmal 5% + 5% - -

* Auch wenn ein Vorhaben zugleich eine „Effizienzhaus EE“- und eine „Effizienzhaus NH“- Klasse erreicht, erhöht sich der Prozentsatz nur einmal um 5 Prozentpunkte.

** Sie erhalten bis zu 15 % Tilgungszuschuss mit dem Seriellen Sanierungsbonus (SerSan-Bonus), wenn Sie auf EH-55 oder EH-40 Standard sanieren. Bei der seriellen Sanierung kommen vorgefertigte Bauelemente (für Dach oder Fassade) zum Einsatz. Der SerSan-Bonus ist kombinierbar mit der EE- und NH-Klasse sowie mit dem Worst Performing Building (WPB)-Bonus. Der WPB-Bonus ist mit dem SerSan-Bonus auf maximal 20 % begrenzt.

Im Neubau gilt der Förder-Standard KfW 70 seit 2016 als veraltet und wird von der KfW nicht mehr gefördert. Die Förderungsprogramme der KfW für das Effizienzhaus KfW 70, sowohl für dessen Kauf als auch Bau, liefen im Jahr 2016 (Stichtag; 1. April 2016) aus. Heute werden im Neubau nur noch KfW-Effizienzhäuser 40 EE oder 40 NH gefördert. Im Zuge der Einführung der BEG fiel im Sommer 2022 im Altbaubereich die Förderstufe Effizienzhaus 100 weg, da sie keinen zukunftsfähigen energetischen Standard mehr darstellte.

Maßnahmen zur energetischen Sanierung zum Effizienzhaus 70

Im Folgenden stellen wir Ihnen Maßnahmen vor, die sich in der Praxis bewährt haben, um ein Gebäude auf den Effizienzhaus-Standard 70 zu sanieren.

Gebäudehülle abdichten

Durch eine abgedichtete Gebäudehülle geht nur noch ein Minimum an Energie unkontrolliert an die Außenwelt verloren. Abdichten lässt sich das Gebäude vom Dach bis zur Bodenplatte mit einer

Auch die Maueröffnungen wie Fenster und Türen müssen entsprechend Wärme isolieren. Deshalb sollten Sie vor Allem alte, wärmedurchlässige Fenster gegen Fenster mit isolierender Mehrfachverglasung austauschen.

Heizung modernisieren

Mit einem guten Wärmeschutz lässt sich ordentlich Heizenergie sparen. Allein 40 Prozent bringt die Dämmung von Fassade, Dach und Keller. Für den Besitzer eines typischen Zweifamilienhauses aus den 1970er Jahren heißt das: Der Heizaufwand reduziert sich um bis zu 100 Kilowattstunden pro Quadratmeter.

Ist die Gebäudehülle abgedichtet bzw. die Dämmung in die neue Energiebedarfsberechnung eingeflossen, lässt sich dann der Heizwärmebedarf des Gebäudes neu berechnen und die Heizungsanlage neu auslegen.

Da die Primärenergiefaktoren erneuerbarer Energieträger „naturgemäß“ niedriger sind als die fossiler Energieträger, lässt sich mit Heizungen wie

der Primärenergiebedarf deutlich reduzieren, sodass auch schneller die Effizienzhaus 70-Anforderungen einer Altbauförderung erreicht sind.

Lüftungsanlagen einbauen

Wenn Sie als Besitzer eines Einfamilienhauses

  • mehr als ein Drittel der Fensterflächen tauschen oder
  • mehr als ein Drittel der Dachfläche abdichten

oder als Sanierer eines Mehrfamilienhauses mehr als ein Drittel der Fensterfläche erneuern, dann sind Sie gemäß der der DIN 1946-6 verpflichtet, ein Lüftungskonzept für Ihr Haus erstellen zu lassen.

Die DIN unterscheidet dabei 4 unterschiedlich intensive Lüftungsstufen:

  • Lüftung zum Feuchteschutz (LFS)
  • Reduzierte Lüftung (RL)
  • Nennlüftung (NL)
  • Intensivlüftung (IL)

Das Effizienzhaus 70 gilt als sehr dicht, deshalb sind lüftungstechnische Maßnahmen meist nötig. Sie haben die Wahl zwischen freien- und ventilatorgestützten Lüftungsanlagen.

Wirtschaftlichkeit & Kosten: Lohnt sich eine Effizienzhaus 70-Sanierung?

Wer sein Haus auf den 70er-Standard bringen möchte, der macht die Entscheidung in hohem Maße von der Wirtschaftlichkeit abhängig.

Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit spielt einerseits das Kopplungsprinzip eine entscheidende Rolle. Dies beinhaltet die Kombinierbarkeit von energetischen Maßnahmen mit nicht-energetischen Instandhaltungs-, Instandsetzung- oder Modernisierungsmaßnahmen, wodurch eine Dopplung vermieden werden kann. Im Fall einer Wirtschaftlichkeitsberechnung bedeutet dies, dass nur die Kosten, die durch energiebedingte Maßnahmen entstehen, in die Berechnung mit einfließen.

Verschiedene Studien zeigen, dass der größere Anteil auf diese „Ohnehin-Kosten“ entfällt. Der Anteil der energiebedingten Kosten macht etwa 30 bis 40 Prozent der Gesamtkosten aus. Die Anteile der Mehrkosten für die energetische Sanierung variieren jedoch von Fall zu Fall in Abhängigkeit vom jeweiligen Gebäude, den Randbedingungen, Konditionen der Finanzierung und dem geplanten Effizienzhausstandard.

Höchstgrenze förderfähiger Kosten: Wer sein Wohnhaus zum Effizienzhaus 70 saniert, bekommt den Zuschuss aber nur bis zu einem Höchstbetrag an förderfähigen Kosten von 120.000 Euro pro Wohneinheit angerechnet. Im Falle des Erreichens einer „Effizienzhaus EE“-Klasse oder einer „Effizienzhaus NH“-Klasse steigt der förderfähige Höchstbetrag auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Tabelle: Förderfähigen Kosten durch KfW-Förderkredit nach Effizienzhaus-Standard. (Quelle: KfW, 18.12.2022)
Effizienzhaus Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit Betrag je Wohneinheit
Effizienzhaus 40 20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 24.000 Euro
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 37.500 Euro
Effizienzhaus 55 15 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 18.000 Euro
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse 20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 30.000 Euro
Effizienzhaus 70 10 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 12.000 Euro
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 22.500 Euro
Effizienzhaus 85 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 6.000 Euro
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 15.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag bis zu 6.000 Euro
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag bis zu 15.000 Euro
Tabelle: Kosten-Kalkulation für die Sanierung eines Hauses zum Effizienzhaus 70
Maßnahme Umfang Kosten
Energieberatung 700 €
Fassadendämmung 140 €/m2 x 250 m2 35.000 €
Dachdämmung (Zwischensparren) 100 €/m2 x 120 m2 12.000 €
Fenster-Austausch 550 €/m2 x 30 m2 16.500 €
Dämmung Kellerdecke 50 €/m2 x 70 m2 3.500 €
Pelletheizung Pelletkessel, Lager & Hydr. Abgleich 24.500 €
Architektenhonorar 8.500 €
Gebühren für Genehmigungen 1.200 €
Gesamtkosten WG 70-Sanierung 101.900 €

Ob sich eine Sanierung als wirtschaftlich erweist, hängt andererseits auch in hohem Maße vom Ausgangszustand der Immobilie vor der Sanierung ab. So steigt die Chance einer wirtschaftlichen Sanierung mit zunehmendem Alter der Immobilie sowie bei sehr schlecht isolierten Gebäuden.

Tipp: Sie können seit 2020 die Kosten einer energetischen Sanierung auch mittels Steuerermäßigung fördern lassen. Steuerlich abgesetzt werden können Aufwendungen für Einzelmaßnahmen, aber auch die Fachplanung und energetische Baubegleitung durch einen Fachbetrieb. Die Steuererstattung beträgt bis zu 40.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren. Eine Kombination von steuerlicher Förderung mit der BEG ist nicht möglich.

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