Letzte Aktualisierung: 04.06.2016

Die wichtigsten Niedrigenergiehaus-Standards und Konzepte im Überblick

Was ist ein Niedrigenergiehaus? Welchen energetischen Anforderungen muss es gerecht werden? Welche Standards definieren ein Niedrigenergiehaus? Wie wirtschaftlich sind solche Konzepte?

Das Heizen unserer Häuser kostet uns Deutsche jede Menge Energie. Der große Heizwärmebedarf beruht auch auf der Tatsache, dass insbesondere viele Bestandsgebäude noch nicht ausreichend energetisch saniert sind und mit alten Heizungen erwärmt werden. Wer neu baut, muss sich an Gesetze und Vorschriften halten, die eine hohe Energieeffizienz des Neubaus gewährleisten. Der Bauherr hat sowohl beim Hausbau als auch bei der Sanierung die Wahl zwischen verschiedenen Energie-Standards. Entsprechend den Standards gebaute beziehungsweise sanierte Gebäude nennt man häufig nach dem zugehörigen Energiestandard. Da gemäß Energie-Standard gebaute beziehungsweise sanierte Gebäude deutlich weniger Energie verbrauchen, bezeichnet man sie als Niedrigenergiehaus. Wir informieren Sie in diesem Artikel über das, was ein Niedrigenergiehaus ausmacht.

Niedrigenergiehäuser definieren sich als sparsamer Energiestandard

Es gibt nicht den Energie-Standard „Niedrigenergiehaus“, der in messbaren Größen Energie-Referenzwerte für ein Haus vorschreibt, denn im Grunde sind quasi alle energiesparenden Gebäude sogenannte Niedrigenergiehäuser. Und so schwammig wie hiermit angedeutet wird der Begriff Niedrigenergiehaus auch benutzt. Das unterscheidet den Begriff Niedrigenergiehaus von anderen Begriffen aus dem Baudeutsch: Ein Passivhaus beispielsweise ist ein Haus, das ganz konkreten Energieanforderungen gerecht werden muss, um als Passivhaus zertifiziert werden zu können. Ebenso ein z. B. KfW-Haus 55, wobei KfW für die Kreditanstalt für Wiederaufbau steht.

Seit Beginn der 90erJahre sind Niedrigenergiehäuser in Deutschland bereits in großer Zahl gebaut worden. Ihr jährlicher Heizölverbrauch liegt nur noch zwischen 2 bis 7 Litern pro m2 für die Heizwärmeerzeugung. Dieser Niedrigenergiestandard lässt sich mit verschiedensten Mitteln in unterschiedlichen Kombinationen erreichen. Hierzu gehören in der Regel

Die wichtigsten Niedrigenergiehaus-Konzepte im Überblick

Als das Konzept des Niedrigenergiehauses eingeführt wurde, definierte man den Begriff anhand des auf die Wohnfläche bezogenen Heizwärmebedarfs. Häufig wurde die Grenze zu "normalen Häusern" bei 70 kWh/(m2a) gezogen. Da bei dieser Abgrenzung jedoch u.a. die großen Unterschiede in der Kompaktheit unterschiedlicher Bauweisen zu wenig berücksichtigt werden konnten, wurden später wesentlich differenziertere Kennwerte zur Definition des Begriffes Niedrigenergiehaus festgelegt.

Niedrigenergiehaus nach EnEV (EnEV-Haus)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt den Wärmeschutz, den ein Gebäude besitzen muss, und definiert einen Maximalwert für ihren Primärenergiebedarf, also die Wärmeenergie, die inklusive der Energieverluste beim Gewinnen und Transportieren der Energie auftreten. Eine ganze Weile galten Häuser als Niedrigenergiehäuser, die entsprechend dieser Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV) gebaut oder saniert worden waren. Man nannte sie deshalb zeitweilig auch Niedrigenergiehaus EnEV oder kurz: EnEV-Haus.

Allerdings ist die EnEV ein Gesetzestext, der steter Fortschreibung unterliegt. Die energetische Messlatte der EnEV wird also laufend höher gelegt, sprich: die energetischen Mindestanforderungen, die die EnEV an Neubauten stellt, werden ständig erhöht. Zuletzt passierte das 2016. Heute versteht man unter Niedrigenergiehäusern allgemein deshalb auch Häuser, die den Primärenergiebedarf, den die EnEV vorschreibt, um 25 Prozent unterschreiten bzw. der EnEV 2009 oder einem vergleichbar besseren Energiestandard entspricht.

Niedrigenergiehaus nach KfW-Effizienzhauskriterien

Heute werden Niedrigenergiehäuser eher als KfW-Effizienzhäuser bezeichnet. Der Begriff Effizienzhaus wurde von der KfW für Häuser mit geringem Energiebedarf ins Baudeutsch eingeführt. Solche Häuser sehen auf den ersten Blick aus wie herkömmliche auch. Allerdings steckt unter dem Putz oder Zierklinker eine Dämmung. Auch Bodenplatte und Dach sind gedämmt. Die äußere Hülle des Hauses ist demnach abgedichtet. Eine zentrale Lüftungsanlage sichert den Austausch von Frischluft und Abluft und hält die Heizwärme so effektiv im Haus.

Die Wärme, sowohl Heizwärme als auch Brauchwasserwärme, wiederum stammt von energiesparenden Wärmeerzeugern, zum Beispiel einer Kombi aus Brennwertkessel (Gas, Öl oder Holzpellets) und Solarthermie-Anlage auf dem Dach. Die KfW unterscheidet die Effizienzhäuser in verschiedene Kategorien:

  • für Neubauten gibt es die Kategorien 55, 40 und 40 plus
  • für Sanierungen die Kategorien Denkmal, 115, 100, 85, 70 und 55.

Die Zahl hinter dem Begriff Effizienzhaus drückt jeweils aus, wie hoch der Energiebedarf des entsprechenden Hauses im Vergleich zu einem analogen Neubau, dem bereits erwähnten Referenzhaus, ist. Die KfW definiert ein KfW-Effizienzhaus 100 so: „KfW-Effizienzhäuser 100 haben einen Jahresprimärenergiebedarf von höchstens 100 Prozent und einen Transmissionswärmeverlust von 115 Prozent des Referenzgebäudes.“ Wobei der Jahresprimärenergiebedarf den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser meint. Wichtig ist dabei, dass der Definition die tatsächlich eingesetzte Energiemenge plus die Menge etwaiger Verluste zugrunde liegt, die durch Umwandlung, etwa von Kohle zu Strom und beim Transport auftreten. Entsprechend ist der Transmissionswärmeverlust als die energetische Qualität der thermischen Hülle (Isolierung von Dach, Außenwänden, Fenstern und Boden) eines Gebäudes definiert.

Unter heutigen Bedingungen klassifiziert man einen Neubau als Niedrigenergiehaus, wenn dieser einen KfW-Effizienzhausstandard 55 erreicht, im Altbau würde man von einem Niedrigenergiehaus sprechen, wenn dieser einen KfW-Effizienzhausstandard 70 erreicht.

Zehn-, Sieben-, Fünf- und Drei-Liter-Haus

Das Liter-Hauskonzept definiert sich über die Endenergie zur Beheizung. Dabei ist ein Gebäude gemeint, das für seine Heizung (ohne Warmwasser) eine bestimmte Literzahl Heizöl pro m2 und Jahr benötigt. Dies entspricht bei einem Drei-Liter-Haus umgerechnet einem Endenergieeinsatz von 30 kWh/(m2a) bzw. einem jährlichen Volumen von 3 m3 Erdgas pro m2 Gebäudefläche. Würde man bei einem 3-Liter-Niedrigenergiehaus Zuschläge für die Warmwasserbereitung und den Hilfsstrom berücksichtigen, so ist dieses Haus-Konzept mit etwa 60 kWh/(m2a) mit dem Effizienzhaus 70 vergleichbar. Es ist allerdings zu beachten, dass die Definition des Liter-Hauses etwas unscharf ist, da sich die Angabe teilweise auf die Wohnfläche und teilweise auf die Gebäudenutzfläche bezieht und gelegentlich auch der Energiebedarf für die Warmwasserbereitung mit eingerechnet wird. Insgesamt unterscheidet man das 3-, 5-, 7- und 10-Liter-Haus voneinander. Das 5-Liter- und das 3-Liter-Haus werden allgemein auch als Niedrigenergiehaus bezeichnet.

Passivhaus, Nullenergiehaus und Plusenergiehaus

Ein Passivhaus definiert sich darüber, dass der überwiegende Teil des Wärmebedarfs aus „passiven“ Energiequellen wie Sonneneinstrahlung und Abwärme von Personen und technischen Geräten gedeckt wird, sodass man in der Regel auf eine klassische Gebäudeheizung gänzlich verzichten kann. Dieser Standard definiert sich laut den Zertifizierungskriterien des Passivhausinstituts Darmstadt vornehmlich über einen Heizwärmebedarf von maximal 15 kWh/(m2a), was in etwa dem Viertel des Kennwertes eines "normalen" Niedrigenergiehauses entspricht. Überdies darf die maximal zulässige Heizlast 10 W/m2nicht übersteigen und muss auch im Winter an ungünstigen Tagen über die Zuluft einbringbar sein. Weiterhin ist ein Passivhaus durch Grenzwerte im Bereich des Primärenergiebedarfs inklusive Haushaltsstrom für Heizung, Lüftung, Beleuchtung und Hausgeräte von 120 kWh/(m2a), der Luftdichtheit und der maximalen Wirkungsgrade definiert. Um einen solchen Standard zu erreichen, wird neben einer sehr gut wärmedämmenden Gebäudehülle ein aufeinander abgestimmtes Heiz- und Haustechnikkonzept nötig. Im Zentrum steht dabei eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.

Das Niedrigenergiekonzept des Null- und Plus-Energiehauses bauen auf der Entwicklung des Passivhauses auf und erreichen eine weitere Absenkung des Energiebedarfes durch die Nutzung von Solarenergie durch thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und Photovoltaikanlagen zum Betrieb von Lüftungsanlagen und Wärmepumpen. Während das Nullenergiehaus so bilanziell keine weitere Energie "von außen" benötigt, erzeugt das Plus-Energiehaus sogar Überschüsse insbesondere von Solarstrom.

Niedrig-Energiehaus-Standard Schleswig Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es den Effizienzstandard „Niedrig-Energiehaus-Standard Schleswig Holstein“: Er stellt folgende Anforderungen an das nach ihm von der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE) zertifizierte Energiehaus: Der nach EnEV maximal zulässige Primärenergiebedarf muss um mindestens 20 Prozent und der maximal zulässige spezifische (auf die Hüllfläche als wärmeübertragende Gebäude-Umfassungsfläche bezogene) Transmissionswärmeverlust muss um mindestens 30 Prozentunterschritten werden. Das Haus muss zudem eine mechanische Be- und Entlüftungsanlage haben.

Hessisches Niedrigenergiehaus nach LEG

Eine der ältesten Definitionen des Niedrigenergiehaus liefert der 1989 von IWU veröffentlichte "Leitfaden Energiebewusste Gebäudeplanung" (LEG), der zunächst ein einfaches Verfahren für die Berechnung von Gebäude-Energiekennwerten vorsah. 1993 führte die Hessische Landesregierung die Grenzwerte des LEG als verbindliche Anforderungen für Hessische Landesbauten und für den sozialen Wohnungsbau ein. Damit war der energetische Standard dieser Gebäude um ca. 20 bis 40 % besser als nach der geltenden Wärmeschutzverordnung und galt damals als Niedrigenergiehaus. Als von Bundesseite mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 ein Nachweisverfahren eingeführt wurde, das auch die Bilanzierung der Anlagentechnik mit einschließt, zog das Land Hessen die eigenen auf dem LEG basierenden Anforderungen zurück.

RAL-Gütezeichen energieeffiziente Gebäude

Die umfassendste und präziseste Niedrigenergiehaus-Definition ist die der RAL Gütegemeinschaft Niedrigenergie-Häuser e.V., die später in RAL-Gütegemeinschaft Energieeffiziente Gebäude umbenannt wurde. Die Gütegemeinschaft energieeffiziente Gebäude e.V. mit Sitz in Detmold ist eine bundesweit tätige Prüforganisation für die energetische Qualität von Neubauten. Sie vergibt das RAL-Gütezeichen Nr.965 für die Planung oder Bauausführung von Häusern in besonders energiesparender Bauweise. Ein Niedrigenergie-Haus im Sinne der Gütegemeinschaft energieeffiziente Gebäude e.V. ist ein Gebäude, dessen baulicher Wärmeschutz rund um die gesamte Gebäudehülle darauf abgestimmt ist, gegenüber heutiger Energiesparverordnung um 30 % geringere Transmissions-Wärmeverluste zu erreichen. Durch zusätzliche Anforderungen an die Haustechnik wird darüber hinaus der Heizwärmebedarf noch weiter verringert. Dies beinhaltet nicht nur Anforderungen an die Wärmedämmung der Regelflächen und Sonderbauteile, sondern richtet sich auch an die Vermeidung oder Minimierung von Wärmebrücken, an eine mehr als nur normgerechte Luftdichtheit sowie an eine angepasste Heizung und Lüftung.

Freiburger Effizienzhausstandard

Die Stadt Freiburg hat seit dem Beschluss zur Niedrigenergiebauweise 1992 immer Energiestandards in ihrem Wirkungsbereich verankert, die über dem gesetzlichen Mindeststandard lagen. So wurde die Niedrigenergiehausbauweise von 1992 im Jahr 2005 mit dem NEH-Standard 2005 fortgeschrieben und ab 2009 das Konzept des Freiburger Effizienzhaus 60 bzw. 40 umgesetzt. Der aktuell in Freiburg für Wohngebäude geltende „Freiburger Effizienzhausstandard 55“ entspricht weitestgehend dem vom Bund definierten erhöhten Standard KfW55 mit dem Unterschied, dass beim Freiburger Standard eine Wärmerückgewinnung bei der Lüftungsanlage obligatorisch ist.

Das Fr-EH 55 entspricht einem KfW-Effizienzhaus 55 (EnEV2014) mit einer nachgewiesenen Luftdichtigkeit n50 ≤ 0,60/h und einer kontrollierten Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (Effizienz > 75%). Der Primärenergiebedarf von 55 % und der spezifische Transmissionswärmeverlust von 70 % der jeweiligen Anforderungswerte nach EnEV2014 dürfen nicht überschritten werden. Für Gewerbegebäude mit überwiegender Büro- und büroähnlicher Nutzung gilt der Standard Fr-EH 70 (Büro). Dieser Niedrigenergiehausstandard geht um 30 % über die von der EnEV2014 vorgegebenen Mindestanforderung hinaus.

Niedrigstenergiehäuser

Das Niedrigenergiehaus sollte man nicht mit dem Niedrigstenergiehaus verwechseln. Das nämlich ist quasi das europäische Energiesparhaus der Zukunft. Es wurde mit der europäischen Gebäuderichtlinie zur beschlossenen Sache. Seine Einführung lässt den schwammigen Begriff Niedrigenergiehaus jedoch weiter an Bedeutung verlieren.

Die „Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamteffizienz von Gebäuden“ enthält in Abschnitt 17 der Richtlinienbegründung den Begriff „Niedrigstenergiegebäude“, vom dem Niedrigstenergiehaus abgeleitet wurde. In den Begriffsbestimmungen der Richtlinie wird das Niedrigstenergiegebäude als eines definiert, das eine sehr hohe nach Anhang I der Richtlinie bestimmte Gesamtenergieeffizienz habe. Demnach liege der Energiebedarf fast bei null oder sei äußerst gering und sollte möglichst zu einem Großteil aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Wobei die Energiequellen möglichst nahe dem Verbrauchsort genutzt werden sollten. Unter der Gesamtenergieeffizienz nach Anhang I versteht die Europäische Union sowohl die berechnete als auch die tatsächliche Menge an Energie, die jährlich gebraucht wird, um das Gebäude bei üblicher Nutzung zu heizen / zu kühlen und das von den Hausbewohner benötigte Brauchwasser zu erwärmen.

Deutschland hat den Standard Niedrigstenergiehaus mit Leben gefüllt: Hierzulande entspricht ein Niedrigstenergiehaus nach Definition der COHERNO einem Gebäude mit einem Jahresprimärenergiebedarf unter 40 kWh/m2a und einen spezifischen Transmissionswärmeverlust (der Gebäudehülle) von unter 0,28 W/m2. Der Niedrigstenergiestandard liegt somit noch unter den Anforderungen eines Passivhauses mit einem Heizenergiebedarf von 15kWh/m2a.

Tabelle: Überblick über die energetischen Gebäudestandards
Energieverbrauch Baustandard Nachweisverfahren
hoch Mindestanforderung WSchV 95 DIN 4108
hoch Mindestanforderung EnEV 2007 Energieeinsparverordnung (EnEV)
normal Zehn-Liter-Haus Energieeinsparverordnung (EnEV)
normal Mindestanforderung EnEV 2009 Energieeinsparverordnung (EnEV)
niedrig Fünf-Liter-Haus Energieeinsparverordnung (EnEV)
niedrig Hessisches Niedrigenergiehaus Leitfaden Energiebewusste Gebäudeplanung
niedrig Drei-Liter-Haus Energieeinsparverordnung (EnEV)
niedrig KfW Effizienzhaus 70 Energieeinsparverordnung (EnEV)
niedrig KfW Effizienzhaus 70 Energieeinsparverordnung (EnEV)
niedrig Passivhaus Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP)
niedrig Nullenergiehaus Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP)
niedrig Plusenergiehaus Passivhaus-Projektierungspaket (PHPP)

* Diese Tabelle gibt nur einen Teil der bekannten Niedrigenergiehauskonzepte wieder. Daneben sind eine Fülle von weiteren werbewirksamen Begriffen für derlei Konzepte in Umlauf, bei denen häufig jedoch unklar bleibt, auf welchen Daten gerechnet und mit welchem Rechenverfahren bilanziert wird.

Kosten- und Wirtschaftlichkeitsaspekte von Niedrigenergiehäusern

Niedrigenergiehäuser sind immer mit Mehrkosten verbunden. Wieviel Kosten es bedarf, um energieeffizienter als der gesetzlich vorgeschriebene Standard zu bauen, wurde in vielen Studien untersucht. So ergab eine frühere Studie, dass bauliche Mehrkosten für ein Einfamilienhaus mit einem gegenüber EnEV 2009 um 30% verbesserten Wärmeschutz (KfW Effizienzhaus 70) unter 5.000 € entstehen. Das entspricht Mehrkosten für den zusätzlichen Wärmeschutz von 20 bis 35€ pro m2 Wohnfläche oder 1 bis 3 % der reinen Baukosten im Vergleich zu konventionell gebauten Häusern.

Zu einem ganz ähnlichen Ergebnis kommt eine Studie von EGS-Plan/Universität Stuttgart/Joachim Eble Architektur, die die Kosten vieler Bauprojekte mit Versorgungs- (z.B. PV, Solarthermie, Holzpelletheizung) und Baustandards in das Verhältnis zum aktuell gültigen gesetzliche Standard der Energieeinsparverordnung (EnEV 16) gesetzt haben. Als Ergebnis dieser Studie wird deutlich, dass die Umsetzung des besseren Standards KfW 55 lediglich mit einem Mehraufwand von 30 €/m2 verbunden ist. Die Mehrkosten für die Umsetzung des KfW 55-Standards betragen bei den in der Studie untersuchten Varianten höchstens 1,5 Prozent im Vergleich zur EnEV 16 und haben einen wesentlich geringeren Einfluss als Grundstückspreise oder Rohbaukosten.

Zudem stehen diesen Mehrkosten selbstverständlich die Heizkostenersparnisse gegenüber. Je nach der angenommenen Energiepreissteigerung des eingesetzten Energieträgers (Gas, Öl, Holz, Strom) variiert die Amortisationszeit dieser Mehrkosten. In der Regel geht man jedoch von einer Amortisationsdauer eines im Vergleich zu dem jeweils aktuell geltenden Baustandard von etwa 7 bis 10 Jahren aus. Da ein Haus eine wesentlich längere Lebensdauer aufweist, kann man auch aus finanziellen Gründen guten Gewissens das Niedrigenergiehaus empfehlen.

Zudem besticht das Niedrigenergiehaus auch durch eine finanziell nicht quantifizierbaren insbesondere thermischen Wohnbehaglichkeit wie z. B. ausgeglichenere Raumtemperaturen im Sommer und Winter und eine bessere Luftqualität, ohne dass jemand daran denken muss, regelmäßig die Fenster zu öffnen. Außerdem werden heute vielfach auch umweltfreundliche Baumaterialien und ökologische Dämmstoffe eingesetzt, die auch aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten Vorteile gegenüber konventionell gebauten Gebäuden aufweisen. Die Entscheidung für oder gegen ein Niedrigenergiehaus sollte daher nicht allein aus Kostengründen getroffen werden.

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