Sie suchen einen zertifizierten Energieberater?
Letzte Aktualisierung: 29.07.2024
PV-Anlage: Bis zu 37% sparen!
Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Wir stellen Ihnen hier einen Energiestandard für Gebäude vor: das sogenannte Plusenergiehaus, das mitunter auch Energiehaus Plus genannt wird. Wir erklären Ihnen, welche Definition dem Plusenergiehaus zugrunde liegt und wie sich die per Definitionem vorgegebenen Anforderungen bautechnisch umsetzen lassen. Dazu wird sowohl auf die theoretischen Anforderungen an die Energieeffizienz eines Plusenergiegebäudes als auch auf deren praktische Realisation eingegangen.
Dachsanierung, neue Fenster & Dämmung
Mit wenigen Maßnahmen lässt sich Ihr Energieverbrauch drastisch senken! Unsere Experten helfen Ihnen!Den Energiestandard Plusenergiehaus, der auch als Energiehaus Plus beziehungsweise Effizienzhaus Plus bezeichnet wird, definiert sich über den sogenannten Jahres-Primärenergiebedarf (QP) und den Jahres-Endenergiebedarf.
Demnach ist der Standard Plusenergiehaus erreicht, wenn einerseits ein negativer Jahres-Primärenergiebedarf (∑QP < 0 kW/m2a) und andererseits auch ein negativer Jahres-Endenergiebedarf (∑Qe < 0 kW/m2a) vorliegt.
Darüber hinaus gelten für das Plusenergiehaus sämtliche Anforderungen seitens des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wie die Einhaltung des Transmissionswärmeverlustes (H’T).
KfW-Effizienzhaus | 40 Plus | 40 | 55 |
---|---|---|---|
QP in % QPREF | 40 | 40 | 55 |
H´T in % H´TREF | 55 | 55 | 70 |
Zusätzliche Anforderung | Plus Paket |
So erfüllt beispielsweise ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 40 und verfügt über ein weiteres Plus-Paket mit einer stromerzeugenden Anlage auf Basis erneuerbarer Energien, ein stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher), eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und eine Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface.
Die Nachweise für den Plusenergiehaus-Standard werden dementsprechend auf der Basis des am 1. November 2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gemäß der Norm DIN V 18599 geführt, wobei der mittlere Standort gemäß GEG anzusetzen ist. Alternativ kann auch mit den Normen DIN V 4108-6 in Verbindung mit DIN V 4701-10 gerechnet werden.
Wichtig: Anders als beim Standardverfahren sind für die Nachweisprozedur eines Plusenergiehauses auch die End- und Primärenergiebedarfswerte für den Nutzerstrom, sprich: die Bedarfswerte für den Betrieb
mit zu bilanzieren. Man spricht hier deshalb auch von einem erweiterten GEG-Nachweis.
Diese fließen pauschal in die Berechnung mit ein, wobei man für ein Wohngebäude entsprechend des Gebäudetyps (Ein- oder Mehrfamilienhaus) hier einen pauschalen Endenergiebedarf von 20 beziehungsweise 35 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr kWh/m2a (jedoch maximal 2.500 Kilowattstunden pro Jahr je Wohneinheit) ansetzt.
Die sogenannte Bilanzgrenze, die man zum Beispiel auch dafür "ziehen" muss, dass technische Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien in die Energiebilanz des Plusenergiehauses einbezogen werden können, bildet das Grundstück, auf dem das Plusenergiehaus selbst steht. Die Grundstücksgrenze ergibt sich aus der Gemarkungsgrenze, wie sie im Grundbuch eingetragen ist.
Laut dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) basiere das Plusenergiehaus im Vergleich zu Gebäuden in herkömmlicher Bauweise auf den drei Prinzipien,
Diese Prinzipien ließen sich dem BMUB zufolge dank gezielter Bau- und Energiemaßnahmen umsetzen.
Energieeffizient zu bauen, hieße in diesem Sinn:
Das Einbeziehen erneuerbarer Energien, um den Restenergiebedarf des Plusenergiehauses zu befriedigen, bedeutet, diese sowohl aktiv als auch passiv zu nutzen:
Plusenergie-Kennwerte | Brennwert-kessel, Fensterlüftung | Brennwertkessel, Wohnungs-lüftung* | Brennwertkessel, Wohnungslüftung*, solare Warmwasser-bereitung | Luftwärme-pumpe, Wohnungs-lüftung* |
---|---|---|---|---|
Endenergiebedarf Heizung und Warmwasser | 65,2 kWh/m2a | 48,6 kWh/m2a | 30,2 kWh/m2a | 12,5 kWh/m2a |
Endenergiebedarf Hilfsenergie | 3,4 kWh/m2a | 5,7 kWh/m2a | 6,0 kWh/m2a | 6,9 kWh/m2a |
Endenergiebedarf Haushalt und Licht | 20,0 kWh/m2a | 74,3 kWh/m2a | 20,0 kWh/m2a | 20,0 kWh/m2a |
Endenergiebedarf gesamt | 85,6 kWh/m2a | 102,0 kWh/m2a | 56,2 kWh/m2a | 39,4 kWh/m2a |
Primärenergiebedarf (ohne PV) | 115,9 kWh/m2a | 115,9 kWh/m2a | 82,4 kWh/m2a | 70,9 kWh/m2a |
Benötigte PV-Fläche | 91 m2 | 79 m2 | 60 m2 | 40 m2 |
Endenergiebedarf | - 0,1 kWh/m2a | - 0,2 kWh/m2a | - 0,4 kWh/m2a | - 0,1 kWh/m2a |
Primärenergiebedarf | - 118,7 kWh/m2a | - 100,0 kWh/m2a | - 69,5 kWh/m2a | - 31,6 kWh/m2a |
Wärmepumpe & PV-Anlage kombinieren!
Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Komplett-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.Schon der Entwurf des Gebäudes, das als Plusenergiehaus ausgelegt werden soll, legt den Grundstein für dessen tatsächlich erreichbare Energieeffizienz. Auf drei Aspekte sollte man besonders achten:
Bei der Kompaktheit des Gebäudes kommt es zum einen auf die Auslegung des Plusenergiehauses als Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus an. Wobei gilt: Einfamilienhäuser haben idR einen höheren Heizenergiebedarf als Zwei- und Mehrfamilienhäuser. Das ergibt sich aus dem erhöhten Verhältnis zwischen Hüllfläche und Volumen (sogenannter A/V-Wert). Um der notwendigen Kompaktheit des Baukörpers gerecht zu werden, sollte man einfache Dachformen wählen und möglichst auf aufwendige und schlecht zu dämmende Konstruktionen wie Gauben und Erker verzichten.
Energieeffiziente Orientierung des Plusenergiehauses heißt: optimale Ausrichtung gen Sonne, so dass Solarkollektoren (Photovoltaik und Solarthermie) höchstmögliche Jahreserträge einfahren können.
Zonierung bedeutet, die Unterschiede an Heizwärmebedarf, die sich in den Räumen aus deren Nutzung ergeben, bewusst in das Energiekonzept einzubeziehen. Schlafzonen zum Beispiel können zur dunkleren und kühleren Nordseite ausgerichtet sein, während Wohnzonen gen Süden eingerichtet werden.
* mit 80% Wärmerückgewinnung
Auf Kosten der Gebäudehülle, so sie denn nicht energetisch abgedichtet ist, gehen zwischen 50 und 75 Prozent der Wärmeverluste des Gebäudes (in Form von Transmissionswärmeverlusten). Ein Plusenergiehaus lässt daher sich ohne optimalen Wärmeschutz nicht realisieren. Es gilt deshalb,
optimal zu dämmen. Besondere Aufmerksamkeit gilt es hierbei auf die perfekte Ausführung der dichten Gebäudehülle zu richten: Wärmebrücken sollten vermieden werden und die Hülle sollte absolut luftdicht sein. Letztgenannte Details erzielen Energieeinsparungen von mehr als 10 kWh/m2a.
Die Anlagen zur Erzeugung von beziehungsweise Erledigung der Aufgaben wie:
sollten derart sein, dass sie selbst wenig Energie zum Betrieb verbrauchen. Bei der Heizungsanlage im Speziellen sollte auf den hydraulischen Abgleich geachtet werden, der besitzt ein Einsparpotential von 10 Prozent und mehr.
Ein Durchschnittshaushalt hat heute einen mittleren Stromverbrauch für Haushaltsprozesse und Beleuchtung (also ohne Heizung und Warmwasserbereitung) von etwa 2.650 Kilowattstunden pro Jahr (30 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr), Tendenz leicht steigend, sagt das BMUB. Hiervon entfielen demnach etwa 33 Prozent auf Haushaltsprozesse wie Kochen, Trocknen, Bügeln, etwa 10 Prozent auf Beleuchtung und die restlichen 57 Prozent auf Haushalts- und Kommunikationsgeräte. Etwa 13 Prozent der Stromverbräuche der Haushalte entfielen auf Stand-by-Verluste, die im Wesentlichen im Bereich der Haushalts- und Kommunikationsgeräte auftreten.
Angesichts dieser Energieverbrauchsmengen sollte man beim Einsatz sämtlicher Haushaltsgeräte im Plusenergiehaus nicht nur auf deren Funktionalität und Gebrauchseigenschaften achten, sondern auch auf deren Energie- und Wasserverbrauch. Zur Orientierung dient dabei das Energielabel der Hersteller.
Photovoltaik und Windkraft sorgen für elektrische Energie, die der Plusenergiehaushalt direkt verbrauchen kann. Mit einem passenden Stromspeicher gelingt dies sogar zeitversetzt. Überschüsse an Strom können dann sogar als öko-korrekter echter Ökostromins öffentliche Netz eingespeist werden.
Der Bau eines Plusenergiehauses ist in der Regel teurer als ein "normales" Niedrigenergiehaus, da insbesondere die Anlagentechnik umfangreicher ist. Die Differenz dieser Kosten wird daher als Mehrinvestition innerhalb einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung herangezogen, um beurteilen zu können, ob sich der Bau eines Plusenergiehauses gegenüber dem eines Neubaus mit vergleichbarem Energiesparstandard lohnt.
Um die Wirtschaftlichkeit der Mehrkosten zu ermitteln, werden dabei die geringeren Beschaffungskosten für Strom - in der Regel ist dies der Anteil des Eigenverbrauchs des Solarstroms - und je nach Anlagenkonfiguration auch für Heizwärme angesetzt als auch die Mehreinnahmen, die durch eine eventuelle Einspeisung oder eine Direktvermarktung des Solarstroms erzielt werden können. Diese Mehreinnahmen werden dann entsprechend der Nutzungsdauer der Anlagenkomponenten des Plusenergiehauses erfasst und mit einem adäquaten Zinssatz abgezinst.
Heraus kommt der Barwert, von dem dann die Mehrinvestition abgezogen wird. Ist der dann verbleibende Kapitalwert positiv, so kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass der Bau eines Plusenergiehauses gegenüber dem eines vergleichbaren Neubaus wirtschaftlich lohnt. Summiert man die jährlichen Einnahmen/ Einsparungen auf und stellt sie den Mehrkosten gegenüber, lässt sich die Amortisation des Plusenergiehauses berechnen.
Fördermittel-Beantragung oder Sanierungsfahrplan?
Unsere geprüften Energieeffizienz-Experten übernehmen Ihren Förderantrag & erstellen in wenigen Tagen Ihren Sanierungsfahrplan - zum Sparpreis!