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Letzte Aktualisierung: 06.11.2018
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Aus Gründen der Barrierefreiheit sind klassische Türschwellen, die eine Art Barriere darstellen, heutzutage in öffentlich zugänglichen Gebäuden nicht zulässig. Und auch in barrierefreien Wohnungen sind untere Türanschläge zu vermeiden. Sollten sie technisch notwendig sein, dürfen Türschwellen höchstens zwei Zentimeter hoch sein (siehe DIN 18040 im Absatz „Normen und Richtlinien“ weiter unten).
In der Praxis findet man im Neubau heute kaum noch Türschwellen bei Innentüren, die zwei Räume trennen. Eher üblich sind sie noch bei Haustüren, die als Eingangstür in ein Gebäude führen.
Eine moderne Türschwelle ist ein flaches, meist keilförmiges Profil, das zwischen den senkrechten Teilen des Haustür-Blendrahmens eingepasst wird. Das Haustürblatt schlägt gegen die Haustürschwelle, um das Gebäudeinnere vor Schall, Zugluft und Regen zu schützen.
Die Schwelle deckt zugleich den Übergang von Innen- zu Außen-Bodenbelägen ab und kann auch so ausgelegt sein, dass sie eben diesen Übergang auch thermisch trennt. Bei Haustüren nutzt man entweder Altbau- oder Neubau(tür)schwellen.
Als Altbau-Schwelle bezeichnet man im Bauwesen eine Türschwelle, die keinen sogenannten Bodeneinstand hat. Sie ist demnach nicht in den Boden eingelassen. Das heißt: Die Altbautürschwelle wird auf den vorhandenen Untergrund gesetzt und dort fixiert. So überdeckt die Altbauschwelle den Übergang zwischen den verschiedenen Bodenmaterialien auf der Außen- und Innenseite. In früheren architektonischen Epochen waren Türschwellen, vor allem von sakralen Bauten deutlich höher als heute.
Die Neubau-Schwelle hat im Vergleich zur Altbauschwelle einen Bodeneinstand. Sie wird demzufolge in den Boden eingelassen. Dabei gleicht der Bodeneinstand die Höhe zwischen der Bodenplatte und der sogenannten OKFF aus: Das ist die "Oberkante des komplett fertigen Fußbodens" (kurz: OKFF) mit Bodenbelag wie Fliesen, Parkett oder Linoleum.
Auch hier trennt die Neubautürschwelle die unterschiedlichen Boden-Materialien auf der Innen- und Außenseite mit dem Ziel: gute Festigkeit. Wegen der thermischen Trennung der unterschiedlichen Bodenbeläge gelingt auch bei einer Neubauschwelle eine gute Wärmedämmung.
Eine klassische Türschwelle dient nicht nur der optischen Abgrenzung zweier Räume. Sie erfüllt auch konstruktive und bauphysikalische Aufgaben:
Die Türschwelle deckt die sogenannten Stoßfugen ab, also die gewollten beziehungsweise toleranzbedingten Spalte (Zwischenräume, Fugen) zwischen zwei Bauteilen oder Materialien, zum Beispiel Mauersteinen, einer Lage.
Die Türschwelle dient auch als unterer Anschlag für das Türblatt, also den beweglichen Teil der Türkonstruktion. Ist die Tür geschlossen, liegt das Türblatt dicht am unteren Anschlag an. So hilft die Türschwelle, den Durchlass von Lärm (Stichwort: Schalldämmung) und Zugluft (Stichworte: Wärmedämmung, Wohnbehaglichkeit) zu mindern. Und auch das Eindringen von Wasser in die hinter der Tür liegenden Räumlichkeiten wird mit entsprechend hohen Türschwellen verhindert.
Im Oktober 2010 erschien innerhalb der Norm DIN 18040 die neue DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude”. Sie ersetzt die bauaufsichtlich eingeführte Norm DIN 18024-2 vom November 1996. Teil 2 der DIN 18040 „Wohnungen” folgte wenige Monate später und ersetzte die DIN 18025-1 und -2. Den Normen zufolge sind untere Türanschläge und Türschwellen möglichst ganz zu vermeiden beziehungsweise falls konstruktiv nötig auf eine Höhe von oben bereits erwähnten zwei Zentimetern zu beschränken.
Die Anwendung sogenannter niveaugleicher Türschwellen werden von der Norm für Bauwerksabdichtungen DIN 18195 bereits seit 2000 in DIN 18195-5, in genauerer Formulierung seit 2004 in DIN 18195-9 geregelt.
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Aus Mangel an Systemlösungen, die trotz eines als groß geschätzten Bedarfs nicht oder nur selten angeboten würden, müssten Planer und Ausführende der verschiedenen Gewerke demnach immer wieder „das Rad neu erfinden“, um die anscheinend widersprüchlichen Zielsetzungen des Feuchteschutzes und der Nutzbarkeit bei barrierefreien Türschwellen in Einklang zu bringen.
Die Normen DIN 18195-5 und DIN DIN 18195-9 fordern, dass man für niveaugleiche Türschwellen besondere Maßnahmen zum Feuchtigkeitsschutz ergreife, darunter
Diese Maßnahmen lassen sich mit dem vergleichen, was in der Flachdachrichtlinie ZVDH 2008 steht. Aber: Die genannten Regelwerke differenzieren laut der db jedoch "weder nach der tatsächlichen Wasserbeanspruchung noch klären sie, ob alle Forderungen gleichzeitig, einzeln oder in bestimmten Kombinationen vorzusehen sind. Sie heben aber hervor, dass barrierefreie Übergänge eine intensive Koordination zwischen Planern und Ausführenden bedürfen und lassen daher einen gewissen Spielraum, den erforderlichen Feuchteschutz zu planen und auszuführen.“
Grundsätzlich stelle sich daher die Frage nach den Unterschieden in der Beanspruchung zwischen Türschwellen und Fensterbänken inklusive der seitlichen Bauteilanschlüsse. Für Fensterbänke gelte demnach, dass einfache Bänke mit geringen Überständen und Aufkantungshöhen mit nicht selten nur sehr einfachen Anschlüssen an Putzoberflächen in der Regel schadensfrei ausgeführt würden.
Für Türschwellen dagegen würden aufwendige Anschlüsse mit gegen Spritzwasser schützenden Aufkantungen sowie Klemmleisten einschließlich der Abdichtung der Fuge zwischen Blendrahmen und Laibung verlangt werden.
Eine aktuelle Forschungsarbeit habe allerdings herausgefunden, dass gerade dort, wo geringe Beanspruchung herrsche, regelgerechte Aufkantungen und Anschlüsse selten seien – und trotzdem kaum Schäden aufträten.
Gut zu wissen: Während die Autoren der angesprochenen Forschungsarbeit die Bedeutung des Feuchteschutzes an niveaugleichen Türschwellen als wesentlich bewerteten, sei die Bedeutung eines Wärmeschutzes dort vergleichsweise gering: Der Grund: verglichen mit der wärmeübertragenden Gebäudehülle seien die Schwellenansichtsflächen nur sehr klein. Die Wärmeströme durch Schwellen wirkten sich bei Einhaltung des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2 demnach nicht nennenswert auf den Energiebedarf aus.