Energieausweis: Regelungen zur Ausstellung und Verwendung
Der Energieausweis ist ein Dokument, das den Energieverbrauch eines Gebäudes nach Verbrauch oder Bedarf bewertet. Die entsprechenden Regelungen zur Ausstellung und Verwendung schreibt die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. Energieausweise müssen beim Verkaufen oder Vermieten einer Immobilie vorhanden sein.
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Ausstellung eines Energieausweises
Die Richtlinien zur Ausstellung und Verwendung eines Energieausweises regelt Energieeinsparverordnung (EnEV). Ein Energieausweis muss grundsätzlich bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ausgestellt und bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vorgelegt werden. In öffentlich genutzten Gebäuden muss ein Energieausweis ausgehängt werden. Ein Energieausweis muss immer auch Vorschläge für die Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes beinhalten.

Arten von Energieausweisen
Grundsätzlich unterscheidet man einen Energieausweis in Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis. Dabei wird der Energiebedarf eines Gebäudes entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs berechnet. Hierzu haben wir Ihnen weiterführende Informationen zusammengestellt, wann welcher Energieausweis Pflicht ist.
Energieausweis nur von berechtigten Energieberatern
Energieausweise dürfen nur von Energieberatern gemäß § 21 der EnEV 2009 ausgestellt werden. geregelt. Die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen für Neubauten, Änderungen oder Erweiterungen von Gebäuden werden vom jeweiligen Bundesland geregelt. Zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude ist eine bestimmte Energieberater Ausbildung nötig. Diese setzt häufig eine bestimmte Vorbildung voraus, die auch Zulassungskriterium für eine Weiterbildung zum Energieberater ist.
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"Energieausweis: Ausstellung & Verwendung" wurde am 09.11.2017 das letzte Mal aktualisiert.