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Letzte Aktualisierung: 29.07.2024
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Der Verbrauchsausweis ist eine Form des Energieausweises und gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Die Berechnung basiert auf dem tatsächlichen Heizenergieverbrauch der Bewohner:innen. Spätestens bei Verkauf oder Neu-Vermietung brauchen Sie einen Energieausweis. Bis auf wenige Ausnahmen besteht dabei Wahlfreiheit zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis.
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Unsere geprüften Energieeffizienz-Experten übernehmen Ihren Förderantrag & erstellen Ihren Sanierungsfahrplan - zum Sparpreis!Der Verbrauchsausweis ist eine Form des Energieausweises und gibt grundlegende Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes.
Als Grundlage für die Erstellung des Verbrauchsausweises dient der bisherige Energieverbrauch, der anhand der Abrechnungsperioden abgelesen werden kann.
Anhand dieser Daten kann der zu erwartende jährliche Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) je Quadratmeter (m2) Nutzfläche berechnet werden:
\(Energiebedarf = kWh / m^2 \cdot a\)
Der Verbrauchsausweis orientiert sich an den tatsächlichen Verbrauchsdaten (Heizkostenabrechnungen) der Vergangenheit. Mindestens drei Abrechnungsperioden müssen für die Berechnung vorliegen.
Das Ende des Abrechnungszeitraumes darf dabei höchstens 18 Monate zurück liegen. Die Datenerhebung des Verbrauchsausweises ist damit im Regelfall sehr einfach und nicht besonders fehleranfällig.
Da der Verbrauchsausweis von vorliegenden Heizkostenabrechnungen abhängig ist, kann dieser auch nicht bei Neubauten eingesetzt werden.
Generell ist diese Form des Energieausweises jedoch einfacher zu berechnen und entsprechend auch kostengünstiger.
In der Regel umfasst der Energieausweis fünf Seiten - Seite 2 enthält die Daten des Bedarfsausweises und Seite 3 die Daten des Verbrauchsausweises - und enthält neben den Energiekennwerten der Immobilie auch eine Vielzahl weiterer Angaben sowie Empfehlungen zur kostengünstigen Haussanierung (Seite 4).
Anhand einer Farbskala wird der durchschnittliche Energieverbrauch des Hauses in den letzten drei Jahren angegeben:
Für beide Werte gilt: Je kleiner, desto besser.
Darüber hinaus befindet sich unter der Farbskala gesondert der Endenergieverbrauch für die Pflichtangabe in Immobilienanzeigen nochmals in numerischer Form sowie darunter die einzelnen Verbrauchswerte in tabellarischer Form.
Seit Mai 2021 wird auch der CO2-Fußabdruck mit im Verbrauchsausweis aufgeführt. Berechnet werden die Emissionen anhand des Primärenergieverbrauchs des Gebäudes.
Wenn es sich um einen Bedarfsausweis handelt, wird die Höhe der CO2-Emissionen aus dem Primärenergiebedarf des Gebäudes errechnet. Beim Verbrauchsausweis dienen die tatsächlichen Verbrauchswerte als Berechnungsgrundlage.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten des Energieausweises: Der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis. Der Verbrauchsausweis unterscheidet sich insbesondere durch die zugrunde gelegte Datenbasis vom Bedarfsausweis:
Dieser Bedarf wird auf Grundlage gebäudespezifischer Daten, wie etwa den verwendeten Baumaterialen, der Heizungsanlage, dem Dämmzustand etc. nach verschiedenen Verfahren zB DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 berechnet und ist bei Neubauten Pflicht.
Für die Berechnung des Bedarfsausweises sind keine Abrechnungen nötig, doch aufgrund der umfassenden Aufnahme der standardisierten Randbedingungen ist diese Art des Energieausweises aufwendiger zu erfassen und zu berechnen.
Dadurch belaufen sich auch die Kosten des Bedarfsausweises auf vielfach mehr als das Doppelte eines Verbrauchsausweises.
Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
---|---|
Wird anhand vorliegender Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre berechnet | Beruht auf gebäudespezifischer Informationen wie Dämmzustand, verwendete Baumaterialen, Art der Heizungsanlage etc. |
Kann nicht bei Neubauten eingesetzt werden | Kommt in jedem Fall bei Neubauten zum Einsatz |
Stark abhängig von dem Nutzer- und Heizverhalten früherer Bewohner:innen | Nutzungsunabhängige, theoretische Angaben zum möglichem Energieverbrauch auf Basis der Gebäudebeschaffenheit |
Weniger aufwendig & kostengünstiger | Aufwendiger aufgrund der umfassenden Aufnahme gebäudespezifischer Informationen & dadurch auch kostenaufwendiger |
Da der berechnete Energieverbrauchswert eines Verbrauchsausweises stark vom
kann sich dieser Kennwert – z. B. beim Wechsel der Bewohner:innen aufgrund eines damit evtl. einhergehenden veränderten Nutzer- und Heizverhaltens - vergrößern oder verkleinern.
Daher sagt man dem Verbrauchsausweis auch eine geringere Aussagekraft nach. Im Bedarfsausweis wird hingegen nur der berechnete theoretische Energiebedarf eines Gebäudes anhand der Bausubstanz und Anlagentechnik wiedergegeben, was ebenfalls zu Abweichungen führen kann. Daher ist die Aussagekraft bei beiden Ausweisarten umstritten.
Dass der Verbrauchsausweis deutlich schlechter sei als der Bedarfsausweis, widerlegte bereits eine im Jahr 2011 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durchgeführte Studie, die in einem Stichprobentest feststellte, dass lediglich 29 Prozent der geprüften Bedarfsausweise den Energiebedarf annähernd zutreffend darstellte. Bei Verbrauchsausweisen waren es immerhin gut zwei Drittel, die innerhalb der zulässigen Toleranz von fünf Prozent lagen.
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Notwendig ist für alle genannten Personengruppen eine besondere Aus- und Weiterbildung nach dem GEG.
Seit November 2020 dürfen mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes auch Handwerker:innen sowie staatlich anerkannte Techniker:innen einen Energieausweis für Nichtwohngebäude erstellen. Auch für diese Personengruppe ist eine entsprechende Weiterbildung verpflichtend.
Bei der Berechnung des gebäudetypischen Energieverbrauchs werden die Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre in Bezug zu länger andauernden Leerstände und lokalen Witterungsverhältnissen gesetzt.
Ein besonders frostiger Winter könnte ansonsten einen schlechteren energetischen Zustand des Hauses darstellen, ein besonders milder Winter umgekehrt einen besseren Dämmzustand. Um dies zu berücksichtigen erfolgt die rechnerische Einbeziehung anhand des so genannten Klimafaktors, der auf der Seite drei des Energieausweises eingetragen wird. Damit werden die Verbrauchsdaten "klimabereinigt".
Benötigte Daten | |
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1. | Angaben zum Gebäude (Anzahl der Wohnungen, Baujahr, Art der Heizung etc.) |
2. | Eingabe der Gebäudeadresse (Angaben zu Wohnfläche, Keller und Dachgeschoss) |
3. | Eingabe Warmwasseranteil und Verwendung von alternativen Energieversorgungssystemen |
4. | Energieverbrauchsdaten für Heiz- und ggf. Warmwasser oder andere geeignete Verbrauchsdaten des gesamten Gebäudes der letzten drei Jahre |
5. | Angaben über inspektionspflichtige Klimaanlagen und Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion |
6. | Detaillierte Angaben der Sanierungsstände und Wärmedämmung |
7. | Detaillierte Angaben zu den verwendeten Fenstern |
8. | Fotos, anhand derer die energetischen Eigenschaften des Gebäudes ersichtlich sind – ansonsten Ortsbegehung durch Expert:innen erforderlich |
Der:die zuständige Energieexpert:in trägt die angegeben Daten dann in Form eines Erfassungsbogens zusammen und ermittelt anhand dessen den Energieverbrauch mit einer entsprechenden Software wie z. B. "Verbrauchspass" von Hottgenroth oder der Energieberatersoftware "EVEBI" von ENVISYS.
Die gesetzlichen Grundlagen des Energieausweises werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) im § 82 "Energieverbrauchsausweis" ff. geregelt. Zuvor galten die Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Grundsätzlich benötigt jede:r Vermieter:in oder Verkäufer:in einer Wohnimmobilie einen Energieausweis.
Bereits in der Immobilienanzeige muss dieser (sofern bereits vorhanden) veröffentlicht werden. Liegt dieser bereits bei Aufgabe der Immobilienanzeige vor, dann ist es verpflichtend darin wichtige Angaben aus dem Ausweis zu nennen. Das sind:
Wird eine Immobilien-Anzeige nicht-kommerziell veröffentlicht, zum Beispiel per Zettel an einem schwarzen Brett eines öffentlichen Gebäudes, darf auf Angaben aus dem Energieausweis verzichtet werden.
Spätestens zur Immobilienbesichtigung muss der Energieausweis aber den Interessenten vorgelegt werden. Im Falle eines Verkaufs der Immobilie, geht der Energieausweis in den Besitz des Käufers über.
Ausnahme: Wer ein Wohngebäude verkaufen möchte, das unter 50 m2 Nutzfläche verfügt oder denkmalgeschützt ist, benötigt keinen Energieausweis! Auch wer seine Wohnung oder Haus selbst bewohnt und es nicht verkaufen oder neu vermieten möchte, benötigt keinen Energieausweis.
Generell können Eigentümer:innen frei wählen, ob Sie einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis für ihre Immobilie ausstellen lassen möchten. In folgenden Fällen ist jedoch der Bedarfsausweis Pflicht:
Ein Energieausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren. Danach muss ein neues Dokument erstellt werden. Ist zwischenzeitlich eine Sanierung oder Erweiterung des Gebäudes erfolgt, so muss zum Abschluss einer Sanierungsmaßnahme unmittelbar ein aktueller Energieausweis ausgestellt werden.
Experten-Tipp: Eigentümer, die bereits seit längerem einen Verbrauchsausweis haben, sollten daher einen Blick auf das Ablaufdatum werfen. Denn seit 2019 laufen Tausende Ausweise jedes Jahr ab und müssen erneuert werden. Über unsere Regionalsuche finden Sie Energieausweis-Aussteller in Ihrer Nähe!
Wer gegen die gesetzlichen Ausweis-Pflichten des GEG verstößt begeht streng genommen eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro rechnen!
Verstöße können bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Sie ist verpflichtet, der Angelegenheit nachzugehen. Dabei ist die Zuständigkeit für Energieausweise in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Sie liegt meist bei den unteren Bauaufsichtsbehörden oder Bauordnungsämtern der Kommunen oder Kreise, in denen sich die Gebäude befinden.
Da der Aufwand der Erstellung eines Verbrauchsausweises geringer ist, ist der Verbrauchsausweis auch deutlich preiswerter als der Bedarfsausweis, der häufig 300 bis 500 Euro kostet. Er wird daher auch als "kleiner Energieausweis" bezeichnet.
Die Erstellung des Verbrauchsausweises ist auch online durch Einreichung aller relevanter Daten möglich. Die Analyse ist online etwas günstiger zu finden und für Einfamilienhäuser bereits ab Preisen von 30 bis 50 Euro erhältlich, für Mehrfamilienhäuser mit über sechs Wohneinheiten sind online mit Kosten von circa 100 Euro zu rechnen. Mittlerweile bieten auch zahlreiche Online-Plattformen die Erstellung innerhalb weniger Minuten und schon für Preise ab 20 Euro an.
Auch wenn die Online-Ausstellung grundsätzlich zulässig ist, können bei der Datenerhebung leichter Fehler passieren, da Online-Anbieter oft keine Begehung vor Ort machen und sich stattdessen auf die Angaben der Eigentümer verlassen. Die Datenaufnahme vor Ort liefert hingegen eine belastbarere Grundlage.
Sollten Sie sich trotzdem für den selbst erstellten Verbrauchsausweis online entscheiden, ist es ratsam, die Angebote sorgfältig zu prüfen und sich nicht von Billig-Anbietern täuschen zu lassen. Lassen Sie sich auch nicht von langen Checklisten und Fragebögen für die Datenaufnahme abschrecken, denn diese sind ein gutes Zeichen für einen sorgfältigen Energieausweis.
Stellen Sie zudem sicher, dass die eingereichten Fotos aussagekräftig sind und alle nötigen Informationen sich einfach von diesen ablesen lassen. Bei der Online-Erstellung ist dei Bereitstellung einer umfänglichen Datenbasis unerlässlich.
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Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) vorgeschrieben. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder durch eine Sanierung auf diesen Stand gebracht worden sind. In diesen Fällen besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsweis.
Der Verbrauchsausweis ist generell nach Erstellung 10 Jahre lang gültig. Jedoch erlischt bei einer Sanierung oder Erweiterung eines Gebäudes der aktuelle Energieausweis und ein neues Dokument muss erstellt werden.
Der Unterschied der beiden Energieausweise liegt im Wesentlichen in der Berechnung: Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre in einem Gebäude und orientiert sich daher stark an dem Heiz- und Nutzverhalten der vorigen Bewohner:innen. Der Bedarfsausweis hingegen beurteilt den Energiebedarf anhand gebäudespezifischer Daten und gibt demnach eine wesentlich objektivere Beurteilung.
Nein, eine Förderung bzw. Zuschuss für die Erstellung eines Energieausweises gibt es nicht.
Ist der Primärenergiebedarf niedriger als der Endenergiebedarf, wird mit einem großen Anteil regenerativen Energien geheizt. Beim Einsatz überwiegend fossiler Energieträger ist die zur Deckung des Endenergiebedarfs von Gebäuden benötigte Primärenergiemenge hingegen oft viel größer als der eigentliche Endenergiebedarf.