Sie suchen einen zertifizierten Energieberater?
Letzte Aktualisierung: 25.07.2024
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Unsere geprüften Energieeffizienz-Experten übernehmen Ihren Förderantrag & erstellen Ihren Sanierungsfahrplan - zum Sparpreis!Ein Energieberater ist ein ausgebildeter Fachmann, der Häuser und Haustechnik unter energetischen Gesichtspunkten prüft und bewertet. Aufgrund dessen erstellt ein Energieberater ein Gutachten, das den Ist-Zustand der Technik bzw. des Gebäudes widerspiegelt und Vorschläge für Maßnahmen enthält, die geeignet sind, das energetische Niveau derselben zu verbessern.
Die Berufsbezeichnung „Energieberater“ ist jedoch nicht geschützt. Das heißt, sie ist nicht allgemeingültig standardisiert oder geregelt. Das ist wichtig, wenn Sie die Dienstleistung eines Energieberaters in Anspruch nehmen wollen, beispielsweise zur Begutachtung Ihres Hauses und Ihrer Haustechnik zur Erstellung eines Energieausweises, und nach einem unabhängigen und kompetenten Sachverständigen suchen.
Idealerweise hat der Energieberater auch weitergehende Kompetenzen in Sachen Planung, Baugenehmigung (Bauvorlageberechtigung), Vergabe von Bauleistungen, Bauüberwachung und Kostenkontrolle, denn die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz: KfW, vergibt im Rahmen der Programme
auch einen „Zuschuss für Baubegleitung“. So kann der Energieberater, der das Sanierungskonzept erstellt hat auch an der Umsetzung begleitend teilnehmen. Häufig sind Energieberater daher hauptberuflich Architekten und Bauingenieure.
Die Energieberatung seitens eines Energieberaters ist eine Dienstleistung, die dem Verbraucher Informationen und Datenanalysen zur energetischen Sanierung liefert, wobei nicht nur die technisch durchführbaren Optionen identifiziert, sondern diese sowohl in ökologischer als auch ökonomischer Hinsicht bewertet und gewichtet werden.
Die Vor-Ort-Beratung ist ein Teil des Dienstleistungsportfolios eines Energieberaters, die dieser nach entsprechenden Schulungen anbieten kann. Der Energieberater kommt dabei zum Kunden nach Hause und analysiert dort die praktischen Umstände, die hinsichtlich des Energieverbrauchs ermittelt und bewertet werden sollen.
Die Bundesregierung fördert diese Energie(spar)beratungen vor Ort im Rahmen ihrer Programme im Bereich der energetischen Sanierung von Gebäuden. Die wichtigste Kontrollinstanz ist dabei das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das die Qualifikationen der Vor-Ort-Energieberater vorgibt und kontrolliert und die Förderung der Vor-Ort-Beratung abwickelt. Auf seiner Internetseite stellt das Amt aktuelle Listen über Energieberater zur Verfügung, die eine förderfähige Vor-Ort-Beratung anbieten.
Mit den Ergebnissen der „Vor-Ort-Beratung“ kann Sie der Energieberater auch bei der Beantragung einer Förderung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützen. Die Ausstellung eines iSFP ermöglicht sogar eine um 5% höhere Förderung und eine Ausweitung der maximal förderfähigen Kosten.
Bundesland | 2023 | 2022 | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 32236 | 28107 | 15106 | 7452 | 4305 | 2971 | 2111 | 2009 |
Bayern | 15838 | 13832 | 4981 | 1275 | 598 | 584 | 702 | 795 |
Berlin | 1849 | 838 | 371 | 219 | 205 | 180 | 169 | 152 |
Brandenburg | 1197 | 749 | 311 | 168 | 66 | 84 | 90 | 105 |
Bremen | 493 | 291 | 134 | 63 | 29 | 31 | 53 | 74 |
Hamburg | 2364 | 1196 | 464 | 177 | 72 | 57 | 28 | 48 |
Hessen | 10296 | 7335 | 3152 | 948 | 456 | 488 | 502 | 536 |
Mecklenburg-Vorpommern | 859 | 654 | 285 | 114 | 67 | 35 | 53 | 38 |
Niedersachsen | 9680 | 6610 | 2825 | 1125 | 612 | 556 | 615 | 768 |
Nordrhein-Westafeln | 25593 | 18222 | 7749 | 2323 | 994 | 906 | 1067 | 1173 |
Rheinland-Pfalz | 5710 | 4195 | 1903 | 919 | 410 | 437 | 495 | 618 |
Saarland | 1334 | 963 | 405 | 137 | 68 | 115 | 145 | 146 |
Sachsen | 1612 | 1012 | 450 | 272 | 165 | 146 | 216 | 283 |
Sachsen-Anhalt | 1005 | 622 | 361 | 150 | 71 | 66 | 74 | 98 |
Schleswig-Holstein | 4176 | 3126 | 1134 | 301 | 130 | 141 | 189 | 200 |
Thüringen | 1153 | 772 | 363 | 167 | 89 | 121 | 126 | 154 |
Gesamt | 115395 | 88524 | 39994 | 15820 | 8337 | 6918 | 6635 | 7197 |
Tipp: In über 600 Beratungsstellen der Verbraucherzentralen kann man sich derzeit zu Energiethemen beraten lassen. Der Energieberater der Verbraucherzentrale kommt dabei jedoch nicht zu Ihnen nach Hause, sondern berät lediglich vor Ort in der jeweiligen Vertretung der Verbraucherzentrale. Auch diese Energieberatung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.
Eine Vor-Ort-Beratung findet – wie der Name schon sagt – als Dienstleistung vor Ort statt. Das heißt, der Energieberater kommt zu Ihnen ins Haus oder die Wohnung, um sich dort
1. ein Bild von der energetischen Lage zu machen, die sowohl das Gebäude als auch die von Ihnen als Verbraucher installierte und betriebene energieverbrauchende Haustechnik umfasst, beispielsweise Heizungsanlage, Kühlungseinrichtung, Lichtinstallation und Anlage zur kontrollierten Wohnraumlüftung.
2. einen Überblick zu Ihrem energieverbrauchenden Lifestyle zu verschaffen, indem er Ihre kleinen und großen Haushaltsgeräte auf ihre Energieeffizienz hin prüft und bewertet und sie im Zusammenhang mit Ihren Gewohnheiten betrachtet.
Die ermittelten Energiedaten zu Haus und Lebensgewohnheiten analysiert der Energieberater. Dazu nutzt er unter anderem allgemeingültige Vergleichswerte zu Energieerzeugung und -verbrauch (Benchmarking mit Kennzahlen). Seine detaillierte Bewertung des energetischen Ist-Zustands Ihres Hauses und der zugehörigen Technik (Haustechnik und Haushaltsgeräte) fasst der Energieberater in einem abschließenden Urteil, dem Gutachten schriftlich zusammen.
Das wird bestenfalls so formuliert, dass Sie es auch als Laie gut verstehen. Im Gutachten formuliert der Energieberater auch Maßnahmen, die ihm für die energetische Sanierung Ihres Hauses bzw. Haushalts als geeignet erscheinen. Sie bekommen also ein auf Sie zugeschnittenes Sanierungskonzept in die Hand.
Die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen bespricht der Energieberater mit Ihnen in einem abschließenden Gespräch persönlich - entweder vor Ort, in seinem Büro oder - Ihr Einverständnis vorausgesetzt und eingeholt – am Telefon. Während der abschließenden Vor-Ort-Beratung kommen auch Möglichkeiten zur Sprache, was die zu ergreifenden Sanierungsmaßnahmen an Aufwand und Kosten verursachen und wie Sie die Kosten mit staatlichen Förderungen mindern können.
Expertenwissen: Die hier beschriebenen Eckdaten einer Vor-Ort-Beratung entsprechen grundlegend der standardisierten Vorgehensweise, wie sie von BAfA-geförderten Energieberatern praktiziert wird. Selbstverständlich können Sie auch eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen. Für eine solche Dienstleistung müssen Sie jedoch in der Regel selbst aufkommen, da sie über die Standard-Beratung hinausgeht.
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Soll Ihr Haus energetisch komplett saniert werden und Sie brauchen Infos darüber, welche Maßnahmen nötig sind, was diese kosten und wieviel Energie und CO2-Emissionen Sie schließlich einsparen können, brauchen Sie vom Energieberater ein entsprechendes energetisches Sanierungskonzept. Dies kann innerhalb einer Vor-Ort-Beratung zur energetischen Komplettsanierung stattfinden.
Damit Sie dafür den Beratungszuschuss bekommen, muss der Energieberater aufzeigen, wie Sie Ihr Haus in ein standardisiertes KfW-Effizienzhaus umwandeln. Gut zu wissen: Dabei kann ein energetischer Neubaustandard erreicht oder gar übertroffen werden. Eine Förderung seitens der KfW müssen Sie im Fall der Umsetzung der Vorschläge zur Sanierung nicht in Anspruch nehmen, zum Beispiel, wenn Sie die Sanierung selbst oder mit anderen Drittmitteln finanzieren.
Wollen Sie Ihr Haus dagegen schrittweise sanieren, also zunächst nur eine Teilsanierung des Gebäudes mit einer Einzelmaßnahme vornehmen, ohne damit weitere Sanierungsmaßnahmen auszuschließen, brauchen Sie vom Energieberater einen Sanierungsfahrplans. Dieser kann innerhalb einer Vor-Ort-Beratung zur energetischen Teilsanierung erstellt werden.
Der Berater schlägt Ihnen damit vor, welche Maßnahme am Beginn der Sanierung stehen sollte und welche weiteren Maßnahmen in welcher Reihenfolge Sinn machen. Dazu stimmt der Energieberater die einzelnen Sanierungsschritte bauphysikalisch und anlagentechnisch aufeinander ab. So wird das Risiko gemindert, dass später Bauschäden auftreten. Außerdem wird damit ein energetisch ineffizientes Überdimensionieren von beispielsweise Heizanlagen vermieden. In Summe müssen die Maßnahmen zur Teilsanierung zur Komplettsanierung des Gebäudes führen.
Expertenwissen: Der Sanierungsfahrplan einer Vor-Ort-Beratung zeigt Ihnen also auf, wie eine komplette energetische Sanierung über einen längeren Zeitraum machbar ist, ohne dass Sie sich finanziell übernehmen.
Der seit Februar 2020 geltenden BAFA-Zuschuss zur Energieberatung kann von Privatpersonen und von kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden. Voraussetzungen für die finanzielle Förderung der Vor-Ort-Beratung ist, dass der Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegt. Die Anträge werden vor Beginn der Beratung durch den Energieberater beim BAFA gestellt.
Eine „Vor-Ort-Beratung“ können grundsätzlich Eigentümer von Wohngebäuden und Wohnungen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Mieter oder Pächter, rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich der Wohnungswirtschaft und der Landwirtschaft) sowie Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, in Anspruch nehmen.
Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind oder Objekte, die in den letzten vier Jahren bereits eine geförderte „Vor-Ort-Beratung“ erhalten haben, sind ausgeschlossen.
Die Förderung der Vor-Ort-Beratung beantragt der Energieberater beim BAfA. Und zwar VOR Beratungsbeginn.
Bei der Kostenkalkulation einer Vor-Ort-Beratung muss berücksichtigt werden, dass an den Energieberater hohe, mit entsprechenden Fix-Kosten verbundene Anforderungen gestellt werden wie u.a.
Die realistischen Preise für eine Vor-Ort-Beratung liegen bei etwa 1.500 bis 2.000 € brutto für ein Einfamilienhaus abzgl. Zuschuss. Dieser Preis hängt auch von der Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen zum Objekt ab (z. B. Baupläne oder Baubeschreibung). Bei Mehrfamilienhäusern kann man die Kosten pauschal gar nicht sagen. Da spielen die Größe, das Baualter und die Struktur des Hauses eine zu große Rolle.
Das BAFA fördert die Vor-Ort-Beratungen seit Anfang 2020 mit 80 % des förderfähigen Beratungshonorars mit maximal anrechenbaren Kosten von 1.700 Euro (ab drei Wohneinheiten). Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt ein maximaler BAfA-Förderbetrag von 1.300 Euro. Das Fördergeld für die Vor-Ort-Beratung wird dem Energieberater ausgezahlt, sodass Sie nur noch Ihren Anteil an den Gesamtkosten bezahlen müssen.
Kostenposition / Objekt | Einfamilienhaus | Mehrfamilienhaus |
---|---|---|
Beratungskosten (netto) | 1.500,00 € | 3.000,00 € |
MwSt. 19% | 285,00 € | 570,00 € |
Beratungskosten (brutto) | 1.785,00 € | 3.570,00 € |
Max. anrechenbare Kosten | 1.300,00 € | 1.700,00 € |
Abzug Förderung (max. 80%) | 1.040,00 € | 1.360,00 € |
Zu zahlender Betrag | 745,00 € | 2.210,00 € |
Die Energieberatung kann zusätzlich durch Kommunen oder Bundesländer gefördert werden, der Beratungsempfänger muss allerdings einen Eigenanteil von mindestens zehn Prozent selbst tragen.
Sind z. B. thermografische Untersuchungen Teil der Beratung, winken Ihnen weitere Boni: je Thermogramm 25 Euro, maximal 100 Euro. Hinweise und Empfehlungen zur Stromeinsparung seitens des Energieberaters fördert das BAfA mit einem weiteren 50-Euro-Bonus. Wichtig: Die Fördersumme plus Boni darf insgesamt nicht größer als 90 Prozent der Beratungskosten sein.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, mit dem Energieberater einen schriftlichen Vertrag über die „Vor-Ort-Beratung“ abzuschließen. Darin sollten insbesondere die Pflichten des Beraters möglichst genau beschrieben und das Honorar festgelegt werden. Fragen Sie dabei auch gezielt nach eventuell anfallenden Fahrtkosten. Diese können je nach Standort des Energieberaters unterschiedlich hoch ausfallen.
Tipp: In unserer Datenbank finden Sie eine Vielzahl qualifizierte Vor-Ort-Energieberater auch in Ihrer Nähe. Bei der Suche nach dem passenden Energieberater sollten Sie sich an den nachgewiesenen Qualifikationen orientieren. Dies ist insbesondere für die Förderfähigkeit der vom Energieberater angebotenen Leistungen entscheidend.
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Die Preise für eine Vor-Ort-Beratung liegen bei etwa 1.500 bis 2.000 € brutto für ein Einfamilienhaus abzgl. Zuschuss. Die Preise hängen auch von der Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen zum Objekt ab (z. B. Baupläne oder Baubeschreibung).
Das BAFA fördert die Vor-Ort-Beratungen seit Anfang 2020 mit 80 % des förderfähigen Beratungshonorars mit maximal anrechenbaren Kosten von 1.700 Euro (ab drei Wohneinheiten). Die Förderung der Vor-Ort-Beratung beantragt der Energieberater beim BAFA vor Beratungsbeginn.