Letzte Aktualisierung: 01.11.2022

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BAFA-Förderung für den hydraulischen Abgleich

Der hydraulische Abgleich beschreibt ein Verfahren zur Heizungsoptimierung. Ab sofort müssen alle gasbeheizten Wohngebäude mit mindestens 10 Wohnparteien sowie öffentliche Gebäude und Firmensitze ab 1.000 m2 beheizter Fläche hydraulisch abgeglichen werden. Kleinere Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten oder bis zu 1.000 m2 beheizter Fläche sind zwar nicht zum hydraulischen Abgleich verpflichtet, profitieren aber dennoch durch geringere Energiekosten und eine finanzielle Förderung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Fördergelder stehen Privateigentümern, Unternehmen, Kommunen sowie Vereinen, Stiftungen, gemeinnützigen Organisationen und Genossenschaften für Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten oder 1000 m2 beheizter Fläche zu
  • Das BAFA übernimmt bis zu 20 % der förderfähigen Kosten
  • Um die Förderung für den hydraulischen Abgleich zu erhalten, muss Ihre Heizung seit mindestens zwei Jahren installiert sein
  • Den Antrag zur Förderung können Sie bequem online stellen

Kosten für den hydraulischen Abgleich mit Fördermitteln reduzieren

Wenn Sie Ihr Heizsystem hydraulisch abgleichen lassen wollen, profitieren Sie von einer staatlichen Förderung für den hydraulischen Abgleich selbst und der zusätzlichen Einstellung der Heizkurve.

Denn durch die so zu erreichende Energieeinsparung tragen Sie im Gegenzug zu einer Reduktion der CO2-Emissionen bei.

Im Rahmen der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) belaufen sich die förderfähigen Kosten für die Heizungsoptimierung auf 15 %. Ist der Abgleich Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kommen noch 5 % obendrauf.

Somit können Sie sich bis zu 20 % der anfallenden Kosten über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zurückholen. Vorgeschrieben wird ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro brutto. Entsprechende Förderungen durch die KfW sind mittlerweile eingestellt.

Wichtig: Den finanziellen Zuschuss erhalten Sie erst im Nachhinein, weshalb Sie für die vollständigen Kosten des hydraulischen Abgleichs zunächst selbst aufkommen müssen.

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Wer erhält die Förderung für den hydraulischen Abgleich?

Den finanziellen Zuschuss durch das BAFA können Privateigentümer, Unternehmen, Kommunen sowie Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften mit bis zu fünf Wohneinheiten oder bis zu 1.000 m2 beheizter Fläche beantragen

In allen förderfähigen Fällen ist der Eigentümer der Heizungsanlage, welche im Übrigen seit mindestens zwei Jahren installiert sein muss, antragsberechtigt. Möglich ist aber auch die Bevollmächtigung eines Dritten, beispielsweise des Hausverwalters.

Größere Gebäude ab sechs Wohneinheiten sind per Gesetz von der Förderung ausgeschlossen. Die Kosten müssen in diesem Fall vom Eigentümer selbst getragen werden.

Nicht gefördert werden außerdem Maßnahmen in Neubauten sowie ein hydraulischer Abgleich, der in Eigenleistung verrichtet wird.

Als Besitzer einer Gasheizung können Sie die seit Oktober 2022 geltende Pflicht zum Heizungscheck auch im Rahmen eines hydraulischen Abgleiches erfüllen. So sparen Sie sich die Kosten des Heizungschecks und profitieren von einem hydraulisch optimal funktionierenden Heizungssystem.

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So beantragen Sie den finanziellen Zuschuss

Das BAFA fungiert als zuständige Bewilligungsbehörde für die BEG.

Auf der Website des BAFA können Sie den Antrag zur Förderung bequem online ausfüllen und sich parallel im BAFA-Portal registrieren.

Der Antrag zum finanziellen Zuschuss für den hydraulischen Abgleich erfolgt in diesen 6 Schritten:

  1. Holen Sie sich Angebote für die Maßnahme bei Fachbetrieben ein, denn der hydraulische Abgleich muss zwingend von einem Experten durchgeführt werden. Aber Achtung: Der Auftrag darf an dieser Stelle noch nicht vergeben werden, da sonst die Förderung entfällt.
  2. Lesen Sie das Merkblatt zur Antragsstellung und füllen Sie anschließend das Antragsformular für die Förderung aus. Alles hierfür Benötigte finden Sie auf der Website des BAFA unter „Informationen für Antragstellende“.
  3. Dem BAFA-Antrag ist eine Erklärung des Fachunternehmers über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen, die durch die Maßnahme erreichbare Aufwertung des energetischen Niveaus sowie die voraussichtlichen Kosten beizufügen.
  4. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Aktivierungslink, über den Sie Ihren Portal-Zugang freischalten können.
  5. Nun müssen Sie den Zuwendungsbescheid per Post abwarten, im Anschluss den Auftrag vergeben und den hydraulischen Abgleich vom Fachbetrieb durchführen lassen.
  6. Reichen Sie am Ende den Verwendungsnachweis (samt aller Unterlagen (Rechnungen, Zahlungsbelege, Bestätigung wahrheitsgemäßer Angaben) online über das BAFA-Portal ein, und zwar spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums.

Den Bearbeitungsstatus können Sie jederzeit im Portal aufrufen.

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Häufige Fragen (FAQ) zur Förderung des hydraulischen Abgleichs

Wie hoch ist die Fördersumme für den hydraulischen Abgleich?

Die förderfähigen Kosten durch das BAFA belaufen sich auf 15 %. Ist der hydraulische Abgleich Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind weitere 5 % möglich.

Wer ist zur Förderung berechtigt?

Den Antrag auf finanzielle Förderung können Privateigentümer, Unternehmen, Kommunen sowie Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften für Gebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten oder 1000 m2 beheizter Fläche stellen.

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Um die Förderung zu erhalten, besteht die Möglichkeit, den Antrag online auf der Website des BAFA auszufüllen.

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