Sie suchen einen zertifizierten Energieberater?
Letzte Aktualisierung: 29.07.2024
PV-Anlage: Bis zu 37% sparen!
Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Um Fördermittel zu bekommen, muss häufig ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Zur Nachweisführung erstellt der VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. in Zusammenarbeit mit der KfW-Bankengruppe und dem BAFA anerkannte Formulare zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs im Rahmen verschiedener Förderprogramme.
Fördermittel-Beantragung oder Sanierungsfahrplan?
Unsere geprüften Energieeffizienz-Experten übernehmen Ihren Förderantrag & erstellen Ihren Sanierungsfahrplan - zum Sparpreis!Der Hydraulische Abgleich ist eine unabdingbare Voraussetzung für Fördermaßnahmen zur Modernisierung oder Erneuerung von Heizungsanlagen. Es werden keine Zuschüsse oder Kredite bewilligt, ohne dass ein Hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde. Zum Nachweis, dass ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde, hat der VdZ in Zusammenarbeit mit der KfW und dem BAFA spezielle Formulare erarbeitet, in den alle für einen Förderantrag notwendigen Daten eingetragen werden können.
Die Formulare werden vom Heizungsfachbetrieb ausgefüllt und dann dem Kunden ausgehändigt. Neben den persönlichen Daten müssen in den Formularen folgende Informationen aufgeführt werden:
Die Formulare wurden zum November 2014 überarbeitet. Neben dem Formular „Einzelmaßnahme“ zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs wurde nun auch ein weiteres Formular für den Neubau eines KfW-Effizienzhauses und die Sanierung zu einem Effizienzhaus eingeführt.
2016 gab der VdZ bekannt, dass das Verfahren A für Einzelmaßnahmen, also die Berechnung der Heizlast mit Heizlastschiebern oder einer App, weiterhin unbefristet zugelassen ist. Denn hier findet eine „raumweise Heizlastberechnung in Anlehnung an die DIN EN 12831“ statt. Der Verband aktualisierte im Juli 2016 seine Formulare daraufhin entsprechend.
Neben den Nachweisformularen, obligatorisch für KfW- und BAFA Förderprogramme, für die Förderung von Einzelmaßnahmen und zum KfW-Effizienzhaus steht seit 2018 auch ein Formular für Nichtwohngebäude zur Verfügung. Das Formular zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs für Nichtwohngebäude wurde für größere und komplexere Gebäude, z.B. mit mehreren Wärmeerzeugern, konzipiert. Außerdem werden die Bedarfe für Raumlufttechnik und Trinkwarmwasserversorgung bei der Berechnung der Leistung des Wärmeerzeugers berücksichtigt.
Alle aktuellen Formulare sind an die technischen Mindestanforderungen für die KfW-Förderung, die ab dem 17. April 2018 gelten, angepasst.
Oftmals ist nicht ganz klar, wann welches Verfahren zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs angewendet werden kann. So kann der hydraulische Abgleich im Anschluss an eine nachträgliche Maßnahme zur Wärmedämmung als Einzelmaßnahme auch auch nach Verfahren A durchgeführt werden. Bisher galt Verfahren B, wenn mehr als 50% der wärmeübertragenden Umfassungsflächen wärmeschutztechnisch verbessert wurden.
Maßnahme | Höhe des Zuschusses | Zulässiges Verfahren |
---|---|---|
Heizungs-/ Lüftungspaket | 15% der förderfähigen Kosten, bis zu 7.500 Euro für jede Wohneinheit | Verfahren B |
Einzelmaßnahmen | 10% der förderfähigen Kosten, bis zu 5.000 Euro für jede Wohneinheit | Verfahren A+B: Austausch Wärmeerzeuger oder Optimierung der Heizungsanlage / Nachträgliche Maßnahmen zur Wärmedämmung |
Effizienzhaus Sanierung und Neubau | Abhängig vom Effizienzhausstandard max. KfW 55, 30% der förderfähigen Kosten, bis zu 30.000 Euro für jede Wohneinheit | Verfahren B |
Maßnahme | Höhe des Zuschusses | Zulässiges Verfahren |
---|---|---|
Heizungsoptimierung durch hydraulischen Abgleich bei bestehenden Heizsystemen | 30% der Nettoinvestitionskosten | Verfahren A+B |
APEE (Anreizprogramm Energieeffizienz) im MAP | Zusätzlich 20% der für die Installation der neuen Anlage bewilligten MAP-Förderung. Zusätzlich 600 Euro Bonus für Maßnahmen der Optimierung des gesamten Heizungssystems | Verfahren A+B |
Letztlich besteht aber keine Verpflichtung, die Formulare des VdZ zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs zu nutzen. So werden teilweise von Herstellern als auch Energieberatern eigene Bestätigungsformulare angeboten, die natürlich ebenso gültig sind und rein formal auch vom BAFA und von der KfW akzeptiert werden müssen. Da die VdZ-Formulare immer aktuell gepflegt werden, schließt man mit ihrer Verwendung - bei korrekt ausgefüllten Formularen - Ablehnungen von Fördermittelanträgen aufgrund fehlender Daten aus.
Zudem können die offiziell zugelassenen Bestätigungsformulare auch in anderen Fällen genutzt werden. Treten z.B. Störungen am Heizungssystem auf, so können Ursachen und Verantwortliche durch einen fehlenden oder falschen hydraulischen Abgleich schnell ermittelt bzw. ausgeschlossen werden. In diesen Fällen besitzen die offiziell anerkannten VdZ-Formulare in der Regel eine höhere Glaubwürdigkeit als Nachweis eines korrekt ausgeführten hydraulischen Abgleichs.
Überdies ist es ebenso sinnvoll, sich die Ergebnisprotokolle und Dokumentationen der raumindividuellen Berechnungen und Voreinstellungen zusammen mit den Bestätigungsformularen vom ausführenden Fachbetrieb aushändigen zu lassen und sorgsam aufzubewahren. Wird bei Änderungen des Heizungssystems ein neuer hydraulischer Abgleich nötig, so kann auf diese Daten zurückgegriffen werden. Dies kann evtl. den Aufwand eines neuen Abgleichs reduzieren helfen.
Wärmepumpe im Rundum-Sorglos-Paket!
Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Wärmepumpen-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.