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Letzte Aktualisierung: 25.07.2024
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Wir sparen für Sie bis zu 37% - durch unseren Experten-Vergleich!Der Strompreis hat sich für Verbraucherinnen und Verbraucher seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt. Eine Ursache bilden die sogenannten "Netzentgelte". Der Betrieb und der Ausbau des Versorgungsnetzes werden von allen Verbrauchergruppen in Deutschland gezahlt. Diese Gebühren für die Nutzung der Stromnetze (Transport und Verteilung) sind in den letzten Jahren gestiegen und bilden mittlerweile den größten Kostenblock auf der Stromabrechnung vieler privater Haushalte. Denn immer mehr Unternehmen wurden von den Netzentgelten befreit.
Definition des Netzentgelt:
Netzentgelte sind von den Netzbetreibern zu kalkulieren und basieren auf den durch die Regulierungsbehörden festgelegten zulässigen Erlösobergrenzen. Die zulässigen Erlösobergrenzen ergeben sich aus den von den Regulierungsbehörden geprüften Kosten für Betrieb, Unterhaltung und Ausbau des Netzes zuzüglich des regulatorischen Gewinns (der sogenannten Eigenkapitalverzinsung) sowie den jährlichen Anpassungen.
Die Ermittlung der Netzentgelte erfolgt über mehrere Schritte. Nach der Verteilung der geprüften Kosten auf die Kostenstellen (siehe Anlage 2 StromNEV) werden die Kosten den Kostenträgern (siehe Anlage 3 StromNEV) zugeordnet. Die Kostenträger werden mittels der Jahreshöchstlast der Netz- oder Umspannebene in die spezifischen Jahreskosten überführt. Aus den spezifischen Jahreskosten werden abschließend mit Hilfe der g-Funktion (siehe Anlage 4 StromNEV) die Entgelte (Leistungs- und Arbeitspreis) gebildet.
Im Unterschied zu den Kosten des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, die bundesweit einheitlich auf die Verbraucher verteilt werden, werden die Kosten des Netzausbaus jedoch immer dort getragen, wo sie anfallen. Das heißt, jeder Verteilnetz- und Übertragungsnetzbetreiber verteilt seine Kosten auf die Kunden in seinem Netzgebiet. Dies führt dazu, dass die Entwicklung der Netzentgelte regional sehr unterschiedlich verläuft. Insbesondere im ländlichen Bereich steigen die Netzentgelte stark an, da hier – und nicht in den Städten – der Erneuerbare-Energien-Zubau stattfindet, gleichzeitig aber der Stromverbrauch oft aufgrund der geringeren Bevölkerungsdichte in Summe relativ niedrig ist.
7.000-Stunden-Regel: In der Praxis ist eine Grenze von 7000 Jahresvollaststunden die Zahl, ab der ein Stromkunde vom Versorger als so netzdienlich angesehen wird, dass er anstelle der im Energiepreis enthaltenen veröffentlichten Netzentgelte pro kW und kWh auch individuelle Netzentgelte beantragen kann. Die Voraussetzung dafür ist, dass an einer Abnahmestelle 7.000 Benutzungsstunden pro Jahr erreicht werden und der Jahresstromverbrauch über 10 GWh liegt. Dann spricht man auch von sogenannten "Individuellen Netzentgelten" - die sogenannte 7.000-Stunden-Regel - nach § 19 Abs. 2 S. 2 Stromnetzentgeltverordnung.
Strom-Netzentgelte wurden durch die Einführung der Regulierung zunächst erheblich abgesenkt. Seit 2012 steigen die Netzentgelte wieder an. Gründe für den Anstieg sind u.a. die Investitionen im Netzausbau und für die Versorgungssicherheit. Die Gas-Netzentgelte sind seit 2009 nahezu konstant.
Netz/ -region | Kosten in ct/kWh | Gesamtkosten |
---|---|---|
Netze BW | 7,77 | 271,95 € |
Edis | 11,88 | 415,84 € |
WeserNetz | 5,59 | 195,60 € |
EnergieNetz | 7,87 | 275,35 € |
SW Tübingen | 6,46 | 226,00 € |
Bayernwerk | 8,21 | 287,30 € |
Berlin | 6,54 | 228,97 € |
EWE | 8,55 | 299,10 € |
Stuttgart | 5,85 | 204,67 € |
Westnetz | 6,74 | 235,77 € |
Laut einer 2020 von LichtBlick durchgeführten Analyse der Netzentgelte aller 880 deutschen Stromnetzbetreiber stiegen seit 2015 die Netzentgelte im Durchschnitt um über 25 Prozent. Wer im Jahr 3.000 Kilowattstunden Strom verbraucht, zahlt heute 47 Euro mehr für die Netznutzung als vor fünf Jahren. Zum Vergleich: Die EEG-Umlage stieg im gleichen Zeitraum um 9,5 Prozent bzw. 17 Euro pro Jahr.
Vom Anstieg der Netzentgelte waren seit 2015 Verbraucher in fast allen Regionen Deutschlands betroffen. Im Stromversorgungsgebiet der Gelsenwasser AG haben sich die Netzentgelte mehr als verdoppelt, doch auch in Teilen von Bayern (plus 70,5 Prozent) und Sachsen (plus 54,8 Prozent) sowie in Hamburg (plus 44,3 Prozent), Schleswig-Holstein (plus 44,6 Prozent), Bremen (plus 36,1 Prozent), Stuttgart (plus 30,4 Prozent) sind die Netzentgelte überdurchschnittlich gestiegen.
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Im ersten Schritt wurde für das Jahr 2019 für 20 Prozent der Kosten der Übertragungsnetzbetreiber ein einheitliches Entgelt ermittelt. In den Folgejahren stieg der einheitliche Anteil jeweils um weitere 20 Prozent, so dass bis 2023 dann die gesamten Entgelte für die Übertragungsnetze überall in Deutschland gleich hoch sind. Dieser Prozess auf Grundlage des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes von 2017 ist damit jetzt abgeschlossen.
Regelzone | 2022: Netzentgelte in den vier Regelzonen | 2023: Bundeseinheitliche Netzentgelte |
---|---|---|
50Hertz | 3,04 ct/kWh | 3,12 ct/kWh |
Amprion | 2,94 ct/kWh | 3,12 ct/kWh |
TenneT | 3,29 ct/kWh | 3,12 ct/kWh |
TransnetBW | 3,03 ct/kWh | 3,12 ct/kWh |
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