Letzte Aktualisierung: 25.07.2024

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Netzentgelte: Definition, Berechnung und Entwicklung

Der Strompreis hat sich für Verbraucherinnen und Verbraucher seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt. Eine Ursache bilden die sogenannten "Netzentgelte". Der Betrieb und der Ausbau des Versorgungsnetzes werden von allen Verbrauchergruppen in Deutschland gezahlt. Diese Gebühren für die Nutzung der Stromnetze (Transport und Verteilung) sind in den letzten Jahren gestiegen und bilden mittlerweile den größten Kostenblock auf der Stromabrechnung vieler privater Haushalte. Denn immer mehr Unternehmen wurden von den Netzentgelten befreit.

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Was ist ein Netzentgelt?

Definition des Netzentgelt:

  • Gebühr, die jeder sogenannte Netznutzer, der Strom oder Gas durch das Versorgungsnetz leitet, an den Netzbetreiber zahlen muss.
  • Teil des Strom- bzw. Gaspreises.
  • Wird reguliert, weil sich seine jeweilige Höhe nicht im freien Wettbewerb bilden kann, da Strom- und Gasnetze natürliche Monopole sind.
  • Ist bei Strom-Netzentgelten nicht abhängig von der Länge der genutzten Leitung (also dem Punkt der Einspeisung bis zum Ort der Entnahme).
  • Wird durch gesetzliche Bestimmungen in § 20 EnWG und der Strom- bzw. Gasnetzentgeltverordnung (StromNEV, GasNEV) geregelt.

Berechnung von Netzent­gelten

Netzentgelte sind von den Netzbetreibern zu kalkulieren und basieren auf den durch die Regulierungsbehörden festgelegten zulässigen Erlösobergrenzen. Die zulässigen Erlösobergrenzen ergeben sich aus den von den Regulierungsbehörden geprüften Kosten für Betrieb, Unterhaltung und Ausbau des Netzes zuzüglich des regulatorischen Gewinns (der sogenannten Eigenkapitalverzinsung) sowie den jährlichen Anpassungen.

Die Ermittlung der Netzentgelte erfolgt über mehrere Schritte. Nach der Verteilung der geprüften Kosten auf die Kostenstellen (siehe Anlage 2 StromNEV) werden die Kosten den Kostenträgern (siehe Anlage 3 StromNEV) zugeordnet. Die Kostenträger werden mittels der Jahreshöchstlast der Netz- oder Umspannebene in die spezifischen Jahreskosten überführt. Aus den spezifischen Jahreskosten werden abschließend mit Hilfe der g-Funktion (siehe Anlage 4 StromNEV) die Entgelte (Leistungs- und Arbeitspreis) gebildet.

Im Unterschied zu den Kosten des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, die bundesweit einheitlich auf die Verbraucher verteilt werden, werden die Kosten des Netzausbaus jedoch immer dort getragen, wo sie anfallen. Das heißt, jeder Verteilnetz- und Übertragungsnetzbetreiber verteilt seine Kosten auf die Kunden in seinem Netzgebiet. Dies führt dazu, dass die Entwicklung der Netzentgelte regional sehr unterschiedlich verläuft. Insbesondere im ländlichen Bereich steigen die Netzentgelte stark an, da hier – und nicht in den Städten – der Erneuerbare-Energien-Zubau stattfindet, gleichzeitig aber der Stromverbrauch oft aufgrund der geringeren Bevölkerungsdichte in Summe relativ niedrig ist.

7.000-Stunden-Regel: In der Praxis ist eine Grenze von 7000 Jahresvollaststunden die Zahl, ab der ein Stromkunde vom Versorger als so netzdienlich angesehen wird, dass er anstelle der im Energiepreis enthaltenen veröffentlichten Netzentgelte pro kW und kWh auch individuelle Netzentgelte beantragen kann. Die Voraussetzung dafür ist, dass an einer Abnahmestelle 7.000 Benutzungsstunden pro Jahr erreicht werden und der Jahresstromverbrauch über 10 GWh liegt. Dann spricht man auch von sogenannten "Individuellen Netzentgelten" - die sogenannte 7.000-Stunden-Regel - nach § 19 Abs. 2 S. 2 Stromnetzentgeltverordnung.

Entwicklung der Netzentgelte

Strom-Netzentgelte wurden durch die Einführung der Regulierung zunächst erheblich abgesenkt. Seit 2012 steigen die Netzentgelte wieder an. Gründe für den Anstieg sind u.a. die Investitionen im Netzausbau und für die Versorgungssicherheit. Die Gas-Netzentgelte sind seit 2009 nahezu konstant.

Tabelle: Netzkosten 2017 in ausgewählten Netzregionen für eine Familie mit 3.500 kWh/a (Quelle: "Entwicklung der StromNetzentgelte 2017: Die regionalen Unterschiede nehmen zu" Agora Energiewende)
Netz/ -region Kosten in ct/kWh Gesamtkosten
Netze BW 7,77 271,95 €
Edis 11,88 415,84 €
WeserNetz 5,59 195,60 €
EnergieNetz 7,87 275,35 €
SW Tübingen 6,46 226,00 €
Bayernwerk 8,21 287,30 €
Berlin 6,54 228,97 €
EWE 8,55 299,10 €
Stuttgart 5,85 204,67 €
Westnetz 6,74 235,77 €

Laut einer 2020 von LichtBlick durchgeführten Analyse der Netzentgelte aller 880 deutschen Stromnetzbetreiber stiegen seit 2015 die Netzentgelte im Durchschnitt um über 25 Prozent. Wer im Jahr 3.000 Kilowattstunden Strom verbraucht, zahlt heute 47 Euro mehr für die Netznutzung als vor fünf Jahren. Zum Vergleich: Die EEG-Umlage stieg im gleichen Zeitraum um 9,5 Prozent bzw. 17 Euro pro Jahr.

Vom Anstieg der Netzentgelte waren seit 2015 Verbraucher in fast allen Regionen Deutschlands betroffen. Im Stromversorgungsgebiet der Gelsenwasser AG haben sich die Netzentgelte mehr als verdoppelt, doch auch in Teilen von Bayern (plus 70,5 Prozent) und Sachsen (plus 54,8 Prozent) sowie in Hamburg (plus 44,3 Prozent), Schleswig-Holstein (plus 44,6 Prozent), Bremen (plus 36,1 Prozent), Stuttgart (plus 30,4 Prozent) sind die Netzentgelte überdurchschnittlich gestiegen.

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Ursachen regionaler Unterschiede

Ursachen im eigenen Netz

  • Die verminderte Auslastung der Netze ist in aller Regel der Hauptfaktor für die regional differenzierte Entwicklung der Netzentgelte – Im Zuge der Modernisierung in den neuen Bundesländern zu Beginn der neunziger Jahre, wurden viele Netze aus heutiger Sicht überdimensioniert ausgebaut. Das Absinken der Last, beispielsweise aufgrund von geringerer Industrieproduktion bzw. Bevölkerungsrückgang, führt in diesen Regionen zu einer Unterauslastung der Netze. Eine geringere Jahreshöchstlast bedeutet bei gleichen Netzkosten spezifisch höhere Netzentgelte.
  • Ein weiterer wesentlicher Treiber ist die Besiedlungsdichte – Generell ist hier die Stadt/Land Problematik zu nennen. Insbesondere sind Regionen in den neuen Bundesländern durch eine geringere und vielfach sinkende Besiedlungsdichte gekennzeichnet als vergleichbare Regionen in den alten Bundesländern. Bei einer geringen Besiedlungsdichte müssen die Netzkosten auf weniger Netznutzer verteilt werden, dies führt zu hohen Netzentgelten. Von den rund 880 Netzbetreibern versorgen 70 Prozent nicht einmal 30.000 Kunden.
  • Bedeutsam sind ebenso die Kosten für die Integration der Erneuerbaren Energien einschließlich Einspeisemanagement – Der Zubau von EE-Anlagen erfolgt vorrangig in ländlichen Gebieten. Während in den nördlichen Gebieten Deutschlands der Zubau von Windanlagen bedeutend ist, ist dies in Süddeutschland der Zubau von PV-Anlagen. Verbunden mit dem Anstieg der dezentralen Einspeisung von erneuerbaren Anlagen und dem nicht gleichlaufenden Ausbau der Netze werden sich in Zukunft Einspeisemanagement-Maßnahmen häufen. Die notwendigen Entschädigungszahlungen (§ 15 EEG) werden in den Netzentgelten des jeweiligen Netzes berücksichtigt.
  • Im Übrigen ist das Alter der Netze zu nennen – Relativ ältere Netze im Westen führen zu geringeren Restwerten und somit zu geringeren Netzkosten im Vergleich zu den Netzen im Osten. Wenn die Ersatzinvestitionswelle in den „alten Netzen“ beginnt, wird sich dieser Effekt umkehren.
  • Schließlich ist auch die Qualität der Netze ein Faktor für regional unterschiedliche Netzentgelte – Je nach Qualitätselement wird die Erlösobergrenze des Netzbetreibers um einen Zu- oder Abschlag angepasst.

Ursachen im vorgelagerten Netz

  • Gestiegene vorgelagerte Kosten des jeweiligen Übertragungsnetzbetreibers – Insbesondere der Netzausbau Onshore, die Redispatchmaßnahmen und die Kosten für Reservekraftwerke sind Kostentreiber auf der Übertragungsnetzebene. Die Kosten für die Anbindung von Offshore-Anlagen sind zwar Bestandteil der Netzentgelte, werden allerdings bundesweit gewälzt und tragen daher nicht zu regionalen Unterschieden bei den Netzentgelten bei.

Angleichung der Übertragungsnetzentgelte seit 2023

Seit 2023 gelten nun überall in Deutschland bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelte. Die schrittweise Vereinheitlichung der Netzentgelte beruht auf dem im Juli 2017 beschlossenen Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) und der darauf aufbauend am 25. April 2018 beschlossenen "Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte". Die Verordnung sah vor, die Netzentgelte für die Nutzung der Übertragungsnetze in fünf gleich großen Schritten bis Anfang 2023 zu vereinheitlichen.

Im ersten Schritt wurde für das Jahr 2019 für 20 Prozent der Kosten der Übertragungsnetzbetreiber ein einheitliches Entgelt ermittelt. In den Folgejahren stieg der einheitliche Anteil jeweils um weitere 20 Prozent, so dass bis 2023 dann die gesamten Entgelte für die Übertragungsnetze überall in Deutschland gleich hoch sind. Dieser Prozess auf Grundlage des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes von 2017 ist damit jetzt abgeschlossen.

Tabelle: ÜNB-Netzentgelte 2022 und 2023 im Vergleich
Regelzone 2022: Netzentgelte in den vier Regelzonen 2023: Bundeseinheitliche Netzentgelte
50Hertz 3,04 ct/kWh 3,12 ct/kWh
Amprion 2,94 ct/kWh 3,12 ct/kWh
TenneT 3,29 ct/kWh 3,12 ct/kWh
TransnetBW 3,03 ct/kWh 3,12 ct/kWh
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