Letzte Aktualisierung: 08.01.2020
Mit der seit Anfang 2020 geltenden Erdwärme-Förderung durch das BAFA in Höhe von 35% bzw. 45% bei Austausch einer alten Ölheizung ist die Erdwärmeheizung zu einer der ökonomisch und ökologisch besten Heizungsalternativen geworden. Selbst die Kosten für die Erdwärmebohrungen werden bezuschusst. Sofern technisch möglich, sei jedem geraten, die BAFA Erdwärme-Förderung in Anspruch zu nehmen.
Achtung: Sie müssen die Förderung vor Vorhabensbeginn mit einem Kostenvoranschlag beim BAFA beantragen. Kostenvoranschläge für Erdwärmeheizungen können Sie ganz einfach über uns anfordern!
Zum Jahreswechsel 2019/ 2020 wurde die Förderung von Erdwärmeheizungen bis 100 Kilowatt Wärmeleistung reformiert und deutlich erhöht:
Auszug aus "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" vom 30. Dezember 2019:
VI Förderung durch Investitionszuschüsse (BAFA)
1 Art und Umfang der Förderung
[...] Förderfähige Kosten sind die Anschaffungskosten der geförderten Anlage, die Ausgaben für Installation und Inbetriebnahme der geförderten Anlage, für die Einbindung von Experten für die Fachplanung und Baubegleitung des Einbaus der geförderten Anlage, sowie Ausgaben für notwendige Umfeldmaßnahmen, darunter fallen z. B. die Deinstallation und Entsorgung von Altanlagen, Bohrungen für Erdwärmesonden, Optimierungen des Heizungsverteilsystems beispielsweise durch einen hydraulischen Abgleich, die Einstellung der Heizkurve, der Austausch von Heizkörpern bzw. der Einbau von Flächenheizkörpern, sowie auch Ausgaben für die Verrohrung bzw. Anschlussleitungen oder für die Installation eines Speichers bzw. Pufferspeichers (Investitionskosten). [...]
Erdsondenbohrungen (auch Probebohrungen) |
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Erdflächenkollektoren |
Grabenkollektoren |
Erdwärmekörbe |
Energiepfähle |
unterirdische Eis-, Erd- und Wasserspeicher |
Brunnenbohrungen |
Solarthermie-Anlagen |
PVT-Anlagen (Photovoltaik-Solarthermie- Hybridanlagen), sofern der erzeugte Strom der ausschließlichen Eigenversorgung dient |
Abwasserwärmetauscher |
Anrechenbar sind ab sofort nicht nur die Anschaffung und der Einbau der Wärmepumpe, sondern auch Anschaffung und Einbau der Erdwärmesonden und -kollektoren sowie weitere sogenannte Umfeldmaßnahmen.
Anschaffungskosten Wärmepumpenanlage (außer Luft/Luft- und Warmwasser-Wärmepumpen) |
Montage und Installation inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien |
Erstellung und Anbindung an Wärmepumpenanlage inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien |
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Gebäudeautomation, Energiemanagementsysteme |
Wärmespeicher (Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung), Montage und Installation) |
Umfeldmaßnahmen im Heiz- bzw. Technikraum (nur im Gebäudebestand) |
Wärmeverteilung und Wärmeübergabe (nur im Gebäudebestand) (Anschaffungskosten, Montage und Installation) |
Warmwasserbereitung (nur im Gebäudebestand) (Anschaffungskosten, Montage und Installation) |
Demontagearbeiten zB Entsorgung eines alten Öl- oder Gastanks, Ausbau Altheizung einschließlich Entsorgung |
Kosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen |
Kosten für Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung des Anlagenbetreibers |
Eisspeicher und sonstige Latentwärmespeicher, die den Phasen-Übergang eines Mediums nutzen |
Wärmespeicherung in Beton, Zeolith oder sonstigen anderen Medien |
alle Arten von Erdwärmespeichern |
Tiefen-Aquifer- oder Hohlraum-Wärmespeicher |
* Quelle: "Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt - Merkblatt zu den förderfähigen Kosten" (Versionsnummer: 1.0 / Datum des Inkrafttretens: 08.01.2020)
Die Erdwärme-Förderung ist jedoch gedeckelt:
Beispiel-Rechnung:
Wer sich für ein altes ungedämmtes Haus eine Erdwärmeheizung aussucht, der muss pro kW 3/4 Erdwärme bereitstellen. Benötigt das Haus eine 30 kW Erdwärmepumpe, so müssten 22,5 kW aus der Erdwärme (Kälteentzugsleistung) kommen. Da man pro 100 Meter Sonde rund 5 kW (50 Watt pro Meter) erzielt, bräuchte man 450 Meter Sonde, was 5 Sonden á 90 Metern entsprechen würden. Zu jeweils 5.000 Euro pro Sonde würden alleine die Kosten des Erdwärmeheizungstauschers schnell mit 25.000 Euro zu Buche schlagen.
Kostet die gesamte Wärmepumpenanlage dann 35.000 Euro, so bekäme man dann bei einem Austausch einer Ölheizung eine Förderung von 15.750 Euro als Zuschuss! Wird eine andere Heizung ausgetauscht oder dieselbe Erdwärmeheizung in einem Neubau installiert, so bekommt der Bauherr eine Erdwärme-Förderung von 12.250 Euro!
Wichtige Voraussetzungen für die Bafa-Förderung im Gebäudebestand:
Im Neubau werden Wärmepumpen gefördert mit u.a.
Förderfähige Wärmepumpen mit Prüfbericht eines unabhängigen Prüfinstituts bzw. mit EHPA (European Quality Label for Heat Pumps)-Wärmepumpen-Gütesiegel finde sich in einer Liste der Wärmepumpen mit Prüfnachweis
Zusätzlich wird eine Förderung für die Errichtung und Erweiterung einer im Zusammenhang mit einer förderfähigen Groß-Wärmepumpe mit über 100 kW Wärmeleistung im Auslegungspunkt errichteten Erdsonde gewährt. Der Tilgungszuschuss für die Erdsonde beträgt:
Bei Erdwärmepumpen über 100 kW wird nur eine Erdwärmesonde pro Vorhaben gefördert.
Experten-Tipp: Ab dem 02.01.2020 können Anträge über das elektronische Antragsformular beim BAFA gestellt werden. Dazu sollten Ihnen Kostenvoranschläge für die Leistungen, die gefördert werden sollen, vorliegen. Die Summe der von Ihnen im Antrag angegebenen Kosten ist Grundlage für die Zuwendungsentscheidung des BAFA. Sie kann im späteren Verlauf nicht nach oben korrigiert werden.
Seit Februar 2019 können (wieder) Anträge im Rahmen der "progres.nrw"-Förderung für Erdwärme gestellt werden. Zuschüsse werden für Erdwärmeheizungen in Verbindung mit Sonden, Kollektoren und Brunnen gezahlt:
Neubau:
Bestand/Altbau:
Erdwärmesonden (bis 400 Meter Tiefe): 10 € pro Meter
Erdwärmekollektoren: 6,5 € pro Quadratmeter
Brunnenbohrungen (bis 400 Meter Tiefe): 1 € pro Liter (Pumpenleistung pro Stunde)
Voraussetzungen für die Erdwärme-Förderung ist die Auslegung der Anlage nach der VDI-Richtlinie 4640 und fachgerechte Montage durch einen Fachunternehmer, die Entsprechung mit den wasserwirtschaftlichen Anforderungen des Landes und die Erfüllung der Mindestkriterien für die Jahresarbeitszahl des bundesweiten Marktanreizprogramms (3,8 bei Wohngebäuden, 4,0 bei Nichtwohngebäuden).
Anträge können bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden, die wie bisher das Förderprogramm landesweit umsetzt. Auf der Webseite der Bezirksregierung unter » www.bezreg-arnsberg.nrw.de stehen neben der neuen Förderrichtlinie auch die aktuellen Antragsvordrucke als Download zur Verfügung. Das Programm richtet sich primär an private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie kleine und mittelständische Unternehmen.