So finden Sie das beste Wärmepumpen-Angebot
Letzte Aktualisierung: 12.12.2022
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Lass Dir jetzt von unseren Experten in wenigen Minuten Dein ideales Wärmepumpen-Angebot zusammenstellen!Zum Jahreswechsel 2019/ 2020 wurde die Förderung von Erdwärmeheizungen bis 100 Kilowatt Wärmeleistung reformiert und deutlich erhöht.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die in den BEG Einzelmaßnahmen ("BEG EM") die rechtliche Grundlage für die BAFA-Erdwärme-Förderung bildet, wurde seither stetig weiterentwickelt.
Im Dezember 2022 wurde die zweite Reformstufe der BEG beschlossen. Damit gelten ab Januar 2023 neue Konditionen zur Förderung von Erdwärmepumpen.
Bonus | Zuschuss |
---|---|
Standard-Zuschuss | 25% |
Heizungs-Tausch-Bonus | 10% |
Erdwärme-Bonus | 5% |
ODER | |
Bonus für Natürliche Kältemittel | 5% |
Maximale Förderung | 40% |
Den 10% Heizungs-Tausch-Bonus gibt es für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen und für Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind. Den Erdwärme-Bonus für die Nutzung von Grundwasser, Erdwärme oder Abwasserwärme. Und mit einem neuen 5%-Bonus werden ab Januar 2023 Wärmepumpen weitergehend gefördert, die ein natürliches Kältemittel nutzen.
Der Kältemittel-Bonus für den Einsatz natürlicher Kältemittel ist allerdings nicht mit dem Wärmepumpen-Bonus kumulierbar!.
Förderfähige Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen nach Nummer 8.2 Buchstabe a sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.
Zudem gibt es eine Reihe von formalen Anforderungen an die Antragstellung, weshalb wir empfehlen, frühzeitig einen Fördermittel-Berater in das Projekt mit einzubinden.
Besonders attraktiv ist, dass das BAFA im "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen" auch die Erschließungs- und Anschaffungskosten einer Erdwärmebohrung inklusive Installation, Anbindung an die Wärmepumpe und Inbetriebnahme fördert.
Geförderte Maßnahme |
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Erdsondenbohrungen (auch Probebohrungen) inklusive verschuldensunabhängige Versicherung |
Erdflächenkollektoren |
Grabenkollektoren |
Erdwärmekörbe |
Energiepfähle |
Brunnenbohrungen |
Energiezäune, Massivabsorber |
Unterirdische Eis-, Erd- und Wasserspeicher |
Solarthermische Kollektoren (alle Bauarten) |
PVT-Kollektoren (Hybridkollektoren zur Wärme- und Stromerzeugung) |
Luft-Wärmeübertrager zur Abwärmenutzung von PV-Anlagen (inklusive Unterkonstruktionen) |
Luft-Sole-Wärmeübertrager |
Abwasserwärmetauscher (Kanalnetz oder Kläranlagen) |
Netze für kalte Nah- oder Fernwärme (netzgebundene Wärmequellen) |
Anrechenbar sind ab sofort nicht nur die Anschaffung und der Einbau der Erdwärmetauscher, sondern auch eine Vielzahl weiterer sogenannter Umfeldmaßnahmen. Hierzu gehören die "Kosten für vorbereitende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung der förderfähigen Maßnahmen". Wichtig: Das BAFA verweist explizit darauf, dass deren Auflistung nicht abschließend ist. Es werden aber auch explizit Maßnahmen ausgeschlossen. Im Zweifelsfall sollten Sie beim BAFA nachfragen!
Förderfähige Umfeldmaßnahmen |
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Anschaffungskosten Wärmepumpenanlage (außer Luft/Luft- und Warmwasser-Wärmepumpen) |
Montage und Installation inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien |
Erstellung und Anbindung an Wärmepumpenanlage inklusive aller dafür erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien |
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Gebäudeautomation, Energiemanagementsysteme |
Wärmespeicher (Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung), Montage und Installation) |
Umfeldmaßnahmen im Heiz- bzw. Technikraum (nur im Gebäudebestand) |
Wärmeverteilung und Wärmeübergabe (nur im Gebäudebestand) (Anschaffungskosten, Montage und Installation) |
Warmwasserbereitung (nur im Gebäudebestand) (Anschaffungskosten, Montage und Installation) |
Demontagearbeiten zB Entsorgung eines alten Öl- oder Gastanks, Ausbau Altheizung einschließlich Entsorgung |
Kosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen |
Kosten für Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung des Anlagenbetreibers |
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Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Komplett-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.Wer sich für ein altes ungedämmtes Haus eine Erdwärmeheizung aussucht, der muss pro kW 3/4 Erdwärme bereitstellen. Benötigt das Haus eine 30 kW Erdwärmepumpe, so müssten 22,5 kW aus der Erdwärme (Kälteentzugsleistung) kommen. Da man pro 100 Meter Sonde rund 5 kW (50 Watt pro Meter) erzielt, bräuchte man 450 Meter Sonde, was 5 Sonden á 90 Metern entsprechen würden.
Zu jeweils 7.500 Euro pro Sonde würden alleine die Kosten des Erdwärmeheizungstauschers schnell mit 37.500 Euro zu Buche schlagen.
Kostet die gesamte Wärmepumpenanlage dann 50.000 Euro, so bekäme man dann bei einem Austausch einer Ölheizung eine Förderung von 40% - also insgesamt 20.000 Euro als Zuschuss! Wird eine Gasheizung ausgetauscht, die weniger als 20 Jahre in Betrieb ist, so resultiert eine Erdwärme-Förderung von 15.000 Euro.
Förderfähig sind nur Erdwärmepumpen, die bestimmte jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrade ƞs (= ETAs) gemäß Öko-Design-Richtlinie bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen erreichen. Ab 2024 werden diese Effizienz-Anforderungen zudem angehoben.
Wärmequelle | ƞs (35°C) | ƞs (55°C) |
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Luft | 145% (vorher 135%) | 125% (vorher 120%) |
Erdwärme, Wasser, sonstige Wärmequellen (z.B. Abwärme, Solarwärme) | 180% (vorher 150%) | 140% (vorher 135%) |
Förderfähige Erdwärmepumpen müssen ab dem 1. Januar 2025 an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können, damit sie über Schnittstellen verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können (z. B. anhand der Standards "SG Ready" oder "VHP Ready").
Nr. | Nachweis |
---|---|
1. | Zur korrekten Auslegung einer Heizungsanlage (Vermeidung von über- oder unterdimensionierten Anlagen) ist die Dimensionierung der Anlage anhand einer Heizlastermittlung nach DIN EN 12831 durchzuführen. |
2. | Alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen Wärmerzeugers müssen messtechnisch erfasst werden. |
3. | Alle förderfähigen Heizsysteme müssen mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige ausgestattet sein. |
4. | Rohrleitungen sind mindestens gemäß den Anforderungen des jeweils geltenden GEG zu dämmen |
5. | Anpassung der Heizkurve an das Gebäude |
6. | Bestätigung eines Fachunternehmens über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs unter Verwendung des Bestätigungsformulars für Einzelmaßnahmen der „VdZ− Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V.“ |
7. | Fachunternehmererklärung |
8. | Nachweis über die Jahresarbeitszahl gemäß Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1: 2019-03 |
9. | Vorhabenbezogene Rechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen, Aufstellung der förderfähigen Investitionsmaßnahmen und -kosten |
10. | Vorlage eines DVGW W 120-2 Zertifikats, da Bohrfirmen müssen nach der technischen Regel DVGW W120-2 zertifiziert sein |
11. | Vorlage eines Versicherungsscheins und eines Zahlungsnachweises, da Bohrungen müssen über eine verschuldensunabhängige Versicherung abgesichert sein |
12. | Vorlage eines Prüfberichts bzw. Prüfzertifikats über die unabhängige Einzelprüfung nach EN 14511/EN 14825 oder darauf basierende Zertifizierung nach einem der etablierten europäischen Baureihenreglements (EHPA, Keymark, EUROVENT ECP, MCS, NF, etc.) durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut. |
13. | Herstellernachweis der Netzdienlichkeit |
14. | Herstellernachweise zu den weiteren produktspezifischen Kenndaten und Geräteeigenschaften |
Anträge können über das elektronische Antragsformular beim BAFA gestellt werden. Dazu sollten Ihnen Kostenvoranschläge für die Leistungen, die gefördert werden sollen, vorliegen. Die Summe der von Ihnen im Antrag angegebenen Kosten ist Grundlage für die Zuwendungsentscheidung des BAFA. Sie kann im späteren Verlauf nicht nach oben korrigiert werden.
Aufgrund des Klimawandels, gesetzgeberischer Vorgaben und auch des Wunsches, sich unabhängig von russischem Gas zu machen, kommt es seit Mitte 2022 zu einem Run auf die Fördermittel von Erdwärmepumpen. Der Riesenandrang bedingt aber auch, dass Antragsteller von Einzelmaßnahmen mit deutlich längeren Bearbeitungszeiten rechnen müssen.
Es gibt jedoch einen Trick: Die Antragstellerinnen und Antragsteller können mit der Maßnahme ab Antragsstellung auf eigenes finanzielles Risiko beginnen und müssen nicht auf einen Bescheid des BAFA warten. Wird der BAFA-Antrag abgelehnt, kann jedoch kein neuer Antrag gestellt werden.
Daher ist es empfehlenswert, Hilfe bei einem Fördermittel-Berater zu suchen, um Fehler beim Fördermittelantrag zu vermeiden. Der Förder-Spezialiste lotst einen dann durch den Förderdschungel, wirft einen grundsätzlichen Blick auf die Plausibilität des Angebots und ermöglicht im Besten Fall einen Vorhabensstart vor der endgültigen Zusage oder Ablehnung des BAFA.
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Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Wärmepumpen-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.Die Förderung der Erdwärmebohrung ist nicht einzeln, sondern nur in Kombination mit einer Erdwärmepumpe möglich. Grundsätzlich erhalten Sie dann einen Zuschuss von 25%. Beim Austausch einer Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizung, die älter als 20 Jahre ist, erhalten Sie weitere 10%. Für die Erdwärmebohrung bekommen Sie weitere 5%, sodass sich der Zuschuss auf bis zu 40% der förderfähigen Kosten summiert.
Wenn Sie Ihre Heizung erneuern oder optimieren möchten und damit mindestens die Anforderungen an ein Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal erfüllen, kommt für Sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Frage. Die KfW fördert Sie dann mit zinsgünstigen Krediten zur Finanzierung der Erdwärmeheizung.
Als Teil eines Effizienzhauses sind Wärmepumpen im Neubau förderfähig. Entscheiden Sie sich für eine Erdwärmepumpe im Neubau und erreichen damit einen bestimmten Neubau-Standard, gewährt Ihnen die KfW einen Förderkredit mit einem Tilgungszuschuss.