Letzte Aktualisierung: 29.04.2021
Die Bundesnetzagentur hat am 201.12.2018 die Marktkommunikation 2020 (MaKo 2020) zur Anpassung der elektronischen Marktkommunikation an das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Zum 01. Dezember 2019 treten die neuen Regelungen der BNetzA-Festlegung zur Marktkommunikation 2020 (BK6-18-032) in Kraft.
Die BNetzA greift mit der MaKo 2020 die gesetzlichen Vorgaben nach § 60 I Absatz 1 MsbG zur Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes auf. Der Ursprung der MaKo 2020 ist das 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende insb. dem Messstellenbetriebsgesetz. Die dort enthaltenen Anforderungen haben das Ziel, allgemeingültige Standards für digitale Infrastruktur in der Energiebranche einzuführen unter Berücksichtigung einer sinnvollen Kosten-Nutzen-Struktur sowie umfassender Datensicherheit.
Mit Inkrafttreten der MaKo 2020 rücken die Messstellenbetreiber (MSB) ins Zentrum der Verteilung von Messwerten (unabhängig von der Messtechnik). Das neue Modell revolutioniert diverse Prozesse und Systeme grundsätzlich und stellt alle Marktteilnehmer vor enorme Herausforderungen – und zwar unabhängig von der vor Ort jeweils eingesetzten Messtechnik (kME, MME oder iMS).
Die Messstellenbetreiber verantworten dann eine sternförmige Messwertverteilung aus ihrem Backend sowie die Verschiebung der Aggregationsverantwortung der Energiemengen von mit intelligenten Messsystemen (iMS) ausgestatteten Marktlokationen vom Netzbetreiber (NB) auf den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB).
Als zentrale Datendrehscheibe verantworten sie dann künftig den Empfang und die Aufbereitung der Daten, deren Qualität sowie die sternförmige Kommunikation mit den anderen Marktteilnehmern:
Entsprechend betrifft die BNetzAFestlegung die GPKE, die MPES, die WiM Strom sowie die MaBiS.