Letzte Aktualisierung: 22.11.2021

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Rundsteuerempfänger: Funktionsweise, Pflichten & Kosten

Zur Informationsverteilung und später auch Fernsteuerung von Verbrauchern innerhalb der Stromnetze wurde bereits seit den frühen 1920er Jahren die Rundsteuertechnik angewendet. Traditionell erfolgt die Rundsteuerung mittels Signalen, die über das Stromnetz übertragen werden. Der Rundsteuerempfänger empfängt diese Signale, verarbeitet sie und führt letztlich Schalthandlungen an Beleuchtungsanlagen, Nachtstromspeichern oder beim Einspeisemanagement großer Fotovoltaikanlagen durch. Rundsteuerempfänger sind noch heute wesentlicher Bestandteil in der Signalverarbeitung im Stromnetz.

  • Die Rundsteuerung erfolgt über die Stromnetze und dient der einfachen Fernsteuerung von Verbrauchseinrichtungen im Zuge des Lastmanagements und der Information über den anzuwendenden Stromtarif (HT/ NT).
  • Der Informationsaustausch über das Stromnetz funktioniert ausschließlich unidirektional von EVU zu den Verbrauchern.
  • Rundsteuersender werden zentral von der jeweiligen Netzleitstelle gesteuert.
  • Durch Abgleichen der Impulsfolge erkennt der Rundsteuerempfänger programmierte Impulsmuster (Rundsteuerbefehlen) in der Signalfolge.
  • Rundsteuerempfänger ermöglichen den Netzbetreibern die gesetzlich vorgeschriebene Steuerung der Einspeiseleistung nach § 9 Absatz 2 EEG.
  • Art und Typ des zu verwendenden Rundsteuerempfängers werden vom Netzbetreiber vorgegeben.
  • Kosten für den Rundsteuerempfänger belaufen sich auf etwa 100 bis 600 Euro.
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Wie funktioniert die „Rund(funk)steuerung“?

Grundlagen der Rundsteuertechnik

Im Rahmen der Rundsteuertechnik („ripple control“) leiten Energieversorgungsunternehmen (EVU) Signale an angeschlossene Erzeuger und Verbraucher im Netz weiter.

Diese Form der klassischen Kommunikation erfolgt über die Stromnetze und dient der einfachen Fernsteuerung von Verbrauchs- und in letzter Zeit auch immer häufiger Erzeugungseinrichtungen im Zuge des Lastmanagements (Demand Side Management – kurz: DSM) und der Information über den anzuwendenden Stromtarif wie z. B. dem vergünstigten Niedertarif (NT) (siehe auch "Heizstrom") oder dem normalen Hochtarif (HT).

Der Informationsaustausch über das Stromnetz funktioniert ausschließlich unidirektional von dem jeweiligen EVU zu den Verbrauchern. Die Kernelemente der klassischen Rundsteuertechnik bilden Rundsteuersender, das Leitungsnetz und Rundsteuerempfänger.

Geläufige Abkürzungen sind

  • RSE für RundSteuerEmpfänger oder
  • die Abkürzung „FRE“ bzw. „FRSE“ für Funk-RundSteuerEmpfänger oder
  • die Abkürzung „TFR“ für TonFrequenz-Rundsteuerempfänger.

Signale der Rundsteuersender

Der Informationsaustausch in der Rundsteuertechnik geschieht über ein breites Band von Spannungsimpulsen wobei verschiedene Häufigkeit und Stärke der Spannungsimpulse die sog. Impulstelegramme bilden.

Zentrale Rundsteuersender, bestehend aus Sender und Ankopplungseinrichtung, erzeugen Spannungsimpulse im Frequenzbereich von 167 Hz bis ca. 2000 Hz. Die Frequenz der Spannungsimpulse ist somit deutlich über der Netzfrequenz (in der Regel 50 Hz).

Je höher die Spannungsebene der Netze desto höher muss die Leistung eines Rundsteuersenders sein:

  • Bei der Sendung über das Mittelspannungsnetz bedarf es einer Rundsteuersender-Leistung von 80 bis 200 kVA (Kilovoltampere).
  • Bei Sendung über das Hochspannungsnetz ist eine Leistung von bis zu 2400 kVA erforderlich.

Die Amplitude der Signale beträgt nur einen Bruchteil der Nennspannung im Netz, sodass Verbraucher nicht durch zusätzliche Impulse gestört werden.

Die zulässige Überlagerung der Netzspannung durch die Spannungsimpulse im Zuge der Rundsteuertechnik ist durch Normen und VDE-Empfehlungen (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.) zur Spannungsqualität im Netz geregelt.

Die Rundsteuersender werden zentral von der jeweiligen Netzleitstelle bzw. Verbundwarte gesteuert.

Funktionsweise eines Rundsteuerempfängers

Die durch den Rundsteuersender eingespeisten Impulstelegramme im Leitungsnetz können durch den Rundsteuerempfänger herausgefiltert und als Information ausgewertet werden.

Ein Rundsteuerempfänger setzt sich aus

  • Eingangsteil,
  • Auswerterteil und
  • Ausgangsteil zusammen.

Durch einen definierten Startimpuls startet ein entsprechender Decodierzyklus im Empfänger. Die Decodierung im Rundsteuerempfänger kann

  • elektromechanisch,
  • elektronisch oder über
  • Mikroprozessoren

realisiert werden. Durch Abgleichen der Impulsfolge erkennt der Empfänger programmierte Impulsmuster (Rundsteuerbefehlen) in der Signalfolge.

Bei übereinstimmenden Impulsmustern schalten angesprochene Befehlsrelais entsprechende Befehle an die Relaisausgänge. Die allgemeine Netzfrequenz dient als gemeinsame Konstante als Zeitmaßstab, sodass auch längere Impulstelegramme ohne Fehlsignale möglich sind.

Die geläufigsten Hersteller und zugehörige Impulstelegramme in der Rundsteuertechnik sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.

Tabelle: Die geläufigsten Impulsintervallverfahren nach Hersteller (Quelle: rundsteuertechnik.de)
Hersteller Systemname Filter Startimpuls - Impuls Startimpuls - Pause Datenimpuls - Impuls Datenimpuls - Pause Impulsanzahl
ABB Ricontic b breit 880 ms 560 ms 320 ms 320 ms 50
Versacom über Ricontic b breit 880 ms 560 ms 320 ms 320 ms 180
Ricontic s schmal 1600 ms 1360 ms 640 ms 1360 ms 50
Landis & Gyr Landis & Gyr breit 460 ms 407 ms 150 ms 427 ms 50
Semagyr 50 breit 460 ms 407 ms 110 ms 467 ms 50
Semagyr 50a breit 460 ms 387 ms 150 ms 427 ms 50
Semagyr 50b breit 450 ms 695 ms 150 ms 425 ms 50
Semagyr ... breit 460 ms 695 ms 110 ms 467 ms 50
Semagyr 52 breit 1320 ms 400 ms 320 ms 400 ms 50
Semagyr 56 schmal 2640 ms 800 ms 640 ms 800 ms 50
RWE breit 1560 ms 1515 ms 150 ms 427 ms 46
RWE (mod.) breit 1560 ms 431 ms 150 ms 427 ms 50
Sauter Sauter schmal 600 ms 650 ms 400 ms 850 ms 144
Schlumberger Pulsadis (EdF) schmal 1000 ms 2750 ms 1000 ms 1500 ms 40
Pulsadis (EdF mod.) schmal 2000 ms 1750 ms 1000 ms 1500 ms 40
Pulsadis schmal 2000 ms 1050 ms 300 ms 450 ms 31
Pulsadis / MVM schmal 2000 ms 1000 ms 500 ms 500 ms 50
Siemens TELENERG 50 schmal 1650 ms 600 ms 400 ms 600 ms 50
TELENERG 29 schmal 1650 600 ms 400 ms 600 ms 29 ms
Swistec Swistra kundenspezifische Festlegung
ZPA ZPA schmal 2330 2990 ms 1000 ms 330 ms 44 ms

Tonfrequenz- und Funk-Rundsteuerung

Die ursprüngliche Rundsteuertechnik basiert auf dem Versenden von Spannungsimpulsen über das Leitungsnetz zu den Verbrauchern. Die Übertragung der Steuerbefehle erfolgt in hörbaren Frequenzbereichen von 167 Hz bis 2000 Hz, sodass die Technik auch als Tonfrequenz-Rundsteuerung bezeichnet wird.

Modernere Funk-Rundsteuerempfänger erhalten die Steuerbefehle hingegen über Langwellen-Funk. Die Versendung der Informationen über Funk reduziert die Komplexität der Netzanlagen und ermöglicht den vereinfachten Signalaustausch. Die Rundsteuerempfänger benötigen lediglich eine einfache Antenne zur Aufnahme des Langwellen-Funks.

Experten-Wissen: In einem flächendeckenden Test hat die Bayernwerk AG 2016 geprüft, ob erneuerbare Energieanlagen über Funkrundsteuerempfänger (FRE) ferngesteuert in ihrer Leistung wirklich reduzierbar sind. Nur 32% der getesteten Solaranlagen konnten das Regelsignal ausführen. Die häufigste Fehlerursache war fehlender Funkempfang aufgrund mangelhafter Antennenausrichtung.

Die Art des Informationsaustauschs ist gegenüber anderen Kanälen wie dem Internet simpel, unabhängig und zuverlässig. Die Steuerbefehle erfordern keine hohe Datenrate, weshalb die Übermittlung per Funk völlig ausreichend ist.

Eine weitere Möglichkeit der Funk-Rundsteuerung besteht in der Versendung der Steuerbefehle über Frequenzen im UKW-Bereich (Pagerfunk).

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Rundsteuerung von Solarstromerzeugern

Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (kurz: EEG) 2021 legt in § 9 Abs. 1, 1a und 2 EEG 2021 fest, welche technischen Anforderungen EEG- und KWKG-Anlagen (z.B. PV-Anlagen) erfüllen müssen.

Einspeisemanagement von Photovoltaik-Anlagen

Grundsätzlich kommen als „technische Einrichtungen“ zum Einspeisemanagement von Photovoltaik-Anlagen folgende Möglichkeiten in Betracht:

  • intelligente Messsysteme (iMSys)
  • Funkrundsteuerempfänger
  • 70 %-Abregelung

Zukünftig werden iMSys – ein iMSys besteht aus einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, dem Smart Meter Gateway, mit dem das iMSys die Messwerte sicher und verschlüsselt übertragen kann – zum Standard für PV-Anlagen werden.

Bis dahin gelten für Bestandsanlagen jedoch unterschiedliche Anforderungen,

  • je nach Inbetriebnahme-Datum der Solaranlage,
  • wann welche EEG-Variante galt und
  • ob bereits die BSI Markterklärung vorlag.
Tabelle: EEG-Vorgaben* zum Einbau von technischen Einrichtungen zum Einspeisemanagement von PV-Anlagen (Quelle**: Clearingstelle EEG|KWKG "Technische Vorgaben für das Einspeisemanagement von PV-Anlagen")
Inbetriebnahme Anlagen-Leistung Technische Einrichtung
ab BSI Markterklärung über 25 kW Abruf der Ist-Einspeisung Fensteeuerung der Einspeiseleistung (z. B. Smart-Meter-Gateway)
7 bis 25 kW Abruf der Ist-Einspeisung (z. B. Smart-Meter-Gateway)
ab 1. Januar 2021 aber vor BSI Markterklärung über 25 kW Bis zum Einbau von iMSys ferngesteuerte Reduzierung z.B. mit Rundsteuerempfänger
bis 25 kW Bis zum Einbau von iMSys ferngesteuerte Reduzierung z.B. mit Rundsteuerempfänger oder Wirkleistungseinspeisung auf 70 %
vor dem 1. Januar 2021 mehr als 100 kW Registrierende Leistungsmessung ("RLM") sowie von Fernwirktechnik
30 bis 100 kW Einbau eines Tonfrequenz- oder eines Funkrundsteuerempfängers („FRSE“)
bis 30 kW Wahl zwischen bspw. einem Funkrundsteuerempfänger („FRSE“) oder Wirkleistungseinspeisung auf 70 %

* Nicht einzuhalten sind die Vorgaben des § 9 EEG 2017/EEG 2014/EEG 2012/§ 6 EEG 2012/EEG 2009 von allen PV-Bestandsanlagen, die vor dem 1. Januar 2009 mit einer installierten Leistung von bis zu 100 Kilowatt oder nach dem 31. Dezember 2008, aber vor dem 1. Januar 2012 mit einer installierten Leistung von bis zu 30 Kilowatt in Betrieb genommen worden sind.

** Quelle: www.clearingstelle-eeg-kwkg.de

Rundsteuerempfänger oder 70%–Abregelung?

Von besonderer Bedeutung für viele PV-Anlagenbetreiber bis 25 bzw. bis 30 kW ist die Entscheidung, die Solaranlage auf 70% der Wirkleistungseinspeisung zu begrenzen oder eine ferngesteuerte Reduzierung z.B. mit einem Rundsteuerempfänger zu realisieren.

Eine 70 % Abregelung hat den Vorteil, dass keine weiteren technischen Einrichtungen zum Einspeisemanagement von PV-Anlagen installiert werden müssen. Die Abregelung wird durch den Wechselrichter auf Basis der installierten Leistung pro kWp berechnet und durch den örtlichen Installateur eingestellt werden.

Der Nachteil der Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung: die Möglichkeit der Eigennutzung des Stroms vor Netzeinspeisung wird auch begrenzt. Ist eine erhöhte Eigennutzung des Solarstroms innerhalb des hauseigenen Stromnetzes geplant, stellt die ständige Wirkleistungsbegrenzung am Wechselrichter daher keine sinnvolle Lösung dar. Für PV-Anlagen, die einen hohen Eigenverbrauch anstreben, empfiehlt sich daher ein Steuersignal zur Reduzierung der Einspeiseleistung über einen Rundsteuerempfänger.

Anlagen die sowohl unter der 70 % Abregelung als auch mit Rundsteuerempfänger zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (§ 9 Absatz 2 EEG) betrieben werden können, sollten genau begutachtet werden. Besonders für Solaranlagen mit installierter Leistung von höchstens 25 kW steht aber die Wirtschaftlichkeit von Rundsteuerempfängern zur Frage. Hier steht die Reduktion der Erzeugung durch die 70 % Abregelung den Kosten für den Kauf und die Inbetriebnahme eines Rundsteuerempfängers gegenüber.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur lag der Anteil von Solarstrom an der abgeregelten Strommenge 2019 nur bei 2,7%, wohingegen rund 96,7 % Windstrom abgeregelt wurde. Die tatsächliche Stromerzeugung oberhalb 70 % der installierten Nennleistung ist aufgrund der Einflussfaktoren auf die Leistung von Solarmodulen sehr selten. Je nach Lage und individueller Ausrichtung der Anlage, sowie verwendeter Technik nennt das Fraunhofer ISE Einnahmeverluste von rund 2 bis 5% im Jahr durch die 70 % Abregelung.

Die Kosten der 70 % Abregelung belaufen sich auf rund 50 Euro für den Arbeitseinsatz eines Installateurs. Gemäß der Niederspannungsrichtlinie VDE AR-N-4105 (01.01.2012) müssen Wechselrichter netzstützende Funktionen bereitstellen. Auf der anderen Seite stehen die Kosten für den Rundsteuerempfänger zur Gewährleistung der Fernsteuerbarkeit im Sinne des § 9 Absatz 2 EEG.

Die zusätzlichen Kosten für den Rundsteuerempfänger belaufen sich auf etwa 100 bis 150 Euro. Je nach technischen Anforderungen gibt es aber auch Geräte mit Preisen von 500 bis 600 Euro. Gegebenenfalls wird außerdem eine Außenantenne nötig. Die Kosten für die Installation und die Einstellung des Funk-Rundsteuerempfängers sind vom Solaranlagenbetreiber zu tragen. Die Einstellung des Funk-Rundsteuerempfängers kostet dabei ab etwa 30 Euro, fertig eingestellte Geräte bieten Netzbetreiber auch ab rund 130 Euro an. Eine Miete des Rundsteuerempfängers kostet in einigen Fällen rund 15 Euro pro Jahr.

Tipp: Bei der Begutachtung der eigenen Solaranlage sowie der Entscheidung im Einzelfall unterstützen Sie örtliche Energieberater oder Fachbetriebe aus dem Energie-Experten-Netzwerk!

Rundsteuerung von Verbrauchern

Die Unterbrechung oder stufenweise Reduktion von Verbrauchseinrichtungen erfolgt über die Steuerbefehle an den Rundsteuerempfänger. Dieser steuert den Betrieb der Verbrauchseinrichtung und ermöglicht so bei kritischen Netzzuständen die Entlastung des Versorgungsnetzes. Die Unterbrechungszeit kann je Verbrauchereinrichtung und Tag variieren.

Verfügen steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie

  • Wärmepumpen,
  • Ladestationen für E-Mobilität,
  • Geräte zur Heizung und Kühlung

über gesonderte Zählpunkte nach Maßgabe des örtlichen Versorgungsnetzbetreibers, können reduzierte Netzentgelte geltend gemacht werden.

Die reduzierten Netzentgelte werden von den Netzbetreibern durch angepasste Stromtarife weitergegeben. Das lohnt sich: Denn Netzentgelte machen einen signifikanten Anteil an dem endgültigen Strompreis aus.

Wärmepumpen: Schütz und Rundsteuerempfänger

Für die Steuerung der Unterbrechungszeiten des EVU werden bei Wärmepumpen in der Regel Sperrschütze oder Rundsteuerempfänger eingesetzt.

  • Wird die Sperrzeit über ein Sperrschütz angesteuert, wird der Verdichterstrom und bei monoenergetischem Betrieb die Versorgungsspannung für die Zusatzheizung unterbrochen. Über den Kontakt zum Sperrschütz erkennt die Wärmepumpenregelung die Sperrzeit und zeigt dies im Display an.
  • Wird die Sperrzeit über einen Rundsteuerempfänger gesteuert übernimmt die Wärmepumpenregelung in diesem Fall die Abschaltung des Verdichters und der elektrischen Zusatzheizung.

Für Wärmepumpen und weitere Geräte zur Heizung und Kühlung beträgt die Unterbrechung höchstens sechs Stunden pro Tag, wobei die einzelne Sperrzeit nicht länger als zwei Stunden andauert. Auf eine Sperrzeit von zwei Stunden folgt eine Freigabezeit von mindestens zwei Stunden.

Wer seine Wärmepumpe steuerbar macht, dem bietet das EVU gesonderte „Wärmepumpentarife“ an, die reduzierte Netzentgelte berücksichtigen. Ist der Betrieb einer Wärmepumpe mit gesonderter Zählvorrichtung ausgestattet können durch die reduzierten Netzentgelte Stromkosten eingespart werden.

Eine kostenintensive Nachrüstung eines Zählers - gerade für sehr kleine Wärmepumpen - kann allerdings die Einsparungen sprengen, sodass der Strombezug über den Haushaltsstrom insgesamt günstiger ist.

Experten-Tipp: Je höher der Strombedarf der Wärmepumpe, desto eher lohnen sich zusätzliche Investitionen für Stromzähler und Rundsteuerempfänger!

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in unserem Ratgeber „Einfluss von Sperrzeiten auf die Leistung von Wärmepumpen“

Wallbox und Rundsteuerempfänger

Ladestationen für Elektroautos – sogenannte Wallboxen - gehören zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Daher kann auch über spezielle Tarife Autostrom an der Wallbox zuhause deutlich günstiger Strom bezogen werden.

Voraussetzung dafür ist eine separate Kommunikations- und Messvorrichtung nach Vorgaben des örtlichen Versorgungsnetzbetreibers, die den bezogenen Ladestrom erfasst und auf Vorgaben und Fahrpläne des Leistungs- und Energiemanagementsystems für Netzanschlussleistungsmaximalwerte reagieren kann. So fungiert ein Rundsteuerempfänger hier auch als Steuereinheit für die Netzbetreiber.

Da normale Rundsteuerempfänger nur wenige Möglichkeiten zur Steuerung des Ladevorgangs außer "An & Aus" bieten, bedarf es intelligenter "Rundsteuertechnik", um einen Engpass im Netz auszugleichen.

Diese bietet u.a. die sogenannte FNN-Steuerbox, die mit dem Smart Meter Gateway der intelligenten Messsysteme zusammenarbeiten kann. Demnach wird das Kommunikationsgateway die Anforderung "Leistung reduzieren" oder "Wallboxen ausschalten" vom Netzbetreiber erhalten - und die Steuerbox diese Vorgabe entsprechend umsetzen.

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Häufige Fragen (FAQ)

Was ist ein Rundsteuerempfänger?

Ein Rundsteuerempfänger ist die technische Vorrichtung an Verbrauchsstellen im Stromnetz zur Verarbeitung von Steuersignalen. Rundsteuerempfänger dienen der einfachen Fernsteuerung von Verbrauchseinrichtungen im Zuge des Lastmanagements und der Information über den anzuwendenden Stromtarif (HT/ NT).

Wann ist ein Rundsteuerempfänger gesetzlich vorgegeben?

Wann Sie zusätzlich zu Ihrer Photovoltaikanlage auch einen Rundsteuerempfänger installieren lassen müssen, hängt von den EEG-Regularien zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Solaranlage ab. Wurde Ihre PV-Anlage vor dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen und besitzt weniger als bis 30 kW, so haben Sie die Wahl zwischen bspw. einem Funkrundsteuerempfänger („FRSE“) oder einer Wirkleistungseinspeisung auf 70 %.

Wie teuer ist ein Rundsteuerempfänger?

Die Kosten für einen Rundsteuerempfänger belaufen sich auf etwa 100 bis 150 Euro. Je nach technischen Anforderungen gibt es aber auch Geräte mit Preisen von 500 bis 600 Euro. Die Einstellung Rundsteuerempfängers kostet dabei ab etwa 30 Euro, fertig eingestellte Geräte bieten Netzbetreiber auch ab rund 130 Euro an. Eine Miete des Rundsteuerempfängers kostet in einigen Fällen rund 15 Euro pro Jahr.

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