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Letzte Aktualisierung: 15.05.2024
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Stelle Dir jetzt Deine eigene Solar-Anlage zusammen + erhalte in wenigen Minuten die besten Angebote aus Deiner Region!Photovoltaikanlagen können hinsichtlich des Anteils an selbst genutzem bzw. ins Netz eingespeistem Solarstrom in grundsätzlich drei Betriebsweisen unterschieden werden:
Während bei der Volleinspeisung der produzierte Solarstrom vollständig ins Netz eingespeist wird und bei der Nulleinspeisung keinerlei PV-Strom, wird bei der Überschusseinspeisung der produzierte Strom vorrangig im Gebäudenetz genutzt. Die nach dem Eigenverbrauch übrig bleibenden Strommengen werden dann ins Netz eingespeist.
Im Gegensatz zu den Betriebsformen Nulleinspeisung und Volleinspeisung, erzielen Anlagenbetreiber:innen durch eine Kombination aus eingesparten Stromkosten und der EEG-Vergütung Einnahmen aus der Solaranlage.
In Zeiten von hohen Strompreisen und geringen Einspeisevergütungen für Solarstrom lohnt es sich, PV-Anlagen nach dem größtmöglichen Eigenverbrauchsanteil zu dimensionieren. Das senkt die Stromkosten durch den Netzbezug und erhöht die Energieunabhängigkeit. Daher ist die Photovoltaik-Überschusseinspeisung die am meisten genutzte Betriebsform in Deutschland.
Datum Inbetriebnahme | Art der Einspeisung | bis 10 kWp | 10 bis 40 kWp | 40 bis 100 kWp |
---|---|---|---|---|
ab 01.02.2025 | Teileinspeisung | 7,96 ct./kWh | 6,89 ct./kWh | 6,89 ct./kWh |
Volleinspeisung | 12,61 ct./kWh | 10,57 ct./kWh | 10,57 ct./kWh | |
ab 01.08.2024 | Teileinspeisung | 8,0 ct./kWh | 6,9 ct./kWh | 5,6 ct./kWh |
Volleinspeisung | 12,8 ct./kWh | 10,7 ct./kWh | 10,7 ct./kWh | |
01.02.2024 bis 31.07.2024 | Teileinspeisung | 8,1 ct./kWh | 7,0 ct./kWh | 5,7 ct./kWh |
Volleinspeisung | 12,9 ct./kWh | 10,8 ct./kWh | 10,8 ct./kWh | |
01.01.2023 bis 31.01.2024 | Teileinspeisung | 8,2 ct./kWh | 7,1 ct./kWh | 5,8 ct./kWh |
Volleinspeisung | 13,0 ct./kWh | 10,9 ct./kWh | 10,9 ct./kWh |
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind technische Vorgaben für Solaranlagen geregelt. Nach § 9 EEG müssen Photovoltaikanlagen ggfls. technisch insofern ausgestattet sein, dass Netzbetreiber die Ist-Einspeisungjederzeit abrufen und die Einspeiseleistung stufenweise oder, falls technisch umsetzbar, stufenlos regeln können. Hier gelten unterschiedliche Bestimmungen je nach installierter Anlagenleistung.
Im Zuge des EEG 2023 ändern sich die Vorgaben. So ist eine „harte“ 70 % Wirkleistungsbegrenzung zur Wahrung des § 9 EEG nicht mehr nötig bzw. möglich. Sofern eine intelligente Messeinrichtung (Messkonzept) verbaut ist, muss für den Netzbetreiber jederzeit die Ist-Einspeisung abrufbar und die Einspeisung stufenweise oder, falls möglich, stufenlos regelbar sein.
Ein Zweirichtungszähler gewährleistet die genaue Abrechnung des überschüssigen Stroms. In nachfolgendem Fallbeispiel einer Solaranlage mit Überschusseinspeisung wurde in der Planungssoftware PV*SOL ein übersichtlicher Schaltplan erstellt. Der Eigenverbrauch vor dem Zweirichtungszähler reduziert die Überschusseinspeisung ins Netz. Der Eigenverbrauch aus Solarstrom misst sich an der anliegenden Stromnachfrage im Gebäudenetz.
Im aufgeführten Schaltbild einer Überschussanlage besteht ein relativ hoher Strombedarf mit 6.359 kWh im Jahr. Durch eine Wärmepumpe (Luft/Wasser) erhöht sich der Strombedarf einer 4-köpfigen Familie (4.308 kWh) um 2.051 kWh. Liegt keine Stromnachfrage im Gebäude vor, besteht also kein Eigenverbrauch, fließt der überschüssige Strom ins öffentliche Stromnetz. Der Zweirichtungszähler verfügt in diesem Fall über eine dynamische Einspeiseregelung zur Wahrung des § 9 EEG zur Wirkleistungsbegrenzung.
Die einzelnen Verbraucher im Netz bestimmen die Stromnachfrage. Die PV-Anlage mit Überschusseinspeisung arbeitet amwirtschaftlichsten, wenn möglichstviel Solarstrom für den Eigenverbrauch genutzt werden kann. Hier ergeben sich die größten Einsparpotentiale der Kosten durch einen verringerten Netzbezug. Die eigene Solaranlage produziert günstigeren Strom als die Stromversorger am Markt anbieten.
Die größte Stromerzeugung aus Solar ist möglich, wenn die Solarstrahlung am höchsten ist. Demnach maximiert sich der Eigenverbrauchsanteil, wenn die Nachfrage sich nach der höchsten möglichen Solareinstrahlung richtet.
Damit Sie nicht Heizung, Waschmaschine, Spülmaschine, Gartengeräte und Co. manuell an- und ausschalten müssen, gibt es intelligente Energie-Management-Systeme (EMS), auch Home Energy Management System (HEMS) genannt. EMS ermöglichen eine effiziente Verteilung des Solarstroms sowie die Maximierung des Eigenverbrauchsanteils. Durch die Überwachung und Steuerung der Stromverbraucher und Erzeugungsanlagen und die Optimierung der Solarstromnutzung im Gebäudenetz erhöhen EMS die Effizienz und Wirtschaftlichkeit von Überschusseinspeise-Anlagen.
Die meisten Solar-Wechselrichter und Batteriespeicher verfügen bereits über ein EMS. Die Steuerung geschieht über das heimische WLAN. Die Energieflussdaten sind über Online-Plattformen der Systemanbieter oder Apps der Hersteller einsehbar, sodass Sie immer den Überblick über Eigenverbrauch, Überschusseinspeisung und Stromerzeugung haben.
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Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Komplett-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.Die Renditen aus dem Betrieb einer PV-Anlage mit Überschusseinspeisung kommen zum einen durch eine maximale Stromproduktionund entsprechender Vergütung zustande. Die Einnahmen ergeben sich durch die Einspeisung des überschüssigen Stroms und der Vergütung, Direktvermarktung oder Vergütung nach dem Marktwert für Solar.
Zum anderen können, im Vergleich zum vollständigen Netzbezug (ohne PV-Anlage), Kostenersparnisse durch Eigenverbrauch realisiert werden. Das Prinzip ist einfach: sind die Stromgestehungskosten geringer als die Netzbezugskosten, ergibt es Sinn, den Eigenverbrauch zu steigern. Je höher die Differenz von Stromgestehungskosten der eigenen Photovoltaikanlage zu den Netzbezugskosten, desto rentabler ist der Eigenverbrauch.
Strategie Eigenverbrauch | |||
---|---|---|---|
Eigenverbrauch | kWh/a | ||
x | Stromgestehungskosten | €/kWh | |
+ | Netzbezugskosten | €/a | |
< | Kosten vollständiger Netzbezug | €/a |
Bei geringer Einspeisevergütung und einem geringen Marktwert für Solar wirft eine Anlage höhere Renditen ab, wenn der Eigenverbrauch maximiertwird. Aus dem Grund wurden und werden Anlagengrößen nach Eigenverbrauchsmaximierung und nicht nach Dachflächenpotential dimensioniert.
Die folgende Tabelle gibt den benötigten Eigenverbrauchsanteil nach Stromgestehungskosten und Anlagengröße wieder, nach dem die Solaranlage mit Überschusseinspeisung wirtschaftlich ist. (Stand April 2021).
Das Umweltbundesamt kommt in der Studie „Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Dachanlagen“ zu der Erkenntnis, dass eine Aufdachanlage mit installierter Leistung ≤ 100 kWp nur wirtschaftlich betrieben werden kann, wenn ein gewisser Eigenverbrauchsanteil vorliegt.
Strompreisszenario | 5 kWp | 30 kWp | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Strompreis -1 % /a | 23 % | 32 % | 46 % | 29 % | 44 % | 61 % |
Strompreis konstant | 12 % | 27 % | 39 % | 24 % | 37 % | 51 % |
Strompreis 1 % /a | 17 % | 23 % | 34 % | 12 % | 18 % | 25 % |
Stromgestehungskosten | niedrig | mittel | hoch | niedrig | mittel | hoch |
Der Zeitpunkt des Stromverbrauchs entscheidet über die Wirtschaftlichkeit der Überschussanlage.
Der Haushalt in der Beispielstraße 15, 39130 Magdeburg verbraucht im Jahr 4.308 kWh. Das Gebäudedach mit Südausrichtung (180° Azimuth) weist eine Dachneigung von 45° auf. Auf dem Dach befindet sich eine 11,63 kWp Solaranlage (31 x 375 Wp Halbzellen-Module). Die Familie bezieht Strom von Naturstrom (11,90 € monatlicher Grundpreis, 0,4545 €/kWh Arbeitspreis). Insgesamt belaufen sich die Investitionskosten auf 17.437,50 € (1.500 €/kWp). Es wurde ein 10 kW Wechselrichter verbaut. Wir rechnen mit einem Kapitalzins von 3 % und einer Laufzeit von 20 Jahren. Die Solaranlage erzeugt im Jahr rund 11.982 kWh Strom.
Im Folgenden sollen die einschlägigen Kennzahlen einer PV-Anlage unter Veränderung des Lastprofils verglichen werden. Um die Bedeutung des Zeitpunkts der Stromnachfrage für den Eigenverbrauch und damit die Wirtschaftlichkeit einer Überschussanlage zu verdeutlichen, vergleichen wir ein Haushalts-Lastprofil mit Abendspitzen mit einem Lastprofil mit Mittagsspitzen. Es besteht jeweils ein Bedarf von 4.308 kWh.
Lastprofil | Haushalt mit Abendspitze | Gebäude mit Mittagsspitzen | |
---|---|---|---|
Performance Ratio | 88,80 % | 88,80 % | |
Eigenverbrauchsanteil | 13,10 % | 22,20 % | |
Autarkiegrad | 36,80 % | 61,90 % | |
Netzbezug | 2.743 kWh/a | 1.656 kWh/a | |
Netzeinspeisung | 10.093 kWh/a | 9.134 kWh/a | |
Kumulierter Cashflow | 6.279,12 € | 14.427,62 € | |
Gesamtkapitalrendite | 6,14 % | 9,72 % |
Sofern die größeren Verbraucher wie Waschmaschine, Spülmaschine, Trockner, Wärmepumpe etc. steuerbar sind, sollten die Betriebszeiten der Verbraucher in die Hochzeiten der Solaranlage verlagert werden. Eine Verlagerung der Last führt zu deutlichen Verbesserungen der Wirtschaftlichkeit, Erhöhung der Energieautarkie und Reduktion der Netzeinspeisung.
Jede PV-Anlage muss, unabhängig der Größe, im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Die Anmeldung muss bis spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen. Stromspeicher sind ebenfalls meldepflichtig. Die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) regelt den Umfang, Fristen und Verhalte zur Meldepflicht. Eine Nicht-Anmeldung führt zu Bußgeldern nach § 95 EnWG und zum möglichen Verlust der Vergütung nach dem EEG bzw. dem KWKG.
Bevor eine Solaranlage angeschlossen werden darf, muss sie bei dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden. Dieser prüft die Netzkonformität der geplanten Anlage. Der Prozess kann und darf maximal 8 Wochen dauern. Erst nach der Erlaubnis des Netzbetreibers darf die Anlage am Netz angeschlossen werden. Anlagenbetreiber:innen wählen im Vorfeld die Betriebsform. Diese muss dann dem Netzbetreiber gemeldet werden.
Soll ein Wechsel zur Volleinspeisung geschehen, muss dem Netzbetreiber bis zum 01.12. des vorangegangenen Kalenderjahres gemeldet werden, dass der gesamte Solarstrom im nächsten Kalenderjahr in das Netz eingespeist wird. So erhalten Anlagenbetreiber:innen bei Volleinspeisung die gesonderten anzulegenden Werte. Der Wechsel ist natürlich ebenso von Volleinspeisung zu Überschusseinspeisung möglich.
Wer sich nicht festlegen will, kann zwischen Eigenverbrauch bei Überschusseinspeisung und Volleinspeisung wechseln. Anlageneigentümer:innen können dann vor jedem Kalenderjahr durch eine Änderungsanfrage beim zuständigen Netzbetreiber (bis zum 01.12.) neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst verbrauchen wollen.
Wenn sich etwa nach einer energetischen Haussanierung der Stromverbrauch mit einer Wärmepumpe erhöht oder sich die Besitzer ein E-Auto zulegen, lohnt sich beispielsweise vor Jahresende der Umstieg von der Volleinspeisung auf die Überschusseinspeisung. Das ermöglicht den profitablen Eigenverbrauch des Solarstroms.
Es ist aber nicht nur ein Wechsel des Betreibermodells möglich, es lassen sich auch Anlagenteile je nach Vergütungs-Modell aufteilen (§ 100 Absatz 14 EEG 2023): Solaranlagen, die innerhalb von 12 aufeinander folgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen werden, nicht als eine, sondern als zwei Anlagen anzusehen sind können sowohl Strom über die Überschusseinspeisung als auch über die Volleinspeisung vermarkten, wenn
Liegt der tatsächlich eingespeiste Wert unterhalb der zuvor angezeigten Menge, reduziert sich die Vergütung (anzulegender Wert) auf den Marktwert.
So können mit dem Flexi-Modell auf einem Haus zwei Anlagentypen angemeldet werden, eine zum teilweisen Eigenverbrauch in mit Überschusseinspeisung und eine zur Volleinspeisung. So können Eigentümer zum Beispiel eine 5-Kilowatt-Anlage für den Eigenverbrauch und Teileinspeisung anmelden und zusätzlich noch eine 10-Kilowatt-Volleinspeiseranlage, die dann später auch in eine Eigenverbrauchsanlage umgewandelt werden kann. Voraussetzung dafür ist jedoch eine gesonderte Messeinrichtung für beide Anlagen, was das Ganze etwas teurer macht.
Nach § 21b EEG besteht generell die Wahlfreiheit zwischen den Vermarktungsformen Marktprämie, Einspeisevergütung, Mieterstromzuschlag und sonstige Direktvermarktung.
§ 21b EEG (2) Anlagenbetreiber dürfen den in ihren Anlagen erzeugten Strom prozentual auf verschiedene Veräußerungsformen nach Absatz 1 aufteilen; in diesem Fall müssen sie die Prozentsätze nachweislich jederzeit einhalten. Satz 1 ist nicht für die Ausfallvergütung und nicht für den Mieterstromzuschlag nach § 21 Absatz 3 anzuwenden.
Wir bewerten den Beitrag von Überschusseinspeisung aus Sicht der Umweltverträglichkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Versorgungssicherheit. Stehen die Umwelt und das Klima im Vordergrund, sollte so viel Solarstrom erzeugt werden, wie möglich. Eine maximal mögliche Leistung einer PV-Anlage mit Überschusseinspeisung des Solarstroms kommt zusätzlich den nächsten Verbraucher:innen im Netz zugute. Kapazitäten in fossil-betriebenen Kraftwerken können so reduziert werden. In Folge sinkt der CO2-Ausstoß im Energiesektor.
Auswirtschaftlicher Sichtlohnt sich die Überschusseinspeisung mit PV-Anlagen. Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus den Kosteneinsparungen durch die Differenz zwischen Stromgestehungskosten und Netzbezugskosten sowie der zusätzlichen EEG-Vergütung des eingespeisten Stroms. Bei durchschnittlichen Stromgestehungskosten von 6 – 11,5 ct/kWh und Arbeitspreisen von über 40 ct/kWh ergeben sich erhebliche Einsparpotentiale durch Überschusseinspeiseanlagen.
Eine Anlage mit Überschusseinspeisung trägt zur eigenen Energieunabhängigkeit, zur Versorgungssicherheit der Gemeinschaft und zum deutschen Strommix bei. Während die Preise für fossile Brennstoffe weiter steigen und Brennstoffe nur im begrenzten Maße erhältlich sind, scheint die Sonne bedingungslos.
Die Solarenergie bildet zusammen mit der Windenergie den „ersten Hauptsatz der Energiewende“*. Die Ausschöpfung des vorliegenden Solarpotentials ist maßgeblich an dem erfolgreichen Wandel der Energieversorgung von einem fossil-basierten, durch Kernenergie, Kohle, Öl und Gas befeuerten, Energiesystem zu einem Energiesystem basierend auf Erneuerbaren Energien beteiligt.
*Nach den 12 Thesen zur Energiewende der Denkfarbik Agora Energiewende bilden Solar und Wind den „ersten Hauptsatz der Energiewende“.
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Die zeitliche Verlagerung von stromintensiven Prozessen im Gebäude in die ertragsreichste Zeit der PV-Anlage steigert den Eigenverbrauchsanteil. Einerseits können elektronische Geräte manuell angeschaltet werden, wenn die Solaranlage produziert. Andererseits bieten Energie-Management-Systeme eine effiziente Optimierung des Verbrauchs. Batteriespeicher erhöhen zusätzlich den Eigenverbrauchsanteil der Photovoltaik-Anlage mit Überschusseinspeisung.
Besonders in Zeiten von hohen Strompreisen lohnt sich die Überschusseinspeisung. Der Eigenverbrauch des Solarstroms ist mit 6 – 11,5 ct/kWh im Durchschnitt deutlich günstiger als der netzbezogene Strom mit über 40 ct/kWh. Das führt zu Einsparungen von rund 30 ct/kWh.