Letzte Aktualisierung: 03.05.2019
Um Netzstörungen zu vermeiden, muss jederzeit genau so viel Strom erzeugt und eingespeist werden, wie aktuell verbraucht wird. Hierzu wird die Bereitstellung von positiver und negativer Regelenergie nötig. Regelenergie kann über Stromspeicher auch aus Solaranlagen bereitgestellt und auch aufgenommen werden. Betreiber von Solarstromspeichern können so am Regelenergiemarkt relevante Zusatzerlöse erzielen.
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Regelleistung ist eine Netzdienstleistung, bei der durch die Regelung von Kraftwerken das Angebot und die Nachfrage von Strom ins Gleichgewicht gebracht werden. Bisher wird dies vor Allem durch konventionelle Kraftwerke geleistet. Um erneuerbare Energien als Regelleistung bereitstellen zu können, werden Batteriespeicher nötig, um z. B. Solarstrom bei der Erzeugung zu speichern und bei Bedarf an Regelenergie ins Stromnetz einzuspeisen bzw. Strom aus dem Stromnetz aufzunehmen.
Dabei wird zwischen den drei Regelenergiearten
unterschieden. Steigt der Stromverbrauch im Netz, so geht die Frequenz leicht zurück. Sobald die Netzfrequenz unterhalb eines bestimmten Wertes fällt wird diese zunächst durch sehr schnell reagierende Kraftwerke gestützt (PRL), bevor sie mit SRL und MRL wieder zurück auf den Soll-Wert von 50 Hz gehoben wird. Die Primär- und Sekundärregelleistung werden vom Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) automatisch aus regelfähigen Kraftwerken abgerufen. Die Minutenreserve dient der wirtschaftlichen Optimierung im Betrieb.
Die Photovoltaik mit ihren charakteristischen Leistungsspitzen in der Mittagszeit kann sich je nach solarer Einstrahlung dämpfend auf den Bedarf an Energie aus Mittellast- und teuren Spitzenlastkraftwerken auswirken und damit auch sekundär auf die Regelleistung, die besonders in der Tagesmitte benötigt wird, einwirken.
Bei der Bereitstellung von Regelenergie unterscheidet man daher zwischen positiver und negativer Regelenergie:
Besteht negativer Regelenergiebedarf, dann kann Strom in einem ans Stromnetz angeschlossenen Batteriespeicher zwischengespeichert werden und im Optimalfall später, wenn positiver Regelenergiebedarf herrscht, wieder dem Stromnetz zur Verfügung gestellt werden. Der Betrieb eines Stromspeichers innerhalb einer Solaranlage wird aber hauptsächlich dazu eingesetzt werden, um überschüssigen PV-Strom selbst zu speichern und später dem Stromnetz bei Bedarf als positive Regelenergie zur Verfügung zu stellen.
Um Solarstrom in Form von Systemdienstleistungen am Regelleistungsmarkt anzubieten, werden große elektrochemische Energiespeicher (Sekundärbatterien). U.a. kommen hier
mit meistens mehreren Megawatt Speicherkapazität zum Einsatz.
Die automatische Steuerung erfolgt durch die Frequenz des Stromnetzes. Fällt sie unter einen bestimmten Wert unterhalb der Netzfrequenz von 50 Hertz, speist der Batteriespeicher Strom in das Netz ein. Bei einer definierten Schwelle oberhalb von 50 Hertz werden die Batterien aufgeladen. In der Regel werden daher die Akkus des Batteriespeichers etwa nur zur Hälfte gefüllt.
Am Regelenergiemarkt wird die Bereitstellung von positiver oder negativer Regelleistung mit einem Leistungs- und Arbeitspreis vergütet. Die Vermarktung von PV-Strom am Regelenergiemarkt unterliegt allerdings bestimmten Qualifikationskriterien, die den Kreis der möglichen Anbieter von Regelleistung deutlich einschränkt.
Um am als Betreiber einer Photovoltaik-Anlage am Regelenergiemarkt teilzunehmen, muss sich zunächst verpflichtet werden, seinen PV-Strom im Rahmen der Direktvermarktung zu verkaufen. Hinzu kommt, dass eine Mindestleistung von 5 MW für die Minutenreserve und Sekundärreserve und eine Mindestleistung von 1 MW für die Primärreserve bereitgestellt werden muss. Dies ist nur größeren Solarkraftwerken möglich. Für Betreiber kleinerer PV-Anlagen bietet sich nur die Möglichkeit, die Anlage an ein virtuelles Kraftwerk anzuschließen. Hierzu muss die Anlage fernsteuerbar sein.
Dann folgt die „Präqualifikation“, bei der u.a. die Leistungsdaten, Spannungsebene und Bilanzkreiszugehörigkeit an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) übermittelt wird. Dann wird anhand des Leistungsgradienten ermittelt, ob die Solaranlage technisch in der Lage ist, den zeitlichen Anforderungen zur Bereitstellung von Regelleistung zu genügen. Ist dies der Fall, so kann die entsprechende Solarstromleistung am Regelenergiemarkt angeboten werden.
Da die Regelleistung nach einer ungeplanten Bedarfsschwankung erst nach mehreren Sekunden zur Verfügung steht, sicherte bisher die Trägheit der Schwungmassen der Generatoren von konventionellen Kraftwerken als sogenannte Momentanreserve die Versorgung unmittelbar ab. Energiespeicher - insbesondere große Stromspeicher im MWh-Bereich - eignen sich optimal zur Bereitstellung von Primär- und Sekundärregelleistung.
Sie können aber auch zur Erbringung einer Momentanreserve eingesetzt werden, sofern die Speicher sich dauerhaft, synchron am Stromnetz befinden und unmittelbar mit Leistungsänderungen auf Bedarfsschwankungen reagieren können.
Hierzu eignen sich u.a. automobile Batteriespeichersysteme. Diese können Aufgaben von Großkraftwerken übernehmen und wesentlich zur Netzstabilisierung und zum Systemwiederaufbau beitragen. Laut einer gemeinsamen Studie von TenneT und Mercedes-Benz Energy im Rahmen des Projekts Enera von Februar 2019 können E-Auto-Akkus die trägen Massen von Großkraftwerken ersetzen und den Schwarzstart von Kraftwerken unterstützen.
Die lokale Speicherung von Strom am Ort der Stromerzeugung oder des Stromverbrauchs durch Batteriespeicher kann zwar Netzengpässe mindern oder vermeiden. Stromspeicher können den räumlichen Ausgleich von überregionalen Über- oder Unterversorgungen nur bedingt ausgleichen. Ein an die Energiewende angepassten Netzausbau wird daher immer noch notwendig. Die Integration von Solarstrom in die Regelenergiebereitstellung kann jedoch helfen, eine Abregelung der Einspeisung von Solarstrom-Anlagen zu vermeiden bzw. zu minimieren.