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Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
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Konkret übernimmt das CLS in einer PV-Anlage folgende Aufgaben:
Das CLS macht aus einer einfachen PV-Anlage ein intelligentes Energiesystem. Es sorgt dafür, dass überschüssiger Solarstrom nicht ungenutzt bleibt oder billig ins Netz eingespeist wird, sondern für eigene Verbraucher wie Wärmepumpen oder Elektroautos genutzt wird. Das spart Kosten, optimiert den Eigenverbrauch und hilft, das Stromnetz stabil zu halten.
Durch die direkte Verbindung mit dem Smart Meter Gateway (SMGW) kann das CLS präzise steuern, wann und wie viel Strom verbraucht wird – entweder automatisch oder auf Anweisung des Netzbetreibers.
Der wesentliche Unterschied zwischen einem CLS (Controllable Local System) und einem im z.B. Wechselrichter integrierten Energiemanagementsystem (EMS) liegt in ihrem Funktionsumfang, ihrer Steuerungsebene und ihrer Integration ins Energiesystem.
Ein CLS ist eine zentrale Steuerungseinheit im intelligenten Messsystem (iMSys) und dient in erster Linie der externen Steuerung durch Netzbetreiber oder andere Energie-Dienstleister. Es wird über das Smart Meter Gateway (SMGW) mit dem Stromnetz verbunden und kann aus der Ferne beeinflusst werden.
Beispiel: Der Netzbetreiber erkennt eine Netzüberlastung und sendet über das CLS die Anweisung, die PV-Einspeisung von 10 kW auf 5 kW zu reduzieren. Gleichzeitig wird die Wärmepumpe aktiviert, um überschüssigen Solarstrom lokal zu verbrauchen.
Ein Energiemanagementsystem (EMS) ist hingegen primär für die Optimierung des Eigenverbrauchs innerhalb des Haushalts konzipiert. Es agiert lokal und trifft Steuerungsentscheidungen unabhängig vom Netzbetreiber.
Zu den Hauptaufgaben des EMS zählen:
Beispiel: Die PV-Anlage produziert mittags 8 kW, während der Haushaltsverbrauch nur 3 kW beträgt. Das EMS erkennt den Überschuss und startet automatisch das Laden des Elektroautos, um den Solarstrom optimal zu nutzen, anstatt ihn einzuspeisen.
Merkmal | CLS (Controllable Local System) | Energiemanagementsystem (EMS) |
---|---|---|
Steuerungsebene | Extern (Netzbetreiber, Aggregatoren) | Lokal (innerhalb des Haushalts) |
Netzbezug | Verhindert Netzengpässe, kann Einspeisung regulieren | Optimiert Eigenverbrauch, steuert Verbraucher |
Anbindung | Über Smart Meter Gateway (SMGW) | Direkt in den z. B. Wechselrichter integriert |
Fokus | Netzstabilität und steuerbare Lasten | Autarke Optimierung des Solarstromverbrauchs |
Fernsteuerung möglich? | Ja, durch Netzbetreiber oder Dienstleister | Nein, nur lokale Steuerung |
Steuerbare Verbraucher | Netzabhängig: Wärmepumpe, Wallbox, Einspeisung | Haushaltsbezogen: Batterie, Wärmepumpe, Wallbox |
Der Unterschied zwischen einer Steuerbox und einem CLS (Controllable Local System) liegt hauptsächlich in ihrer Funktion, ihrem Einsatzbereich und ihrer Steuerungsmöglichkeit. Während die Begriffe oft synonym verwendet werden, gibt es wichtige technische und regulatorische Unterschiede.
Eine Steuerbox ist ein Hardware-Gerät, das als Schnittstelle zwischen dem Smart Meter Gateway (SMGW) und steuerbaren Verbrauchern oder Erzeugern dient. Sie wird oft als reine „technische Vorrichtung“ betrachtet und ermöglicht die Kommunikation mit externen Steuerungssystemen.
Merkmale der Steuerbox:
Beispiel: Eine Steuerbox ist mit der Wärmepumpe verbunden. Der Netzbetreiber sendet über das Smart Meter Gateway (SMGW) einen Steuerbefehl, und die Steuerbox schaltet daraufhin die Wärmepumpe an oder aus.
Das CLS ist hingegen eine Software- oder Systemlösung, die in Verbindung mit der Steuerbox und dem SMGW arbeitet. Es verarbeitet Steuerbefehle, kann Verbraucher intelligent steuern und kommuniziert mit externen Steuerzentralen (z. B. Netzbetreiber oder Aggregatoren).
Beispiel: Ein CLS erkennt, dass die PV-Anlage gerade 5 kW überschüssigen Strom produziert. Es entscheidet autonom, das Elektroauto an der Wallbox mit genau dieser Energie zu laden. Gleichzeitig empfängt es Netzbetreiberanweisungen über das SMGW und kann die Einspeiseleistung anpassen.
Merkmal | Steuerbox | CLS (Controllable Local System) |
---|---|---|
Hardware oder Software? | Hardware (physisches Gerät) | Software-/Steuersystem (kann in der Steuerbox oder extern laufen) |
Steuerungsebene | Führt Steuerbefehle aus | Gibt Steuerbefehle und Strategien vor |
Funktion | Schaltet Verbraucher ein/aus oder regelt Leistung | Entscheidet intelligent, wann und wie Verbraucher gesteuert werden |
Verbindung zum SMGW | Direkte Verbindung | Steuert über das SMGW Verbraucher und Erzeuger |
Eigenständige Steuerung möglich? | Nein, benötigt Steuerbefehle von CLS oder Netzbetreiber | Ja, kann autonome Steuerstrategien umsetzen |
Beispielhafte Anwendung | Netzbetreiber drosselt PV-Anlage über Steuerbox | CLS entscheidet, wann Wärmepumpe oder Wallbox Strom nutzt |
Mit der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) und der verpflichtenden Implementierung intelligenter Messsysteme (iMSys) wurde die Rolle von CLS im Energiemanagement klar definiert.
Wichtige gesetzliche Regelungen:
Je nach Anlagengröße und Netzanschlussbedingungen kann ein CLS verpflichtend sein, insbesondere für Anlagen über 25 kWp oder bei neuen Installationen, die an das intelligente Messsystem angeschlossen werden müssen.
§ 14a EnWG betrifft steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Elektroauto-Ladestationen (Wallboxen), Batteriespeicher oder Direktheizungen und Klimaanlagen.
Diese Geräte können zeitweise gedrosselt oder gesteuert werden, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Im Gegenzug erhalten Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen reduzierte Netzentgelte.
Kernidee: Verbraucher können günstigen Strom nutzen, müssen aber akzeptieren, dass der Netzbetreiber in Spitzenzeiten die Leistung begrenzen kann.
Ein CLS (Controllable Local System) dient diesbezüglich als technische Schnittstelle, um die Anforderungen aus § 14a EnWG umzusetzen. Es ermöglicht:
Beispiel: Der Netzbetreiber erkennt, dass das Stromnetz in einem bestimmten Gebiet stark belastet ist. Über das CLS kann er das Laden von Elektroautos für 30 Minuten drosseln, um das Netz zu entlasten. Sobald sich die Situation stabilisiert, wird die Leistung automatisch wieder freigegeben.
Vorteile für Haushalte mit CLS gemäß § 14a EnWG
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme (iMSys) in Deutschland.
Das MsbG verpflichtet Messstellenbetreiber, unter bestimmten Bedingungen intelligente Messsysteme mit Steuerfunktionen bereitzustellen. Hier kommt das CLS ins Spiel, da es als Steuerungsmodul innerhalb eines iMSys fungiert.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für CLS im MsbG sind:
Das Konzept Redispatch 2.0 wurde in Deutschland eingeführt, um das Stromnetz effizienter zu steuern und Netzengpässe zu vermeiden.
Redispatch 2.0 ist eine gesetzliche Maßnahme zur Netzstabilisierung, die Netzbetreiber verpflichtet, jetzt auch kleinere Erzeugungsanlagen (ab 100 kW) und alle netzrelevanten Erzeuger ab 30 kW aktiv in die Steuerung einzubeziehen. Ziel ist es, Netzengpässe zu minimieren und eine vorausschauende Lastflusssteuerung durchzuführen.
Das CLS ist die Schlüsseltechnologie, um dezentrale Erzeuger und Verbraucher aktiv in die Netzsteuerung einzubinden. Es ermöglicht eine präzise, ferngesteuerte Regelung von PV-Anlagen, Batteriespeichern, Wärmepumpen und Elektroautos.
Ohne CLS wären Netzbetreiber gezwungen, Anlagen pauschal abzuschalten, was ineffizient wäre und erneuerbare Energien ausbremst. Mit CLS kann Redispatch 2.0 flexibler, wirtschaftlicher und netzdienlicher umgesetzt werden.
Beispiel: Ein Netzbetreiber sieht voraus, dass es um 14:00 Uhr zu einer Netzüberlastung kommt, weil viele PV-Anlagen einspeisen. Über das CLS reduziert er die Einspeisung bestimmter Anlagen gezielt, statt pauschal alle PV-Anlagen abzuschalten. Gleichzeitig werden Wärmepumpen oder Batteriespeicher aktiviert, um den Strom lokal zu nutzen.
Die gesetzliche Grundlage wie CLS in Redispatch 2.0 eingebunden sind liefern folgende Gesetze:
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Ein CLS ist erforderlich für:
Kurz gesagt: Wenn Sie eine größere PV-Anlage, eine Wärmepumpe oder eine steuerbare Wallbox hast, kann der Einbau eines CLS notwendig sein.
Ob bestehende Anlagen (Bestandsanlagen) ein Controllable Local System (CLS) nachrüsten müssen, hängt von mehreren Faktoren ab, darunter die Anlagengröße, das Inbetriebnahmedatum und gesetzliche Vorgaben.
Seit Einführung des Redispatch 2.0 seit 1. Oktober 2021 müssen alle Erzeugungsanlagen über 100 kW CLS-fähig sein. Netzbetreiber können bestimmte Bestandsanlagen zwischen 30 bis 100 kW zur Teilnahme verpflichten.
Beispiel: Ein Unternehmen betreibt seit 2015 eine 150-kWp-PV-Anlage. Vor Redispatch 2.0 gab es keine Steuerverpflichtung. Jetzt verlangt der Netzbetreiber, dass die Anlage über ein CLS steuerbar wird, um Engpässe zu vermeiden.
Gemäß § 14a EnWG können Haushalte mit Wärmepumpe, Elektroauto oder Batteriespeicher können zur Nachrüstung verpflichtet werden, wenn sie reduzierte Netzentgelte nutzen wollen.
Beispiel: Ein Haushalt betreibt seit 2020 eine Wärmepumpe ohne CLS. Der Netzbetreiber bietet ab 2024 vergünstigte Netzentgelte für steuerbare Verbrauchseinrichtungen an – aber nur, wenn ein CLS nachgerüstet wird.
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet bestehende PV-Anlagen über 7 kW, diese mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) auszustatten. Wird eine PV-Anlage mit iMSys nachgerüstet, kann der Netzbetreiber auch den Einbau eines CLS verlangen.
Beispiel: Eine Bestandsanlage mit 10 kWp aus dem Jahr 2018 hat bisher nur einen analogen Zähler. Sobald der Messstellenbetreiber ein iMSys einbaut, kann ein CLS erforderlich werden, um Netzsteuerungen zu ermöglichen.
Fazit: Müssen Bestandsanlagen ein CLS nachrüsten?
Empfehlung: Falls Sie eine PV-Anlage, Wärmepumpe oder Wallbox betreibst, lohnt es sich, den Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber zu fragen, ob eine Nachrüstung erforderlich wird. In einigen Fällen können die Kosten durch reduzierte Netzentgelte kompensiert werden.
Falls ein CLS gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. für große PV-Anlagen oder steuerbare Verbraucher), muss es eingebaut werden. Wer sich weigert, dem kann der Netzanschluss verweigert werden, verliert Anspruch auf reduzierte Netzentgelte (§ 14a EnWG) oder muss Einspeisungsbegrenzungen hinnehmen (z. B. bei Redispatch 2.0).
Der Einbau eines Controllable Local System (CLS) ist in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei entstehen Kosten für verschiedene Beteiligte, insbesondere für Anlagenbetreiber, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Wer genau welche Kosten trägt, hängt von der Art der Anlage, den gesetzlichen Vorgaben und den gewählten Tarifen ab.
Betroffene Gruppe | Warum ist ein CLS erforderlich? | Kosten (einmalig) | Laufende Kosten (jährlich) | Einsparpotenziale |
---|---|---|---|---|
Privatpersonen mit PV-Anlage, Wärmepumpe oder Wallbox | Falls eine PV-Anlage >7 kW mit iMSys ausgestattet wird oder § 14a EnWG genutzt wird | 300–800 € für Hardware und Installation | 60–200 €/Jahr für Messstellenbetrieb | Bis zu 200 €/Jahr durch reduzierte Netzentgelte (bei steuerbaren Verbrauchern nach § 14a EnWG) |
Gewerbliche PV-Anlagenbetreiber (>100 kW, Redispatch 2.0) | Verpflichtend für Redispatch 2.0 zur Netzintegration und Steuerbarkeit | 500–2.000 € je nach Anlagengröße | 200–500 €/Jahr für Betrieb & Datenübertragung | Optimierte Netzentgelte oder Erlöse aus Flexibilitätsbereitstellung |
Netzbetreiber & Messstellenbetreiber (MSB) | Müssen Netzstabilität gewährleisten und Steuerungsinfrastruktur bereitstellen | Keine direkte Investition in Kundengeräte | Kosten werden über Messstellenbetrieb & Netzentgelte auf Endverbraucher umgelegt | Netzstabilität, bessere Integration erneuerbarer Energien |
Wenn ein Haushalt eine PV-Anlage über 7 kW, eine steuerbare Wallbox oder eine Wärmepumpe betreibt, kann der Einbau eines CLS erforderlich werden – entweder durch gesetzliche Vorgaben wie § 14a EnWG (steuerbare Verbrauchseinrichtungen) oder durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), wenn ein intelligentes Messsystem (iMSys) installiert wird.
Beispiel: Ein Hausbesitzer mit einer 10-kWp-PV-Anlage und einer Wärmepumpe muss ein CLS nachrüsten, weil er reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG nutzen möchte. Er bezahlt einmalig 500 € für die Installation und jährlich 100 € für den Messstellenbetrieb, spart aber 150 € pro Jahr durch reduzierte Netzentgelte.
Für Betreiber größerer PV-Anlagen ab 100 kW ist die Teilnahme an Redispatch 2.0 verpflichtend. Netzbetreiber müssen diese Anlagen aktiv steuern können, weshalb ein CLS notwendig ist. Auch Betreiber von BHKW, Windkraftanlagen oder Batteriespeichern können unter diese Regelung fallen.
Beispiel: Ein Gewerbebetrieb mit einer 200-kWp-PV-Anlage muss aufgrund von Redispatch 2.0 ein CLS nachrüsten. Er zahlt 1.500 € für die Installation und 300 € jährlich für den Messstellenbetrieb. Gleichzeitig kann er durch gezieltes Einspeisemanagement eine Netzentgeltreduzierung von 500 € pro Jahr erreichen.
Die Netzbetreiber haben die gesetzliche Pflicht, für Netzstabilität zu sorgen. Deshalb müssen sie sicherstellen, dass steuerbare Verbraucher und Erzeuger regelbar sind. Sie tragen jedoch nicht direkt die Kosten für den Einbau eines CLS, sondern geben diese über Netzentgelte oder Messstellengebühren an die Endverbraucher weiter.
Beispiel: Ein Netzbetreiber benötigt für steuerbare Wärmepumpen ein CLS-System, um Lastspitzen auszugleichen. Die Kosten für den Betrieb der Steuerinfrastruktur werden über den Messstellenbetrieb auf die Haushalte umgelegt (z. B. 10 €/Monat).