Letzte Aktualisierung: 19.02.2024

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Strom-Cloud-Vergleich: Tarife, Anbieter, Steuern & Wirtschaftlichkeit

Was ist eine Strom-Cloud? Wie funktioniert eine Solar-"Community"? Welche Anbieter gibt es? Wie unterscheiden sich ihre Stromkonten? Was muss man steuerlich beachten? Lohnt es sich überhaupt, an einer Solar-Cloud teilzunehmen?

Das Wichtigste zu Strom-Clouds in Kürze

  • Eine Strom-Cloud ist ein Stromkonto für kleinere, meistens private Stromerzeuger, häufig Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit Stromspeicher. Überschüsse im Sommer können angespart bzw. in die Cloud geliefert werden und im Winter wieder bezogen werden.
  • An solchen Solar-Clouds kann man idR dann teilnehmen, wenn man eine Solaranlage mit Stromspeicher vom jeweiligen Cloud-Anbieter besitzt. Es gibt aber auch unabhängige Anbieter und Anbieter, an den man ohne Speicher, nur mit einer PV-Anlage mitmachen kann.
  • Häufig bezahlt man einen monatlichen Grundpreis und kann den eingespeisten Solarstrom im Winter in gleichem Umfang wieder kostenlos beziehen. Solche Solar-Cloud-Pakete richten sich nach dem eigenen Verbrauch und der Solaranlagengröße.
  • Um teilzunehmen, muss man mit dem Cloud-Anbieter einen Stromliefervertrag abschließen, der den Cloudnutzer dann mit Strom beliefert, wenn sein Konto leer ist.
  • Einzelne Cloud-Anbieter vermarkten einen Teil der Speicherkapazität als Netzdienstleistung zur Stabilisierung des öffentlichen Stromnetzes. Diese Erträge kommen dem Cloudnutzer über geringere Kosten oder Erträge zugute.
  • Aus steuerlicher Sicht handelt es sich bei einer Solar-Cloud nicht um zeitversetzten Eigenverbrauch, sondern um voneinander getrennte Vorgänge: Erstens die Lieferung des Solarstroms in die Cloud und zweitens die (Rück-) Lieferung des Stroms aus der Cloud an den Anlagenbetreiber.

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Was ist eine Strom- bzw. Solar-Cloud?

Eine Strom-Cloud ist eine Art Stromkonto für kleinere, meistens private Stromerzeuger, häufig Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit Stromspeicher. Der im Sommer produzierte Solarstromüberschuss, der nicht direkt oder mithilfe eines Stromspeichers zeitversetzt selbstverbraucht wird, wird in das Stromnetz (die "Cloud", zu deutsch: Wolke) eingespeist und dem Anlagenbetreiber auf einem Cloudkonto gutgeschrieben.

Im Herbst und Winter, wenn die Strommenge mitunter kaum den Eigenbedarf deckt, kann der bilanziell eigene PV-Strom vom Cloudanbieter bezogen werden. So wird ein saisonaler Ausgleich zwischen Stromproduktion und -verbrauch geschaffen und man kann sich als Anlagenbetreiber theoretisch vollständig mit Solarstrom von der eigenen Anlage oder von denen der anderen Cloud-Mitglieder (Cloud-Community) versorgen.

Die Idee hinter einer Strom-Cloud ist die eines virtuellen Speichers: Ähnlich einem zentralen Datenspeicher, auf den viele Nutzer online zugreifen können, um dort Daten abzulegen und damit ihren lokalen Rechner zu entlasten, soll man seinen zeitweisen Überschuss an Eigenstrom in einem zentralen – allerdings virtuellen – Stromspeicher online einspeisen und bei Unterproduktion seinen Bedarf aus der Cloud heraus decken.

Eine Strom-Wolke ähnelt in ihrer Funktionsweise einem Konto für überschüssigen Strom, der bei Bedarf wieder "abgehoben" werden kann. Während man bei einem Konto allerdings Zinsen für ein Guthaben bekommt, so muss man zur Nutzung einer Strom-Cloud i.d.R. eine entsprechende Gebühr (siehe Tarifmodelle) bezahlen.

Dass es überhaupt zu einem Produktionsüberschuss an Solarstrom kommt, liegt in der Natur der Sache: Eine Solarstromanlage erzeugt in unseren Breitengraden im sonnenreichen Sommer typischerweise mehr Solarstrom als im sonnenärmeren Herbst und Winter. Das heißt, dass das Angebot an Solarstrom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage und die Nachfrage nach Solarstrom aus dem zu versorgenden Haushalt, zeitweise nicht übereinstimmen.

Der Überschuss der nicht direkt verbraucht werden kann, kann bis zu einem gewissen Grad, je nach Kapazität, im Stromspeicher zwischengespeichert werden. Verbleiben Überschüsse, so werden diese in die Cloud eingespeichert. Die Cloud dient dann als bilanzieller Speicher zum saisonalen Ausgleich von Angebot und Bedarf.

Die Anbieter von Clouds zur Stromspeicherung nutzen zwei Begriffe: Die Bezeichnung Strom-Cloud greift dabei allgemeiner als die Bezeichnung Solar-Cloud. Während eine Strom-Cloud nicht auf die Sonne als Energiequelle zur Erzeugung von Strom beschränkt sein muss, ist dies bei der sogenannten Solar-Cloud der Fall. Die meint tatsächlich solar erzeugten Strom, der sich in der Cloud speichern lässt, während in eine Strom-Cloud auch Strom fließen könnte, der zum Beispiel mit Windrädern erzeugt wird.

Wer also nach einem Anbieter für eine Strom-Cloud sucht, sollte immer beide Begriffe im Hinterkopf haben.

Experten-Wissen: Nach einer von EUPD Research durchgeführten Umfrage nutzt die Hälfte der Speicherkäufer von Sonnen, Senec und E3/DC deren Stromangebote. Für drei Viertel dieser Kunden war das Angebot solcher Tarife sogar kaufentscheidend.

Funktionsweise von Solar-Clouds und -Communities

Die Möglichkeit, überschüssigen Eigenstrom in eine Strom-Cloud zu speichern, liegen auf der Hand: Mit Ihrem eingespeisten Überschuss decken andere Cloud-Nutzer ihren gleichzeitigen Bedarf. Sollten Sie einmal Bedarf an Strom haben, decken Sie ihn aus dem, was andere als Überschuss zu dem Zeitpunkt einspeisen.

Regelung von Angebot und Nachfrage

Sie sind als Nutzer einer Strom-Cloud demnach zeitweise als Erzeuger und zeitweise als Verbraucher unterwegs. Praktisch sieht das so aus: Übersteigt der Energiebedarf eines Mitglieds im regnerischen Hamburg seine eigene Solarstromreserve, hilft die die Solar-Cloud automatisch mit nicht benötigter sauberer Energie aus dem sonnigen München aus. Das Verhältnis von Einspeisung und Bezug liegt im Schnitt bei 70:30.

Eine Cloud ist damit eine Möglichkeit, die Eigenversorgung mit Solarstrom zu maximieren. Sie schafft Unabhängigkeit von Stromversorgern. Der Papierkram wie Stromabrechnung und Vergütung läuft mit der Strom-Cloud ebenso einfach wie bei einem normalen Stromtarif.

Wer selbst produzierte Stromüberschüsse an andere Cloud-Mitglieder abgibt, erzielt dafür bessere Preise als beim Verkauf per EEG-Vergütung. Mitglieder, die Strom aus der Solar-Community beziehen, zahlen für den Community-Strom ebenfalls durchschnittlich niedrigere Preise - denn die Gewinnmarge der Energiekonzerne entfällt.

Technisch wird dazu jeder Teilnehmer mit einem Smart Meter ausgestattet. Der Zähler meldet dann online, ein Stromüberschuss oder -bedarf besteht. Die Cloud-Steuersoftware bündelt diese Informationen und gleicht sie so ab, dass Nachfrage und Angebot innerhalb der Solar-Community automatisch ausbalanciert werden.

Dass sich Angebot und Nachfrage ausgleichen können, setzt einen idealen Mix an unterschiedlichen Solarstromerzeugern und deren Verteilung voraus. Zudem gehören müssen auch Betreiber von anderen dezentralen Erzeugungsanlagen wie beispielsweise Windräder, Biogas-Anlagen oder große PV-Anlagen teilnehmen, um bei schlechterem Wetter den Bedarf der Cloud zu befriedigen. Nicht zuletzt müssen vor Allem Bedarfsspitzen im Winter auch über den Zukauf an der Strombörse gedeckt werden.

Es gilt grundsätzlich: Je größer und heterogener die Community ist, desto autarker kann sich eine Cloud selbst versorgen.

Die wichtigsten Tarifmodelle der Strom-Cloud im Überblick

Haben Sie übers Jahr mehr Strom in die Strom-Cloud eingespeist als daraus bezogen, bekommen Sie dafür eine Gutschrift vom Cloud-Anbieter. Andersrum müssen Sie die Strommenge bezahlen, die Sie mehr aus der Cloud entnommen haben. Die Vergütung und Bepreisung von Strom aus der Cloud erfolgt sehr individuell je nach Anbieter.

Selbstverständlich möchte auch der Anbieter der Strom-Cloud an seinem Cloud-Angebot verdienen. Zumeist ist daher eine monatliche Cloud-Gebühr fällig. In der Regel besteht für diese keine Preisgarantie. Die Vertragslaufzeit variiert von Cloud-Anbieter zu Cloud-Anbieter, ein, zwei Jahre sind gängig. In der Cloud-Gebühr sind die Zählermiete und die Grundgebühr in der Regel enthalten.

Dennoch lassen sich die verschiedenen Tarifmodelle auf meistens eine der nachfolgenden drei Arten von Tarifmodellen zurückführen:

Rechnen müssen Sie auch immer damit, dass der Mehrbezug von Strom aus der Strom-Cloud, der über die Einspeisung Ihrerseits hinausgeht, vergleichsweise teuer für Sie wird.

Viele Strom-Cloud-Anbieter verkaufen ihr Cloud-Angebot gleich zusammen mit der Hardware (Photovoltaik-Anlage und ggf. Stromspeicher) als Komplettpaket. Das klingt zunächst recht praktisch – mindert aber meist die Auswahl an Anlagetechnik, die Ihnen der freie Markt bietet.

Einnahmen durch Netzdienstleistungen als virtuelles Cloud-Kraftwerk

Die digitale Vernetzung von Stromspeichern spielt in der weiteren Entwicklung ihrer Verbreitung eine zunehmend wichtigere Rolle, denn neben der Möglichkeit, sich zu 100% mit Solarstrom aus der Cloud zu versorgen, können mit der Teilnahme an einer Community bzw. als Teil eines virtuellen Kraftwerks auch Netzdienstleistungen bereitgestellt werden und so zusätzliche Einnahmen generiert werden.

So hat sonnen im Dezember 2018 bekanntgegeben, dass ihr Netzwerk aus Heimspeichern vom Übertragungsnetzbetreiber TenneT die Präqualifikation zur Erbringung von Primärregelleistung erhalten hat. Damit stellte sonnen dem Energiemarkt als erstes die größte virtuelle Batterie zur Verfügung, die ausschließlich aus einzelnen Heimspeichern bestand.

Mit den vernetzten Stromspeichern lassen sich zum Beispiel Schwankungen im Stromnetz ausgleichen. Im Fachjargon spricht man hier von Primärregelleistung. Die Regelleistung, auch als Reserveleistung bezeichnet, gewährleistet die Versorgung der Stromkunden mit genau der benötigten elektrischen Leistung bei unvorhergesehenen Ereignissen im Stromnetz. Für das Vorhalten dieser Leistung wird sie deshalb auch sehr gut vergütet.

Für den Anlagen- bzw. Stromspeicherbesitzer können sich durch die Zusatzerlöse durch die Bereitstellung der eigenen Speicherkapazität im virtuellen Kraftwerk dann die Amortisationszeit für den Batteriespeicher verkürzen. Bei einer zukünftig sich weiter verstetigenden Nutzung von Strom-Clouds und deren Nutzung als Virtuelles Kraftwerk kann sich durch diese neuen Erlösquellen auch insgesamt die staatliche Förderung des Solarstroms an Relevanz für eine Kaufentscheidung einer Anlage mit Solarakku an Bedeutung verlieren.

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Anbieter und Cloud-Modelle im Vergleich

Mehrere Anbieter von Strom-Clouds hatten sich frühzeitig auf dem Markt einen Namen machen können und sich mit ihrem Angebot etabliert. Hierzu zählen etwa die SENEC.Cloud, die E.ON SolarCloud und die sonnenCommunity.

Während es sich bei den Strom-Clouds von den Anbietern E.ON und SENEC um Clouds handelt, ist das Angebot von der sonnenCommunity ein Flatrate-Angebot (kurz: Flat). Das heißt, Sie zahlen als Kunde eine monatliche Flatrate, für die Sie eine bestimmte Menge Freistrom erhalten. Brauchen Sie mehr Strom, müssen Sie dafür auch zahlen. Zählergebühren und Grundgebühren berücksichtigt die Flatrate bereits. Die Einspeisevergütung bleibt davon unberührt.

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl an Solar-Cloud-Angeboten, die sich mehr oder weniger stark ähneln. Wir möchten Ihnen dennoch nachfolgend einen Marktüberblick mit jeweiligen charakteristischen Eigenschaften des jeweiligen Cloud-Angebots (Stand 2019/ 2020) geben:

Tabelle 1: Vergleich von Solar-Cloud-Anbietern
Cloud-Anbieter PV-Anlage vom Anbieter PV-Speicher vom Anbieter Monatliche Grundgebühr Variable Stromtarife pro kWh Netzdienstleistungen durch virtuelles Kraftwerk
SENEC.Cloud Nein Ja Ja Ja Nein
E.ON SolarCloud Ja Nein Ja Ja Nein
sonnenCommunity Nein Ja Ja Ja Ja
LichtBlick StromWallet Ja Ja Ja Ja Ja
E3/DC ZERO Nein Ja Ja Ja nn
Q.HOME Cloud Nein Ja Ja Ja nn
Redpoint new energy cloud Nein Nein nn Ja nn
BayWa r.e. sonniQ+ Ja Ja Ja Nein Nein

SENEC.Cloud

Für die Teilnahme an der SENEC.Cloud müssen Sie einen Stromspeicher von SENEC installieren, einen Stromliefervertag mit der SENEC.Cloud abschließen und den SENEC-Stromzähler kaufen. Die Mindestgröße des Stromspeichers und der PV-Anlage ist abhängig vom gewählten Paket.

Die SENEC.Cloud kostet ein monatliches Entgelt, das die Nutzung von SENEC.Cloud innerhalb der erwarteten maximalen Verbrauchsgrenze beinhaltet. Der Endkunde hat die Möglichkeit, monatlich seinen Vertrag an seinen Stromverbrauch anzupassen, es erfolgt seitens SENEC keine automatische Hochstufung.

Wird mehr Strom verbraucht als im Paket festgelegt, wird ein fixer kWh-Preis (zB 0,13 €/kWh) berechnet, sofern diese Mehr-Menge innerhalb der an SENEC zuvor von der Photovoltaik-Anlage gelieferten kWh-Menge liegt. Sollte der Mehr-Stromverbrauch die Menge der an SENEC gelieferten Strommenge sogar übersteigen, wird diese Spitzen-Mehrmengen-Lieferung mit zB 0,29 € brutto pro kWh von SENEC berechnet.

In die SENEC.Cloud eingespeiste und nicht wieder abgerufene kWh werden jährlich mit dem jeweils gültigen EEG-Einspeisevergütungssatz von SENEC gutgeschrieben und überwiesen.

Weitere Besonderheit: Das Zusatzpaket SENEC.Cloud Family & Friends ermöglicht es, an bis zu zwei weiteren Abnahmestellen in Deutschland den eigenen Strom aus der Cloud zu nutzen.

E.ON SolarCloud

Die E.ON SolarCloud war seit Anfang April 2017 im Komplettpaket mit einer PV-Anlage und dem Batteriespeicher E.ON Aura verfügbar. Die Einspeisevergütung für den Strom, den man selbst verbraucht, trat der Kunde an E.ON ab. Wer die SolarCloud nutzte, schloß gleichfalls einen Stromliefervertrag mit E.ON ab.

Das E.ON Solarstrom-Konto kostete einen monatlichen "Fixpreis" gestaffelt nach dem individuellen Jahresstromverbrauch ab 21,99 Euro pro Monat für eine E.ON SolarCloud für kleinere PV-Anlagen an und ab 26,99 € pro Monat für die E.ON SolarCloud Premium kostete inklusive weitergehender Services (monatlicher Effizienzcheck, Sonnenscheingarantie, Versicherung gegen Produktionsausfälle). In beiden Paketen konnte Strom virtuell uneingeschränkt angespart werden. Ein Verfalls des Guthabens sollte damit ausgeschlossen sein.

Die SolarCloud-Tarife (Flexpreise) hingen von der Mindestgröße der PV-Anlage und des physischen Batteriespeichers ab. Und da für die Nutzung der virtuell gespeicherten Energie Kosten durch die Stromlieferung über die Netze anfallen, waren diese abhängig von dem gewählten SolarCloud-Paket ab einer bestimmten Menge durch den Kunden zu tragen. Daher war beim E.ON Solarkonto die Kombination aus physischem und virtuellem SolarCloud-Speicher am attraktivsten.

Besonderheit bei der E.ON SolarCloud war, dass man sie auch ohne Stromspeicher, nur mit der E.ON Aura PV-Anlage nutzen konnte. Sobald die PV-Anlage mehr Solarstrom produziert, als direkt im Haus verbraucht wird, wurde die überschüssige Strommenge gleich auf dem Stromkonto virtuell angespart.

Statt der E.ON Solarcloud bietet EON Kunden seit September 2021 ein Nachfolgeprodukt namens E.ON Solarstrom an.

sonnenCommunity

Die sonnenCommunity ist eine der ersten Energiegemeinschaften Deutschlands, die PV-Anlagenbesitzer mit Stromspeicher verbindet. Mitglieder der sonnenCommunity nutzen dabei den Stromtarif sonnenFlat. Mitmachen können alle Neukunden mit einer neuen oder bestehenden Photovoltaik-Anlage und einer sonnenBatterie mit mindestens 6 kWh Kapazität. Mitglieder erhalten von sonnen die zugehörige sonnenFlat-Box. Über diese Endgerät werden die sonnenBatterien miteinander digital vernetzt.

Bis zu einem Jahresverbrauch inkl. Eigenverbrauch von 4.250 kWh, 5.500 kWh, 6.750 kWh bzw. 8.000 kWh wird jede Kilowattstunde eingespeisten Solarstroms auch wieder kostenlos geliefert. Überschreitet man die kostenlosen Strommengen, kostet der Bezug des "Community-Strom" ab 23 Cent/kWh. Die Freimenge der sonnenFlat bezieht sich immer auf den Gesamtverbrauch des jeweiligen sonnenFlat-Paketes und setzt sich aus dem Eigenverbrauch und dem Netzbezug zusammen. Bei der sonnenFlat 5500 und einem angenommenen Eingenverbrauch von 4125 kWh im Jahr, erhält man z. B. 1375 kWh kostenlosen Strom.

Die Vertragslaufzeit bei der sonnenFlat ist unbegrenzt und monatlich kündbar (30 Tage zum Monatsende). Fällige Beträge (z.B. für eine Überziehung der Freimenge) werden im Laufe des folgenden Monats eingezogen. Im Gegensatz zu anderen Solar-Cloud-Anbieter gehen bei sonnen sämtliche Erträge aus der EEG-Vergütung unverändert an den Anlagenbetreiber. Wenn die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt sonnen die Betriebskosten der Zähler für die sonnenFlat über die gesamte Vertragslaufzeit.

Der Eigenverbrauch des Kunden wird durch die sonnenFlat nicht eingeschränkt. Die Bereitstellung von Regelenergie für das Stromnetz erfolgt nur für wenige Minuten am Tag. Für die Batterien stellt die sonnenFlat keine Belastung dar, da sie auf der robusten Lithium-Eisenphosphat-Technologie basieren und mit einer Lebensdauer von 10.000 Ladezyklen bereits von Vornherein für zusätzliche Anwendungen ausgelegt sind.

LichtBlick StromWallet

Eigenheimbesitzer*innen können mit der LichtBlick StromWallet 100 Prozent ihres selbst produzierten Solarstroms nutzen. Die ins Netz eingespeiste Sonnenenergie wird dazu in einer Cloud einem Energie-Konto gutgeschrieben und kann später kostenfrei genutzt werden.

Statt für den ins Netz eingespeisten Strom sieben bis acht Cent EEG-Vergütung zu kassieren, spart ein Eigenheimbesitzer mit jeder Kilowattstunde aus seiner StromWallet 40 bis 70 Cent teuren Netzstrom. Ein Durchschnittshaushalt soll laut LichtBlick mit einem Solarsystem von LichtBlick und der StromWallet pro Jahr rund 3.000 bis 4.000 Euro Energiekosten sparen.

LichtBlick bietet seinen Kund*innen die StromWallet langfristig an. In den ersten zwei Jahren gilt das Guthaben-Modell. Danach wird der Strom von LichtBlick vermarktet. LichtBlick vernetzt dazu Eigentümer der LichtBlick SolarPakete und verkauft deren Strom, der gerade nicht benötigt wird, an den Energiemärkten – und das zu den Zeiten, in denen die Nachfrage hoch und das Angebot gering ist. Vereinfacht gesagt: Ein*e Hausbesitzer*in zahlt künftig zum Beispiel Sonnenenergie, die nach EEG-Vergütung 10 Euro wert wäre, in die eigene StromWallet ein. Er*sie erhält von LichtBlick dann 10 Euro plus einem Zusatzerlös aus der Vermarktung zurück.

E3/DC ZERO

Mit ZERO von E3/DC und dem S10 "Hauskraftwerk" nimmt man am virtuellen Kraftwerk von E3/DC teil. E3/DC richtet sich mit ZERO und der "20 Jahre nebenkostenfreie Energieversorgung" explizit gegen Flatrate- und Cloudmodelle mit einer monatlichen Grundgebühr.

Dennoch wird der Abschluss eines jährlich kündbaren Stromvertrages mit einer 36 Monate langen Preisgarantie, bei dem E3/DC Ökostrombelieferung aus Wasserkraft liefert. Aber: E3/DC wirbt damit, dass dieser Tarif 10% günstiger ist als der örtliche Grundversorger.

Bei ZERO wird der überschüssige Strom nicht an eine Cloud geliefert, sondern für die entsprechende EEG-Umlage ins Netz eingespeist. Dabei geht E3/DC davon aus, dass man die Kosten für die Reststromversorgung durch die Überschusseinnahmen decken kann. Bei Mehrbedarf fallen nur Kosten für den Zusatzstrom an. Da jedoch keine Zusatzkosten für Zähler oder Installation anfallen, nennt sich das Angebot "ZERO".

Q.HOME Cloud

Die Q.HOME Cloud von Q CELLS wurde im Mai 2019 auf der The Smarter E Europe vorgestellt. Die zunächst in Deutschland eingeführte Q.HOME Cloud-Lösung gibt Hausbesitzern mit einer Solaranalage und Q CELLS Speicher Kontrolle über ihren eigenen Solarenergieverbrauch: Mit dem Q.HOME Manager steuert der Kunde die Nutzung seiner im Speicher und der Cloud gespeicherten Solarenergie intelligent, nachhaltig und kostengünstig.

Ist der Strom aus dem Speicher aufgebraucht und es scheint keine Sonne, nutzt der Kunde einfach den Strom aus der Q.HOME Cloud über eine monatliche Pauschale. Zusätzlich profitiert er von der vollen Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Strom aus seiner Solaranlage.

Redpoint new energy cloud

Der Solar-Großhändler Redpoint new energy hat auf der ees Europe die ab Mai 2019 verfügbare herstellerunabhängige new energy cloud präsentiert. Neben der Herstellerunabhängigkeit zählen die Best-Preis-Garantie und die Zero-Cost-Cloud zu den Alleinstellungsmerkmalen der neuen Strom-Cloud:

Bei Wahl der Best-Preis-Garantie wird immer genau das Paket abgerechnet, das für den Kunden am günstigsten ist, auch wenn sich der Stromverbrauch z.B. durch den Kauf eines Elektroautos ändert. Dank Zero-Cost-Cloud wird auf unterjährige Abschläge verzichtet, denn die detaillierte Abrechnung kommt erst am Jahresschluss. Der bis dahin nicht verbrauchte Strom wird dem Kunden erstattet.

Mit der Zusatzoption SolHeat können die Cloud-Nutzer ihren überschüssigen Solarstrom zudem für die Heizung verwenden. Die Herstellerunabhängigkeit versetzt Installateure zudem in die Lage, das Speichersystem anzubieten, welches sich bedarfsgerecht für seinen Kunden am besten eignet, ohne dabei auf die Vorteile einer Strom-Cloud verzichten zu müssen.

sonniQ+ von BayWa r.e.

BayWa r.e. bietet das cloudbasierte Stromprodukt als Flatrate sonniQ+ zusätzlich zur Komplettlösung aus Solaranlage, Speicher, dem herstellerunabhängigen Home Energy Management System (HEMS) sonniQ als Energiemanager und einer benutzerfreundlichen App an. Das HEMS wurde von Lumenaza und Kiwigrid gemeinschaftlich inklusive Grünstromtarif für Photovoltaik-Speicher-Kombinationen entwickelt.

Goßer Vorteil: Es können Geräte von unterschiedlichen Herstellern eingesetzt und vernetzt werden. Mit der HEMS-Lösung von Kiwigrid werden PV-Anlage, Speicher, Wärmepumpe und Wallbox herstellerunabhängig vernetzt und intelligent gesteuert. Lumenaza bietet die passende Stromflatrate dazu und beliefert die Kunden mit Reststrom. Dadurch können die Stromkosten gesenkt und die Autarkie gesteigert werden. Der Flatrate-Tarif wird jährlich dem Verbrauchsmuster angepasst. Netzdienstleistungen oder variable Stromtarife sind noch nicht Teil des Angebotes.

sonniQ+ basiert auf der Lumenaza.Flat, einem auf Photovoltaik-Speichersysteme zugeschnittenen Stromprodukt, welches das Berliner Unternehmen 2019 lanciert hat. Hardwarehersteller und -händler können damit zukunftsweisende neue Stromtarife und Energiedienstleistungen für dezentrale Energiesysteme anbieten. Installateure erhalten Zugang zu einem eigenen Online-Portal, mit denen Anlagen sich überwachen und fernwarten lassen.

Weitere Cloud-Anbieter:

  • EWE myEnergyCloud von EWE Aktiengesellschaft
  • gridX von maxx-solar
  • Meine SolarCloud von enviaM
  • innogy SolarCloud von innogy
  • Caterva-Sonnen von Alelion Energy Systems
Tabelle 2: Wichtige Fragen, die man bei Auswahl eines Strom-Cloud-Anbieters stellen sollte
Wichtige Fragen an Strom-Cloud-Anbieter
Muss ich einen Stromspeicher vom Cloud-Anbieter kaufen/ besitzen? Gibt es Zusatz-Kosten für Zähler oä?
Muss ich einen Stromliefervertrag beim Cloud-Anbieter abschließen? Sind die dort angebotenen kWh-Preise günstig oder teuer?
Wie lange gelten die im Stromtarif vereinbarten Preise? Wann kann man den Stromtarif vom Cloud-Anbieter kündigen?
Wieviel kostet die kWh Strom, wenn man das im Paket vereinbarte Bezugs-Budget überzieht?
Sind auch die anderen Pakete lukrativ, wenn man zB ein Elektroauto kauft und das Paket wechseln möchte?
Was passiert mit einem Guthaben? Verfällt das Stromkonto-Guthaben nach einer gewissen Zeit?

Steuerliche Behandlung von Strom-Clouds

Das "Thema Steuern" wird gerade bei den Solar-Clouds nochmal komplizierter als es ohnehin schon insbesondere bei Nutzung eines Stromspeichers ist. Experten gehen jedoch mehrheitlich davon aus, dass sowohl die Lieferung von Strom in die Cloud oder auch als Regelenergiebereitstellung als Teil eines virtuellen Kraftwerks als auch der Strombezug der Freimenge aus der Cloud steuerlich kein zeitversetzter Eigenverbrauch, sondern zwei verschiedene Vorgänge sind.

Umsatzsteuer

Grundsätzlich werden bei der Festlegung der Umsatz- bzw. Vorsteuer die Stromlieferung mit ihrem Wert und der anteiligen Vor- bzw. Umsatzsteuer mit dem Strombezug miteinander verrechnet. Sofern Sie der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, können Sie dann die Umsatzsteuer der von Ihnen bezogenen Leistung als Vorsteuer abziehen bzw. mit der Umsatzsteuer der von Ihnen erbrachten Leistung verrechnen.

Der steuerliche Umsatz entspricht der Vergütung, die der Anlagenbetreiber erhält, entweder vom Netzbetreiber oder vom Cloudbetreiber. Bekommt der Einspeiser keine vertraglich vereinbarte Vergütung, sondern den Strom zeitversetzt für privaten Eigenverbrauch, wäre die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage das was der Betreiber für dieses Tauschgeschäft aufwendet wie z. B. die EEG-Vergütung, auf die er verzichtet.

In der Praxis wird es aber etwas komplizierter: Wird Strom in die Cloud geliefert, so geschieht dies zum "Bruttopreis". Die darauf anfallende Umsatzsteuer müssen Sie dann ans Finanzamt abführen. Wie aber z. B. die Kosten für die Cloud wie z. B. eine monatliche Pauschale gehandhabt werden, ist schon schwieriger, denn wenn man den Strom privat verbraucht, kann die Vorsteuer evtl. nicht auf die vollen Kosten der Cloud zurückgefordert werden. Die Kosten für den Mehrbedarf können bei Privatleuten nicht mehrwertsteuerlich angesetzt werden.

Ertragssteuer

Bei der ertragssteuerlichen Erfassung handelt es sich bei Stromeinspeisung in die Cloud um Einkünfte in der Höhe, wie sie auch umsatzsteuerlich bewertet wurden. Bei Einspeisung gegen Entgelt ist das die Höhe des Vergütungspreises und beim Tauschgeschäft ohne Vergütung die entgangene Einspeisevergütung laut EEG oder eben die Vergütung die vom Cloudanbieter als Gutschrift für die Einspeisung angerechnet wird. Kosten für den Strombezug können hier nicht angesetzt werden, wenn es sich um Strom zur Deckung des privaten Strombedarfs handelt.

Wie wirtschaftlich sind Cloud-Angebote?

Ob es sich lohnt, eine Cloud bzw. Community zu nutzen, um seinen Verbrauch so gut es geht mit "eigenem" Solarstrom zu decken, hängt von vielen Faktoren ab. Da die angebotenen Tarife, Zusatzkosten, Erlösmöglichkeiten als auch z. B. die technische Ausstattung der Stromspeicher variieren, sind Vergleiche zwischen Anbieter komplex. Hinzu kommt, dass speziell bei vielen Cloud-Lösungen die Einspeisevergütung des Kunden mit dem aus der Cloud bezogenen Strom verrechnet wird, was die tatsächlichen Kosten verdecken kann.

Die wichtigsten Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit von Strom-Clod-Anbietern und deren Tarife

  • Kosten: Tatsächliche Investitionskosten der Anlagen-/Speicher-Systeme inkl. Installation etc.
  • Verbrauch: Vertragslaufzeit der Stromtarife hinsichtlich Strompreisanpassungen/ -steigerungen, Konditionen der einzelnen Cloud-Pakete
  • Technik: Leistung der Solaranlage, Kapazität, Lade- und Entladeleistung, Autarkiegrad des Speichersystems
  • Zuverlässigkeit: Refinanzierung (Grundgebühr, Einnahmen aus Primärregelleistung, Redispatch, Einbehalt der EEG-Einspeisevergütung)

Das PV Magazine hat in einer größer angelegten Wirtschaftlichkeitsanalyse etlicher verschiedener Auslegungen von sonnen und SENEC-Tarifen geringe Vorteile bei den sonnen-Tarifen festgestellt. Hier wird ebenfalls geäußert, dass der Vergleich der Speichernutzung mit und ohne Cloudtarif, meist der Stromspeicher mit Tarif lohnender ist.

In einer umfangreichen Analyse hat EuPD Research 2018 15 Angebote von Community- und Cloud-Lösungen in Deutschland erstellt. In 8 Kriterien wurden alle Aspekte von Vertragsdetails über Kosten und Nutzen untersucht. Auch hier kam die sonnenCommunity auf einen ersten Platz: "Mit ihren flexiblen Flat-Tarifen garantiert die sonnenCommunity bei dem Vergleich der Stromtarife mit Speicher das kostengünstigste Angebot."

Tabelle 3: Top 5 Liste des EuPD Research-Vergleichs von Community- und Cloud-Lösungen
Anbieter & Produkt Gesamtbewertung
sonnenCommunity 4,5
Caterva-Sonne 3,8
E3/DC ZERO 3,3
SENEC Cloud 2.0 3,1

Laut EuPD Research ergibt sich für Stromtarife mit einem Speicher zwischen günstigstem und teuerstem Anbieter in der Beispielrechnung für einen 4-Personenhaushalt mit 4.500 kWh Stromverbrauch ein Aufpreis von 512 Euro pro Jahr, was eine deutliche Mehrbelastung für den Kunden bedeutet. Einen echten Mehrwertbieten laut EuPD Research bislang nur die wenigsten Anbieter an.

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