Letzte Aktualisierung: 12.01.2025

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Photovoltaik-Förderung 2025: Alle Förder-Programme & Zuschüsse im Überblick

  • Einspeisevergütung 2025: Die wichtigste Photovoltaik-Förderung ist die Einspeisevergütung. Seit Januar 2025 beträgt sie für Anlagen bis 10 kWp 7,96 ct./kWh bei Teileinspeisung und 12,61 ct./kWh bei Volleinspeisung. Achtung! 2025 könnte die Berücksichtigung von negativen Strompreisen eine erhebliche Einschränkung dieser Förderung für zukünftige Betreiber bedeuten.
  • Stromspeicher-Förderung 2025: Gab es vor einigen Jahren noch diverse Förderprogramme für Photovoltaikanlagen, zu denen separate Förderprogramme für Speichersysteme dazu kamen, so konzentriert sich die Photovoltaik-Förderung heute vielfach auf Stromspeicher. Zurzeit gibt es daher in zahlreichen Bundesländern Förderprogramme für Speichersysteme, die zusammen mit einer Photovoltaikanlage installiert werden.
  • Photovoltaik-Förderung bei Sanierungen: Wer sein Haus saniert, bekommt für viele Einzelmaßnahmen Zuschüsse von der KfW oder dem BAFA. Wer sein Haus in einem Schritt auf ein Effizienzhaus-Niveau bringt und eine PV-Anlage so integriert, das das Haus ein EE-Niveau erreicht, erhält auch 2025 eine Förderung der Photovoltaik-Anlage!
  • Städtische Förderungen von PV-Anlagen 2025: Auch viele Städte fördern Erneuerbare Energien und insbesondere auch Photovoltaik-Anlagen. Wir haben Ihnen in dieser Liste die aktuellen Förderprogramme zusammengestellt. Tipp: Fragen Sie in Ihrer Stadt, Kommune oder Kreis nach einer Anlagen-Förderung!
  • Zuschuss zu Kleinanlagen bis 800 Watt AC: Viele Bundesländer,Städte und Gemeinden zahlen eine Balkonkraftwerk-Förderung. Bis zu 500 Euro Zuschuss sind dabei möglich. Vielfach sind die Fördertöpfe aber schnell vergriffen, sodass es sich immer lohnt, schnell zu sein.
  • Zinsgünstige Finanzierung: Eine PV-Anlagen-Förderung gibt es auch über einen günstigen Kredit der KfW! Mit dem Förderkredit der KfW 270 (Erneuerbare Energien – Standard) können Sie auch in 2025 von einem Förderkredit profitieren. Mit Zinsen von aktuell rund 3,7% (Januar 2025) sollten Sie aber genau vergleichen, ob es nicht bessere Angebote am Markt gibt!
  • Förderung vom Finanzamt: Durch die sogenannte "Nullsteuerregelung" müssen Sie seit Januar 2023 keine Mehrwertsteuer bei Kauf und Installation einer PV-Anlage bezahlen. Weitere Steuer-Förderung: Die Gewinne aus dem Betrieb von Anlagen bis 30 kWp sind einkommensteuerfrei. Beide Föderungen gelten bis auf Weiteres auch 2025!
Die wichtigsten Photovoltaik-Förderungen im Überblick
Art der Förderung Förderinstitut Vorteile
Einspeisevergütung Staat, Bundesnetzagentur Staatlich garantierte Rendite
KfW-Förderkredit Kreditinstitut für Wiederaufbau Förderung von Anschaffungs- und Installationskosten, Höhe von Bonität des Kunden abhängig
Regionale Förderprogramme Gemeinden, Städte, Kommunen Zusätzliche Förderung
Zuschuss durch Energieversorger Energieversorger Aufschlag auf EEG-Einspeisevergütung oder auch Zuschuss bei Bau, Installation, ect.
Steuervorteile Finanzamt (Staat) Umsatzsteuerbefreiung ("Nullsteuer") & Einkommen-Steuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 kWp oder gewerblicher Betrieb (alle Kosten können dann steuerlich geltend gemacht werden)

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Förderung durch die Einspeisevergütung 2025

Moderne PV-Anlagen als Anlageform erfreuen sich großer Beliebtheit, da die Erträge aus dem Verkauf des PV-Stroms durch die Einspeisevergütung kontinuierlich und stabil prognostizierbar sind.

Tabelle: Einspeisevergütung 2025 für PV-Anlagen, die ab dem 1. Februar 2025 in Betrieb genommen werden
Bis 10 kWp 10 bis 40 kWp 40 bis 100 kWp
Teileinspeisung (ab 01.02.2025) 7,95 ct./kWh 6,88 ct./kWh 5,62 ct./kWh
Volleinspeisung (ab 01.02.2025) 12,60 ct./kWh 10,57 ct./kWh 10,57 ct./kWh
Teileinspeisung (ab 01.08.2025) 7,87 ct./kWh 6,81 ct./kWh 5,56 ct./kWh
Volleinspeisung (ab 01.08.2025) 12,47 ct./kWh 10,46 ct./kWh 10,46 ct./kWh

Mit abnehmender und auf Sicht auslaufender EEG-Förderung sind PV-Interessierte häufiger auf der Suche nach anderen Solar-Förderprogrammen. Hierbei kann man folgende Förderungsmöglichkeiten unterscheiden:

  • Bundesförderung wie z. B. durch die KfW
  • Förderung durch das jeweilige Bundesland
  • Regionale Förderung durch die Stadt oder Kommune
  • Förderung durch den ansässigen Energieversorger

Neben diesen Institutionen gibt es jedoch andere, teilweise eher unbekannte Förderungsoptionen für Photovoltaik. Zudem kann es sein, dass für Privatleute eine Photovoltaik-Anlage aus steuerlichen Gründengünstiger betrieben werden kann, oder, dass sich die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage indirekt über andere Programme fördern lässt.

KfW-Förderungen für Photovoltaik-Anlagen

KfW-Förderprogramm 270

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet ein spezielles Förderprogramm für Solaranlagenbetreiber an. Das sogenannte "Programm Erneuerbare Energien - Standard 270" ermöglicht die zinsgünstige Finanzierung der "Errichtung, Erweiterung und Erwerb" moderner PV-Anlagen oder Batteriespeicher.

Als Besonderheit muss beachtet werden, dass durch den KfW-Kredit nicht nur die Anschaffungskosten finanziert, sondern auch die Installationskosten gedeckt werden können. Die Laufzeiten variieren zwischen fünf, zehn und 20 Jahren und die Konditionen des Kredits sind abhängig von der persönlichen Bonität des Antragstellers. Der Förderkredit selbst wird über die eigene Hausbank abgewickelt.

Photovoltaik-Förderung im Effizienzhaus

Im Rahmen der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde die neue Erneuerbare-Energien-Klasse eingeführt. Wer sein Haus in einem Zug saniert und z. B. mit einer PV-Anlage diese EE-Stufe erreicht, erhält einen um 30.000€ höheren KfW-Kredit und einen um 5% höheren Tilgungszuschuss.

Häufig wird angenommen, dass der Solarstrom einer Photovoltaikanlage auf einem Dach eines kreditgeförderten Effizienzhauseskeine Einspeisevergütung erhält. Dies gilt aber nur für den Fall, wenn die PV-Anlage über den Kredit „Energieeffizient bauen“ mitfinanziert wird. Wird die Photovoltaikanlage hingegen anders finanziert oder z. B. aus anderen KfW-Programmen gefördert, so kann der Solarstrom einer PV-Anlage auf einem Dach eines Effizienzhauses auch per EEG vergütet werden.

Um in diesen Fällen auch eine Photovoltaik-Förderung zu erhalten, sollten Bauherren ihre Investitionen aufsplitten: Sinnvoll ist z. B. die Kombination des KfW-Förderprogramms 153 („Energieeffizient Bauen“) mit den beiden anderen KfW-Produkten 270 („Erneuerbare Energien - Standard“) und 275 (Speicher). Denn der maximale Tilgungszuschuss aus dem Bau-Programm 153 steigt von 10.000 auf 15.000 Euro pro Wohneinheit, wenn dank Solaranlage und Speicher der KfW-40-Plus-Standard erreicht wird.

Wer die Photovoltaik-Komponenten separat über die anderen Programme fördern lässt bzw. finanziert, darf ihren Effekt für das Erreichen des Standards anrechnen, ohne dass die Klausel aus dem Bau-Programm greift. Sprich: Die Voraussetzungen für den größtmöglichen Förderzuschuss sind erfüllt, ohne dass die Einspeisevergütung verloren geht.

Wer eine Solaranlage allerdings über das Bau-Programm 153 finanziert hat und trotzdem Vergütung kassiert, handelt rechtswidrig. In diesem Fall muss mit dem Netzbetreiber ausdrücklich der Verzicht auf die Vergütung vereinbart werden.

Landes- und regionale Förderprogramme für Photovoltaikanlagen

Da der Ausbaubestand an Photovoltaik ein vergleichsweise hohes Niveau angenommen hat, haben immer mehr Bundesländer als auch Kommunen die Förderung von Photovoltaik eingestellt. Somit gibt es nur noch sehr wenige Förderungen auf landes- und kommunaler Ebene. Die bestehenden Förderungen beziehen sich daher zumeist auf Anlagen, die einen besonderen Zweck erfüllen.

Anfang 2025 gab es nur noch in Berlin mit dem Förderprogramm "SolarPLUS", das auch Steckersolargeräte fördert, ein Förderprogramm auf Landesebene. Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben in der Vergangenheit sowohl die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen als auch von Batteriespeichern gefördert. Die Programme sind zwischenzeitlich eingestellt und neue Finanzhilfen stellenweise seither noch nicht beschlossen worden.

Es lohnt sich aber, immer Mal wieder nach einer Photovoltaik-Förderung des eigenen Bundesland zu recherchieren. Eine gute Suchfunktion finden Sie unter foerderdatenbank.de.

Städtische Förderungen von PV-Anlagen

Auch viele Städte fördern Erneuerbare Energien und insbesondere auch Photovoltaik. Ein Beispiel stellte u.a. Hannover dar. Da ältere, unsanierte Dächer häufig ein Hinderungsgrund für die Installation einer Solaranlage sind, förderte die Stadt Hannover seit April 2019 im Förderprogramm „Dach plusSolar" eine Dachdämmung in Kombination mit der erstmaligen Installation einer Solarstrom- und Solarwärmeanlagen mit 20 Euro pro Quadratmeter Dämmfläche. Maximal gibt es 40.000 Euro Förderung je Gebäude.

Tabelle: Solaranlagen-Förderungen in deutschen Städten von A-Z (Stand: Januar 2025)
Stadt Solaranlagen-Förderung Was wird gefördert?
Augsburg Augsburger Solarförderprogramm die Installation von Solaranlagen Pauschalbetrag von 500 Euro ab 2,5 kWp für eine PV-Anlage.
Bonn Förderprogramm Solares Bonn 100€ pro kWp für Photovoltaikanlagen bei Dachvollbelegung.
Braunschweig Förderprogramm für regenerative Energien und Energieeffizienzmaßnahmen 1000€ Zuschuss für die Wärmepumpe.
Darmstadt Förderprogramm Photovoltaik 200 € pro kWp für Photovoltaikanlagen (max. 6.000 €).
Düsseldorf Düsseldorfer Solarservice (DÜSS) 1000€ Grundförderung
200€ pro kWp
250€ pro kWp für einen Stromspeicher
50% Erstattung der Wallbox (max. 2000€)
Innovationsbonus von 1000€ für Kombination aus Wärmepumpe, Photovoltaik-Anlage und Speicher
Frankfurt am Main Förderprogramm Klimabonus 20 Prozent Förderung auf Photovoltaik, Speicher und Wallbox.
Freiburg Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen 150 € pro kWp für eine Solaranlage, max. 1.500 €.
1000€ für eine Wärmepumpe bei Wechsel von einer fossilen Heizung.
Fürth Förderprogramm KlimaOffensive 25€ pro kWp einer Solaranlage
250€ pauschal für einen Speicher
200€ für eine Wallbox
500€ für eine Wärmepumpe
Gelsenkirchen Finanzielle Förderung von Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet von Gelsenkirchen 750 Euro für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen 2 und 5 Kilowatt-Peak (kWp)
1.000 € für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 5 bis 10 Kilowatt-Peak (kWp)
100 € je angefangenem Kilowatt-Peak (kWp) für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über 10 kWp.
Max. von 4.000 € pro Anlage.
Hannover DachVollToll für bestehende Wohngebäude 100€ pro kWp für Photovoltaikanlagen bei Dachvollbelegung bis maximal 1.000 €.
10 Prozent Förderung der Kosten einer Wärmepumpe (bis max. 3.000 €).
Heidelberg Förderprogramm "Rationelle Energieverwendung" 100€ pro kWp bis zu einer Anlagenleistung von maximal 100 kWp für Photovoltaikanlagen.
Kiel Förderung von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen 300 € pro kWp für eine PV-Anlage über 5 kWp.
Koblenz 500-Dächer-Programm Koblenz 150 € pro kWp für eine Photovoltaikanlage, max. 1.500 €.
100€ pro kWh für einen Speicher, max. 1.000 €.
Mannheim Förderprogramm aus dem MVV-Klimaschutzfonds 180€ pro kWp, maximal aber 2.700 € für eine Photovoltaikanlage.
Voraussetzung: Dachvollbelegung, mindestens 15 kWp.
25€ pro Quadratmeter des Hauses für eine Wärmepumpe.
München Förderprogramm "Klimaneutrale Gebäude" Maximal bis zu 60 Prozent des Kaufpreises einer Photovoltaikanlage.
40 Prozent für die Wallbox, maximal bis zu 1.500 €.
10-prozentigen Zuschuss zur Wärmepumpe.
Oberhausen InnovationCity Oberhausen 1000€ pauschal für Photovoltaikanlagen ab 4kWp.
400€ für einen Speicher.
2000€ für eine Wärmepumpe.
Osnabrück Programm „Osnabrück saniert“ 500€ pro kWp für Photovoltaikanlagen ab 9 kWp.
Regensburg Förderprogramm Regensburg effizient - Einführung Programmteil 'Photovoltaik' 100€/kWp bis maximal 1.500 € für Photovoltaikanlagen.
Stuttgart Stuttgarter Solaroffensive 350 € pro kWp für die Solaranlage.
Keine direkte Wallbox Förderung, Zuschlag von 1000€ für die Vorbereitung der elektrischen Infrastruktur für den Elektroautoladepunkt.
300 Euro pro kWh für den Speicher (Allerdings wird dies in einem Verhältnis von 1 kWp zu 0,8 kWh Speicherkapazität berechnet; bei einer 10 kWp Anlage werden vom Speicher nur 8 kWh maximal gefördert).
2.500€ Pauschale für eine Wärmepumpe.
Tübingen Förderprogramm für die Installation von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sowie von Batteriespeichern für PV-EEG-Altanlagen Ab einer Leistung von 2 kWp 1.500 Euro pauschal
ab einer Leistung von 6 kWp 1.750 Euro pauschal
ab einer Leistung von 10 kWp und darüber hinaus pauschal 2.000 Euro
1.000 € für die Wärmepumpe
Ulm Energieförderprogramm 2024 75€ pro kWp für Photovoltaikanlagen.
Bis zu 5.000 € Zuschuss für eine Wärmepumpe.
Umstellung von Gas auf eine Wärmepumpe bis zu 3000 Euro, Wechsel von Öl auf eine Wärmepumpe bis zu 5000 Euro.
Würzburg Förderprogramm "Klimaneutral Wohnen" 150 Euro pro kWp für eine Solaranlage bei Dachvollbelegung.

Verbraucherzentrale bietet geförderte Energieberatung

Neben einer direkten Photovoltaik-Förderung gibt es jedoch die Möglichkeit, eine geförderte Energieberatung der Verbraucherzentralen in jedem Bundesland in Anspruch zu nehmen. So kann man sich im Vorwege einer Investitionsentscheidung innerhalb eines Fachgespräches bei der Verbraucherzentrale über alle Vor- und Nachteile einer Photovoltaikanlage informieren.

Obwohl die Förderung von Photovoltaik vonseiten der Bundesländer und Kommunen stark zurückgefahren wurde, lohnt es sich, sich bei der zuständigen Stadt- und Gemeindeverwaltung oder speziellen Landeseinrichtungen zur Förderungen von innovativen Energieanwendungen über den aktuellen Stand der Förderung von Photovoltaik zu informieren. Viele Förderprogramme ändern sich nämlich relativ häufig je nach den zur Verfügung stehenden Fördermitteln.

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Förderungsmöglichkeiten von PV-Anlagen von Stadtwerken

Mittlerweile fördern auch immer weniger örtliche Energieversorger wie Stadtwerke die Errichtung einer PV-Anlage. Die Photovoltaik-Förderung selbst unterscheidet sich zudem von Energieversorger zu Energieversorger. So zahlen einige Stadtwerke einen Aufschlag auf die staatlich garantierte Einspeisevergütung, wieder andere gewähren einen einmaligen Bauzuschuss.

Allgemeine Voraussetzung für eine solche Photovoltaik-Förderung vom Stadtwerk ist in aller Regel, dass man Kunde bei dem jeweiligen Energieversorger ist. Einige Versorger knüpfen die Förderung zudem an zusätzliche Bedingungen. So setzen manche Energieversorger das Werben einer bestimmten Anzahl von Neukunden voraus.

Einige Energieversorger bietet überdies weitere Services an. So kann man mittlerweile über einige Stadtwerke auch eine Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach pachten. Das Stadtwerk übernimmt dann die Finanzierung der PV-Anlage und die Installation und verkauft den erzeugten PV-Strom. Diese indirekte Förderung von Photovoltaik ist für diejenigen interessant, die die Investitionskosten und den zeitlichen Aufwand scheuen.

Photovoltaik-Förderung durch Steuervorteile ausschöpfen

Photovoltaik lässt sich auch 2025 unter bestimmten Bedinungen auch steuerlich fördern

Nullsteuerregelung für Photovoltaikanlagen

Die Nullsteuerregelung für Photovoltaikanlagen wurde in Deutschland am 1. Januar 2023 eingeführt und besagt, dass der Kauf und die Installation solcher Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer (MwSt.) befreit sind. Dies bedeutet, dass Käufer von PV-Anlagen auf den Nettopreis keine zusätzliche Mehrwertsteuer zahlen müssen, was eine deutliche finanzielle Ersparnis darstellt.

Tabelle: Nullsteuerregelung zur Förderung von Photovoltaikanlagen
Förder-Kriterien Details
Für wen gilt die Steuerbefreiung? Die Regelung gilt für private Anlagen (z. B. auf Einfamilienhäusern) und gemeinnützige Anlagen (z. B. auf Schulen, Vereinsheimen), solange sie überwiegend nicht-gewerblich genutzt werden.
Welche Voraussetzung sind wichtig? Voraussetzung ist, dass die Photovoltaikanlage überwiegend (mindestens 90 %) für den Eigenverbrauch oder die Einspeisung ins öffentliche Netz genutzt wird.
Wie wird die "Nullsteuer" verrechnet? Die 0 % Mehrwertsteuer wird direkt beim Kauf der PV-Anlage und der zugehörigen Dienstleistungen angewendet, sodass nur der Nettobetrag zu zahlen ist.
Welche Komponenten sind steuerfrei? Steuerbefreiung gilt auch für Batteriespeicher, Wechselrichter und Zubehör sowie die Installation und Montage der Anlage.
Keine gewerbliche Nutzung Anlagen, die hauptsächlich für gewerbliche Zwecke betrieben werden (z. B. zur Stromerzeugung für den Verkauf), sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.

Die Nullsteuerregelung ist aktuell unbefristet und Teil der Bemühungen der Bundesregierung, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Es kann dennoch sein, dass die Politik zukünftig diese Photovoltaik-Förderung wieder einstellt.

Steuerfreie Gewinne aus Solarerträgen

Die Einkommensteuerfreiheit für Gewinne aus dem Betrieb von PV-Anlagen bis 30 kWp ist eine attraktive Förderung für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Die Steuerfreiheit ist ein starkes Argument für den Betrieb kleiner Energieanlagen und macht den Einstieg in die nachhaltige Energieerzeugung besonders attraktiv.

Tabelle: Einkommensteuer-Befreiung für PV-Anlagen bis zu 30 kWp
Beschreibung
Vorteile der Steuerfreiheit - Keine Einkommensteuer auf Gewinne aus Anlagen bis 30 kWp.
- Geringerer Verwaltungsaufwand durch Wegfall der separaten Gewinnermittlung.
Optimierung der Refinanzierung - Steuerfreie Einnahmen können direkt zur Tilgung von Finanzierungen genutzt werden.
- Bessere Planungssicherheit durch stabilere Einnahmen.
Wichtige Bedingungen - Gilt für Anlagen bis maximal 30 kWp Leistung.
- Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben ist erforderlich.
Praktische Tipps - Steuerberater einbeziehen, um die Regelung optimal zu nutzen.
- Förderungen kombinieren und Effizienz der Anlage durch Wartung maximieren.

Steuervorteile als Gewerbe

Wenn man die eigene Photovoltaik-Anlage als "Unternehmer" betreibt, so kann dies auch steuerlich vorteilhaft sein. Denn neben zusätzlichem Verwaltungsaufwand bringt diese Option den Vorteil mit sich, die Kosten einer Photovoltaikanlageals Betriebsausgaben steuerlich geltend machen zu können:

  • Anschaffungskosten
  • Werbungskosten
  • Reparaturkosten
  • Dachumbauten
  • Laufende Kosten durch Versicherungen

Auf der anderen Seite muss der Anlagenbetreiber aber auch den verkauften Strom als Einnahme verbuchen. Je nach Höhe der Einnahmen im Jahr hat man dann zwei Optionen:

1. Kleinunternehmerregelung: Übersteigen die jährlichen Einnahmen nicht einen Betrag von 17.500 Euro, so sind Kleinunternehmer von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit.

2. Bei höheren Einnahmen gilt diese Regelung nicht mehr. In diesem Fall macht man die Umsatzsteuer geltend und bekommt dann eine entsprechende Vorsteuer zurückerstattet.

In jedem Fall ist eine Beratung durch einen Steuerfachmann vor dem geltend machen von Forderungen an das Finanzamt sinnvoll.

Du hast ein Förderprogramm gefunden, das wir nicht auflisten? Oder ein Programm wurde zwischenzeitlich beendet? Dann schreib uns gerne und hilf mit, unsere Liste der Photovoltaik-Förderung 2025 möglichst aktuell zu halten. Schick Deinen Hinweis bitte per E-Mail an info[at]energie-experten.org.

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