Letzte Aktualisierung: 11.09.2023
Mit weiter absinkender Einspeisevergütung sind viele an der Photovoltaik Interessierte Hausbesitzer auf der Suche nach einer anderen Förderung. Gab es vor einigen Jahren noch diverse Förderprogramme für Photovoltaikanlagen, zu denen separate Förderprogramme für Speichersysteme dazu kamen, so konzentriert sich die Förderung heute auf die PV-Akkus. Zurzeit gibt es in zahlreichen Bundesländern Förderprogramme für Speichersysteme, die zusammen mit einer Photovoltaikanlage installiert werden. Einige beschränken ihr Angebot auch auf große PV-Anlagen, die z.B. von Gewerbetreibenden und Kommunen errichtet werden. Ein ganzes neues Photovoltaik-Förderprogramm startete unterdessen im September 2023: Die vom Bundesverkehrsministerium mit 500 Millionen Euro ausgestattete KfW-Förderung "Solarstrom für Elektroautos" (442) vergibt Zuschüsse von bis zu 10.200 Euro an Haus- und Elektroautobesitzer, die sich eine Photovoltaikanlage anschaffen oder ihre bestehende erweitern wollen.
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Neben diesen Institutionen gibt es jedoch andere, teilweise eher unbekannter Förderungsoptionen für Photovoltaik. So kann es sein, dass für Privatleute eine Photovoltaik-Anlage aus steuerlichen Gründengünstiger betrieben werden kann, oder, dass sich die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage indirekt über andere Programme fördern lässt.
Am 26. September 2023 startete das neue KfW-Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ (442). Eigentümer selbstbewohnter Häuser, die ein Elektroauto besitzen oder bestellt haben, können nun einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro für ein System aus Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher beantragen.
Die Photovoltaikanlage muss mindestens 5 kWp, der Batteriespeicher mindestens 5 kWh und die Wallbox mindestens 11 kW und ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage besitzen und der Solarstrom muss vorrangig zur E-Auto-Beladung eingesetzt werden.
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro und für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems maximal 10.200 Euro. Den Zuschuss zahlt die KfW direkt auf Ihr Konto aus.
Wichtig: Die Photovoltaik-Förderung gilt auch für Hauseigentümer, die ihre PV-Anlage erweitern wollen! Hier finden Sie alle weiteren Infos zum Programm „Solarstrom für Elektroautos“.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet ein spezielles Förderprogramm für Solaranlagenbetreiber an. Das sogenannte "Programm Erneuerbare Energien - Standard 270" ermöglicht die zinsgünstige Finanzierung der "Errichtung, Erweiterung und Erwerb" moderner PV-Anlagen oder Batteriespeicher.
Als Besonderheit muss beachtet werden, dass durch den KfW-Kredit nicht nur die Anschaffungskosten finanziert, sondern auch die Installationskosten gedeckt werden können. Die Laufzeiten variieren zwischen fünf, zehn und 20 Jahren und die Konditionen des Kredits sind abhängig von der persönlichen Bonität des Antragstellers. Der Förderkredit selbst wird über die eigene Hausbank abgewickelt.
Häufig wird angenommen, dass der Solarstrom einer Photovoltaikanlage auf einem Dach eines kreditgeförderten Effizienzhauseskeine Einspeisevergütung erhält. Dies gilt aber nur für den Fall, wenn die PV-Anlage über den Kredit „Energieeffizient bauen“ mitfinanziert wird. Wird die Photovoltaikanlage hingegen anders finanziert oder z. B. aus anderen KfW-Programmen gefördert, so kann der Solarstrom einer PV-Anlage auf einem Dach eines Effizienzhaus-Neubaus auch per EEG vergütet werden.
Um in diesen Fällen auch eine Photovoltaik-Förderung zu erhalten, sollten Bauherren ihre Investitionen aufsplitten: Sinnvoll ist z. B. die Kombination des KfW-Förderprogramms 153 („Energieeffizient Bauen“) mit den beiden anderen KfW-Produkten 270 („Erneuerbare Energien - Standard“) und 275 (Speicher). Denn der maximale Tilgungszuschuss aus dem Bau-Programm 153 steigt von 10.000 auf 15.000 Euro pro Wohneinheit, wenn dank Solaranlage und Speicher der KfW-40-Plus-Standard erreicht wird.
Wer die Photovoltaik-Komponenten separat über die anderen Programme fördern lässt bzw. finanziert, darf ihren Effekt für das Erreichen des Standards anrechnen, ohne dass die Klausel aus dem Bau-Programm greift. Sprich: Die Voraussetzungen für den größtmöglichen Förderzuschuss sind erfüllt, ohne dass die Einspeisevergütung verloren geht.
Wer eine Solaranlage allerdings über das Bau-Programm 153 finanziert hat und trotzdem Vergütung kassiert, handelt rechtswidrig. In diesem Fall muss mit dem Netzbetreiber ausdrücklich der Verzicht auf die Vergütung vereinbart werden.
Da der Ausbaubestand an Photovoltaik ein vergleichsweise hohes Niveau angenommen hat, haben immer mehr Bundesländer als auch Kommunen die Förderung von Photovoltaik eingestellt. Somit gibt es nur noch sehr wenige Förderungen auf landes- und kommunaler Ebene. Die bestehenden Förderungen beziehen sich daher zumeist auf Anlagen, die einen besonderen Zweck erfüllen.
Auch viele Städte fördern Erneuerbare Energien und insbesondere auch Photovoltaik. Ein Beispiel stellte u.a. Hannover dar. Da ältere, unsanierte Dächer häufig ein Hinderungsgrund für die Installation einer Solaranlage sind, förderte die Stadt Hannover seit April 2019 im Förderprogramm „Dach plusSolar" eine Dachdämmung in Kombination mit der erstmaligen Installation einer Solarstrom- und Solarwärmeanlagen mit 20 Euro pro Quadratmeter Dämmfläche. Maximal gibt es 40.000 Euro Förderung je Gebäude.
Neben einer direkten Photovoltaik-Förderung gibt es jedoch die Möglichkeit, eine geförderte Energieberatung der Verbraucherzentralen in jedem Bundesland in Anspruch zu nehmen. So kann man sich im Vorwege einer Investitionsentscheidung innerhalb eines Fachgespräches bei der Verbraucherzentrale über alle Vor- und Nachteile einer Photovoltaikanlage informieren.
Obwohl die Förderung von Photovoltaik vonseiten der Bundesländer und Kommunen stark zurückgefahren wurde, lohnt es sich, sich bei der zuständigen Stadt- und Gemeindeverwaltung oder speziellen Landeseinrichtungen zur Förderungen von innovativen Energieanwendungen über den aktuellen Stand der Förderung von Photovoltaik zu informieren. Viele Förderprogramme ändern sich nämlich relativ häufig je nach den zur Verfügung stehenden Fördermitteln.
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Mittlerweile fördern auch immer weniger örtliche Energieversorger wie Stadtwerke die Errichtung einer PV-Anlage. Die Photovoltaik-Förderung selbst unterscheidet sich zudem von Energieversorger zu Energieversorger. So zahlen einige Stadtwerke einen Aufschlag auf die staatlich garantierte Einspeisevergütung, wieder andere gewähren einen einmaligen Bauzuschuss.
Allgemeine Voraussetzung für eine solche Photovoltaik-Förderung vom Stadtwerk ist in aller Regel, dass man Kunde bei dem jeweiligen Energieversorger ist. Einige Versorger knüpfen die Förderung zudem an zusätzliche Bedingungen. So setzen manche Energieversorger das Werben einer bestimmten Anzahl von Neukunden voraus.
Einige Energieversorger bietet überdies weitere Services an. So kann man mittlerweile über einige Stadtwerke auch eine Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach pachten. Das Stadtwerk übernimmt dann die Finanzierung der PV-Anlage und die Installation und verkauft den erzeugten PV-Strom. Diese indirekte Förderung von Photovoltaik ist für diejenigen interessant, die die Investitionskosten und den zeitlichen Aufwand scheuen.
Photovoltaik lässt sich zudem unter bestimmten Bedinungen auch steuerlich fördern. Diese Möglichkeit basiert darauf, dass man als Betreiber einer PV-Anlage im steuerlichen Sinne als Unternehmer gilt. Neben zusätzlichem Verwaltungsaufwand bringt dies allerdings den Vorteil mit sich, die Kosten einer Photovoltaikanlageals Betriebsausgaben steuerlich geltend machen zu können:
Auf der anderen Seite muss der Anlagenbetreiber aber auch den verkauften Strom als Einnahme verbuchen. Je nach Höhe der Einnahmen im Jahr hat man dann zwei Optionen:
1. Kleinunternehmerregelung: Übersteigen die jährlichen Einnahmen nicht einen Betrag von 17.500 Euro, so sind Kleinunternehmer von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit.
2. Bei höheren Einnahmen gilt diese Regelung nicht mehr. In diesem Fall macht man die Umsatzsteuer geltend und bekommt dann eine entsprechende Vorsteuer zurückerstattet.
In jedem Fall ist eine Beratung durch einen Steuerfachmann vor dem geltend machen von Forderungen an das Finanzamt sinnvoll.
Art der Förderung | Förderinstitut | Vorteile |
---|---|---|
Einspeisevergütung | Staat, Bundesnetzagentur | Staatlich garantierte Rendite |
KfW-Förderkredit | Kreditinstitut für Wiederaufbau | Förderung von Anschaffungs- und Installationskosten, Höhe von Bonität des Kunden abhängig |
Regionale Förderprogramme | Gemeinden, Städte, Kommunen | Zusätzliche Förderung |
Zuschuss durch Energieversorger | Energieversorger | Aufschlag auf EEG-Einspeisevergütung oder auch Zuschuss bei Bau, Installation, ect. |
Steuervorteile | Finanzamt (Staat) | Gründung eines Unternehmens als PV-Anlagenbetreiber mit Anschluss an das öffentliche Netz. Viele Kosten können steuerlich geltend gemacht werden |
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