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Letzte Aktualisierung: 07.01.2026
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| Art der Förderung | Förderinstitut | Vorteile |
|---|---|---|
| Einspeisevergütung | Staat, Bundesnetzagentur | Staatlich garantierte Rendite |
| KfW-Förderkredit | Kreditinstitut für Wiederaufbau | Förderung von Anschaffungs- und Installationskosten, Höhe von Bonität des Kunden abhängig |
| Regionale Förderprogramme | Gemeinden, Städte, Kommunen | Zusätzliche Förderung |
| Zuschuss durch Energieversorger | Energieversorger | Aufschlag auf EEG-Einspeisevergütung oder auch Zuschuss bei Bau, Installation, ect. |
| Steuervorteile | Finanzamt (Staat) | Umsatzsteuerbefreiung ("Nullsteuer") & Einkommen-Steuerbefreiung für PV-Anlagen bis 30 kWp oder gewerblicher Betrieb (alle Kosten können dann steuerlich geltend gemacht werden) |
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| Gültigkeit | Anlagengröße | Teileinspeisung mit Eigenverbrauch | Volleinspeisung ohne Eigenverbrauch |
|---|---|---|---|
| 1. Februar bis 31. Juli 2026 | bis 10 kWp | 7,79 ct/kWh | 12,35 ct/kWh |
| bis 40 kWp | 6,74 ct/kWh | 10,35 ct/kWh | |
| bis 100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh | |
| 1. August bis 31. Januar 2027 | bis 10 kWp | 7,71 ct/kWh | 12,23 ct/kWh |
| bis 40 kWp | 6,67 ct/kWh | 10,25 ct/kWh | |
| bis 100 kWp | 5,45 ct/kWh | 10,25 ct/kWh |
Mit abnehmender und auf Sicht auslaufender EEG-Förderung sind PV-Interessierte häufiger auf der Suche nach anderen Solar-Förderprogrammen. Hierbei kann man folgende Förderungsmöglichkeiten unterscheiden:
Neben diesen Institutionen gibt es jedoch andere, teilweise eher unbekannte Förderungsoptionen für Photovoltaik. Zudem kann es sein, dass für Privatleute eine Photovoltaik-Anlage aus steuerlichen Gründen günstiger betrieben werden kann, oder, dass sich die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage indirekt über andere Programme fördern lässt.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet ein spezielles Förderprogramm für Solaranlagenbetreiber an. Das sogenannte "Programm Erneuerbare Energien - Standard 270" ermöglicht die zinsgünstige Finanzierung der "Errichtung, Erweiterung und Erwerb" moderner PV-Anlagen oder Batteriespeicher.
Als Besonderheit muss beachtet werden, dass durch den KfW-Kredit nicht nur die Anschaffungskosten finanziert, sondern auch die Installationskosten gedeckt werden können. Die Laufzeiten variieren zwischen fünf, zehn und 20 Jahren und die Konditionen des Kredits sind abhängig von der persönlichen Bonität des Antragstellers. Der Förderkredit selbst wird über die eigene Hausbank abgewickelt.
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde die neue Erneuerbare-Energien-Klasse eingeführt. Wer sein Haus in einem Zug saniert und z. B. mit einer PV-Anlage diese EE-Stufe erreicht, erhält einen um 30.000€ höheren KfW-Kredit und einen um 5% höheren Tilgungszuschuss.
Häufig wird angenommen, dass der Solarstrom einer Photovoltaikanlage auf einem Dach eines kreditgeförderten Effizienzhauses keine Einspeisevergütung erhält. Dies gilt aber nur für den Fall, wenn die PV-Anlage über den Kredit „Energieeffizient bauen“ mitfinanziert wird. Wird die Photovoltaikanlage hingegen anders finanziert oder z. B. aus anderen KfW-Programmen gefördert, so kann der Solarstrom einer PV-Anlage auf einem Dach eines Effizienzhauses auch per EEG vergütet werden.
Um in diesen Fällen auch eine Photovoltaik-Förderung zu erhalten, sollten Bauherren ihre Investitionen aufsplitten: Sinnvoll ist z. B. die Kombination des KfW-Förderprogramms 153 („Energieeffizient Bauen“) mit den beiden anderen KfW-Produkten 270 („Erneuerbare Energien - Standard“) und 275 (Speicher). Denn der maximale Tilgungszuschuss aus dem Bau-Programm 153 steigt von 10.000 auf 15.000 Euro pro Wohneinheit, wenn dank Solaranlage und Speicher der KfW-40-Plus-Standard erreicht wird.
Wer die Photovoltaik-Komponenten separat über die anderen Programme fördern lässt bzw. finanziert, darf ihren Effekt für das Erreichen des Standards anrechnen, ohne dass die Klausel aus dem Bau-Programm greift. Sprich: Die Voraussetzungen für den größtmöglichen Förderzuschuss sind erfüllt, ohne dass die Einspeisevergütung verloren geht.
Wer eine Solaranlage allerdings über das Bau-Programm 153 finanziert hat und trotzdem Vergütung kassiert, handelt rechtswidrig. In diesem Fall muss mit dem Netzbetreiber ausdrücklich der Verzicht auf die Vergütung vereinbart werden.
Da der Ausbaubestand an Photovoltaik ein vergleichsweise hohes Niveau angenommen hat, haben immer mehr Bundesländer als auch Kommunen die Förderung von Photovoltaik eingestellt. Somit gibt es nur noch sehr wenige Förderungen auf landes- und kommunaler Ebene. Die bestehenden Förderungen beziehen sich daher zumeist auf Anlagen, die einen besonderen Zweck erfüllen.
2026 gibt es folgende Solar-Förderprogramme auf Landesebene:
Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben in der Vergangenheit sowohl die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen als auch von Batteriespeichern gefördert. Die Programme sind zwischenzeitlich eingestellt und neue Finanzhilfen stellenweise seither noch nicht beschlossen worden.
Es lohnt sich aber, immer Mal wieder nach einer Photovoltaik-Förderung des eigenen Bundesland zu recherchieren. Eine gute Suchfunktion finden Sie unter foerderdatenbank.de.
Auch viele Städte fördern Erneuerbare Energien und insbesondere auch Photovoltaik. Ein Beispiel stellte u.a. Hannover dar. Da ältere, unsanierte Dächer häufig ein Hinderungsgrund für die Installation einer Solaranlage sind, förderte die Stadt Hannover seit April 2019 im Förderprogramm „Dach plusSolar" eine Dachdämmung in Kombination mit der erstmaligen Installation einer Solarstrom- und Solarwärmeanlagen mit 20 Euro pro Quadratmeter Dämmfläche. Maximal gibt es 40.000 Euro Förderung je Gebäude.
Neben einer direkten Photovoltaik-Förderung gibt es jedoch die Möglichkeit, eine geförderte Energieberatung der Verbraucherzentralen in jedem Bundesland in Anspruch zu nehmen. So kann man sich im Vorwege einer Investitionsentscheidung innerhalb eines Fachgespräches bei der Verbraucherzentrale über alle Vor- und Nachteile einer Photovoltaikanlage informieren.
Obwohl die Förderung von Photovoltaik vonseiten der Bundesländer und Kommunen stark zurückgefahren wurde, lohnt es sich, sich bei der zuständigen Stadt- und Gemeindeverwaltung oder speziellen Landeseinrichtungen zur Förderungen von innovativen Energieanwendungen über den aktuellen Stand der Förderung von Photovoltaik zu informieren. Viele Förderprogramme ändern sich nämlich relativ häufig je nach den zur Verfügung stehenden Fördermitteln.
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Unsere Experten erstellen Dir in wenigen Minuten ein Komplett-Angebot nach Deinen Wünschen. Digital & kostenlos.Mittlerweile fördern auch immer weniger örtliche Energieversorger wie Stadtwerke die Errichtung einer PV-Anlage. Die Photovoltaik-Förderung selbst unterscheidet sich zudem von Energieversorger zu Energieversorger. So zahlen einige Stadtwerke einen Aufschlag auf die staatlich garantierte Einspeisevergütung, wieder andere gewähren einen einmaligen Bauzuschuss.
Allgemeine Voraussetzung für eine solche Photovoltaik-Förderung vom Stadtwerk ist in aller Regel, dass man Kunde bei dem jeweiligen Energieversorger ist. Einige Versorger knüpfen die Förderung zudem an zusätzliche Bedingungen. So setzen manche Energieversorger das Werben einer bestimmten Anzahl von Neukunden voraus.
Einige Energieversorger bietet überdies weitere Services an. So kann man mittlerweile über einige Stadtwerke auch eine Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach pachten. Das Stadtwerk übernimmt dann die Finanzierung der PV-Anlage und die Installation und verkauft den erzeugten PV-Strom. Diese indirekte Förderung von Photovoltaik ist für diejenigen interessant, die die Investitionskosten und den zeitlichen Aufwand scheuen.
Photovoltaik lässt sich auch 2026 unter bestimmten Bedinungen auch steuerlich fördern.
Die Nullsteuerregelung für Photovoltaikanlagen wurde in Deutschland am 1. Januar 2023 eingeführt und besagt, dass der Kauf und die Installation solcher Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer (MwSt.) befreit sind. Dies bedeutet, dass Käufer von PV-Anlagen auf den Nettopreis keine zusätzliche Mehrwertsteuer zahlen müssen, was eine deutliche finanzielle Ersparnis darstellt.
| Förder-Kriterien | Details |
|---|---|
| Für wen gilt die Steuerbefreiung? | Die Regelung gilt für private Anlagen (z. B. auf Einfamilienhäusern) und gemeinnützige Anlagen (z. B. auf Schulen, Vereinsheimen), solange sie überwiegend nicht-gewerblich genutzt werden. |
| Welche Voraussetzung sind wichtig? | Voraussetzung ist, dass die Photovoltaikanlage überwiegend (mindestens 90 %) für den Eigenverbrauch oder die Einspeisung ins öffentliche Netz genutzt wird. |
| Wie wird die "Nullsteuer" verrechnet? | Die 0 % Mehrwertsteuer wird direkt beim Kauf der PV-Anlage und der zugehörigen Dienstleistungen angewendet, sodass nur der Nettobetrag zu zahlen ist. |
| Welche Komponenten sind steuerfrei? | Steuerbefreiung gilt auch für Batteriespeicher, Wechselrichter und Zubehör sowie die Installation und Montage der Anlage. |
| Keine gewerbliche Nutzung | Anlagen, die hauptsächlich für gewerbliche Zwecke betrieben werden (z. B. zur Stromerzeugung für den Verkauf), sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen. |
Die Nullsteuerregelung ist aktuell unbefristet und Teil der Bemühungen der Bundesregierung, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Es kann dennoch sein, dass die Politik zukünftig diese Photovoltaik-Förderung wieder einstellt.
Die Einkommensteuerfreiheit für Gewinne aus dem Betrieb von PV-Anlagen bis 30 kWp ist eine attraktive Förderung für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Die Steuerfreiheit ist ein starkes Argument für den Betrieb kleiner Energieanlagen und macht den Einstieg in die nachhaltige Energieerzeugung besonders attraktiv.
| Beschreibung | |
|---|---|
| Vorteile der Steuerfreiheit | - Keine Einkommensteuer auf Gewinne aus Anlagen bis 30 kWp. |
| - Geringerer Verwaltungsaufwand durch Wegfall der separaten Gewinnermittlung. | |
| Optimierung der Refinanzierung | - Steuerfreie Einnahmen können direkt zur Tilgung von Finanzierungen genutzt werden. |
| - Bessere Planungssicherheit durch stabilere Einnahmen. | |
| Wichtige Bedingungen | - Gilt für Anlagen bis maximal 30 kWp Leistung. |
| - Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben ist erforderlich. | |
| Praktische Tipps | - Steuerberater einbeziehen, um die Regelung optimal zu nutzen. |
| - Förderungen kombinieren und Effizienz der Anlage durch Wartung maximieren. |
Wenn man die eigene Photovoltaik-Anlage als "Unternehmer" betreibt, so kann dies auch steuerlich vorteilhaft sein. Denn neben zusätzlichem Verwaltungsaufwand bringt diese Option den Vorteil mit sich, die Kosten einer Photovoltaikanlage als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen zu können:
Auf der anderen Seite muss der Anlagenbetreiber aber auch den verkauften Strom als Einnahme verbuchen. Je nach Höhe der Einnahmen im Jahr hat man dann zwei Optionen:
1. Kleinunternehmerregelung: Übersteigen die jährlichen Einnahmen nicht einen Betrag von 17.500 Euro, so sind Kleinunternehmer von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit.
2. Bei höheren Einnahmen gilt diese Regelung nicht mehr. In diesem Fall macht man die Umsatzsteuer geltend und bekommt dann eine entsprechende Vorsteuer zurückerstattet.
In jedem Fall ist eine Beratung durch einen Steuerfachmann vor dem geltend machen von Forderungen an das Finanzamt sinnvoll.
Du hast ein Förderprogramm gefunden, das wir nicht auflisten? Oder ein Programm wurde zwischenzeitlich beendet? Dann schreib uns gerne und hilf mit, unsere Liste der Photovoltaik-Förderung 2026 möglichst aktuell zu halten. Schick Deinen Hinweis bitte per E-Mail an info[at]energie-experten.org.
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